Protokoll der Sitzung vom 15.02.2002

Sowohl die Bildung der zusätzlichen Klasse im 9. Jahrgang als auch die offensichtlich beabsichtigte Umbildung der Klassen zum Wechsel nach Klasse 10 lag und liegt einzig und allein in der Verantwortung der Schule. Nach Auskunft der Schule sind die Eltern schon am Ende des letzten Schuljahres über eine eventuelle Zusammenlegung der damaligen 8. Klassen vorinformiert worden.

Zu 3: Im Schuljahr 2001/0202 unterrichten neun Lehrkräfte das Fach Physik mit einer Gesamtunterrichtsverpflichtung von 145,0 Stunden bei einem Bedarf von 42,0 Stunden. Für das Fach Chemie stehen zehn Lehrkräfte mit einer Gesamtunterrichtsverpflichtung von 139,5 Stunden zur Verfügung bei einem Bedarf von 46,0 Stunden.

Für das Schuljahr 2002/2003 geht die Schule in der Prognose der Schule von sechs Klassen im 7. Jahrgang, sechs Klassen im 8. Jahrgang, sechs Klassen im 9. Jahrgang, vier Klassen im 10. Jahrgang und fünf Klassen im 11. Jahrgang aus.

Unter Berücksichtigung der neuen Stundentafeln für die Gymnasien ab Beginn des Schuljahres 2002/2003 werden in den Fächern Physik und Chemie voraussichtlich folgende Unterrichtsstunden benötigt:

Im Fach Physik werden in der Sekundarstufe I 38,0 Stunden benötigt, im Jahrgang 11 vermutlich 6,0 Stunden für zwei Kurse und in den Jahrgängen 12 und 13 für zwei Grundkurse ebenfalls 6,0 Stunden, zusammen 50,0 Stunden.

Im Fach Chemie werden in der Sekundarstufe I 38,0 Stunden benötigt, im Jahrgang 11 für fünf Kurse 15,0 Stunden und in den Jahrgängen 12 und 13 für zwei Grundkurse 6,0 Stunden und für zwei Leistungskurse 10,0 Stunden, zusammen 69,0 Stunden.

Zurzeit ist davon auszugehen, dass im Fach Physik neun Lehrkräfte mit einer Gesamtunterrichtsverpflichtung von 131,0 Stunden zur Verfügung stehen werden bei einem voraussichtlichen Bedarf von 50,0 Stunden und im Fach Chemie neun Lehrkräfte mit 119,5 Stunden bei einem voraussichtlichen Bedarf von 69,0 Stunden

Mit den an der Schule vorhandenen Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Fächer Physik und Chemie müsste es möglich sein, auch den durch die Erhöhung der Stundentafel in diesen Fächern zum Schuljahr 2002/2003 entstehenden Mehrbedarf voll abzudecken.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Eppers (CDU):

Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Arbeitsplatzabbau beim MANNutzfahrzeugwerk in Salzgitter hat der erste parlamentarische Geschäftsführer der SPDBundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, gegenüber der Braunschweiger Zeitung (22. November 2001) erklärt: „Nach einer umgehenden Gesetzesänderung (GVFG) soll der Erwerb polnischer Busse mit MAN-Zeichen nicht mehr mit 30 % gefördert werden. Hier werden Ost-Dumping-Produkte förmlich mit Steuergeldern unterstützt.“

Auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete erklärt, dass Bundesregierung und SPDBundestagsfraktion alsbald das GVFG dementsprechend ändern wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Erkenntnisse über eine geplante GVFG-Novelle, und wie sehen diese gegebenenfalls aus?

2. Wie wird eine derartige Aussage, auch unter EU-Wettbewerbsgesichtspunkten, bewertet?

3.Wird beabsichtigt, durch das GVFG nur noch Produkte zu fördern, die mit einem Wertschöpfungsanteil von 70 % in Deutschland hergestellt werden?

