Protokoll der Sitzung vom 15.02.2002

Anlage 21

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 24 der Abg. Frau Pothmer (GRÜNE):

Ist dem Land die Vereinbarkeit von Familie und Beruf keine Viertelstunde wert?

Vor dem Arbeitsgericht Hannover wurde kürzlich laut HAZ-Bericht vom 5. Februar 2002 der Fall einer Landesbeschäftigten verhandelt, der aufgrund mehrmaliger Verspätungen um wenige Minuten fristlos gekündigt wurde.

Die Verspätungen traten erst mit der Einschulung der Tochter auf und waren nach Angaben der Frau Resultat der späten Öffnungszeit der Schule und immer wieder vorkommenden Unpünktlichkeit bei der Bahn AG. Einen früheren Zug hätte die Pendlerin aus Springe nur erreichen können, wenn sie ihrer Tochter ab 7 Uhr morgens eine halbe Stunde Wartezeit vor der verschlossenen Schule zugemutet hätte. Da ihr Mann berufsbedingt die Woche über in Göttingen verbringt, war er nicht in der Lage, an ihrer Stelle den Schultransport der Tochter zu übernehmen.

Die Beschäftigte bat daher ihren Dienstherrn, ihren Arbeitsbeginn um eine Viertelstunde nach hinten zu verschieben, um mögliche Verspätungen grundsätzlich auszuschließen. Dies wurde von dem Landesamt aus „innerbetrieblichen Gründen“ abgelehnt. In der Folge wurde die fristlose Kündigung gegen die Beschäftigte ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der beschriebene Fall aus ihrer Sicht dar, und welche detaillierten „inner

betrieblichen Gründe“ sprachen gegen eine Verschiebung des Arbeitsbeginns um eine Viertelstunde?

2. Welche alternativen Schritte hätte die Landesbeschäftigte nach Ansicht der Landesregierung unternehmen müssen, um einen pünktlichen Dienstantritt zu garantieren und dadurch eine Weiterbeschäftigung zu rechtfertigen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Fall unter Berücksichtigung der Aussagen von Familienministerin Trauernicht, dass moderne Familienpolitik die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit für Mütter wie Väter konsequent fördern müsse und dass Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen Niedersachsens werden solle?

Wesentliches politisches Ziel dieser Landesregierung ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf Beschäftigte in der Landesverwaltung. Durch großzügige Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten hat die Landesregierung die Grundlagen geschaffen, auch in Einzelfällen auf familiäre Besonderheiten einzugehen. In dieser Weise ist die Landesverwaltung auch einer früheren Angestellten des NLBV entgegengekommen. Der Frau wurde trotz dadurch in der Dienststelle entstehender organisatorischer Probleme eingeräumt, ihren Dienst abweichend vom regelmäßig festgesetztem Dienstbeginn eine Stunde später anzutreten.

Die Beschäftigte war in der Poststelle des NLBV eingesetzt. Der Einsatz in diesem Bereich erfolgte nach vorheriger Verwendung in anderen Arbeitsgebieten auf eigenen Wunsch der Frau. Für die Beschäftigten im Post- und Botendienst gilt nach einer mit dem Gesamtpersonalrat beim NLBV abgeschlossenen Vereinbarung wegen der zwingenden Notwendigkeit, Posteingänge in den frühen Morgenstunden in den Geschäftsgang zu geben, ein Arbeitsbeginn bis spätestens 7.30 Uhr.

Es gehen täglich im Durchschnitt etwa 4 500 Briefe ein, der erste Teil um 7.00 Uhr und der zweite Teil um 9.00 Uhr. Die Briefe bestehen in der Regel aus mehreren Blättern nebst Anlagen. Die geöffnete, ggf. zusammengeheftete und vorsortierte Post wird zu feststehenden Zeiten (9.30 Uhr, 12.00 Uhr und 15.00 Uhr) abgeholt und an die diversen Dezernate in Hannover bzw. an die anderen Standorte des NLBV – Aurich, Braunschweig und Lüneburg - verteilt.

Behördenziel ist es, den Kunden des NLBV einen umfassenden Service und kurze Bearbeitungszeiten zu bieten. Der Arbeitsbeginn musste deshalb sei

tens der Dienststelle auf spätestens 7.30 Uhr festgesetzt werden. Intern haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Posteingangsstelle darüber hinaus sogar freiwillig auf den Arbeitsbeginn 7.00 Uhr geeinigt.

Die Angestellte stellte zu Beginn ihres Einsatzes in der Poststelle aus familiären Gründen den Antrag, ihre Arbeit bis spätestens 8.30 Uhr beginnen zu können. Mit Rücksicht auf Ihre besondere familiäre Situation ist diesem Antrag trotz der dargestellten Problematik in der Poststelle entsprochen worden.

Gleichwohl hielt sich die Angestellte nicht an die Absprache und verspätete sich bereits vor Einschulung ihrer Tochter innerhalb eines Zeitraumes von knapp drei Monaten insgesamt 21 Mal. Drei weitere Verspätungen ergaben sich während der Ferien. Insgesamt ist die Angestellte in einem Zeitraum von zehn Monaten an 49 Arbeitstagen verspätet erschienen; dies entspricht etwa 28 % ihrer Arbeitstage. Innerhalb dieses Zeitraumes hielt die Angestellte lediglich einen Monat lang den für sie individuell festgesetzten Arbeitsbeginn durchgehend ein. Der zeitliche Umfang der Verspätungen bewegte sich zwischen wenigen Minuten und mehr als einer halben Stunde.

Mit der Angestellten wurden mehrfach Gespräche geführt. Dreimal wurde sie abgemahnt. Nachdem sie sich trotzdem nicht an die Vereinbarung hielt und weiterhin unpünktlich zum Dienst erschien, hat ihr das Landesamt gekündigt. Das Arbeitsgericht Hannover hat in erster Instanz die Kündigungsschutzklage der Angestellten abgewiesen und damit die Kündigung in vollem Umfang für rechtmäßig erklärt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Hinausschieben des Beginns der morgendlichen Kernzeit für die Angestellte um eine Stunde ist das NLBV bereits an die äußerste Grenze des Vertretbaren gegangen. Wie oben dargestellt, wäre ein weiteres Hinausschieben aus Gründen der Arbeitsorganisation nicht möglich gewesen.

Im übrigen hat die Angestellte entgegen anders lautender Presseberichterstattungen während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses keinen weiteren Antrag auf Verlegung ihrer Kernzeit gem. § 14 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) um eine Viertelstunde gestellt.

Ein Hinweis der Beschäftigten, die Verspätungen könnten dadurch vermieden werden, dass der morgendliche Arbeitsbeginn um eine weitere Viertelstunde nach hinten geschoben werden würde, erfolgte nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der beim Arbeitsgericht Hannover eingereichten Kündigungsschutzklage.

Zu Frage 2: Es wäre der Angestellten zumutbar gewesen, wie auch ihre Kolleginnen in der Poststelle, die zum Teil allein erziehende Mütter sind, organisatorische Vorsorge im privaten Bereich zu treffen. Die Angestellte hat keinerlei Bemühen erkennen lassen, auch den Notwendigkeiten ihres Arbeitgebers entgegenzukommen. Im Gegenteil hat sie erklärt, ihre privaten Lebensverhältnisse nicht ändern zu wollen.

