Die Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft berichtet in ihrer Januarausgabe unter der Überschrift „Verlässliche Grundschule - ein Erfolgsmodell?“ über aus landesweiten Berichten bekannte Probleme der „Verlässlichen Grundschule“. Im Gegensatz zu Ballungszentren mit Lehrer ausbildenden Hochschulen gibt es in ländlichen Regionen ganz erhebliche Probleme, insbesondere auf 630-Mark-Basis für den Lehrerberuf qualifizierte Vertretungskräfte zu finden: „23 bestehende Grundschulen haben keine Vertretungskräfte..., statt Vertretungsunterricht findet eine „Aufsicht durch geeignetes Personal“ statt.
Nach Aussage des Kultusministeriums gibt es Regionen, „wo es jetzt schon ganz, ganz schlimm kneift“.
1. Wie viele Grundschulen sind bereits in „Verlässliche Grundschulen“ umgewandelt worden, wie viele weitere Anträge wie vieler Schulen liegen zu welchem Umwandlungszeitpunkt bereits vor?
2. Will die Landesregierung bestreiten, dass insbesondere in ländlichen Regionen auf der Basis von 630-Mark-Verträgen qualifizierte Lehrkräfte nicht zu finden sind und dass entsprechend dem zitierten Pressebericht an 23 Schulen keine Vertretungskräfte vorhanden sind, dass statt Vertretungsunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte eine „Aufsicht durch geeignetes Personal“ stattfindet und dass es Regionen gibt, „wo es jetzt schon ganz, ganz schlimm kneift“?
3. Wie viele Lehrerstunden werden in diesem Schuljahr durch das bekannte Problem der so genannten „Überhangstunden“ vollzeitbeschäftigter Grundschullehrkräfte gebunden?
In allen Bundesländern hat sich gezeigt, dass für die Gewährung fester Schulzeiten insbesondere das Problem des Vertretungsunterrichts zu lösen ist. Den „Königsweg“ hat bisher niemand gefunden. Der krankheitsbedingte Vertretungsfall bei Lehrkräften ist nicht leicht organisierbar.
Das Modell der Verlässlichen Grundschule mit der Möglichkeit, Vertretungskräfte im Rahmen einer fünfprozentigen Vertretungsreserve einstellen zu
können, ist bisher die effektivste Art, damit umzugehen. Das haben die ersten Jahre des Schulversuchs deutlich gezeigt. Die fünfstündige Schulzeit konnte gewährleistet werden. Wenige Ausnahmefälle wird es immer geben, aber auch hierfür können Schulen durch rechtzeitige Absprachen Vorsorge treffen.
Der Vertretungsunterricht in Verlässlichen Grundschulen lässt sich sicherstellen, wenn alle Möglichkeiten im Rahmen eines Vertretungskonzeptes berücksichtigt werden. Deshalb kann auch nicht nur allein die Vertretungsreserve betrachtet werden. Je besser eine Schule auf den möglichen Unterrichtsausfall vorbereitet ist, desto besser kann auch die Qualität des Vertretungsunterrichts sein. Dabei ist in einem differenzierten Vertretungskonzept ein Bündel von schulinternen Maßnahmen wie Mehrarbeit sowie der Einsatz von Springer- und Feuerwehrlehrkräften, Abordnungen von benachbarten Schulen und die Vertretungsreserve enthalten.
Die Anzahl der Schulen, die keine Vertretungskräfte gefunden haben, kann nicht bestätigt werden. Das Finden von Vertretungs- und Betreuungskräften hängt in großem Maße vom Geschick und dem Aufgabenverständnis der Schulleitung ab; dieses haben Gespräche mit Beteiligten gezeigt. Auch die Akzeptanz des Modells der Verlässlichen Grundschule und die Öffnung der jeweiligen Grundschule zu ihrem Umfeld wie auch die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern sind nach den Erfahrungen des Schulversuchs wichtige Faktoren. Unterschiede zwischen ländlichem und städtischem Raum konnten in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden. Es gibt z. B. in Ostfriesland Schulen in kleinen Gemeinden oder auch Städten, von denen keine Schwierigkeiten bei der Einstellung von Vertretungs- und Betreuungskräften gemeldet worden sind. Andere Schulen haben uns demgegenüber von Schwierigkeiten berichtet. Dabei spielt allerdings die Tatsache, dass für Vertretungs- und Betreuungskräfte nur geringfügige Beschäftigungsverträge abgeschlossen werden, eine untergeordnete Rolle.
