Kripo-Dezernat zur Ermittlung illegaler Geldtransaktionen im Bereich des internationalen Terrorismus
In der Zeitung Die Welt vom 11. Januar 2002 wurde darüber berichtet, dass das NordrheinWestfälische Innenministerium im Landeskriminalamt ein neues Dezernat „Geldwäsche/Finanzermittlungen“ eingerichtet hat, das aus 200 Finanzermittlern besteht, die ein flächendeckendes Netz zur Aufklärung illegaler Geldtransaktionen aufgebaut haben. Dabei werden mit einem speziellen Rasterprogramm die Wege verdächtiger Geldsummen verfolgt, um Drahtzieher und Aktivisten im Bereich Terrorismus und organisierte Kriminalität aufzuspüren. Nach dem Pressebericht hat das Landeskriminalamt nach dem weltweiten Terroralarm alle seit 1996 eingegangenen Verdachtsanzeigen erneut recherchiert und unter Berücksichtigung des speziellen Rasterprogramms ausgewertet.
1. Wie beurteilt sie das Vorhaben des Nordrhein-Westfälischen Innenministeriums, im Landeskriminalamt ein Dezernat „Geldwäsche/Finanzermittlungen“ einzurichten und ein spezielles Rasterprogramm zur Ermittlung illegaler Finanztransaktionen im Bereich des internationalen Terrorismus einzusetzen?
2. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung unternommen, um gegen Geldwäsche und illegale Transaktionen im Bereich des internationalen Terrorismus vorzugehen?
3. Besteht seitens der Landesregierung die Bereitschaft, entsprechend dem NordrheinWestfälischen Vorbild im Landeskriminalamt ein Dezernat „Geldwäsche/Finanzermittlungen“ einzurichten und insbesondere mittels eines Rasterprogramms Verdachtsanzeigen aus früheren Jahren zu überprüfen?
Die Anfrage des Abgeordneten Schünemann bezieht sich auf einen Artikel in der Zeitung Die Welt vom 11. Januar 2002. Danach habe das NordrheinWestfälische Innenministerium im Landeskriminalamt ein neues Dezernat „Geldwäsche/Finanzermittlungen“ eingerichtet, das aus 200 Finanzermittlern bestehe, die ein flächendeckendes Netz zur Aufklärung illegaler Geldtransaktionen aufgebaut haben. Mit einem speziellen Rasterprogramm würden die Wege verdächtiger Geldsummen verfolgt, um Drahtzieher und Aktivisten im Bereich Terrorismus und Organisierte Kriminalität aufzuspüren. Dem Pressebericht zufolge habe das Landeskriminalamt nach dem weltweiten Terroralarm alle seit 1996 eingegangenen Verdachtsanzeigen erneut recherchiert und unter Berücksichtigung des speziellen Rasterprogramms ausgewertet.
Das Nordrhein-Westfälische Innenministerium hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Informationen, auf die sich der Abgeordnete Schünemann in seiner Anfrage beruft, in dem von ihm zitierten Artikel nicht richtig dargestellt worden seien. Richtig sei, dass das Land Nordrhein-Westfalen seit 1993 Geldwäsche- und Finanzermittlungen durchführe und dafür zurzeit im Landeskriminalamt und flächendeckend in 16 Polizeibehörden insgesamt rund 200 Finanzermittler eingesetzt habe. Im Landeskriminalamt seien derzeit 28 Finanzermittler tätig, die demnächst durch zehn weitere Finanzermittler verstärkt werden. Die dem LKA NRW vorliegenden einzelnen Verdachtsanzeigen ab 1996 werden unter Berücksichtigung besonderer Überprüfungskriterien erneut überprüft.
In Niedersachsen sind insbesondere zur Intensivierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) ab 1993 Geldwäsche- und Finanzermittler vorrangig bei den Spezialdienststellen zur OK-Bekämpfung eingesetzt. Dafür wurden in den Kriminalfachinspektionen OK der Polizeidirektionen und in den Kriminalkommissariaten OK der Bezirksregierungen jeweils drei zusätzliche Dienstposten für Finanzermittler eingerichtet (ins- gesamt 30 Dienstposten); parallel dazu wurden im Landeskriminalamt Niedersachsen eine „Zentrale Fachdienststelle für Finanzermittlungen“
(9 Dienstposten) sowie eine „Zentrale Informations- und Koordinierungsstelle für Finanzermittlungen“ (ohne zusätzliche DP) eingerichtet. Im September 1994 wurde im Landeskriminalamt durch eine Vereinbarung des Landeskriminalamtes mit dem Zollfahndungssamt Hannover am 22. Februar 1996 eine „Gemeinsame Clearingstelle Finanzermittler“ (GCF) und am 25. Februar 1996 eine „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe“ (GFG) eingerichtet, die die vorgenannten Organisationseinheiten ablösten.
Für das Modellprojekt zur verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität durch die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen wurden für die Polizei ab 1. Juli 1998 zusätzlich weitere 55 Dienstposten eingerichtet. 50 dieser Dienstposten für Vermögensermittler wurden flächendeckend auf die Polizeiinspektionen mit Zusatzaufgaben (PI Z), die Kriminalkommissariate OK und die Polizeidirektionen Braunschweig und Hannover verteilt, das Landeskriminalamt erhielt fünf Dienstposten.
Im Juni 2001 wurden im Landeskriminalamt die Aufgaben der GCF, GFG und der „Zentralen Ermittlungsgruppe Vermögensabschöpfung“ (ZEGV) im Dezernat 304 zusammengeführt (16 Dienst- posten Polizei und 5 Dienstposten Zoll).
Damit stehen der Polizei (ohne Zoll) insgesamt 96 Dienstposten für den Bereich der Geldwäsche/Finanz- und Vermögensermittlung zur Verfügung.
Zu Frage 1: Die nordrhein-westfälische Organisation entspricht im Wesentlichen der in Niedersachsen. Niedersachsen hat bereits seit längerem mit der „Gemeinsamen Clearingstelle Finanzermittler“ (GCF) , der„Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“ (GFG) und der „Zentralen Ermittlungsgruppe Vermögensabschöpfung“ (ZEGV) im Landeskriminalamt entsprechende Organisationseinheiten eingerichtet. Mit der Zusammenführung dieser Organisationseinheiten in einem Dezernat im Landeskriminalamt im Jahr 2001 wurde das Spezialwissen dieser eng miteinander verwandten Bereiche an einer Stelle gebündelt, um die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Vermögensabschöpfung noch weiter zu intensivieren.
Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 sind im Landeskriminalamt bislang 64 Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, die dem Bereich des Terrorismus zuzuordnen sind, von niedersächsischen Kreditinstituten, Versicherungen usw. eingegangen. Die Bearbeitung dieser Verdachtsanzeigen erfolgt im Zusammenwirken von Finanzermittlern der OK-Dienststellen und von Ermittlern des Polizeilichen Staatsschutzes.
Neben diesen so genannten verfahrensunabhängigen Verdachtsanzeigen werden derzeit auch Finanzermittlungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Staatsschutzes geführt. Auch hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit von OK- und Staatsschutz-Ermittlern. Die Zielrichtung solcher Finanzermittlungen ist insbesondere die Aufklärung von Strukturen und der Finanzierung von TErelevanten ausländischen Gruppierungen.
Auch im Zuge der Umsetzung der Verbotsverfügung gegen den so genannten Kalifatsstaat im Dezember 2001 kamen in Niedersachsen Finanz/Vermögensermittler zum Einsatz.
Auf Bundesebene ist vorgesehen, dass Personen, die in der Verbunddatei „Schläfer“ des Bundeskriminalamtes gespeichert sind bzw. werden, mit der Geldwäscheverbunddatei „DOK Geldwäsche“ im Bundeskriminalamt abgeglichen werden.
Daneben werden alle Personen, die als so genannte Prüffälle im Rahmen der niedersächsischen Rasterfahndung selektiert worden sind, im Landeskriminalamt Niedersachsen mit dem Datenbestand der „Gemeinsamen Clearingstelle Finanzermittlungen“ des Dezernats 304, in dem sämtliche niedersächsische Verdachtsanzeigen und Vorgänge seit 1994 gespeichert sind, abgeglichen.
Zu Frage 2: Ein wichtiger Ansatz zur wirksamen Verfolgung organisierter Formen von Kriminalität, zu der auch der planmäßig vorgehende Terrorismus gehört, ist die konsequente Verfolgung der Geldwäsche und die Abschöpfung kriminell erlangter Gewinne. Das Geldwäschegesetz vom 25. Oktober 1993 verpflichtet deshalb Kredit- und Finanzinstitute, Lebensversicherungsunternehmen und Spielbanken zur Anzeige verdächtiger Transaktionen, die von der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel angehalten werden können, die strafprozessuale Einziehung vorzubereiten und die Voraussetzungen für die Durchsetzung der Vermögensstrafe und des erweiterten Verfalls zu schaffen.