Die Niedersächsische Landesregierung fördert seit vielen Jahren mit Mitteln aus dem GVFG die Anschaffung von Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die nachfolgende Tabelle weist den Umfang aus :

Haushalts

jahr

Fördervolumen ( in Mio. € )

Anzahl der geförderten Fahrzeuge

1997 5,2 81

1998 5,1 79

1999 10,2 186

2000 15,1 256

2001 16,2 257

2002 18,4 (Ansatz) noch nicht bekannt

Die Förderquote beträgt seit 2001 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davor lag diese bei 33,3 %.

Nach dem GVFG ist nicht ein bestimmter Fahrzeughersteller Voraussetzung für eine Förderung, sondern diese orientiert sich allein an den Anforderungen des ÖPNV. Den Verkehrsunternehmen als

Zuwendungsemfängern ist deshalb bei der Beschaffung die Fahrzeugart und der Fahrzeughersteller freigestellt, soweit das Fahrzeug für einen sinnvollen Einsatz im ÖPNV ausgestattet ist.

Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt :

Zu 1: Der Niedersächsischen Landesregierung ist keine GVFG-Novelle in diesem Punkt bekannt.

Zu 2: Die Aussage, nach der eine Förderung nicht mehr für Produkte erfolgen soll, die im Ausland gefertigt werden, lässt sich förderrechtlich nicht umsetzen. Hiermit wäre eine Einschränkung auf einige Hersteller verbunden, die aus Gründen des freien Wettbewerbs rechtlich nicht durchsetzbar ist. In der Konsequenz würde diese Regelung sogar eine weitgehende Einstellung der ÖPNVOmnibusförderung bedeuten, da sämtliche ÖPNVOmnibushersteller schon heute eine Vielzahl von Fahrzeugkomponenten oder ganze Fahrzeuge im Ausland fertigen lassen.

Zu 3: Nein.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 des Abg. Busemann (CDU):

Bildungsausgaben der Landesregierung

In ihrer insbesondere vom Bund der Steuerzahler kritisierten Anzeige zum Jahreswechsel 2001/2002 hat die Landesregierung u. a. ausgeführt: „Deshalb erhöht die Niedersächsische Landesregierung die Bildungsausgaben in den Jahren 2000 bis 2003 um mehr als 310 Millionen DM: Wir schaffen 3 100 zusätzliche Lehrerstellen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie berechnet sich die Summe jeweils pro Haushaltsjahr für welche konkreten Ausgaben?

2. Ist in dieser Berechnung auch berücksichtigt, dass im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums 110 Stellen gestrichen werden, dass die angeblich „zusätzlichen“ Mittel für die Berufsschulen nur eine Sperrung der entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Jahr 1996 rückgängig machen, dass zusätzliche Stellen für Lehramtsanwärter und Referendare durch Sperrung von Lehrerplanstellen gewonnen werden und dass die so genannte Lernmittelfreiheit im entsprechenden Haushaltsansatz gegenüber 2001 in den Haus

haltsjahren 2002 und 2003 um jeweils 2,5 Millionen DM gekürzt worden ist?

3. Wie kommt die Landesregierung unter Beachtung des Wahrheitsgebotes zu der Aussage, im benannten Zeitraum 3 100 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen zu haben, wenn ausweislich der Haushaltspläne nur 2 200 Stellen zusätzlich geschaffen worden sind?

Zu 1: Die zusätzlichen Bildungsausgaben der Landesregierung für das Jahr 2003 im Vergleich zu 2000 stellen sich nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen wie folgt dar (für 2003: Umrechnung von Euro in DM)

Haushaltsjahr 2003 in Mio DM

1 000 neue Stellen für Lehrkräfte, davon 500 in 2001 und 500 in 2002 90,6

Mittel im Umfang von 1 000 Stellen für die Verlässlichen Grundschulen, davon 200 im Jahr 2001, 300 im Jahr 2002, 500 in 2003 76,7

Stärkung der Hauptschule 13,7