Protokoll der Sitzung vom 15.02.2002

konkurrenzfähig gegenüber anderen Bundesländern bleiben?

Die haushaltsmäßigen Veränderungen gemäß den vom Nds. Landtag beschlossenen Haushaltsgesetzen von 1995/96 und 1997/98 sind einmalige Effekte, die zwar strukturell greifen, aber nicht kumulativ zu verstehen sind.

Bei der Vereinnahmung von Verwaltungskostenbeiträgen von Studierenden handelt es sich außerdem nicht um eine Mittelkürzung bei den Hochschulen, sondern um eine zusätzliche Einnahmequelle zugunsten des Landeshaushalts, so dass die von der Abgeordneten Mundlos angeführte Gesamtkürzung von 336,5 Millionen DM bzw. rund 172 Millionen Euro nicht zutreffend ist.

Im Übrigen haben sich die Ist-Ausgaben der Hochschulen (gem. Mipla-Aufgabenfeld 06.1) seit 1990 von rund 2.125,6 Millionen DM bzw. rund 1.086,8 Millionen Euro nach dem vorläufigen Jahresabschluss des MF, bereinigt um die neutralen Entgeltabführungen an das zentrale Liegenschaftsmanagement, auf rund 3.004,4 Millionen DM bzw. rund 1.536,1 Millionen Euro in 2001 erhöht.

Die Studie der Bertelsmann Stiftung „Die Bundesländer im Standortwettbewerb“ macht darüber hinaus deutlich, dass Niedersachsen im Ländervergleich sowohl im Allgemeinen als auch bei den Ausgaben für Hochschulen überdurchschnittlich gute Plätze belegt. Dabei wurden für eine zusammenfassende Bewertung die zwei Indizes „Erfolg“ und „Aktivität“ gebildet:

Beim Erfolgsindex belegt Niedersachsen in der ersten Untersuchungsperiode von 1991 bis 1995 Platz 8 von 16 Ländern und verbessert sich im zweiten Untersuchungszeitraum von 1996 bis 1998 auf den 6. Platz. Beim sog. Aktivitätsindex belegt Niedersachsen die Plätze 4 und 5.

Aber auch bei den Ausgaben für Hochschulen nimmt Niedersachsen jeweils Platz 6 mit steigender Punktezahl in den Jahren 1996 bis 1998 ein, während 9 von 16 Länder im zweiten Untersuchungszeitraum eine stagnierende oder schlechtere Punktebewertung erzielen. Insofern nimmt Niedersachsen bei den Hochschulenausgaben eine überdurchschnittlich gute Stellung ein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Darstellung der von der Abgeordneten Mundlos aufgezählten Mittelkürzungen ist, wie

bereits einleitend ausgeführt, teilweise nicht zutreffend, methodisch problematisch und im Ergebnis irreführend. Im Übrigen ermöglicht der im Hochschulstrukturkonzept vorgesehene Umsetzungszeitraum bis 2004, dass die Hochschulen über den notwendigen Gestaltungsspielraum verfügen. Den strukturellen Veränderungen stehen zudem Maßnahmen gegenüber, die die Finanzkraft und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen erheblich stärken, zum Beispiel durch zusätzliche Haushaltsmittel allein für die Förderung der Lehre mit neuen Medien in Höhe von 5,113 Millionen Euro jährlich, mithin 25,565 Millionen Euro in den Jahren 2002 bis 2006, oder durch die mit den Hochschulen im Rahmen der Innovationsoffensive vereinbarten Umschichtungsmaßnahmen in Höhe von jährlich 27,6 Millionen Euro.

Schließlich sei angemerkt, dass sich die Anzahl der wissenschaftlichen Stellen von 1990 mit 8 720 auf 9 057 im Jahr 2001 deutlich erhöht. Auch die Anzahl der Stellen für nicht-wissenschaftliches Personal hat sich von 14 640 auf 15 720 in diesem Zeitraum erhöht.

Zu 2: Über die mit der Landeshochschulkonferenz vom 17. September 1997 zur Innovationsoffensive und vom 17. Mai 2000 zum Innovationspakt II getroffenen Vereinbarungen hinaus hat es seit 1999 keine globalen Kürzungen oder Einsparungen aus Haushaltssperren in den Hochschulkapiteln gegeben. Im Gegenteil, die Hochschulen in Niedersachsen genießen ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Zu 3: Die niedersächsische Wissenschaftspolitik ist konsequent auf die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Hochschulen ausgerichtet. Bausteine dieser Politik sind die Umwandlung der Hochschulen in Landesbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen und Globalhaushalten, die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und einer outputorientierten Mittelbemessung zunächst bei den Fachhochschulen, der Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die Einrichtung eines Hochschulbauplafonds, die Vereinbarungen mit der Landeshochschulkonferenz zur Innovationsoffensive und zum Innovationspakt II sowie die umfangreiche Novellierung des Nds. Hochschulgesetzes, die zurzeit Gegenstand der Landtagsberatungen ist und die u. a. die Möglichkeit von Stiftungshochschulen vorsieht. So gesehen nehmen die niedersächsischen Hochschulen eine führende Position im Ländervergleich ein.

In den vergangenen Jahren sind bei der Hochschulfinanzierung vor allem auch qualitative Fragen in den Vordergrund gerückt, die nicht zuletzt zu einem effizienteren Umgang mit öffentlichen Ressourcen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen verbessern. Die Höhe der Finanzzuweisungen kann und darf deshalb auch nicht alleiniges Kriterium für die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen sein.

Anlage 16

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 des Abg. Klare (CDU):

Sonderschulen ohne Zukunft?

Im Rahmen der so genannten Bildungsoffensive der Landesregierung sowie der Debatte um die künftige Schulstruktur in Niedersachsen werden die niedersächsischen Sonderschulen mit ihren ca. 37 000 Schülerinnen und Schülern, was 4 % der niedersächsischen Schülerschaft entspricht, nur unzureichend berücksichtigt. Es bleibt unklar, welche Rolle den Sonderschulen, die anerkanntermaßen hervorragende Arbeit zum Wohle der ihnen anvertrauten besonders förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler leisten, künftig im Schulwesen des Landes spielen sollen. Die Sonderschulen leiden seit Jahren unter einer völlig mangelhaften Unterrichtsversorgung. Laut statistischer Erhebung zum Schuljahresbeginn 2001/2002 hatten sie mit nur 93 % die mit Abstand schlechteste Unterrichtsversorgung aller allgemeinbildenden Schulformen zu verzeichnen und lagen fast 5 Prozentpunkte unter dem Landesdurchschnitt. Die Schule für Lernhilfe, in der die meisten Sonderschülerinnen und Sonderschüler beschult werden, hatte eine Unterrichtsversorgung von sogar nur 92,8 %. Allgemein bekannt ist, dass die tagtägliche Unterrichtssituation an den Schulen weitaus schlechter ist, als die statistische Unterrichtsversorgung ausweist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen, die nicht durch Umschichtung von anderen Schulformen oder durch Umschichtungen im Sonderschulwesen selbst gewonnen wurden, haben die niedersächsischen Sonderschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 jahrgangsweise erhalten, und wie viele zusätzliche Lehrerstellen sind im Landeshaushalt 2002 und 2003 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung für diese Schulform vorgesehen?

2. Werden die Sonderschulen sowohl im Primarbereich als auch im Sekundarbereich I als eigenständige Schulform mit einem eigenen

Bildungsauftrag erhalten bleiben, oder sollen sie künftig nur als Zulieferer für regionale Integrationskonzepte dienen?

3. Wenn die Landesregierung trotz massiver Kritik insbesondere an der völlig unzureichenden Ausstattung mit Lehrerstunden am Rahmenkonzept „Lernen unter einem Dach“ festhält, wie ist die Fortsetzung dieses Konzeptes ab Klasse 5 sowohl im Hinblick auf die erforderlichen Ressourcen als auch im Hinblick auf die künftige Rolle der Sonderschulen geplant?

Die Landesregierung hat mit der Rahmenplanung „Lernen unter einem Dach“ im Jahre 1998 ein umfassendes Konzept für ein integrativ ausgerichtetes System der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen vorgelegt. Die Rahmenplanung, in deren Zentrum die Entwicklung Regionaler Integrationskonzepte steht, wird seitdem kontinuierlich in verschiedenen Regionen des Landes unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Bedingungen umgesetzt. Eine Region ist definiert durch den Einzugsbereich einer Schule für Lernhilfe. Voraussetzung für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte ist die Antragsstellung der Schulträger auf der Grundlage eines Konsenses aller Beteiligten.

Im Bundesvergleich liegt die Versorgung der Sonderschulen mit Lehrerstunden in etwa im Bundesdurchschnitt. An den Schulen für Lernhilfe stehen mit 2,68 Stunden je Schüler mehr Lehrerstunden zur Verfügung als im Durchschnitt aller Länder, der 2,58 Stunden beträgt.

Bei den anderen Sonderschulformen liegt Niedersachsen mit 4,23 Stunden je Schüler knapp unter dem Bundesdurchschnitt.