Die Auswertung der Berichte der Verlässlichen Grundschulen zum Vertretungsunterricht hat ergeben, dass durchschnittlich nur ca. 4 % der Unterrichtsstunden vertreten werden müssen, weil eine Lehrkraft erkrankt ist. Im Schuljahr 2000/2001 sind in den 593 Verlässlichen Grundschulen insgesamt über 170 000 Stunden von Vertretungskräften aus dem Vertretungsbudget erteilt worden.
Die Verlässliche Grundschule hat - wie die inzwischen fast dreijährigen Erfahrungen mit diesem Modell zeigen - einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Grundschularbeit geleistet und ist damit ohne Einschränkung als Erfolgsmodell zu bezeichnen.
Zu 1: Es sind bis zum Schuljahresbeginn 2001/2002 bereits 1 100 Schulen in Verlässliche Grundschulen umgewandelt worden. Für das Schuljahr 2002/2003 liegen Anträge für weitere 243 Schulen vor. Zum Schuljahr 2003/04 ist die Einführung der Verlässlichen Grundschulen für 342 Schulen beantragt.
Zu 3: Zum Schuljahresbeginn 2001/2002 gab es 7 860 sog. „Überhangstunden“. Damit können diese Grundschulen zusätzliche Fördermaßnahmen anbieten.
Die niedersächsische Sozialministerin Trauernicht (SPD) hat gefordert: „Alle Kinder in Niedersachsen sollen drei Jahre lang in den Kindergarten gehen“ (Hannoversche Allge- meine Zeitung vom 21. Januar 2002). Entsprechende Gespräche wolle sie führen, das Land werde seinen Anteil an den zusätzlichen Kosten gerne übernehmen.
Laut einer Erhebung des Landes BadenWürttemberg verzeichnet das Land Niedersachsen mit deutlichem Abstand den geringsten Versorgungsgrad an Kindergartenplätzen mit nur 77,8 %. Von 256 393 Kindern im Kindergartenalter besuchen nur 199 463 einen solchen.
1. Wie will sie angesichts der geringsten Versorgungsquote aller Bundesländer ohne Kindergartenpflicht erreichen, dass alle Kinder in Niedersachsen drei Jahre lang in den Kindergarten gehen?
2. Meint sie tatsächlich, ein solches Ziel durch die im Zeitungsartikel genannten Elterngespräche und Broschüren erreichen zu können?
3. Warum hat sie die für die Erreichung eines solchen Zieles erforderlichen erheblichen zusätzlichen finanziellen Mittel weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in die mittelfristige Finanzplanung eingeplant?
Kindergärten sind nicht nur wesentliche Voraussetzung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern sie erfüllen als Elementarbereich unseres Bildungssystems einen wichtigen, eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Ziel der Kinder- und Jugendpolitik des Landes ist es, allen Kindern gleiche Chancen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und hiefür die Voraussetzungen zu schaffen. Der Aufruf „Alle Kinder sollen drei Jahre in den Kindergarten“ dient der Verwirklichung dieses Ziels, indem alle Eltern aufgefordert werden, ihren Kindern den Kindergartenbesuch zu ermöglichen.
In der frühen Kindheit machen Menschen die größte Entwicklung, in dieser Zeit werden die Grundlagen für viele individuelle Lebenschancen gelegt, Chancen, die, wenn sie nicht genutzt werden, später nur mit erheblich größeren Mühen neu eröffnet werden können.
Ein dreijähriger Besuch eines Kindergartens bietet die Möglichkeit, Kinder zu fördern, vor allem auch die Kinder, die durch ihre besondere Individualität und Lebenssituation eine differenzierte Unterstützung benötigen. Kinder brauchen Kinder – im Kindergarten können sie Kreativität, Sozialverhalten und die Fähigkeit zur Konfliktlösung entwickeln, ihre Sprach- und Sprechfähigkeit steigern und den Umgang mit Medien erlernen.
Mit dem Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz wurde die Basis für einen Kindergartenbesuch aller Dreijährigen geschaffen. Die Landesregierung hat Kommunen und freie Träger bei der Schaffung von rund 80 000 neuen Kindergartenplätzen seit 1990 unterstützt. Nach den aktuellen Zahlen über die Teilnahme der Drei- bis Sechsjährigen an Angeboten der vorschulischen Bildung und Betreuung, die - unter Einbeziehung des Besuchs von Vorklassen - bei rd. 83 % (im Jahr 2000) liegen, zeigt sich, dass Eltern noch nicht ausreichend vom Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Kindergartenplatz Gebrauch machen.
spruch umfassend Gebrauch zu machen, sie über die Erziehungs- und Bildungsleistungen der Kindergärten zu informieren und davon zu überzeugen.
