Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die gemeinsame Emissionen mit anderen Ländern?

2. Bieten gemeinsame Länderanleihen Kostenvorteile?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, zukünftig Emissionen gemeinsam mit anderen Ländern aufzulegen?

Die Anfrage des Abgeordneten Bernd Althusmann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Land Niedersachsen hat im laufenden Jahr bereits zwei Anleihen im Volumen von jeweils 1,5 Milliarden Euro begeben.

An den mit der vorliegenden Anfrage thematisierten Gemeinschaftsemissionen sind Länder beteiligt, deren Bruttokreditaufnahme so niedrig ist, dass die Begebung von eigenen Benchmarkanleihen im Volumen von mehr als einer Milliarde Euro die Kreditaufnahme hinsichtlich der notwendigen Flexibilität unnötig beschränken würde. Die gemeinsame Begebung von großvolumigen Anleihen ermöglicht es den beteiligten Ländern, dennoch in diesem Segment des Kapitalmarkts präsent zu sein. In Kauf genommen wird dabei, dass die Struktur der jeweiligen Emission (Laufzeit, Verzin- sungsform) nicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Emittenten zugeschnitten ist.

Das Land Niedersachsen ist bereits in den 90erJahren mit eigenen Emissionen von damals 2 Milliarden DM in Erscheinung getreten. Im Jahr 2001 wurde diese Strategie mit der Begebung des ersten Benchmark-Floaters wieder aufgenommen und zwei Jahre später um festverzinsliche Anleihen erweitert. Der eigenständige Antritt des Landes am Kapitalmarkt erlaubt es, sich Investoren als verlässlicher Partner vorzustellen und gleichzeitig mit größtmöglicher Flexibilität Maßnahmen zur langfristig tragfähigen Finanzierung des Landeshaushalts umsetzen zu können.

Zu 2: Die Bonität der Länder wird am Kapitalmarkt nur mit geringen Unterschieden wahrgenommen. Die Beteiligung an gemeinsamen Länderanleihen böte für das Land Niedersachsen keine Kostenvorteile.

Zu 3: Das Land Niedersachsen plant keine Beteiligung an den sogenannten Länder-Jumbos. Durch die eigenständige Emissionsstrategie bietet das Land den Investoren Verlässlichkeit und Transparenz bei gleichzeitig wirtschaftlicher Kreditaufnahme. Darüber hinaus kann das Land auf diesem Weg die nachhaltige Konsolidierung seiner Haus

haltspolitik optimal ausrichten und gezielt der Öffentlichkeit vermitteln.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Werden Gefahren durch Scientology-Nachhilfe unterschätzt?

Am 30. Juni 2006 brachte die Abgeordnete Alice Graschtat eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zu der aufgrund von Medienberichten bekannt gewordenen Gefährdung von Schülerinnen und Schülern durch Nachhilfeeinrichtungen der Scientology-Sekte ein.

Mit Antwort vom 14. September 2006 (Druck- sache 15/3164) stellte das Niedersächsische Kultusministerium unter Bezugnahme auf ein von der Sekte selbst herausgegebenes Verzeichnis fest, in Niedersachsen seien vier Scientologen als Nachhilfelehrer dort aufgeführt.

Auf die Frage, ob beabsichtigt sei, wie z. B. in Bayern praktiziert, alle Eltern und Lehrkräfte mit einer schriftlichen Mitteilung an alle Schulen aufzuklären und zu warnen, verwies das Niedersächsische Kultusministerium auf eine zu diesem Zwecke herausgegebene Pressemitteilung vom 2. August 2006. Weitere Maßnahmen seien nicht geplant.

Nach dem von der Landtagsverwaltung herausgegebenen Pressespiegel hat es lediglich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. August 2006 einen Abdruck der Pressemitteilung in stark gekürzter Form gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird es bei der - auch durch die Beobachtung des Verfassungsschutzes bestätigten bekannten Gefährlichkeit der Sekte tatsächlich für ausreichend gehalten, Aufklärung und Warnung von Eltern und Lehrkräften lediglich über eine Pressemitteilung zu betreiben?

2. Wird es für notwendig gehalten, auch Eltern und Lehrkräfte außerhalb des Verbreitungsgebietes der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu informieren, und wie will man das sicherstellen?

3. Hält die Landesregierung es für sachgerecht, sich bei der Identifizierung von Nachhilfeangeboten der Sekte ausschließlich auf die Angaben von Scientology selbst in entsprechenden Verzeichnissen zu verlassen, und woher kommt das geäußerte Vertrauen in die Vollständigkeit der Darstellung?

Ich freue mich, wenn Antworten aus meinem Haus auf Kleine Anfragen von den fragestellenden Abgeordneten gründlich gelesen werden. Allerdings scheint mir die jetzt vorliegende Nachfrage eher rhetorischer Art zu sein.

So hatte ich schon in der ersten Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage ausgeführt, dass die Scientology-Organisation in Niedersachsen lediglich mit einem Zentrum in Hannover und einer Mission in Oldenburg vertreten sei. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben sich viele der in Niedersachsen ansässigen Scientologen den in den benachbarten Bundesländern, insbesondere Hamburg und Nordrhein-Westfalen, vorhandenen Scientology-Einrichtungen angeschlossen, sodass Niedersachsen keinen regionalen Schwerpunkt im Gesamtgefüge der Organisation darstellt. In Niedersachsen ist nach den Berichten des niedersächsischen Verfassungsschutzes die Anzahl der Scientology-Mitglieder in den letzten Jahren nahezu konstant bei 600 geblieben, gegenwärtig ist sogar eine leicht rückläufige Tendenz erkennbar.

Aufgrund der Tatsache, dass im Sommer dieses Jahres Presse, Funk und Fernsehen voll der Warnungen für Eltern und Lehrkräften vor den Nachhilfeeinrichtungen der Scientology-Organisation waren und es weiterhin in Niedersachsen - anders als z. B. in Hamburg - lediglich vier Einzelpersonen gibt, die in dem Scientologen-Verzeichnis aufgeführt sind, habe ich mich ganz bewusst dazu entschlossen, in einer Presseerklärung generell vor unseriösen Nachhilfeangeboten zu warnen. Mir ging es dabei auch darum, den Stellenwert der Scientology-Organisation nicht überzubewerten und ihr nicht noch mehr Publizität zu verschaffen, als sie durch die Hinweise in den Medien ohnehin schon erfahren hat.

Selbst der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, der ebenfalls vor den Nachhilfeeinrichtungen der Scientology-Organisation gewarnt hatte, beklagte, dass Scientology nunmehr so viel Aufmerksamkeit gewonnen habe wie in den letzten zehn Jahren nicht.

Das bayerische Kultusministerium hingegen hatte seine Warnung an die Schulen schon am 3. April dieses Jahres verschickt, also zu einem Zeitpunkt, als dieses Thema in der Öffentlichkeit noch nicht publik war.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die medienwirksame kritische Berichterstattung über Scientology und seine Organisationen haben die bereits in der Bevölkerung zu beobachtende zurückhaltende Einstellung zu Scientology deutlich verstärkt. Meine Presseerklärung sollte Eltern und Lehrkräfte zusätzlich sensibilisieren. Der Hinweis auf die Kriterienliste des Deutschen Philologenverbandes zur Überprüfung der Seriosität von Nachhilfestudios war als eine konkrete Hilfe für Interessierte zu verstehen. Auch seitens der Kultusministerkonferenz ist geplant, länderübergreifend einen Kriterienkatalog über empfehlenswerte Nachhilfeeinrichtungen zu erarbeiten.

Zu 2: Die Behauptung, meine Pressemitteilung vom 2. August 2006 sei lediglich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. August 2006 wiedergegeben worden, entspricht nicht den Tatsachsen. Neben der Veröffentlichung in dieser Zeitung waren nach meiner Kenntnis beispielweise weitere Mitteilungen in der Neuen Presse, der Nordwest-Zeitung sowie der Celleschen Zeitung veröffentlicht. Darüber hinaus haben zu der Zeit alle in Niedersachsen herausgegebenen Tageszeitungen über die besagten Scientology-Aktivitäten berichtet, aber auch die überregionale Presse wie die Welt, der Spiegel, die Frankfurter Rundschau, die TAZ und der Rheinische Merkur haben mit entsprechenden Artikeln reagiert.

Zu 3: „Applied Scholastics International“ vergibt Lizenzen an „Pädagogen und Gruppen“, die deren Programme und die Lerntechnologie verwenden wollen. Lizenzen werden nur an Scientologen vergeben, die einen Kurs über die Lerntechnologie absolviert und gezeigt haben, dass sie diese Methodik „korrekt“ anwenden und lehren können. Die Lizenzvergabe orientiert sich an der typischen Verfahrensweise, d. h. es ist mit der Lizenzvergabe ein sehr hoher finanzieller Aufwand für den Lizenznehmer verbunden. Die Lizenznehmer sind daran interessiert, auf der Werbeplattform des „Global Locator“ verzeichnet zu sein, um Nachhilfeinteressierte für ihre Dienste zu erreichen. Daneben erfüllen sie durch den Erwerb der Lizenz die internen „Statistiken“, also die finanziellen Vorgaben der Organisation. Schließlich steigen sie durch den Erwerb der „Applied Scholastics International“-Lizenz in der umfangreichen Hierarchie der Organisation weiter auf und sind für andere Mitglieder als Lizenznehmer erkennbar. Aufgrund

dieses Systems und des damit verbundenen Ineinandergreifens der verschiedenen Interessen ist davon auszugehen, dass es sich um realistische Angaben handelt.

Anlage 10

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 13 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Steuermehreinnahmen 2006

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 sollen erwartete Steuermehreinnahmen in Höhe von 248 Millionen Euro zusätzlich vereinnahmt werden. In gleicher Höhe werden mit dem Nachtragshaushaltsplanentwurf die Verkaufserlöse reduziert. So werden Steuermehreinnahmen vom Haushaltsjahr 2006 indirekt auf das kommende Haushaltsjahr übertragen und dienen so zum Ausgleich des Haushaltsplanentwurfes 2007 der Landesregierung.

Aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmeentwicklung scheinen weitere Steuermehreinnahmen über den bisher im Nachtrag veranschlagten Betrag hinaus möglich zu sein.

Bereits am 31. August dieses Jahres haben Herr Althusmann (CDU-Fraktion) und Herr Bode (FDP-Fraktion) presseöffentlich mögliche Ausgabewünsche bezüglich des Nachtragshaushalts 2006 geäußert: „2006 könne das zusätzliche Geld eingesetzt werden, um die ‘dramatische Versorgungslage der Polizei zu lindern‘, so Althusmann. So fehle teilweise schon das Spritgeld für Polizeiautos. Auch die FDP will das Benzinbudget der Polizei stützen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg Bode. Doch auch die Straßensanierung müsse bedacht werden“ (Neue Presse).

In der Plenarsitzung am 13. September hat Herr Biallas (CDU-Fraktion) angekündigt, im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts weitere 6 Millionen Euro einzubringen, aber nicht, um die Verbrauchsmittel zu erhöhen, sondern um die Polizei zielgerichtet insbesondere im Hinblick auf den internationalen Terrorismus funktionsfähig zu erhalten. Herr Bode hat in dieser Debatte auf seine Äußerungen gegenüber der Presse verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen weiteren Mehreinnahmen, über die bereits im Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 eingeplanten hinaus, ist nach bisheriger Kenntnis der Landesregierung zu rechnen?

2. Wie steht sie zu der Auffassung der Vertreter der Regierungsfraktionen, aus zusätzlichen Mehreinnahmen, die für 2006 erwartet werden, neue Ausgaben zu finanzieren?

3. Wie wird sie sich dafür einsetzen, dass mögliche Mehreinnahmen, die 2006 über den bisher im Nachtragshaushalt eingeplanten liegen, für eine weitere Rückführung der Nettoverschuldung eingesetzt werden können?

Gegenüber 2005 sind in diesem Jahr eine stärkere wirtschaftliche Dynamik und eine günstigere Einnahmeentwicklung zu beobachten; beides führte im Mai zu einer Korrektur der Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzungen insbesondere für das laufende Jahr 2006. Nachdem in den ersten Monaten des Jahres 2006 diese positive Tendenz an den Kasseneinnahmen des Landes noch nicht abzulesen war, war nach Vorliegen der Ergebnisse des ersten Halbjahres auch in Niedersachsen eine Einnahmeentwicklung oberhalb der Ansätze des Haushaltsplans 2006 zu verzeichnen. Die Landesregierung hatte daher die Steuereinnahmeerwartung im Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans 2006 (Drs. 15/3099) um 248 Millionen Euro entsprechend dem abgeleiteten Regionalisierungsergebnis der Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert und die im Ursprungshaushalt eingeplanten Veräußerungserlöse entsprechend vermindert.

Zwischenzeitlich sind sowohl im Bundesgebiet insgesamt als auch mit gewisser zeitlicher Verzögerung in Niedersachsen noch positivere Entwicklungen der Steuereinnahmen zu verzeichnen. Das Steueraufkommen - ohne Gemeindesteuern - ist in Deutschland zwischen Januar und August 2006 um 7,8 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum gestiegen. Diese Zunahme ist damit deutlich höher, als dies noch im Frühjahr vermutet wurde und liegt oberhalb der Annahmen der Mai-Steuerschätzung (+ 2,7 % für das ganze Jahr für diesen Ausschnitt der Steuereinnahmen).

Auch in Niedersachsen verläuft die Entwicklung besser, als es noch vor wenigen Monaten erkennbar war. Steuern, LFA und BEZ liegen bis einschließlich September um 5,1 % über dem Vorjahresniveau. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass die positive Einnahmeentwicklung Monat für Monat ungebrochen anhält. Der August beispielsweise brachte isoliert ein Minus bei den Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahresmonat von 9,2 % (Steuern, LFA und BEZ). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann für das laufende Haushaltsjahr von einem veranschlagungsreifen Steuermehraufkommen in Höhe von 450 Millionen Euro ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP am 20. September 2006 einen Änderungsantrag zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2006 der

Landesregierung in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht. Dieser Änderungsantrag sieht eine Erhöhung der Steuereinnahmeerwartung um 202 Millionen Euro auf damit insgesamt 450 Millionen Euro gegenüber dem Ursprungshaushalt 2006 vor. Neben einer vollständigen Ablösung der im Haushalt 2006 noch verbliebenen Einnahmen aus der Veräußerung von LTSRückflüssen (185 Millionen Euro) enthält der Antrag daneben Mehrausgaben in Höhe von rund 17 Millionen Euro im Schul- sowie im Polizeibereich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die im Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2006 enthaltene Erhöhung der Steuereinnahmeerwartung auf insgesamt 450 Millionen Euro gegenüber dem Ursprungshaushalt entspricht dem derzeit erwarteten veranschlagungsreifen Steuermehraufkommen.