Zu Frage 1: Die Landesregierung hat nicht geprüft, ob Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung, des Aufsichtsrates oder des Vorstands der NORD/LB Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin gezeichnet haben. Der Vorstandsvorsitzende der NORD/LB hat mich jedoch unaufgefordert darüber unterrichtet, dass er im Jahre 1993 – also vor der Gründung der Bankgesellschaft Berlin und lange vor der Übernahme der Beteiligung daran durch die NORD/LB – aus seinem privaten Vermögen einen geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet hat, der von der Landesbank Berlin und der GEHAG Gemeinnützige Heimstätten AG zur Errichtung einer Wohnanlage in Berlin im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus aufgelegt worden ist. Der Präsidialausschuss und der Aufsichtsrat der NORD/LB haben sich im März vergangenen Jahres mit der Angelegenheit befasst und nach durch
geführter Prüfung keinerlei Anlass für Beanstandungen festgestellt. Es handelt sich also um eine rein private Vermögensanlage.
Weitere Erkenntnisse zu der Frage der Zeichnung von Immobilienfonds durch Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes der NORD/LB liegen der Landesregierung nicht vor.
Zu Frage 2: Die Landesregierung sah keine Veranlassung, eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Anders als das Land Berlin ist das Land Niedersachsen nicht direkt an der Bankgesellschaft beteiligt, sodass eine Interessenkollision von Mitgliedern der Landesregierung nicht vorliegen kann. Soweit Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung in Entscheidungsgremien der NORD/LB vertreten sind, kann ich bestätigen, dass von diesen keine der in Rede stehenden Fonds gezeichnet wurden.
Die Landesregierung ist allerdings nicht dazu berechtigt, bei Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des Vorstandes der NORD/LB Informationen hinsichtlich ihrer privaten Vermögensentscheidungen einzuholen.
Ich betone aber nochmals, dass es seitens der Gremien der NORD/LB hierzu auch keine Veranlassung gibt, weil alle die Bankgesellschaft Berlin betreffenden Entscheidungen auf gemeinsamer Basis der NORD/LB-Gewährträger getroffen worden sind.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Frau Mundlos (CDU) :
Die Zeitschrift Focus berichtete in ihrer Ausgabe 51/2001 über eine Untersuchung des renommierten Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft in Bezug auf die privaten Hochschulen in Deutschland. Die 16 Anbieter mit internationaler Ausrichtung wurden eingehend untersucht. Der in Hannover ansässigen GISMA wurde ein besonders mangelhaftes Studienangebot bescheinigt: „Unoriginelle Kopie eines amerikanischen Studienkonzeptes, keine deutschen Dozenten, enges Studienprofil, wenig Studierende, keine eigene Forschung, keine in Deutschland zu verantwortenden Qualitätssicherungen, keine staatliche Anerkennung
der Studienabschlüsse in Deutschland, Dauerhaftigkeit der Finanzierung nach Auslaufen des staatlichen Anteils ist ungesichert, Finanzierungskonzept nicht transparent.“
In der Landtagssitzung vom 15. März 2001 hatte die Landesregierung zuletzt ausführlich Stellung zu GISMA bezogen. Demnach hat sich das Land Niedersachsen bei der Gründung mit einem Betrag von 5 Millionen DM beteiligt. Für das aufgenommene Darlehen von 13 Millionen DM bürgt das Land zur Hälfte. Darüber hinaus stellt das Land in den Jahren 2001 bis 2005 jährlich 5 Millionen DM zur Verfügung. Sowohl die Zahl der Studierenden als auch die Einnahmen aus Studiengebühren blieben offensichtlich weit hinter den Erwartungen zurück. Erwartet waren für einen Zeitraum von 5 Jahren ca. 15 Millionen DM Studiengebühren, im Durchschnitt 5 Millionen DM pro Jahr. Erlöst wurden im Rumpfgeschäftsjahr 1999 aber lediglich 207 000 DM. Die Anzahl der Studierenden im Vollzeitprogramm betrug 52 Studenten, im berufsbegleitenden Programm 21 Studenten. Obwohl angekündigt war, exzellente deutsche Professoren und Gastdozenten anzuwerben, konnte nach Sachstand März 2001 nur ein einziger deutscher renommierter Gastprofessor angeworben werden.