Aus für sie in Betracht kommenden anderen Arbeitsbereichen des NLBV mit großzügigerer Arbeitszeitregelung ist die Angestellte auf eigenen Wunsch in die mit festen Arbeitszeiten arbeitende Poststelle umgesetzt worden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung fördert Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit in allen Bereichen. Gerade das NLBV mit seinen Standorten Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg ist hierfür ein gutes Beispiel. Nicht nur dieser Einzelfall, der kein Beispiel für Frauenbenachteiligung, sondern im Gegenteil ein Beispiel für Frauenförderung ist, denn das NLBV hat selbst in einem Bereich mit fester Arbeitszeit den Arbeitsbeginn verschoben und damit Familienbelangen Rechnung getragen, ist hierfür Beleg. Auch ansonsten ist das NLBV Modell für Familienfreundlichkeit durch wohnortnahe Verwendungen, Telearbeitsplätze und flexible Arbeitszeiten: Neben der generellen Einführung der Funktionszeit und der freiwilligen Teilnahme an Arbeitszeitumstrukturierungsmaßnahmen wird Wünschen der Beschäftigten auch nach „unüblichen“ Teilzeitbrüchen und unterhälftigen Beschäftigungen stattgegeben. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage der Woche können die Beschäftigten an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Diese flexiblen, familien- und arbeitnehmerinnenfreundlichen Regelungen basieren auf einer guten Zusammenarbeit zwischen Behördenleitung, Frauenbeauftragter und Personalrat.

Die Landesregierung legt Wert darauf, dass Konsensmodelle „vor Ort“ gestaltet werden können, die dienstliche Belange, individuelle und die Be

lange der übrigen Beschäftigten aufeinander abstimmen. Dies findet natürlich seine Grenzen in den Interessen des NLBV an kundenfreundlicher, zeitnaher Bearbeitung, an geregelten Arbeitsabläufen, aber auch der Fürsorgepflicht gegenüber anderen Beschäftigten sowie den räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 der Abg. Klare und McAllister (CDU):

„Verlässliche“ Grundschule? Lehrermangel und Unterrichtsausfall an der Grundschule in Bad Bederkesa

Die vermeintlich „Verlässliche“ Grundschule in Bad Bederkesa verzeichnet in erheblichem Maße Lehrermangel und Unterrichtsausfall: Nachdem bereits im vergangenen Schuljahr mehr als 400 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, ist nach einem Bericht der Nordseezeitung vom 19. Januar 2002 folgender „katastrophaler“ Zustand zu verzeichnen: „Seit Oktober ist eine Lehrkraft erkrankt, zusätzlich fallen zwei Kolleginnen wegen Schwangerschaft aus. Fünf unausgebildete Vertretungskräfte versuchen, die Ausfallstunden aufzufangen. Vier Vertretungs-Lehrkräfte werden stundenweise eingesetzt. Viele Klassen haben keinen dauerhaften Bezugslehrer.“ Drei Vollzeitlehrkräfte haben einen Versetzungsantrag gestellt, der Schulleiter hat die Schule soeben verlassen. Die Landesregierung hat diese Zustände in Kauf genommen. Die Samtgemeinde Bederkesa als Schulträger hilft jetzt dem Land bei der Suche nach Lehrkräften. Das macht den vorhandenen Lehrermangel im ländlichen Raum besonders deutlich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat sie die geschilderten Zustände an der angeblich „Verlässlichen“ Grundschule in Bad Bederkesa in Kauf genommen und nicht rechtzeitig und wirksam gegengesteuert, sodass die geschilderten Zustände erst gar nicht eintreten oder umgehend verbessert werden konnten?

2. Warum werden gerade angesichts des bereits zu verzeichnenden Lehrermangels im ländlichen Raum nur unattraktive 630-MarkVerträge oder aber Verträge über 21 oder 22 Stunden geboten, sodass vor diesem Hintergrund interessierte Lehrkräfte von vornherein abwinken und etwa in Bremerhaven volle Beamtenstellen antreten?

3. Welche konkreten, wann und wie wirksamen Maßnahmen wird die Landesregierung nunmehr endlich ergreifen, dass die „Verläss

liche“ Grundschule in Bad Bederkesa diesen Namen wirklich verdient, dort zu attraktiven Arbeitsbedingungen Lehrkräfte beschäftigt werden und dauerhaft eine angemessene Unterrichtsversorgung sichergestellt wird, die nicht zulasten der Zukunftschancen der Kinder im ländlichen Raum geht?

Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte die Verlässliche Grundschule in Bad Bederkesa bei 407,0 Lehrer-Soll-Stunden über 410,0 Lehrer-Ist-Stunden.

Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln benötigte die Schule 357,0 LehrerIst-Stunden, so dass noch 53,0 Lehrer-Ist-Stunden (3,5 Stunden je Klasse) für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung standen.

Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 wird die Schule bei 396,0 Lehrer-Soll-Stunden über 394,5 Lehrer-Ist-Stunden verfügen, dabei werden die längerfristig erkrankten Lehrkräfte nicht mehr in der Statistik mitgezählt. Somit werden im 2. Schulhalbjahr 2001/2002 immer noch 34,5 Lehrer-Ist-Stunden (2,3 Stunden je Klasse) für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Bei der Grundschule Bederkesa handelt es sich um eine fast durchgehend vierzügige Schule in den Jahrgängen 1 bis 4 mit außerdem einer Klasse im Schulkindergarten. Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 22,1 bzw. 21,9 im 2. Schulhalbjahr - nur knapp über dem unteren Bandbreitenwerte für Grundschulen (20 bis 28), sodass von daher von guten Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden kann.

Die Bezirksregierung Lüneburg ist ihrer Aufgabe nachgekommen, die Schulen vor Ort - also auch die Grundschule Bederkesa - im Rahmen der Planungsvorgaben gleichmäßig zu versorgen. Bei den Personalplanungen der Bezirksregierungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einer Schule, ist die wesentliche Planungsvorgabe, dass jede Schule so mit Lehrer-Ist-Stunden versorgt ist, dass die Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln voll erteilt werden können. Die Schulen haben die Erlassvorgabe, der Erteilung der Stundentafel Vorrang vor zusätzlichen Angeboten zu geben.

Bei längerfristigen Unterrichtsausfällen stützen die Bezirksregierungen die Schulen aus ihrem Budget mit so genannten „Springer-„ oder „FeuerwehrLehrkräften“. Dazu kommen, sofern notwendig

und möglich, zeitweilige (Teil-)Abordnungen von anderen Schulen. Die Schulen selbst nutzen vor Ort ihre Möglichkeiten von Stundenumschichtungen, vorübergehender Mehrarbeit von Lehrkräften und Zusammenlegung von Lerngruppen. Bei den Verlässlichen Grundschulen wie der Grundschule Bederkesa kommen noch Budgetmittel für Vertretung hinzu. Außerdem können diese Schulen für die Betreuung nicht benötigte Budgetmittel in ihre Vertretungsreserve „umschichten“.

Für das Schuljahr 2001/2002 verfügt die Grundschule Bederkesa über Budgetmittel im Umfang von 750 Stunden für Vertretung. Da sie im 1. Schulhalbjahr nur zwei und im 2. Schulhalbjahr nur vier von insgesamt acht möglichen Betreuungsgruppen gebildet hat, erhöhen sich ihre Budgetmittel für Vertretung über das gesamte Schuljahr gerechnet nochmals um 1 000 Stunden, sodass der Schule insgesamt Budgetmittel im Umfang von 1 750 zur Verfügung standen.

Auf die an dieser Schule aufgetretenen längerfristigen Erkrankungen von drei Lehrkräften und auf das Ausscheiden des Schulleiters zum 1. Februar 2002 hat die Bezirksregierung Lüneburg mit Abordnungsmaßnahmen und der Zuweisung von insgesamt drei „Springer-Lehrkräften“ jeweils zeitnah reagiert.

Die der Schule zur Verfügung stehenden Budgetmittel für Vertretung sind nach Mitteilung der Bezirksregierung Lüneburg bis zum 25. Januar 2002 im Umfang von 601 Stunden ausgeschöpft worden, so dass der Schule für den Rest dieses Schuljahres noch Budgetmittel im Umfang von 1 149 Stunden zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt :