Neben der FDP haben sich auch einzelne Sportverbände und Vereine für ein Konzessionsmodell ausgesprochen.
Aufgrund dieser Vorgaben wurde ein weitgehendes Werbeverbot umgesetzt, und der Freistaat Sachsen hat dem bisher „legalen“ Anbieter bwin das Vermitteln und Veranstalten von Sportwetten verboten.
1. Wie haben sich die Umsätze und die Erträge (Abführung an den Landeshaushalt) des niedersächsischen „Monopolisten“ ODDSET seit dem Jahr 2000 auch im Vergleich zum geschätzten Gesamtmarkt für Sportwetten und den geschätzten Umsatzanteilen von bwin entwickelt?
2. Welche Konsequenzen drohen insbesondere Jugendmannschaften, die mit in der Vergangenheit gesponserten Trikots von Wettanbietern in der Öffentlichkeit auftreten, aufgrund des jetzt geltenden Werbeverbotes aus rechtlicher und praktischer Sicht?
3. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, einem niedersächsischen EU-Bürger die Abgabe einer Sportwette bei einem legalem Wettunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat (vor Ort direkt oder aber auch im Internet auf einer Internet- seite, die in einem EU-Mitgliedsstaat zugelas- sen ist) zu untersagen?
Die Regierungschefs der Länder haben sich am 22. Juni 2006 dafür ausgesprochen, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf der Grundlage der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 weiterzuentwickeln. Damit bekräftigt der Beschluss wie auch die einvernehmliche Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 25. Januar 2006,
dass die ordnungsrechtliche Grundkonzeption des Glücksspielrechts erhalten bleiben muss. Das gleiche Anliegen hat der Landessportbund Niedersachsen. Derzeit beraten die Länder den Entwurf eines neuen Staatsvertrages.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2007 mit der Maßgabe anwendbar, dass damit begonnen wird, das bestehende Sportwettenmonopol konsequent an der Bekämpfung der Spielsucht auszurichten. Dies geschieht durch eine Vielzahl von Maßnahmen gegenüber der TotoLotto Niedersachsen GmbH (TLN). Auf der anderen Seite wird auch in Umsetzung des genannten Beschlusses der Regierungschefs der Länder konsequent gegen die Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten vorgegangen, deren Veranstaltung in Niedersachsen nicht erlaubt ist. Einer dieser Sportwettenanbieter ist bwin, vormals betandwin.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Werbung dieses Anbieters durch einen niedersächsischen Bundesligaverein unterbunden und Werder Bremen untersagt, mit der entsprechenden Trikotwerbung in Niedersachsen aufzutreten. Die Untersagung der Werbung durch Werder Bremen wurde im Eilverfahren in erster Instanz gerichtlich bestätigt. Zudem hat das Innenministerium durchgesetzt, dass Plakate dieses Anbieters während der Fußball-Weltmeisterschaft unverzüglich entfernt wurden. Bwin ist in Niedersachsen kein legaler Sportwettenanbieter.
Zu 1: Die Entwicklung der Umsätze und der Abführung an den Landeshaushalt für die ODDSETSportwetten stellt sich in Niedersachsen wie folgt dar.
Belastbare Angaben zum geschätzten Gesamtmarkt für Sportwetten liegen der Landesregierung nicht vor. Ein Vergleich der niedersächsischen ODDSET-Zahlen mit geschätzten Umsatzanteilen von bwin ist nicht möglich. Die Geschäftsberichte der bwin Interactive Entertainment AG (AG) enthalten keine auf Niedersachsen bezogenen Informationen. Laut eigenen Angaben der AG hatte bwin im ersten Halbjahr 2006 einen Sportwettenumsatz in Höhe von insgesamt rund 968 Millionen Euro. Der Umsatz für die ODDSET-Sportwetten betrug im gleichen Zeitraum insgesamt rund 181 Millionen Euro. Im Gegensatz zu den ODDSET-Anbietern zahlt bwin keine Lotteriesteuer und Konzessionsabgabe.
Zu 2: Es ist nicht beabsichtigt, die Nutzung von Trikots zu unterbinden, die der in Niedersachsen tätige legale Veranstalter TLN den Vereinen überlassen hat. Eine Trikotwerbung für in Niedersachsen nicht erlaubte Sportwetten ist rechtswidrig. Gegebenenfalls notwendige Entscheidungen werden wie üblich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit getroffen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)
Durch die Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform ist den Ländern in Artikel 84 Abs. 1 GG die Möglichkeit eingeräumt worden, hinsichtlich der Einrichtung der Behörden und der Verwaltungsverfahren Regelungen zu treffen, die vom KJHG abweichen. In der Sommerpause haben daraufhin mehrere Innenpolitiker der Regierungsfraktionen von CDU und FDP eine Diskussion über die Auflösung des Niedersächsischen Landesjugendamtes losgetreten.
