Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Zu 1: Die im Titel der Wilhelmshavener Zeitung vom 23. September 2006 suggerierten „Polizeiplä

ne“ sind hier nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Sowohl die Evaluation der Umorganisation der Polizei als auch die Planungen zum Leitstellenkonzept sind ergebnisoffen. Entscheidungen werden auf der Basis der noch ausstehenden Bewertungen und fachlichen Vorschläge getroffen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 25 des Abg. Heiner Bartling (SPD)

Woher kommen die 31 Stellen für die Terrorbekämpfung?

Nach der vom Innenminister bis zuletzt geleugneten, der Haushaltslage geschuldeten zwischenzeitlichen Absage einer Anti-Terror-Arbeitstagung durch das Landeskriminalamt sowie der für die hannoversche Polizei unverständlichen Blockade der Neuorganisation der PD Hannover zur Terrorbekämpfung hat der Innenminister mit Pressemitteilung vom 18. September 2006 erklärt, das Landeskriminalamt und die Polizeidirektion Hannover zur Bekämpfung des Terrorismus mit 31 zusätzlichen Beamten verstärken zu wollen. Nach Angaben des Ministers wird das LKA zusätzlich 29 weitere Mitarbeiter erhalten, die Polizeidirektion Hannover erhält 2 zusätzliche Beamte. Damit werde die Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt von zurzeit 130 Mitarbeitern auf 159 Mitarbeiter aufgestockt. Auch in der Polizeidirektion Hannover wird die Anti-Terror-Arbeit verstärkt, dort sollen künftig zwei weitere Polizisten die bislang 50-köpfige Abteilung verstärken. Die Stärkung des Staatsschutzes erfolge dabei jedoch - so der Minister - nicht zulasten der Bekämpfung anderer Kriminalitätsbereiche oder der Präsenz der Polizei in der Fläche. Der Personalzuwachs werde vielmehr aus Synergieeffekten anstehender Organisationsmaßnahmen gedeckt. Die Stellen würden durch Straffung in den Stäben der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei frei.

In Polizeikreisen wird angesichts dieser Ankündigungen des Ministers befürchtet, dass sowohl die Verstärkung der Terrorismusbekämpfung im Landeskriminalamt durch 29 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die beiden zusätzlichen Kräfte für die Anti-Terror-Arbeit der Polizeidirektion Hannover Personal in der Alltagsorganisation kosten werden, das von der Basis abgezogen wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Woher rekrutieren sich die insgesamt 31 neuen Stellen sowie die zugehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Terrorbekämpfung tatsächlich, von welchen Behörden/Dienststellen wurden die Stellen und gegebenenfalls die Personen konkret abgezogen, und welche Funktionen haben sie dort wahrgenommen?

2. Wann ist bekannt geworden, dass die 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt für die Terrorbekämpfung eingesetzt werden sollen, in ihrer bisherigen Funktion Aufgaben wahrgenommen haben, die nicht mehr wahrgenommen werden müssen, und um welche Aufgaben handelt es sich dabei jeweils konkret?

3. Sind die betroffenen Stellen zurzeit sämtlich besetzt? Wenn nein, warum nicht?

Die versuchten Kofferbombenanschläge auf die Regionalzüge in Dortmund und Koblenz am 31. Juli 2006 belegen nachdrücklich, dass islamitische Terroristen Deutschland nicht nur als Vorbereitungs- oder Rückzugsraum nutzen. Die Bedrohung ist durch die versuchten Anschläge noch spürbarer geworden. Die Bewertung dieser Situation durch die Fachgremien hat bundesweit einmütig zu der Einschätzung geführt, dass wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus noch einmal steigern müssen, wollen wir unserer Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger weiter gerecht werden. Eben diese Erkenntnis hat zu den eingeleiteten Verstärkungen des Landeskriminalamtes und der Polizeidirektion Hannover geführt. Sie markieren keine Abkehr vom ganzheitlichen Bekämpfungsansatz, der grundsätzlich alle Polizeibehörden und -bediensteten in die Terrorismusbekämpfung einbezieht. