Derzeit befindet sich eine Änderung des SGB VII in der Diskussion, wodurch möglicherweise in jedem Bundesland nur noch ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bestehen bleiben soll. Nach Einschätzung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (vgl. FUK-News 3/2006 S. 3) sind durch eine solche Reform ganz erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsrecht und die Organisationsstruktur in der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten. Insbesondere ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige würden von diesen Auswirkungen betroffen sein.
1. Welche Position hat die Landesregierung in der Bund-Länder-Kommission zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vertreten, und welchen Verlauf hat die dort geführte Diskussion genommen?
2. Welche Bedenken gegen die Fusion der Unfallkassen sind der Landesregierung bekannt, welche Auswirkungen werden befürchtet, und inwieweit hält sie diese Bedenken für begründet bzw. unbegründet?
3. Unter welchen konkreten Bedingungen kann sich die Landesregierung eine Fusion der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen mit anderen gesetzlichen Unfallkassen vorstellen, und werden auch Fusionen über Ländergrenzen hinweg diskutiert?
Wie vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2003 gefordert, hat eine Bund-LänderArbeitsgruppe Eckpunkte für eine Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Diese wurden am 29. Juni 2006 in einer Besprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Sozialressorts von Bund und Ländern mehrheitlich - zum Teil auch gegen die Stimme Niedersach
sens - verabschiedet. Sie beinhalten Vorschläge für Veränderungen im Organisations- und Leistungsrecht sowohl der gewerblichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) als auch der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landes- unfallkassen, Feuerwehrunfallkassen). In anderen - so z. B. in der Frage einer Beibehaltung des Wegeunfallschutzes - beschränken sich die Eckpunkte darauf, unterschiedliche Lösungsansätze darzustellen, da keiner dieser Ansätze bislang eine ausreichende Unterstützung im Kreise von Bund und Ländern fand.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist als regionaler Fachversicherer für die Freiwilligen Feuerwehren wegen ihrer Leistungsfähigkeit und Effizienz hoch spezialisiert, bedeutsam und allgemein anerkannt. Sie trägt damit wesentlich zur Bereitschaft der Ausübung des Ehrenamtes „Feuerwehr“ bei. Die spezifischen Bedürfnisse derer, die unter Einsatz ihrer Freizeit ihr Leben und ihre Gesundheit in der freiwilligen Feuerwehr riskieren, sollten sich in einer entsprechenden Fachversicherung widerspiegeln. Die Landesregierung hat sich in den Gesprächen mit dem Bund und anderen Ländern dafür eingesetzt, dass die Möglichkeit einer speziellen Feuerwehrspartenversicherung erhalten bleibt. Sie hat sich gegen anderslautende Vorschläge in den Eckpunkten ausgesprochen und diese - allerdings gegen eine Mehrheit - abgelehnt.
Zu 1: Die Diskussion in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung fand in zwei Facharbeitsgruppen zu den Bereichen Organisation und Leistungen statt. Niedersachsen war in der Facharbeitsgruppe Leistungen vertreten und kann die dort erarbeiteten Vorschläge mittragen.
Für den Bereich der Organisation hat Niedersachsen unter Berücksichtigung der von den Verbänden dargelegten Vorbehalte deutlich gemacht, dass zentrale Vorschläge nicht die Unterstützung Niedersachsens finden können. So lehnt Niedersachsen die vorgeschlagene gesetzliche Vorgabe von höchstens einem landesunmittelbaren Träger je Land und die mit dieser Vorgabe verbundene Androhung von Zwangsfusionen durch den Verordnungsgeber zum 31. Dezember 2009 ab, ebenso auch die Errichtung einer einheitlichen Spitzen
Zu 2: Die Landesregierung hat die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Niedersachsens, insbesondere aber auch den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V., ausführlich über die Diskussion in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe informiert. Im Wesentlichen haben dabei die Vertreter der niedersächsischen Feuerwehren folgende Befürchtungen gegenüber einer aus den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe möglicherweise folgenden Fusion der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen mit den anderen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand in Niedersachsen vorgetragen:
- Verlust einer aufseiten der Versicherten ausschließlich mit Vertretern der Feuerwehren besetzten Selbstverwaltung,
- Verlust eines durch Satzung des Versicherungsträgers festzulegenden Mehrleistungssystems, das der besonderen Aufopferung Rechnung trägt, die von den Feuerwehrangehörigen gegenüber der Gesellschaft erbracht wird,
- Verlust einer fachspezifisch ausgerichteten Präventionsarbeit, insbesondere auch der psychosozialen Unterstützung als Spezialprävention und -rehabilitation vor und nach Feuerwehreinsätzen,
- dadurch insgesamt Gefahr einer Abnahme der Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement in den freiwilligen Feuerwehren.
Zu 3: Auch wenn Niedersachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern mit aktuell fünf Unfallversicherungsträgern - Braunschweigischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover, Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg, Landesunfallkasse Niedersachsen und Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen - die größte Zahl an Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand aufweist, sieht die Landesregierung gegenwärtig keinen Anlass, auf die Fusion einzelner der genannten Träger
oder auch auf eine Fusion zu einem gemeinsamen Träger hinzuwirken. Alle genannten Unfallversicherungsträger verfügen über kompetente und funktionsfähige Selbstverwaltungsorgane, die Fusionsprozesse aus eigenem Antrieb und in eigener Verantwortung anstoßen und vorantreiben können.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 der Abg. Heiner Bartling, Klaus-Peter Bachmann, Susanne Grote, Johanne Modder, Jutta Rübke, Sigrid Leuschner, Ingolf Viereck und Monika Wörmer-Zimmermann (SPD)
Warum verschweigt der Ministerpräsident die von seiner Regierung zu verantwortenden Kürzungen in der Sportförderung?
Rund 2 000 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Sport feierten am 8. September 2006 in der hannoverschen AWD-Hall im Rahmen einer abwechslungsreichen Olympiagala den Start der niedersächsischen Sportstiftung. Mit dieser Stiftung, die mit einem Gründungskapital von 150 000 Euro ausgestattet ist, sollen Aktivitäten zugunsten des Behinderten-, Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssports in Niedersachsen gefördert werden. Der amtierende Ministerpräsident - Schirmherr der Stiftung bezifferte in seiner Rede zur Überraschung aller die Sportförderung des Landes an den Landesportbund auf jährlich 30 Millionen Euro. Diese Aussage des Ministerpräsidenten steht in einem gewissen Widerspruch zu den im Internet abrufbaren Angaben des Ministeriums für Inneres und Sport, wonach lediglich rund 24,1 Millionen Euro Finanzhilfe an den Landessportbund gezahlt werden. Hinzu kommen umsatzabhängige Zweckerträge der Glücksspirale in Höhe von ca. 1,7 bis 2,1 Millionen Euro, die für die Sanierung und den Bau von Vereins- und Verbandssportstätten eingesetzt werden.
1. In welcher Höhe zahlt das Land ausweislich der Haushaltspläne der Jahre 2003 bis 2006 und des von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2007 Finanzhilfen an den Landessportbund Niedersachsen e. V., und wie hoch waren in diesen Jahren die außerschulische Sportstättenförderung sowie die Zweckerträge aus der Glücksspirale?
2. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung, und können die erfolgten Kürzungen von der neuen Sportstiftung vollumfänglich aufgefangen werden?
3. Warum weigert sich der Ministerpräsident, diese von seiner Regierung zu verantwortenden Kürzungen im Bereich des Sports zur Kenntnis zu nehmen, und zieht es stattdessen vor, bei offiziellen Anlässen wie der Olympiagala von einem Förderniveau zu sprechen, wie es von seiner Regierung längst nicht mehr gewährleistet wird?
Zu 1: Der Landessportbund Niedersachsen erhält vom Land aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen zur Förderung des Sports in anerkannten niedersächsischen Sportverbänden und -vereinen eine Finanzhilfe. Daneben erhält der Landessportbund seit 2004 Zweckerträge aus der Glücksspirale für die Sanierung und die Errichtung von Vereins- und Verbandssportstätten. Bis 2005 wurden vom Land darüber hinaus insbesondere zur Förderung der Errichtung und Sanierung von Sportstätten weitere Haushaltsmittel des Landes (allgemeine Förderung des außerschulischen Sports) zur Verfügung gestellt. Die Höhe der einzelnen Förderbereiche entwickelte sich 2003 bis 2007 wie folgt:
Zweckerträge aus der Glücksspirale an LSB 1 753 057 € 2 104 821 € bisher 968 342 € 1,7 Millionen bis 2,1 Millionen €
Die Zweckerträge aus der Glücksspirale für die Sportstättensanierung waren 2003 in den Mitteln für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports enthalten. Ab 2004 fließen die Zweckerträge aus der Glücksspirale für die Errichtung und Sanierung von Sportstätten unmittelbar an den Landessportbund.