Effektive Strafverfolgung und Gewinnabschöpfung erfordern eine Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei sowie ein effektives Zusammenwirken mit den anzeigenden Instituten. Um dies sicherzustellen, verfügt jede der elf Staatsanwaltschaften des Landes bereits seit 1994 über mindestens ein Spezialdezernat für die Bearbeitung von Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz.
Darüber hinaus hat die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen des zum 1. Juli 1998 begonnenen und inzwischen in eine Dauereinrichtung überführten Modellprojekts zur verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität durch die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen wirksame Schritte zur Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung von der Ertragsseite her unternommen. Neben einer Vernetzung von Staatsanwaltschaften, Polizei, Zollund Steuerfahndung, in die inzwischen auch der Bundesgrenzschutz einbezogen ist, hat das ertragreiche Projekt zu personellen Verstärkungen geführt, die bei den Staatsanwaltschaften mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmachen. Eine weitere Intensivierung der Geldwäschebekämpfung wird die bevorstehende Aufstockung des Personals bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften um weitere 60 Stellen ermöglichen.
Geldwäsche tritt in immer wieder neuen Erscheinungsformen auf. Um dem Rechnung zu tragen, führen die Geldwäschedezernentinnen und –dezernenten der Staatsanwaltschaften regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der anzeigepflichtigen Institute durch. Rechtliche und tatsächliche Fragen der Geldwäschebekämpfung nehmen aber auch in den seitens der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle organisierten landesweiten Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen der Staatsanwaltschaften zunehmend breiteren Raum ein. Hierzu werden vielfach auch Vertreter von Polizei, Zollund Steuerfahndung sowie Bundesgrenzschutz eingeladen.
Aktuell überprüfen die niedersächsischen Staatsanwaltschaften gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen und den Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten eine seitens des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen verbreitete Liste mit Personen und Organisationen, die mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in Verbin
dung gebracht werden, auf geschäftliche Aktivitäten und Transaktionen in Niedersachsen. Die Liste beruht auf Informationen der Vereinten Nationen, des FBI und verschiedener nationaler Strafverfolgungsbehörden.
Aufgabe der Institute ist der Abgleich der Liste mit ihren Geschäftsverbindungen und einschlägigen Geldbewegungen. Die Strafverfolgungsorgane klären bei daraus resultierenden Verdachtsanzeigen nach § 11 Geldwäschegesetz die Identität der Betroffenen und gehen bestehenden Verdachtsmomenten nach. Erforderlichenfalls werden sie auch vermögensbezogene Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Der Niedergang der Bankgesellschaft Berlin hat auch dem Land Niedersachsen schweren Schaden zugefügt, weil das Land Niedersachsen mit 20 % einer der Hauptaktionäre der Bankgesellschaft Berlin war. Allein die Norddeutsche Landesbank musste einen Wertverlust für ihre Beteiligung in Höhe von über 500 Millionen Euro hinnehmen.
Ursache für die Milliardenverluste waren Fondsgeschäfte der Bankgesellschaft Berlin mit Risikoabsicherung zugunsten der Kunden. Diese Fonds garantierten den Zeichnern eine feste Rendite, und zwar unabhängig davon, ob ihre Fonds Gewinne oder Verluste ausweisen.
Nunmehr ist in Berlin offenbar geworden, dass sowohl der Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) als auch der Wirtschaftssenator Gregor Gysi (PDS) solche Fonds, die die Bankgesellschaft Berlin in schwere Turbulenzen gebracht haben, gezeichnet haben.
Diese Doppelfunktion als Privatanleger und politischer Handlungsträger stellt einen Interessenkonflikt dar.
Um auszuschließen, dass ein solcher Interessenkonflikt auch in Niedersachsen besteht, frage ich die Landesregierung:
1. Hat sie - wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis - geprüft oder über ihre Funktion im Aufsichtsrat der Nord/LB prüfen lassen, ob Mitglieder der Landesregierung, Mitglieder
des Aufsichtsrats der Nord/LB und Mitglieder des Vorstands der Nord/LB solche Fonds der Bankgesellschaft Berlin gezeichnet haben?
2. Wenn nein: Warum hat sie angesichts der prekären Auswirkungen der Krise der Bankgesellschaft Berlin auf das niedersächsische Landesvermögen und der schwierigen Verhandlungen mit der Bankgesellschaft Berlin seit Anfang 2001 eine solche Prüfung unterlasen?
3. Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus ihrer Prüfung im Hinblick auf die Mitglieder der Landesregierung und über ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Nord/LB im Hinblick auf die Mitglieder des Aufsichtsrats der Nord/LB und die Mitglieder des Vorstands der Nord/LB gezogen?
Die NORD/LB ist nicht nur die Landesbank des Landes Niedersachsen, sondern wird von sechs Gewährträgern getragen und stützt sich auf einen von drei Ländern abgeschlossenen Staatsvertrag. Alles, was hier im Zusammenhang mit der NORD/LB beraten wird, betrifft also nicht nur das Land Niedersachsen, sondern auch die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Sparkassenverbände. Es ist aber zutreffend, dass das Land Niedersachsen mit 40 % der größte Anteilseigner der NORD/LB ist. Aus diesem Grunde kommt dem Land Niedersachsen mit der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden auch eine besondere Bedeutung zu.
Im Oktober 1994 erwarb die NORD/LB vom Land Berlin einen zehnprozentigen Aktienanteil an der Bankgesellschaft Berlin AG. Im Zusammenhang mit dem Aktienerwerb schloss die NORD/LB einen Konsortialvertrag mit dem Berliner Senat. Zur Stärkung der Position der NORD/LB wurde der Aktienanteil – auch durch indirekte Beteiligungen – sukzessive auf ca. 20 % aufgestockt. Ziel war es, eine strategische Allianz zwischen der NORD/LB und der Bankgesellschaft Berlin AG zu installieren und – sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen würden – zu einem Bankenkonzern zu verschmelzen.
Alle Entscheidungen, die der NORD/LB-Vorstand im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Bankgesellschaft Berlin bisher getroffen hatte, sind mit den Gewährträgern und zuständigen Gremien der NORD/LB einvernehmlich abgestimmt worden. Dies betrifft sowohl den ursprünglichen Erwerb von BGB-Aktien als auch die Aufnahme von Verhandlungen über einen Zusammenschluss der
Auch die nur teilweise Teilnahme an der Kapitalerhöhung im September letzten Jahres, die „Interesse wahrende Offerte“ und das Angebot eines „Letter of Intent“ an den Berliner Senat basieren auf Entscheidungen, die eng mit allen Gewährträgern abgestimmt wurden. Die NORD/LB selbst hat das für die Abgabe obiger Angebote notwendige Datenmaterial mit Hilfe externer Berater in der Bankgesellschaft geprüft und aufbereitet. Die darauf basierenden Entscheidungen sind ausschließlich aufgrund objektiver Erkenntnisse getroffen worden.
Allerdings sind die uns zugänglich gemachten Daten bislang nicht ausreichend gewesen, ein zumindest „indikatives Angebot“ abzugeben. Eine Due Dillagence konnte noch nicht durchgeführt werden.
Die allgemein bekannte Lage der Bankgesellschaft im Bereich Immobilen und Immobilienfonds stand unter dem besonderen Blickwinkel der Einschätzungen der NORD/LB und ihrer Gewährträger. Gegenüber dem Berliner Senat wurde stets verdeutlicht, dass die NORD/LB nicht bereit ist, Risiken aus diesem Geschäftsbereich mit zu übernehmen. Aus diesem Grunde ist dieser Aspekt sowohl in der „Interesse wahrenden Offerte“ als auch in dem „Letter of Intent“ deutlich und unmissverständlich aufgenommen worden.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat nicht geprüft, ob Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung, des Aufsichtsrates oder des Vorstands der NORD/LB Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin gezeichnet haben. Der Vorstandsvorsitzende der NORD/LB hat mich jedoch unaufgefordert darüber unterrichtet, dass er im Jahre 1993 – also vor der Gründung der Bankgesellschaft Berlin und lange vor der Übernahme der Beteiligung daran durch die NORD/LB – aus seinem privaten Vermögen einen geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet hat, der von der Landesbank Berlin und der GEHAG Gemeinnützige Heimstätten AG zur Errichtung einer Wohnanlage in Berlin im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus aufgelegt worden ist. Der Präsidialausschuss und der Aufsichtsrat der NORD/LB haben sich im März vergangenen Jahres mit der Angelegenheit befasst und nach durch