1. Wie viele Studierende, differenziert nach Vollzeitprogramm und berufsbegleitendem Programm, studieren zurzeit an der GISMA, und welche Einnahmeerlöse durch Studiengebühren bzw. Umsatzerlöse waren im Geschäftsjahr 2000 sowie ggf. im Geschäftsjahr 2001 zu verzeichnen?
2. Wie viele weitere renommierte deutsche Professoren sowie Gastdozenten konnten zu welchen Bedingungen angeworben werden?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der zitierten Bewertung durch den renommierten Stifterverband für die deutsche Wissenschaft?
Eine Untersuchung des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft hat sich mit dem Studienangebot privater Hochschulen internationaler Ausrichtung in Deutschland beschäftigt. Die Einschätzung erfolgte in den Kategorien Profil, Qualitätssicherung, Kooperationen und Finanzierung und führte bei der GISMA zu kritischen Ergebnissen. Diese werden von der Landesregierung insbesondere aus folgenden Gründen nicht geteilt:
Um in Deutschland einen international anerkannten Studienabschluss für Manager und Nachwuchsführungskräfte anbieten zu können, wurde 1999 die GISMA in Kooperation mit der Purdue Univer
sity gegründet. Die Übernahme des amerikanischen Studienkonzeptes ermöglichte einen schnellen und qualitativ fundierten Start der VollzeitMBA- und EMBA-Programme der GISMA. Dabei ist das übernommene amerikanische Studienkonzept von Beginn an inhaltlich wie konzeptionell an die deutschen und europäischen Bedürfnisse angepasst worden ( u. a. durch die Einbindung deut- scher und europäischer Dozenten sowie zielgrup- penspezifische Wahlkurse), sodass von einer „unoriginellen Kopie eines amerikanischen Studienkonzeptes“ nicht die Rede sein kann.
Die Zahl der Studierenden ist seit der Gründung der GISMA stetig gestiegen und wird sich – insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden Bekanntheit und der Ausweitung des Angebotes im EMBA-Programm auf den Bereich Health-Care in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover – weiter positiv entwickeln.
Forschungstätigkeit wird durch die jeweils für einen Zeitraum von acht Wochen permanent anwesenden Professoren eingebracht; im Zuge des Aufbaus einer eigenen Fakultät wird die GISMA die eigenen institutionellen Forschungsaktivitäten intensivieren.
Die internationalen Standards der AACSB (Asso- ciation to Advance Collegiate Schools of Busi- ness), die für Business Schools weltweit anerkannte Qualitätsmaßstäbe setzt, erstrecken sich auch auf die durch die GISMA angebotenen MBAProgramme der Purdue University. Sie beinhalten neben klaren und qualitativ anspruchsvollen Auswahlkriterien für Studenten u. a. auch eine kontinuierliche und systematische Evaluation der Lehre. Die an der GISMA erworbenen Studienabschlüsse werden, da es sich um Abschlüsse der Purdue University bzw. der Krannert Business School (einer AACSB-akkreditierten Einrichtung) handelt, in Deutschland anerkannt.
Die Finanzierung der GISMA ist derzeitig durch Kooperationen mit mehr als 25 Sponsorenunternehmen sowie der Förderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen eines Matching-Fund gesichert. Der Anteil öffentlicher Mittel an der Finanzierung der GISMA beläuft sich gegenwärtig auf etwa 20 %.
Ziel der Landesregierung bleibt eine von öffentlichen Mitteln unabhängige Finanzierung der GISMA durch eigene Einnahmen und Sponsorengelder der Wirtschaft.
Zu 1: Derzeit studieren 44 Studenten im VollzeitMBA-Programm und 23 Studenten im berufsbegleitenden EMBA-Programm. Die GISMA erwartet für das im April 2002 beginnende EMBAProgramm zusätzlich weitere 25 bis 30 Studenten.
Die Einnahmeerlöse durch Studiengebühren haben sich im Vergleich der Geschäftsjahre 2000 (ca. 1,2 Millionen DM) und 2001 (ca. 2,4 Millionen DM) nahezu verdoppelt.
Zu 2: Der Anteil deutscher Dozenten liegt bei ca. 17 % (4 von 24). Weitere Dozenten kommen aus verschiedenen europäischen und asiatischen Ländern, wobei die Auswahl stets unter fachlichen Gesichtspunkten erfolgt.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 31 des Abg. Pörtner (CDU) :
In diesem Jahr findet die erste Landesgartenschau in Niedersachsen in Bad Zwischenahn statt. Im Jahre 2004 ist eine solche Präsentation - nach einem Bericht des rundblick vom 23. Januar 2002 - in Wolfsburg geplant, die ganz ohne Landesförderung auskommen soll. Im selben Presseartikel wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2006 eine niedersächsische Landesgartenschau in Aussicht genommen ist, die mit einer Landesförderung von 6 Millionen Euro rechnen kann.
Diese Absicht der Landesregierung ist auf die energische Kritik des Landesrechnungshofes gestoßen, der - nach Meldung des rundblick vom 23. Januar 2002 - das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium gebeten hat, aufgrund der angespannten Haushaltslage eine „derart kostspielige Präsentation noch einmal zu überdenken“.
1. Kann sie die obigen Angaben zu den geplanten Landesgartenschauen 2004 und 2006 offiziell bestätigen?
2. Falls ja, wie hoch dürfte der Zuschussbedarf der Kommunen sein, die 2004 bzw. 2006 diese Gartenschau veranstalten?
3. Falls nein, gibt es Überlegungen der Landesregierung, diese Präsentation aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes wieder ganz einzustellen?
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 20. Mai 2000 beschlossen, in Niedersachsen Landesgartenschauen durchzuführen. Vorläufer waren die erfolgreichen Landesausstellungen „Natur im Städtebau“ im Jahre 1991 in Bremervörde und 1994 in Duderstadt. Die erste niedersächsische Landesgartenschau findet vom 19. April bis 6. Oktober 2002 in Bad Zwischenahn statt.
Zu 1 und 2: Das Kabinett hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2001 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Wolfsburg im Jahre 2004 eine Landesgartenschau nach den niedersächsischen Kriterien zur Durchführung einer Landesgartenschau ohne finanzielle Beteiligung des Landes durchführen möchte.
Am 10. Juni 2001 fasste die Landesregierung den Beschluss, die nächste Landesgartenschau mit finanzieller Beteiligung des Landes im Jahre 2006 durchzuführen. Für diesen Zweck wurden 5 Millionen Euro in die Mipla eingestellt, verteilt auf die Jahre 2004 und 2005. Es ist beabsichtigt, die notwendigen Investitionen mit einem Landeszuschuss i. H. von 50 % und bis zur Höhe von 4 Millionen Euro zu unterstützen. Unter Berücksichtigung dieses Finanzrahmens würde für die Kommune ebenfalls ein Zuschussbedarf bis zur Höhe von 4 Millionen Euro entstehen.
Für die Durchführung ist ein Landeszuschuss bis zur Höhe von 1 Millionen Euro vorgesehen. Eine diesbezügliche kommunale Beteiligung soll nicht erfolgen; es wird erwartet, dass vorhandene kommunale Ressourcen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und entsprechende Einnahmen insbesondere durch Eintrittsgelder realisiert werden können.
Zu 3: Es gibt keine Überlegungen der Landesregierung, die Durchführung einer Landesgartenschau im Jahre 2006 aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes nicht zu realisieren.
Die Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft berichtet in ihrer Januarausgabe unter der Überschrift „Verlässliche Grundschule - ein Erfolgsmodell?“ über aus landesweiten Berichten bekannte Probleme der „Verlässlichen Grundschule“. Im Gegensatz zu Ballungszentren mit Lehrer ausbildenden Hochschulen gibt es in ländlichen Regionen ganz erhebliche Probleme, insbesondere auf 630-Mark-Basis für den Lehrerberuf qualifizierte Vertretungskräfte zu finden: „23 bestehende Grundschulen haben keine Vertretungskräfte..., statt Vertretungsunterricht findet eine „Aufsicht durch geeignetes Personal“ statt.