Zu 2: Alle, die Verantwortung tragen für das niedersächsischem Kindergartenwesen, wirken dabei mit, dieses Ziel zu erreichen. Die Landesregierung wird u. a. Informationsblätter in den wichtigsten Herkunftssprachen der zugewanderten Familien auflegen, um besonders bei diesem Personenkreis, dem häufig das spezifische Angebot des Kindergartens nicht bekannt ist, für einen frühzeitigen Besuch des Kindergartens zu werben.
Zu 3: Nach Maßgabe des § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab drei Jahren bis Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens, der gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen ist. Die Landesregierung wird ihrer Rechtsverpflichtung nachkommen, auch die durch etwaige Neueinrichtungen von Gruppen anfallende Finanzhilfe in Höhe von 20 % zu den Personalausgaben für die Fachkräfte zu gewähren.
In dem im Mai 1997 als Landesbetrieb gegründeten Informatikzentrum Niedersachsen (IZN) sollten ressortübergreifend IuKKompetenzen der Landesverwaltung gebündelt und allen Ministerien Zugriff auf einen zentralen Dienstleister ermöglicht werden. Nach nunmehr knapp fünf Jahren stellt sich jedoch heraus, dass die IuK-Ausgaben nahezu aller Ressorts deutlich steigen und die mit der IZN-Gründung verfolgte Strategie bisher nicht aufgeht. Trotz großen Engagements der IZNBeschäftigten fehlt es dem Landesbetrieb an den strukturellen Voraussetzungen, in der Konkurrenz mit privaten Dienstleistern zu bestehen. So ist der BAT für IT-Fachkräfte hoffnungslos veraltet, außer- und übertarifliche Zahlungsmöglichkeiten sind dem IZN als Landesbetrieb verwehrt. Als Anreiz für Neueinstellungen oder Bleibeverhandlungen ist es dem Informatikzentrum lediglich gestattet, mit Genehmigung der obersten Landesbehörde vorgezogene Dienstaltersstufen auszuzahlen. In vielen Fällen können qualifizierte Fachkräfte so nicht im IZN gehalten oder gar für den Landesbetrieb neu gewonnen werden. Nur rund die Hälfte aller Planstellen der Einrich
tung ist deshalb entsprechend der in den Stellenbeschreibungen verlangten Qualifikationen besetzt, vor allem mangelt es an Netzwerkbetreuern und Systemadministratoren. Obwohl die Beschäftigten des IZN mit großem Einsatz und zahllosen Überstunden versuchen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden, wirken sich die geschilderten Probleme nachteilig auf die Leistungsfähigkeit des Landesbetriebs aus.
1. Wie will sie die Konkurrenzfähigkeit des IZN im Wettbewerb um IT-Fachkräfte künftig sicherstellen ?
2. Wie gedenkt sie die Kostenexplosion von IuK-Ausgaben in den verschiedenen Landesministerien zu stoppen und die beabsichtigten Einspareffekte durch Inanspruchnahme des IZN zu realisieren ?
3. In welcher Weise werden Leitung und Beschäftigtenvertretung des IZN in Überlegungen der Landesregierung für eine neue Organisationsstruktur des IZN eingebunden ?
Das izn wurde am 1. Mai 1997 unter Einbeziehung der zentralen Informations- und Kommunikationstechnik des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes, der Polizei, der Finanzverwaltung und der Fernmeldebetriebsstelle der Landesregierung als Landesbetrieb gem. § 26 LHO gegründet. In dem Beschluss zur Gründung des izn wurde auch festgelegt, dass Status und Funktion des Landesbetriebes nach fünf Jahren einer „kritischen Würdigung“ zu unterziehen sei. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet. Die Landesregierung wird dem Landtag zu gegebener Zeit über die Perspektivplanungen unterrichten.
Die Aufgaben des izn wurden in der Betriebssatzung festgelegt und basierten auf dem Ansatz, durch Konzentration von zentral vorzuhaltender IuK-Technik in einem zukunftsfähigen Dienstleistungs- und Serviceunternehmen
Fehlinvestitionen für die Bereitstellung eines Hochsicherheitsrechenzentrums und einer landesweiten Kommunikationsstruktur zu vermeiden und
Unterstützung und Beratung für die unterschiedlichsten Verwaltungsbereiche in ausgewählten Segmenten sicherzustellen.
Wesentliche Elemente dieser Strategie waren die Zusammenführung der bis dato selbständigen Rechenzentren der Vermessungs- und Katasterverwaltung, der Polizei und der Steuerverwaltung mit den schon vorher zusammengefassten Rechenzentren der Agrarstrukturverwaltung, des Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben sowie der Bezirksrechenzentren und die Zusammenführung der verschiedenen Teilnetze unter einem Dach, nämlich dem des izn. Es kann deshalb überhaupt keine Rede davon sein, dass die mit der Gründung des izn vor fünf Jahren verfolgte Strategie nicht aufgegangen sei.