In der Debatte des Landtages am 14. September 2006 über die Zukunft des Landesjugendamtes haben Mitglieder der Landesregierung unterschiedliche Positionen zur künftigen Erledigung der Aufgaben des Landesjugendamtes durch das Land deutlich gemacht. Während Sozialministerin Ross-Luttmann erklärte, „Bei allem Respekt vor weitergehenden Überlegungen, weitere Aufgaben des Landes zu kommunalisieren, denken wir hieran nicht. Wir legen großen Wert auf die Beteiligung der Verbände
und freien Träger“, bezeichnete Finanzminister Möllring in wiederholten Zwischenrufen die Aufgaben des Landesjugendamtes als „überflüssig“.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung ihres Finanzministers, dass die Aufgaben des Landesjugendamtes überflüssig seien, oder die Auffassung ihrer Sozialministerin, dass diese Aufgaben beim Land verbleiben sollen?
2. Von welchen Landesbehörden sollen die derzeitigen Aufgaben des Landesjugendamtes, wenn dieses aufgelöst werden sollte, zukünftig im Einzelnen wahrgenommen werden?
3. Wie viele Stellen stehen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben derzeit beim Landesjugendamt zur Verfügung, und wie viele Stellen sollen dafür bei den künftig zuständigen Landesbehörden zur Verfügung stehen?
Die Ziele, die mit der beabsichtigten Neustrukturierung des Landesjugendamtes verbunden sind, hat die Landesregierung in der Plenarsitzung am 14. September vorgestellt: Das Land nutzt die mit der Föderalismusreform verbundene Organisationsmöglichkeiten, um die Steuerung der Jugendhilfe durch das Land als überörtlichen Träger zu verstärken und im Sinne einer klaren Aufgabentrennung und Nutzung von Synergieeffekten die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zu 1: Die Aufgaben des überörtlichen Trägers nach dem SGB VIII stehen bei den derzeitigen Organisationsüberlegungen nicht zur Disposition. Das Land wird auch zukünftig die Aufgaben des überörtlichen Träger nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wahrnehmen.
Zu 2: Die Steuerung durch das Land soll durch eine Konzentration der Aufgaben der Koordination und Planung auf das MS verstärkt werden. Die Verlagerung der Aufgaben auf das MS erfordert die Umsetzung von zwei Stellen in das MS.
Die nach dem SBG VIII vom überörtlichen Träger wahrzunehmenden Aufsichts- und Beratungsaufgaben sowie die Abwicklung von Förderprogrammen sind dem Verwaltungsvollzug zuzuordnen. Aufgrund der fachlichen Nähe und der zu erwartenden Synergieeffekte sollen diese Aufgaben des Fachbereich I - Kinder, Jugend und Familie - im Geschäftsbereich des MS weiterhin vom Lan
Der bisher in die Landesschulbehörde integrierte Fachbereich II des NLJA - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - soll in das MK verlagert werden. Ausgenommen davon sind die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung.
Zu 3: Für den Fachbereich I ist nach Maßgabe des Projektberichts „Neuorganisation des Landesjugendamtes“ vom 25. November 2003. im Geschäftsbereich des MS ein Bestand von 46 Stellen vorgesehen, für den Fachbereich II im Geschäftsbereich des MK ein Bestand von 27 Stellen. Mit der aktuell geplanten Neustrukturierung ist keine Personaleinsparung verbunden.
Nach Angaben des Handelsblattes vom 21. September 2006 planen sieben Bundesländer, gemeinsam eine neue Milliardenanleihe auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen einen sogenannten LänderJumbo über bis zu 1,5 Milliarden Euro aufnehmen. Die Länder streben eine Laufzeit von sieben bis zehn Jahren an.
Gemeinschaftsemissionen über 1 bis 2 Milliarden Euro haben Tradition. Vor gut zehn Jahren gab es den ersten Länder-Jumbo. Das jetzt anstehende Papier ist der 25. Länder-Jumbo. Insgesamt haben die Länder in wechselnder Zusammensetzung bislang Großanleihen über 30,4 Milliarden Euro platziert. Nach Angaben des Handelsblatts haben die Länderanleihen seit Jahren eine hohe Nachfrage im In- und Ausland.
Seit Anfang 2003 nutzen die sieben Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen die gemeinsamen Emissionen als konstante Gruppe. Im Handelsblatt wird berichtet, dass die Gruppe prinzipiell auch für andere Länder offen sei.