Eine Beurteilung der Unterrichtsversorgung der Sonderschulen in Niedersachsen muss allerdings auch berücksichtigen, dass die Klassen deutlich kleiner sind als in den anderen Ländern. Die Klassenfrequenz liegt an der Schule für Lernhilfe mit 10,5 um 1,7 und an den sonstigen Sonderschulen mit 7,8 um 1,2 unter dem Bundesdurchschnitt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: In den Haushaltsplänen seit 2000 sind im folgendem Umfang zusätzliche Lehrerstellen A 13 für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer ausgebracht:

Jahr Stellen

2000 0

2001 175

2002 75

2003 0

In der Mittelfristigen Planung bis 2005 sind zusätzliche Stellen gesondert für die Sonderschulen nicht ausgebracht.

Für die Sonderschulen und die sonderpädagogische Förderung werden stets so viele Stellen für Neueinstellungen vorgesehen, wie ausgebildete Sonderschullehrkräfte zur Einstellung zur Verfügung stehen.

Zu 2: Die zehn verschiedenen Formen der Sonderschulen mit ihren Primar- und Sekundarbereichen nehmen in der Rahmenplanung des Landes zur integrativer ausgerichteten sonderpädagogischen Förderung einen besonderen Stellenwert ein. Entsprechend der Normierung durch das Niedersächsische Schulgesetz unterstützen alle Sonderschulen als sonderpädagogische Förderzentren neben dem Unterricht in der Sonderschule auch den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule.

Zu 3: Die Rahmenplanung des Landes „Lernen unter einem Dach“ zur Fortführung des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Erziehung umfasst vielfältige Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung: Sonderschulen, Zusammenarbeit von Grundschule und Sonderschule und Sonderunterricht für Sprachbehinderte, auch zusammengefasst in der sonderpädagogischen Grundversorgung, Kooperationsklassen, Integrationsklassen und Mobile Dienste. In der Rahmenplanung ist deutlich ausgewiesen, dass alle Formen im Primarbereich und alle Formen bis auf die sonderpädagogische Grundversorgung im Sekundarbereich realisiert werden können.

Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in anderen Schulen als Sonderschulen werden gegenwärtig mehr als 10 000 Stunden pro Woche aufgebracht: 3 012 Stunden für Integrationsklassen, 746 Stunden für Mobile Dienste, 3 191 Stunden für Zusammenarbeit von Sonderschulen mit Grundschulen, 1 823 Stunden für Sonderunterricht für Sprachbehinderte und 1 480 Stunden für die sonderpädagogische Grundversorgung. Diese

Summe entspricht insgesamt 380 Lehrkräften - ein Beleg für die Anstrengungen der Landesregierung.

Für die Ausweitung Regionaler Integrationskonzepte werden wie in jedem Jahr 30 zusätzliche Sonderschullehrerstellen zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 17

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 20 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Strukturkonferenz Ost-Friesland

In einem Gespräch mit Vertretern des Landkreises Wittmund hatte Innenminister Bartling im Dezember angekündigt, die SPDLandesregierung würde 2002 eine „Strukturkonferenz Ost-Friesland“ ins Leben rufen. Ziel dieser nach dem Vorbild der Harz-Region angelegten Initiative sei es, die kommunalen Haushalte wenigstens im Ansatz zu sanieren. Auf diese Weise solle den politischen Vertretungen vor Ort finanzieller Gestaltungsspielraum zurückgegeben werden. Insbesondere der Landkreis Wittmund, so hieß es, könne von einem solchen Programm profitieren. Weil man sich hier in den letzten Jahren bei der Neuverschuldung sehr zurückgehalten (und deshalb keinen Anspruch auf Bedarfszuwei- sungen) habe, wolle das Innenministerium den Kreis auf diese Weise auch belohnen.

Angeschrieben, inwieweit ein solches Programm auch höhere Landeszuschüsse für Investitionen zur Folge haben könnte, schränkte Wirtschaftsministerin Dr. Knorre die Aussagen des Innenministers allerdings ein. In ihrer Antwort auf meine briefliche Anfrage betont die Ministerin, dass höhere Zuschüsse lediglich für interkommunale Gewerbegebiete im Rahmen des geplanten Jade-Ports möglich seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und mit welcher Ausgestaltung wird sie die vom Innenminister angekündigte „Strukturkonferenz Ost-Friesland“ ins Leben rufen?

2. Mit welchen Summen, mit welcher Laufzeit und aus welchen Haushaltstiteln soll ein solches Programm bedient werden?