Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die Entwicklung von Qualitätsstandards für „Betreutes Wohnen“ für notwendig?

2. Welches könnten die Mindestanforderungen an derartige Qualitätsstandards sein?

3. Welche Anforderungen sind darüber hinaus wünschenswert?

Die Förderung für ältere Menschen als Mietwohnungen ist inzwischen ein fester Bestandteil der jährlichen Wohnraumförderungsprogramme. Bezugsberechtigt für diese mit Landesmitteln geförderten Wohnungen sind ältere Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte in den jährlichen Programmen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Vorhaben des „Betreuten Wohnens“ werden dabei als zukunftsweisende Projekte vorrangig berücksichtigt. In diesen Fällen ist neben dem Mietvertrag ein entsprechender Betreuungsvertrag abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind ein definierter Betreuungsumfang und der monatlich dafür zu entrichtende Betrag des Mieters. Das Angebot dieser „Grundleistung“ ist u. a. Voraussetzung für die landesseitige Förderung.

Das „Betreute Wohnen" ist ein Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Das inhaltliche Verständnis des

„Betreuten Wohnens“ ist bundesweit bislang jedoch nicht eindeutig definiert.

Das Deutsche Institut für Normung e. V. hat Ende 2002 ein Normungsvorhaben aufgrund eines Antrages von Verbraucherschutzseite aufgenommen. Erarbeitet wurde die als Zertifizierungsgrundlage geeignete DIN-Norm „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ (DIN 77800). Diese stellt somit seit September 2006 für Kunden, Bauträger und Dienstleistungsanbietern einen bundeseinheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Als „Dienstleistungsnorm“ bilden dabei nicht die baulichen Anforderungen den Schwerpunkt, sondern die unter den Begriff „Betreutes Wohnen“ zu fassenden komplexen Dienstleistungen.

Die DIN 77800 enthält u. a. Anforderungen an Informationspflichten der Bewohner vor Vertragsabschluss in Bezug auf die Wohnanlage, Wohnung, Grundleistungen, Wahlleistungen, Kosten und Finanzierung und zum Betreuungskonzept.

Bei den Anforderungen an die Dienstleistungen widmet sich die Norm insbesondere dem haustechnischen Service, der Notrufsicherung, den Betreuungsleistungen, der Beratungstätigkeit, der regelmäßigen Informationstätigkeit, Vermittlungsund Organisationstätigkeit sowie der sozialen und kulturellen Betreuung. Darüber hinaus enthält die Norm auch Aussagen zum Anforderungsprofil für Betreuungspersonen.

Im Unterschied zum „Betreuten Wohnen“, wobei nach der Definition der DIN 77800 überwiegend Einzelpersonen oder Paare zusammenleben, leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Menschen mit einem hohen Hilfe- und Pflegebedarf in einer überschaubaren Gruppe zusammen und werden gepflegt und betreut. Ambulante Hilfen - Pflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuung werden hinzugezogen. Diese Unterstützung kann bis zu einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung reichen. In einigen Wohngemeinschaften einigen sich die WG-Mitglieder auf einen oder mehrere Dienstleistungsanbieter und finanzieren sie gemeinsam, um die gewünschte Versorgung zu erreichen. In anderen Wohngemeinschaften werden für die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlicher Unterstützung und betreuerischer Leistungen Betreuungspauschalen ähnlich wie beim „Betreuten Wohnen“ erhoben (für eine Präsenzkraft).

In den Wohngemeinschaften kann eine Versorgungssicherheit vergleichbar mit einem Heim erreicht werden. Aufgrund der kleineren Gruppengröße ist jedoch eine individuellere Unterstützung der WG-Mitglieder möglich. Um auch hier die Qualität zu sichern, hat das Land Niedersachsen ein Projekt zur „Qualitätsentwicklung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ gefördert, das von der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung durchgeführt wurde. Es wurden Qualitätskriterien und ein Verfahren zur Qualitätssicherung entwickelt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, hat das Deutsche Institut für Normung e. V. mit der DIN-Norm 77800 Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen“ für ältere Menschen erarbeitet.

Zu 2 und 3: Für die im Rahmen der Wohnraumförderung geförderten Wohnungen für ältere Menschen übernimmt ein Betreuer nach Maßgabe eines Vertrages die Betreuung des Mieters und verpflichtet sich, für den Mieter sogenannte Grundleistungen zu erbringen. Nachstehende Bereuungsleistungen sind als Mindestleistungen zu erbringen:

- Auskunft und Beratung in Fragen des täglichen Lebens,

- jederzeitige Ansprechbarkeit über eine Notrufanlage rund um die Uhr (24 h), Beratung und Vermittlung,

- Hilfe bei der Vermittlung in Behördenangelegenheiten und vergleichbaren Angelegenheiten (z. B. Sozialhilfe- und Sozialversiche- rungsfragen, Botengänge, Fahrdienste, Be- gleitung bei Einkäufen und Arztbesuchen, Hil- fen bei der Erledigung des Schriftverkehrs),

- Vermittlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen,

- Durchführung von pflegerischer Betreuung und Versorgung im Falle einer akuten Notsituation bis zur Leistungsübernahme durch einen Notarzt, Krankenhaus bzw. ambulante Dienste sowie Vermittlung von weiterer pflegerischer Betreuung im Anschluss an die akute Notsituation,

- Vermittlung und Koordination von Freizeitangeboten, wie z. B kulturellen Veranstaltungen, Herstellen von Kontakten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sowie zu Verbänden und Organisationen, insbesondere der Seniorenarbeit,

- Vermittlung von sonstigen ambulanten Dienstleistungen,

- Hilfestellung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Kostenträgern.

