Wesentliche Elemente dieser Strategie waren die Zusammenführung der bis dato selbständigen Rechenzentren der Vermessungs- und Katasterverwaltung, der Polizei und der Steuerverwaltung mit den schon vorher zusammengefassten Rechenzentren der Agrarstrukturverwaltung, des Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben sowie der Bezirksrechenzentren und die Zusammenführung der verschiedenen Teilnetze unter einem Dach, nämlich dem des izn. Es kann deshalb überhaupt keine Rede davon sein, dass die mit der Gründung des izn vor fünf Jahren verfolgte Strategie nicht aufgegangen sei.
Zusätzlich haben sich in den vergangenen Jahren angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen im IuK-Bereich neue, die ursprüngliche Aufgabenstellung des izn maßgeblich verändernde Schwerpunkte und Anforderungen ergeben, die ich hier nur stichwortartig benennen kann:
Bereits in der Pilotierung befindet sich das sog. EDirectory, das ebenfalls landesweit zum Einsatz kommen soll. Und auch beim E-Government wird das izn zukünftig eine wichtige, bei seiner Gründung überhaupt noch nicht vorhersehbare Rolle zu spielen haben.
Der aufgrund dieser veränderten Anforderungen neuen Rolle hat das izn dadurch Rechnung getragen, dass es nachhaltige organisatorische und ablauftechnische Veränderungen vorgenommen hat. Der mit der Gründung des izn vorhandene Personalbestand von 168 Beschäftigten ist auf zuletzt insgesamt 326 Beschäftigte erheblich aufgestockt worden. Der Schwerpunkt dieses Personalzuwachses lag dabei naturgemäß im technischen Bereich, der von anfänglich 131 Beschäftigten auf bisher 256 Beschäftigte verstärkt werden konnte und noch weiter ausgebaut werden wird.
Es ist richtig, dass das izn bei seiner Personalrekrutierung wegen der angespannten Lage am IuKArbeitsmarkt in den letzten Jahren einen schweren Stand hatte, und es ist auch richtig, dass deshalb bei der erheblichen Aufstockung des Personals im izn auch Zugeständnisse in puncto optimale Quali
fikation gemacht werden mussten. Keinesfalls zutreffend ist aber die Einschätzung, wonach nur rund die Hälfte aller Stellen im izn entsprechend der in den Stellenbeschreibungen verlangten Qualifikationen besetzt werden konnte. Von den 237 Angestellten im izn haben 124 Beschäftigte (= 52 %) die auf ihrem Arbeitsplatz erforderliche hohe Qualifikation wie z. B. ein Fachhochschulstudium o. ä. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass insgesamt 66 IuK-Fachkräfte als sog. „Sonstige Angestellte“ anerkannt wurden, d. h. dass sie ihre Qualifikation nicht durch einen entsprechenden Hochschulabschluss, sondern durch langjährige berufliche Erfahrung erworben haben bzw. vom izn entsprechend qualifiziert worden sind. Weitere 96 Beschäftigte (= 41 %) erfüllen die auf ihrem Arbeitsplatz erforderliche geringere Qualifikation, sodass die tariflichen Qualifikationsmerkmale insgesamt von 220 und damit immerhin von 93 % aller Angestellten erfüllt werden. Lediglich 17 Beschäftigte (= 7 %) erfüllen die für ihren jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen formalen Qualifikationsmerkmale noch nicht und befinden sich deshalb in einem entsprechenden Qualifizierungsprozess. Von den 81 Beamten im izn erfüllen alle die formalen Laufbahnvoraussetzungen.
Im Übrigen ist bekannt, dass der Datenverarbeitungsteil des BAT überaltert ist. Die Tätigkeitsmerkmale sind auf den in den 70er-Jahren typischen Betrieb von Großrechenanlagen zugeschnitten und deshalb vielfach auf die gegenwärtigen Verhältnisse in der öffentlichen Verwaltung mit Netzwerken, APC´s und örtlichen Rechnern nur schwer anwendbar. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben den Bedarf zur Neuregelung der Eingruppierung von IuK-Fachkräften erkannt und ihre Bereitschaft erklärt, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Verhandlungen hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der Zwischenzeit eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die am 15. Oktober 2001 ihre Arbeit aufgenommen hat.
Zu 1: Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das izn ein attraktiver Arbeitgeber für IuK-Fachkräfte ist. Dazu gehören neben wettbewerbsfähigen und flexiblen Gehältern auch immaterielle Faktoren wie attraktive Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, ein
Vergleichende Betrachtungen zu den Verdienstmöglichkeiten für IuK-Fachkräfte im privaten Sektor einerseits und im öffentlichen Dienst andererseits haben ergeben, dass die öffentlichen Verwaltungen sich mit ihren Vergütungen im unteren Bereich des Durchschnitts der gewerblichen Wirtschaft bewegen. Defizite bestehen allerdings bei den Bezahlungsmöglichkeiten für Führungskräfte und für Spitzenqualifikationen. Durch die seit einem Jahr bestehende Möglichkeit, IuKFachkräften eine um bis zu acht Lebensaltersstufen höhere Grundvergütung vorweg zu gewähren, können Vergütungserhöhungen zwischen 18 und 30 v. H. erreicht werden.
