Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Zu 1: Die im Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2006 enthaltene Erhöhung der Steuereinnahmeerwartung auf insgesamt 450 Millionen Euro gegenüber dem Ursprungshaushalt entspricht dem derzeit erwarteten veranschlagungsreifen Steuermehraufkommen.

Zu 2: Der Niedersächsische Landtag hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2006 am 10. Oktober 2006 in zweiter Lesung verabschiedet. Der Landesregierung steht es nicht an, Beschlüsse des Niedersächsischen Landtages zu kommentieren.

Zu 3: Die Landesregierung hat aktuell auf ihrer Kabinettsklausur am 17./18. Juli 2006 ihren Willen bekräftigt, die Nettokreditaufnahme verlässlich um jährlich 350 Millionen Euro zu senken, um spätestens 2012 einen Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung herbeiführen zu können. An diesem selbst gesetzten Konsolidierungsziel wird, wie auf Seite 39 der Mittelfristigen Finanzplanung 2006 bis 2010 dargestellt ist, unverändert festgehalten.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Der Landkreis Cuxhaven isoliert im Küstenraum?

Im kürzlich vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium veröffentlichten Küstenbericht II ist speziell zum Landkreis Cuxhaven ausgeführt:

„Eine Betrachtung der Lage des Landkreises Cuxhaven im Raum ergibt, dass dieser Land

kreis zwar Mitglied zweier Metropolregionen ist bzw. sein wird, dass er aber aufgrund seiner jeweils peripheren Lage daraus keine durchschlagenden Impulse für Wachstum und Beschäftigung erwarten kann. Die Mitarbeit in der Metropolregion Hamburg ist gut und vertrauensvoll, aber allein die Entfernung zum Kern dieser Metropolregion führt dazu, dass die für die Metropolregionen kennzeichnenden nachhaltigen Wirtschaftsimpulse den Cuxhavener Raum kaum oder gar nicht erreichen.

Es steht zu befürchten, dass sich Entsprechendes im Zuge der Entwicklung der Metropolregion Bremen/Oldenburg für den Landkreis wiederholen wird. Auch die Lage Cuxhavens zum Kerngebiet dieser Metropolregion lässt erwarten, dass die dort angestrebten vitalen Effekte für Wachstum und Beschäftigung im Landkreis Cuxhaven nur deutlich abgeschwächt ankommen werden.

Zu der strukturellen Lageungunst aufgrund eines nur unzureichend vorhandenen eigenen Hinterlandes und aufgrund zu hoher Distanzen zu den Kernräumen der Metropolregionen Hamburg und Bremen/Oldenburg tritt als weitere Schwäche des Landkreises seine komplizierte innere Entwicklungsstruktur. Dieser Landkreis ist durch zwei Entwicklungsachsen gekennzeichnet, die zum einen entlang der Elbe, zum anderen entlang der Weser verlaufen, die ihren Schnittpunkt erst am westlichsten Rand des Kreisgebietes finden und die das Kreisgebiet damit eher auseinander ziehen, als dass daraus kraftvolle, nachhaltige Entwicklungsschübe für das geschlossene Kreisgebiet insgesamt erwartet werden können. Diese strukturellen Schwierigkeiten werden bei einer Betrachtung des vorhandenen Unternehmensbesatzes im Landkreis weniger relativiert als vielmehr noch bestätigt. Die im Landkreis ansässigen Unternehmen weisen in aller Regel nicht die Struktur auf, die - zu einzelnen Themenfeldern und Clustern verdichtet - besondere Anknüpfungspunkte für Kreisgrenzen übergreifende Allianzen bieten könnten. Auch der vergleichsweise starke Anteil, den die - gut funktionierende - Landwirtschaft an der Wirtschaftskraft des Landkreises aufweist, vermag diese Einschätzung nicht zu widerlegen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die zitierten Aussagen?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Gutachten zur Überwindung der dort beschriebenen negativen Alleinstellungsmerkmale des Landkreises Cuxhaven?

3. Mit welcher Strategie und welchen Projekten wird die Landesregierung die von den Gutachtern als ungünstig charakterisierte Lage des Landkreises Cuxhaven kompensieren?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Untersuchung „Handlungsoptionen für den niedersächsischen Küstenraum“ gibt den Gebietskörperschaften des Küstenraumes und der Landesregierung Hinweise, wie die Potenziale der Regionen an der Küste möglichst gut zu nutzen sind. Der Gutachter arbeitet die besonderen Herausforderungen heraus, vor denen Cuxhaven steht. So verweist das Gutachten auf die geografische Randlage des Landkreises Cuxhaven, die nicht zwangsläufig die allerbesten Entwicklungschancen bietet. Das aber ist keine abschließende Bewertung. Hier geht es um den wichtigen Hinweis an die Adresse der handelnden Akteure sowohl auf regionaler als auch auf Landesebene, konsequent an neuen Entwicklungsmöglichkeiten für die Region zu arbeiten. Ein „ungeschminktes Bild“ ist als verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen besser geeignet als ein retuschiertes. Entscheidend ist doch, welche Schlussfolgerungen man daraus zieht.

Ich denke, dass die Region durch diese klare Aussage in ihren Bemühungen, den Auswirkungen der Lageungunst durch variable Kooperationen gegenzusteuern, bestärkt wird. Denn die vom Gutachter empfohlene Handlungsweise ist ja bereits in die Strategie des Landkreises eingeflossen. Auch diese Aussage ist dem Küstenbericht zu entnehmen.

Zu 2: Der Landkreis Cuxhaven hat es, bedingt durch seine Randlage und eine Dualität der Entwicklungsachsen, im Vergleich zu anderen Kreisen nicht so leicht, von Wachstumseffekten benachbarter Regionen zu profitieren. Genau diese Schwierigkeiten haben aber auch zu den Stärken der Region, nämlich Flexibilität und überdurchschnittliche Kooperationsbereitschaft, geführt. Hier liegt die Chance für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Cuxhaven wird nicht wie andere Regionen durch die Teilhabe an lediglich einer Kooperation ausreichende positive Effekte erzielen können, sondern muss seine Partner von Fall zu Fall bestimmen.

Die Landesregierung setzt in der regionalen Strukturpolitik auf Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Initiative von unten. Die vorgelegte Untersuchung ist die Basis, auf der mein Haus Gespräche mit den Vertretern der Küstenregion führt in der Absicht, Wege zu finden, um die Küste an positiven Entwicklungen teilhaben zu lassen bzw.

diese eigenständig zu generieren. In diesen Gesprächen wird gemeinsam ausgelotet, welche Schlüsse aus den Handlungsoptionen gezogen und welche Schritte gegangen werden sollen. Erste Gespräche mit Vertretern aus dem Bereich Jade/Weser haben bereits stattgefunden. Gleiche Gespräche sind auch mit Repräsentanten aus Cuxhaven und anderen Teilgebieten des ElbeWeser-Raums geplant.

Zu 3: Die regionale Strukturpolitik der Landesregierung bietet Hilfe auf unterschiedlichen Ebenen. Die Landesregierung unterstützt die Regionen dabei, ihre jeweiligen Stärken herauszuarbeiten und zu diesen Stärken Projekte zu entwickeln, die Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort erzeugen. Diese Unterstützung kann sowohl darin bestehen, zusätzliches Management-Know-how zur Entwicklung der zielführenden Projekte mitzufinanzieren als auch in einer unmittelbaren Beteiligung bei ihrer Umsetzung.

Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten werden wir durch weitere qualitative Investitionen dazu beitragen, dass Landkreis und Stadt Cuxhaven als Teil des niedersächsischen Küstenraumes in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb zu bestehen. Beispielsweise wird zurzeit mit erheblichem finanziellem Engagement des Landes die Schwerlastplattform im Cuxhavener Hafen errichtet, zudem soll eines der drei zentralen Landesprojekte, die Offshore-Windenergiebasis, in Cuxhaven entstehen, und auch der Alte Fischereihafen steht nach wie vor ganz oben auf der Liste der Landesprojekte.

Auf der Basis des Eckwertepapiers werden wir Wachstumsprojekte im Elbe-Weser-Raum insgesamt und natürlich auch im Landkreis Cuxhaven unterstützen. Diese Projekte sollen „von unten“ kommen und nicht von der Landesregierung von oben vorgegeben werden. Jede Region hat ihre spezifischen Potenziale und muss selbst entscheiden, welche davon sie ausbaut.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Perspektiven für barrierefreie Bahnhöfe

Die anlässlich der Tages der Niedersachsen in Melle bekannt gewordenen Hindernisse für Behinderte am Bahnhof Melle bestehen nach dem

Festtag fort. Mit täglich 19 Direktzügen zum ICE-Bahnhof Bielefeld und neun Direktverbindungen über Hannover nach Braunschweig kommt dem Bahnhof Melle eine hohe Bedeutung im Bahnverkehr zu. Neben Fahrgästen mit Gehbehinderung wird auch solchen mit Kinderwagen, großem Gepäck oder Fahrrädern die An- und Abreise in Melle erschwert. Das beeinträchtigt die Wirtschaft und den Tourismus in Melle, dem Zentrum des Grönegaus. In der Antwort auf meine Anfrage im Juli-Plenum versprach die Landesregierung ohne weitere Konkretisierung, sich um den Umbau von Bahnstationen zu bemühen, wodurch ein Umbau des Bahnhofs Melle möglich wäre. Sie verwies auf das Investitionsprogramm „Niedersachsen ist am Zug“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich der weitere Bestand des Investitionsprogramms „Niedersachsen ist am Zug“ in zeitlicher und finanzieller Hinsicht?

2. Mit welcher Priorität und Investitionssumme wird Melle von dem Programm und den zitierten versprochenen Bemühungen der Landesregierung profitieren?

3. Welche Mittel bleiben nach den Kürzungen für den SPNV durch das Haushaltsbegleitgesetz für den Umbau von Bahnstationen übrig?

Wie bereits in der Antwort vom 7. Juli 2006 auf die Mündliche Anfrage mitgeteilt, investiert die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen des Investitionsprogramms „Niedersachsen ist am Zug“ in den umfassenden Aus- und Neubau der niedersächsischen Bahnhöfe. Hierdurch sollen sukzessive moderne, kundenfreundliche und behindertengerechte Bahnhöfe und Haltepunkte erstellt werden, die zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen. Das sogenannte SPNV-Stationsprogramm mit einem Investitionsvolumen von 98,3 Millionen Euro beinhaltet Modernisierungsmaßnahmen in größerem Umfang an 32 Stationen. Zudem werden weitere 156 Bahnhöfe in Niedersachsen mit kleinen Maßnahmen aus dem Sofortprogramm aufgewertet. Das SPNV-Stationsprogramm, mit dem umfangreiche Maßnahmen wie auch die Verbesserung der Barrierefreiheit realisiert werden, wird in dem Zeitraum von 2004 bis Ende 2007 umgesetzt.

Über die Fortführung des SPNV-Stationsprogramms ab 2008 wird im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2008 abschließend entschieden. Dabei sind derzeit noch keine konkreten Entscheidungen gefallen, in welchen Bereichen die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 umgesetzt werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das SPNV-Stationsprogramm im Rahmen des Investitionsprogramms „Niedersachsen ist am Zug“ wird im Zeitraum 2004 bis Ende 2007 realisiert. Die 32 Investitionsorte für die umfangreichen Maßnahmen sind abschließend bestimmt.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung wird ab 2008 auch nach dem Auslaufen des SPNVStationsprogramms weiter Verbesserungen an den insgesamt 372 SPNV-Stationen in Niedersachsen vornehmen. Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann in Bezug auf die Priorität und den Realisierungszeitraum der Umbauarbeiten des Bahnhofs Melle noch keine Aussage getroffen werden. Nach überschlägigen Berechnungen belaufen sich die Investitionsausgaben für den Umbau des Bahnhofs Melle auf rund 2 Millionen Euro.

Grundvoraussetzung für den Umbau eines Bahnhofs bleiben die Bereitschaft und finanzielle Beteiligung des Eigentümers (DB Station & Service AG).

Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 16 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Veröffentlichung finanzieller und persönlicher Daten von Flüchtlingen durch die Landesregierung

Im Juli und August 2006 beschäftigte der Fall der Familie F. aus Holzminden die niedersächsische Öffentlichkeit. Die Familie sollte nach Serbien abgeschoben werden, nachdem sie elf Jahre lang in Deutschland gelebt hatte.

In Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen wurde ausführlich über das Schicksal der Familie F. berichtet. Der Innenminister schaltete sich persönlich in die öffentliche Debatte ein. In einer im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 28. Juli 2006 veröffentlichten Pressemitteilung vom 27. Juli 2006 suggeriert er, die Familie F. habe in Deutschland seit 1996 keine Arbeit aufgenommen. Nach Darstellung des Innenministers habe die Familie seit ihrer Einreise nach Deutschland eine explizit genannte Summe an Sozialleistungen vom deutschen Staat erhalten. Die Zusammensetzung der Summe wird nicht näher erläutert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt, dass beide Elternteile diverse Anträge auf Arbeitserlaubnisse gestellt haben, die teilweise positiv beschieden wurden und zu Arbeitsaufnahmen geführt haben?

2. Aus welchen Gründen hält es die Landesregierung für rechtmäßig, in solchen Fällen finanzielle und persönliche Daten der Betroffenen zu veröffentlichen?