Protokoll der Sitzung vom 15.02.2002

Stärkung der Hauptschule 13,7

600 Stellen in 2002 für die allg. Unterrichtsversorgung und die verlässlichen Grundschulen 54,6

Zusätzliche Anwärterstellen 5,0

90 Stellen für den naturwissensch. Unterricht an Gymnasien 6,0

40 Stellen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen 2,5

230 Stellen für Förderstunden in den Jahrgängen 5 und 6 sowie sozialpädagogische Maßnahmen an Hauptschulen und Realschulen 14,9

240 Stellen für ein Netz von Ganztagsschulen im Sekundarbereich I nebst Budgetmitteln 20,5

Mittel im Rahmen von n21 25,0

Gesamt: 309,5

Damit wird das Niveau der Bildungsausgaben im Jahre 2003 um 309,5 Millionen DM (entspricht 158,2 Millionen Euro) höher liegen als vor dem Bezugszeitraum.

Zu 2: Ja. Die im Rahmen der Zielvereinbarungen zum Stellenabbau im MK-Geschäftsbereich abzugebenden Stellen betreffen nicht den Lehrerbereich. Die für die Übernahme der teilzeitangestellten Lehrkräfte in die Vollbeschäftigung gesperrten Stellenanteile wurden zwischenzeitlich für befristete Einstellungen verwendet. Die abweichend von den Bedarfsnachweisen zugestandenen zusätzli

chen Lehrer-Anwärterund Referendarstellen kommen u. a. wegen des eigenverantwortlichen Unterrichts auch unmittelbar der Unterrichtsversorgung zugute. Die entsprechende Sperrung von Lehrerstellen ist im Übrigen auf die Zeit der „Überlastdauer“ des Vorbereitungsdienstes befristet. Im dem Umfang, wie dieser Personenkreis die 2. Ausbildungsphase abschließt, stehen die Lehrerstellen sofort für die Einstellungen in den Schuldienst zur Verfügung. Die Herabsetzung des Ansatzes für das sog. Sachkostenbudget der Schulen für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 um 841 500 Euro von 25,6055 Mio. Euro auf 24,764 Mio. Euro stellt den Beitrag des Kultusministeriums zur Konsolidierung im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben dar.

Zu 3: Die Aussage fasst für den benannten Zeitraum folgenden Sachverhalt zusammen, dass in den Haushaltsplänen gegenüber dem Haushalt 2000 die Stellenzahl um 2 200 gesteigert worden ist und zusätzlich Mittel im Umfang von 1 000 Lehrerstellen bereitgestellt worden sind.

Anlage 14

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 des Abg. Pörtner (CDU):

Ungleichbehandlung bei Ganztagsangeboten

Die neuen Vorgaben der Landesregierung in Bezug auf die Einrichtung von Ganztagsangeboten lassen eine Zweiklassengesellschaft von Ganztagsschulen entstehen, zum einen die bestehenden Ganztagsschulen (außerhalb der Sonderschulen) , die über den Unterrichtsversorgungserlass üppig mit Lehrerstunden ausgestattet werden, zum anderen die künftig einzurichtenden Ganztagsangebote an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die von ihrer Ausstattung deutlich schlechter gestellt sind. Die CDU-Landtagsfraktion hat in diesem Zusammenhang immer wieder darauf verwiesen, dass ein Ganztagszuschlag für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler völlig überflüssig und ungerechtfertigt ist, schon angesichts der Tatsache, dass die durchweg nicht als Ganztagsschulen geführten Gymnasien bereits jetzt Nachmittagsangebote vorhalten, ohne dafür Ganztagszuschläge zu erhalten.

Die Landesregierung weigert sich jedoch nach wie vor, hier zu einer Verteilungsgerechtigkeit zu kommen. Während sie im Bereich der Grundschulen das besser ausgestattete Angebot der Vollen Halbtagsschule zugunsten der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“

abschmilzt, bleiben entsprechende Konsequenzen im Bereich der Ganztagsschulen aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstunden werden in diesem Schuljahr durch den Ganztagszuschlag für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler gebunden?

2. Warum streicht sie nicht als ersten Schritt zu einer Gleichbehandlung der Ganztagsschulen diesen, wie dargelegt, unberechtigten Zuschlag und führt die entsprechenden Lehrerstunden entweder der notleidenden Unterrichtsversorgung oder aber weiteren Ganztagsangeboten zu?

3. Warum lässt sie es zu, dass eine Zweiklassengesellschaft von Ganztagsangeboten in Niedersachsen entsteht, zum einen durch die künftigen Ganztagsangebote mit mäßiger Ausstattung, zum anderen durch die bestehenden Angebote (außerhalb der Sonderschulen), die über den Unterrichtsversorgungserlass üppig mit Lehrerstunden ausgestattet sind?

Wie die Landesregierung bereits mitgeteilt hat (vgl. die Presseinformation der Nds. Staatskanzlei Nr. 119 vom 15. Mai 2001, dort Ziff. V) , ist im Rahmen der Bildungsoffensive für Niedersachsen der „Aufbau eines flächendeckenden Netzes von 270 Standorten mit Ganztagsangeboten in den 38 Landkreisen und 9 kreisfreien Städten in Niedersachsen in den kommenden fünf Jahren“ vorgesehen.