Neben den zuvor skizzierten Verbesserungen der Vergütungsmöglichkeiten hat das izn selbst diverse Maßnahmen getroffen, die seine Attraktivität als Arbeitgeber verbessern sollen. Hier ist in erster Linie die eingeleitete Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive zu nennen. Das izn hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um in die Fähigkeiten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren. Ein umfassender Personal- und Organisationsentwicklungsprozess ist eingeleitet worden, der nicht zuletzt auch dem Ziel dient, die Arbeitsbedingungen im izn z. B. durch Reduzierung von hierarchischen Strukturen, transparentere Entscheidungsprozesse, moderneres Führungsverhalten u. v. a. m. nachhaltig zu verbessern. Ein im izn erarbeitetes Mitarbeiterhandbuch vermittelt wichtige Orientierungen für die innerbetriebliche Zusammenarbeit. Außerdem wurde ein Pilotprojekt zur Einführung flexibler Arbeitszeit im izn eingerichtet, das im Lichte einer optimalen Erfüllung der Kundenanforderungen zu einem weitgehend eigenverantwortlichen Umgang der Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit und ein modernes Arbeitszeitmanagement durch die Führungskräfte ermöglicht.
Um hochqualifizierte potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, sind Kooperationen mit Hochschulen z. B. im Zusammenhang mit der Anfertigung von Diplomarbeiten oder bei der Durchführung von Betriebspraktika realisiert worden.
Als Ergebnis dieser Bemühungen kann festgestellt werden, dass sich auf die jüngste Stellenausschreibung des izn vom Januar 2002 annähernd 200 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben. Dies
ist eine ganz signifikante Steigerung zu den Bewerberzahlen der letzten Jahre. Die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und zur Gewinnung von Personal sollen auch weiterhin kontinuierlich gesteigert werden. Bzgl. der Konkurrenz mit Arbeitgebern aus dem gewerblichen Bereich konnte jüngst im Übrigen auch deshalb eine gewisse Entspannung festgestellt werden, weil die Boomphase der IuK-Branche offenbar an ihre Grenzen gestoßen ist.
Zu 2: Eine Kostenexplosion bei den IuK - Ausgaben ist nicht eingetreten. Im Haushaltsjahr 2001 waren 175,0 Millionen Euro veranschlagt, für das laufende Haushaltsjahr 2002 sind es 193,3 Millionen Euro und für 2003 170,3 Millionen Euro. Für die Planungsjahre 2004 und 2005 schließlich sind 160,8 Millionen Euro bzw. 156,6 Millionen Euro für IuK-Ausgaben veranschlagt. Hiervon ist die im Einzelplan 13 für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 ausgebrachte globale Minderausgabe für sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 25 Millionen Euro, die vorrangig bei den sächlichen Verwaltungsausgaben in den Titelgruppen für IuKTechnik zu erwirtschaften ist, noch abzusetzen. Eine dann noch verbleibende Ausgabensteigerung für das laufende Haushaltsjahr ergibt sich im Wesentlichen durch Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Großprojekten wie z. B. Solum Star, bei der Straßenbauverwaltung und insbesondere vor dem Hintergrund des 11. Septembers.
Bei den Ausgaben für die IuK-Technik handelt es sich im Übrigen um Investitionen für die Zukunft des Landes. Insbesondere die Durchführung von Großprojekten durch das izn hat in diesem Zusammenhang zu Kosteneinsparungen geführt.
Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind die Dienstleistungen des izn erstmals getrennt von den Dienstleistungen Anderer ausgewiesen. Hierbei zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der Ausgaben für Dienstleistungen für das izn veranschlagt sind. Die Tendenz für die Inanspruchnahme des izn ist steigend. Es ergibt sich dadurch zu einem frühen Zeitpunkt auch Planungssicherheit für einen wesentlichen Teil der Aufgaben des izn. Dieses Vorgehen bereitet u. a. den Weg zur Nutzung von Synergieeffekten bei der Zentralisierung von IuK- Projekten.
Zu 3: Die Organisationsstruktur des izn ist zuletzt im Zuge des 1999 gemeinsam mit der Fa. Gartner Consulting durchgeführten Projektes „IuK
Optimierung des Landes Niedersachsen“ grundlegend verändert worden. In die Projektarbeit selbst sowie in die Umsetzung der Ergebnisse des Projektes sind sowohl die Geschäftsführung des izn als auch der Personalrat und die Frauenbeauftragte umfassend eingebunden gewesen. Die Landesregierung beabsichtigt, sich auch bei zukünftigen Überlegungen zur Organisationsstruktur des izn des dort vorhandenen Sachverstandes zu bedienen.