Wesentliche Kriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften sind von der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung erarbeitet worden. Diese verstehen sich aber nicht als Mindeststandards, sondern als Handlungsempfehlungen und Richtschnur.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 8 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Wird die Forschung in Braunschweig zerschlagen?

In der Braunschweiger Zeitung vom 31. August 2006 war zu lesen, „Seehofer will Forschung in Braunschweig zerschlagen“, und es wird ausgeführt, dass bis zu 300 Stellen im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wegfallen könnten. Möglicherweise betroffen von den Umstrukturierungen seien die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in Bezug auf die Pläne des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die die Forschungsanstalten in Braunschweig betreffen?

2. Welche Anstrengungen sind seitens der Landesregierung bislang unternommen worden, um die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft im vollen Umfang in Braunschweig zu erhalten?

3. Welche Position nimmt der ehemalige niedersächsische Landwirtschaftsstaatssekretär Lindemann, der zurzeit Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz ist, ein? Und welche Anstrengungen unternimmt er für den vollständigen Erhalt der Forschungsanstalten in Braunschweig?

Lassen Sie mich zunächst vorwegstellen, dass die organisatorische und finanzielle Hoheit über die Ressortforschung des BMELV natürlich in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes liegt. Gleichwohl haben wir in Niedersachsen natürlich ein elementares Interesse an der zukünftigen Entwicklung der Ressortforschung, weil mit der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Biologischen Bundesanstalt (BBA) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zentrale Institutionen in Niedersachsen, insbesondere in Braunschweig, angesiedelt sind. Die in Niedersachsen ansässigen Einrichtungen der Bundesanstalten sind insoweit auch als Bestandteil der niedersächsischen Agrarforschungslandschaft anzusehen.

Als Agrarland Nummer eins sind wir auf leistungsfähige und effiziente Agrarforschungseinrichtungen, unabhängig davon, ob sie organisatorisch der Bundes- oder der Landesebene zuzuordnen sind, angewiesen. Die Niedersächsische Landesregierung wird deshalb die Absicht des Bundes, die Ressortforschung grundlegend umzustrukturieren, mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Es wäre in der Tat aus unserer Sicht fatal, wenn der Bund substanzielle Forschungskapazitäten am Standort Braunschweig abbauen bzw. verlagern würde. Aus meiner Sicht kann das weder im Interesse einer zukunftsfähigen Ressortforschung des Bundes noch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarforschung insgesamt sein. Gerade Braunschweig mit seinen vielfältigen Bundesforschungseinrichtungen bietet sich im Zusammenspiel mit den Agrarforschungskapazitäten in Göttingen (Agrar-/Forstfakultät) und Hannover (Gar- tenbaufakultät, TiHo) als das zentrale Agrarforschungscluster in Deutschland geradezu an. Vermutlich nirgendwo sonst in Deutschland ist soviel agrarisch-biologische Forschungskompetenz auf relativ engem Raum vertreten wie in dem oben beschriebenen Dreieck. Deshalb hat der Herr Ministerpräsident - Sie sehen daran, wie bedeutend dies Thema für uns ist - in einem Schreiben an Bundesminister Seehofer nicht nur auf die vielfältigen heute schon existierenden Synergien am Standort Braunschweig hingewiesen, sondern auch vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesforschungseinrichtungen zu verstärken und zu vertiefen. Erste

konkrete Ansatzpunkte hierfür gibt es bereits. So liegt inzwischen der Entwurf eines Konzepts für ein Agrarwissenschaftliches Netzwerk Niedersachsen unter Einbeziehung der Forschungskapazitäten der Bundesforschung vor. Wir haben damit letztlich auch eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene nach einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Agrarforschung aufgegriffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Emmerich-Kopatsch namens der Landesregierung wie folgt:

Zur 1: Die Bundesregierung plant die Umstrukturierung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des BMELV. Bundesminister Seehofer hat für Oktober 2006 die Vorlage von Eckpunkten für das Umstrukturierungskonzept angekündigt. Detaillierte Erkenntnisse über die Eckpunkte liegen der Landesregierung nicht vor. Wir werden aber nach Vorlage des Konzepts in einen Dialog mit dem Bund eintreten. Ziel ist es dabei, die Ressortforschung an niedersächsischen Standorten zu erhalten und zu stärken.

Zur 2: Der Niedersächsische Ministerpräsident hat sich in einem Schreiben an Bundesminister Seehofer dezidiert gegen einen Abbau oder eine Verlagerung von Agrarforschungskapazitäten in Braunschweig ausgesprochen und vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landeseinrichtungen zu verstärken.

Zur 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 der Abg. Jörg Bode und Klaus Rickert (FDP)

Neuordnung des Sportwettenmonopols: Risiken für Landeshaushalt und Sportvereine?

Mit Urteil vom 28. März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar ist. In ihrem Urteil geben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2007 den Bereich der Sportwetten neu zu regeln. Das Gericht hat zwei Hauptwege für die Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes aufgezeigt.

Möglich ist demnach einerseits eine konsequente Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols in der Weise, dass es tatsächlich der Suchtbekämpfung, dem Spieler- und dem Jugendschutz dient. Andererseits wäre eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltungen von privaten Wettunternehmen zulässig.

Nach wie vor ist die Entscheidung des EU-Gerichtshofes zum Sportwettenmonopol in Deutschland offen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich für eine Neuausgestaltung eines Wettmonopols ausgesprochen. Mehrere Bundesländer haben ihre Bedenken in einer Protokollerklärung dargelegt und sich für eine Prüfung des Konzessionsmodells ausgesprochen. Der angedachte Staatsvertrag soll auch nur für eine sehr kurze Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden.

Neben der FDP haben sich auch einzelne Sportverbände und Vereine für ein Konzessionsmodell ausgesprochen.