Die zusätzlich einzurichtenden Ganztagsschulen sollen über verpflichtende unterrichtliche Veranstaltungen an zwei Tagen hinaus Ganztagsangebote machen, zu denen sich die Schülerinnen und Schüler anmelden können und bei denen auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und Einrichtungen erweitert und verbessert werden soll. Dementsprechend ist vorgesehen, den Ganztagsschulen neben den erforderlichen Lehrerstunden für zusätzlichen Unterricht auch ein Mittelkontingent zur Finanzierung des Einsatzes weiterer Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Damit wird die Arbeit der neu einzurichtenden Ganztagsschulen auf einer deutlich erweiterten Grundlage erfolgen, denn bisher erhalten Ganztagsschulen lediglich Lehrerstunden in Form eines Ganztagszuschlags. Wegen der unterschiedlichen Arbeitsweisen und der neuen Zuweisung von Personalressourcen ist die Ausstattung jetziger und künftiger Ganztagsschulen in pauschaler Form nicht zu vergleichen und zu bewerten.

Die Frage, in welcher Weise die Weiterentwicklung der bestehenden Ganztagsschulen erfolgen soll, wird nach einer externen Evaluation entschieden. Bestehende Ganztagsschulen haben die Möglichkeit, ihre Arbeit auf die neuen Rahmenbedingungen umzustellen, können aber auch zunächst auf der jetzigen Grundlage weiterarbeiten. Dies bezieht auch die besonderen Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen ein, die über das ansonsten übliche Unterrichts- und Kursangebot hinaus eingerichtet werden.

Im Primarbereich wird mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule dafür gesorgt, dass für alle niedersächsischen Grundschülerinnen und Grundschüler ein fünfstündiges Schulangebot gewährleistet ist und damit vergleichbare Lernbedingungen geschaffen sind.

Mit der Einrichtung von zusätzlichen Ganztagsangeboten im Sekundarbereich I in allen Regionen Niedersachsens wird dafür gesorgt, dass auch für diese Altersgruppen erweiterte, verlässliche und vergleichbare Bedingungen für die unterrichtliche und erzieherische Arbeit an Schulen entstehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2001/2002 wurden 713,8 Lehrerstunden als Ganztagszuschlag für Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe vergeben.

Zu Frage 2: Ganztagsschulen mit gymnasialer Oberstufe erhalten den Ganztagszuschlag für die Einrichtung von Unterrichtsangeboten und Projekten über den vorgesehenen Unterricht in der Vorstufe und das übliche Kursangebot in der Kursstufe hinaus.

Der Ganztagsbetrieb im Sekundarbereich II kann nur in teilweise offener Form geführt werden. Das heißt, dass die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Ganztagsbetrieb im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Woche verpflichtend ist. Dazu können auch besondere Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft gehören.

Insoweit stellen sich gymnasiale Oberstufen mit Ganztagsangeboten erweiterte Aufgaben, zu deren Erfüllung der gewährte Zuschlag berechtigt ist.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 18 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Mittelkürzungen an den niedersächsischen Hochschulen

Ausweislich der Haushaltsberatungen und der Haushaltspläne sind seit dem Haushaltsjahr 1999 bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2003 die Mittel für die niedersächsischen Hochschulen wie folgt gekürzt worden:

jährliche globale Minderausgabe in Höhe von 19,5 Millionen DM = 97,5 Millionen DM,

Finanzierung des Hochschulstrukturkonzeptes: 1999: 31 Millionen DM, 2000: 20 Millionen, 2001: 12 Millionen, 2002: 9 Millionen, 2003: 7 Millionen = 79 Millionen DM,

Verwaltungskostenbeiträge für Studierende zur Deckung von Haushaltslöchern: jeweils ca. 30 Millionen DM pro Jahr = 150 Millionen DM.

Die einmalige Kürzung in Höhe von 50 Millionen DM im Haushaltsjahr 2001 ist im Haushaltsjahr 2002 wieder ausgeglichen worden. Dafür sind die Finanzmittel für die Studentenwerke in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 um jeweils 5 Millionen DM gekürzt worden, was 10 Millionen DM entspricht. Insgesamt ergibt sich damit eine Kürzung in Höhe von 336,5 Millionen DM.

Die Studie der Bertelsmann Stiftung „Die Bundesländer im Standortwettbewerb“ führt auf der Basis der Vergleichszeiträume 1991 bis 1995 und 1996 bis 1998 für Niedersachsen aus: „Auch die Hochschulausgaben fallen... zu niedrig aus, um mit den süddeutschen Flächenländern auf Dauer um qualifiziertes Lehrpersonal oder Studierende konkurrieren zu können.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Will sie bestreiten, dass es entsprechend den vorliegenden Haushaltsplänen zu den genannten Kürzungen gekommen ist?

2. Welche weiteren Kürzungen haben die niedersächsischen Hochschulen etwa durch Haushaltssperren und weitere Einsparauflagen in den einzelnen Haushaltsjahren seit 1999 jeweils hinnehmen müssen?

3. Wie will die Landesregierung angesichts dieser Mittelkürzungen vor dem Hintergrund der zitierten Kritik der Bertelsmann Stiftung

konkurrenzfähig gegenüber anderen Bundesländern bleiben?