In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Ausschöpfung der Personalkostenbudgets und Ausschüttung der Reformdividende“ vom 25. Januar 2002 konnte die Landesregierung den Ausschöpfungsgrad der einzelnen Budgets im Jahre 2001 nur unter Vorbehalt angeben, da die vollständigen Daten erst zum 1. Februar 2002 erhoben werden. Entsprechend wurden keine Angaben zur Höhe der Reformdividenden gemacht. Darüber hinaus führte die Landesregierung aus, dass sich u. a. die sehr unterschiedliche Inanspruchnahme der Altersteilszeit auf den jeweiligen Ausschöpfungsgrad der Personalkostenbudgets niederschlage.
Die Reformdividende steht den Häusern zur freien Verfügung. Es können damit zusätzliche Bedarfe z. B. in den Bereichen Personal (etwa Stellen, Zulagen), Personalentwicklung, Sachmittel oder Inventar gedeckt werden.
1. Nach Erhebung aller erforderlichen Daten: In welchem prozentualen Umfang wurden die Personalkostenbudgets im Jahre 2001 ausgeschöpft (bitte Darlegung für die einzelnen Mi- nisterien) und Reformdividenden in welcher Höhe resultieren hieraus für die einzelnen Häuser?
2. In welcher Höhe (prozentual und absolut) haben die haushaltswirtschaftlichen Sperren im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit jeweils den Ausschöpfungsgrad der Personalkostenbudgets im Jahre 2001 und damit die Reformdividenden beeinflusst?
3. Zur Finanzierung welcher Maßnahmen aus den oben genannten Bereichen haben die einzelnen Häuser die Reformdividende 2000 und 2001 genutzt (bitte detaillierte Auflistung der Maßnahmen und der damit verbundenen Kos- ten)?
Die bislang für das Haushaltsjahr 2001 vorliegenden Ausschöpfungsgrade der Personalkostenbudgets wurden anhand der Dezember-Zahlen ermittelt und Ihnen in Beantwortung Ihrer Anfrage am 25. Januar 2002 mitgeteilt.
Die für die Berechnung der Ausschöpfungsgrade und der Reformdividende erforderlichen Daten zur Altersteilzeit werden von den Ressorts zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres für das vergangene Haushaltsjahr geliefert. Die sich daran anschließende Auswertung erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, da es sich bei den Angaben zur Altersteilzeit um umfangreiches Listenmaterial handelt. An die Auswertungen schließt sich ein Abstimmungsverfahren an, das aufgrund der hohen Anforderungen an die Genauigkeit der Daten unverzichtbar ist. Hierbei werden auch weitergehende haushaltswirtschaftliche Sperren im Einzelfall in die Datenauswertung eingepflegt. Aufgrund des Umfangs der Datenmenge und deren zeitaufwändiger Aufarbeitung kann ein Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.
Sobald die notwendigen Basisdaten vorliegen und die Berechnung der Ausschöpfungsgrade sowie die Festsetzung der Reformdividende vorgenommen wurden, werden diese umgehend dem Fragesteller zur Verfügung gestellt.
Zu 3: Bei der Reformdividende handelt es sich um ein Instrument zur freien Verfügbarkeit von selbst erwirtschafteten Mitteln für jede einzelne bewirtschaftende Dienststelle. Insofern wurde – auch vor dem Hintergrund der Belange der Verwaltungsreform – auf die Einrichtung einer zusätzlichen Meldepflicht zur Nachweisung der aus den Mitteln der Reformdividende finanzierten Maßnahmen verzichtet.
Um die Anfrage beantworten zu können, habe ich daher die Ressorts gebeten, eine entsprechende Umfrage in den jeweiligen nachgeordneten Bereichen durchzuführen, um die Verwendung der Reformdividende für jede Dienststelle detailliert darlegen zu können. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie dem Fragesteller mitgeteilt. Ich weise jedoch bereits jetzt darauf hin, dass sich die Darstellung nur auf die Reformdividende 2000 erstre
cken kann, da die Reformdividende 2001 nach deren Feststellung für das Haushaltsjahr 2002 zur Verfügung gestellt wird und erst im Laufe des Haushaltsjahres verausgabt werden kann.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 36 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):
Noch Ende Januar 2002 hatte Ministerin Knorre anläßlich der Debatte über den Tagesordnungspunkt „InterRegio modernisieren und langfristig erhalten“ im Landtag erklärt, dass „keine neuen Streichlisten der Bahn AG vorliegen“. Dabei ging es u. a um die Frage, welche Haltepunkte bei einer Umwandlung der InterRegio-Linien in InterCity-Linien verloren gehen. Die SPD-Landtagsfraktion sprach sogar von einer „Angstkampagne“.
Jetzt stellt sich heraus, dass offensichtlich schon Mitte Dezember 2001 Briefe der Bahn vorlagen, die u. a. eine Aufgabe des Haltepunktes Peine ankündigten. Auch die Aufgabe des Halts in Helmstedt stand offensichtlich im Raum. Die Presse in Peine berichtet jetzt über die beabsichtigte Umwandlung der IR-Linie 12 Norddeich Mole - Oldenburg - Dresden in eine IC-Linie Oldenburg - Leipzig mit Aufgabe des Halts in Peine. Auch Leer und Emden wären durch die Verkürzung betroffen. Diese Informationen lagen der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion offenbar schon vor der letzten Plenarsitzung vor.