Zu 2: Die neue private Sportstiftung hat nach ihrem Stiftungszweck nicht die Aufgabe, Kürzungen im Bereich der Sportförderung aufzufangen. Der Stiftungszweck besteht darin, privates Stiftungskapital zum Zwecke der Sportförderung zu mobilisieren. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diese Zielrichtung der Sportstiftung. Welche Höhe das Stiftungsvermögen erreichen wird, ist in der jetzigen Startphase der Sportstiftung noch nicht absehbar. Die Entscheidung über die Verwendung von Stiftungsmitteln obliegt zudem den Stiftungsorganen. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann u. a. (SPD) - LT-Drs. 15/3087 - verwiesen.
Zu 3: Die zur Konsolidierung des Landeshaushalts erforderlichen Kürzungen auch im Bereich der Sportförderung 2004 wurden von der Landesregierung zu keiner Zeit in Abrede gestellt.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 24 der Abg. Johanne Modder und Heiner Bartling (SPD)
„CDU-Abgeordnete gegen Polizeipläne“, so überschreibt die Wilhelmshavener Zeitung vom 23. September 2006 einen Bericht über die Aktivitäten einiger CDU-Landtagsabgeordneter für den Erhalt der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund. Auslöser war die Ankündigung des Innenministers, das Kommissariat Wittmund der Polizeiinspektion Aurich und damit der Polizeidirektion Osnabrück zuzuordnen. Die Abgeordneten befürchten, dass Änderungen des Zuschnitts der Polizeidirektionen auch andernorts, etwa in Südoldenburg, Cuxhaven/Wesermarsch, Begehrlichkeiten wecken könnten. Zudem äußern sie Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens des Innenministers und betonen mit Blick auf die Pläne von einer „bunten Leitstelle“, dass die Einrichtung von Rettungsleitstellen grundsätzlich Sache der Kommunen ist.
1. Welche Polizeipläne sind nach ihrer Auffassung von der Kritik der CDU-Abgeordneten betroffen, und inwieweit ist diese Kritik berechtigt?
2. Wird die Landesregierung diese Kritik zum Anlass nehmen, ihre Pläne zu ändern? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwieweit sind Änderungen denkbar?
3. An welchen weiteren Stellen hält die Landesregierung eine Korrektur des Zuschnitts von Polizeidirektionen bzw. -inspektionen für denkbar bzw. erforderlich, und in welchem Zeitrahmen sollen diese Änderungen realisiert werden?
Die Polizei des Landes Niedersachsen wurde Ende 2004 nach einer umfassenden Überprüfung umstrukturiert und als eine zukunftsfähige Organisation aufgestellt. Wesentliche Eckpfeiler sind dabei die Aspekte der Leistungsfähigkeit und Bürgernähe, die mit der neuen Struktur in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Grundlegende organisatorische Veränderungen bedürfen nach deren Umsetzung zunächst einer Phase der Konsolidierung, in der sich die veränderten Strukturen einspielen und verfestigen, die Maßnahmen ihre Wirkung erzielen und die Vorteile und Nutzen unmittelbar erkennbar werden. Jedem Prozess einer Umorganisation ist immanent, dass die Veränderungen und Auswirkungen betrachtet und im Bedarfsfalle auch durch Nachsteuerung weiter optimiert werden. Selbstverständlich wird daher auch die Umstrukturierung der Polizei einer kritischen Überprüfung unterzogen. Daher wurden mit Umsetzung der neuen Organisation bereits Vorkehrungen für eine umfassende Evaluation ergriffen, um die wesentlichen Maßnahmen und Veränderungen sowie deren Wirkungen ausreichend bewerten zu können. Dieser Überprüfungsprozess soll landesweit im kommenden Jahr vorgenommen werden. Unabhängig davon werden aktuell die Bedingungen für die Einrichtungen von Kooperativen Regionalleitstellen konkretisiert. Das Ministerium für Inneres und Sport trägt zurzeit Informationen und Daten zusammen, um ein fachlich ausgereiftes und wirtschaftliches Gesamtkonzept erstellen zu können; das Ergebnis wird noch Ende des Jahres erwartet.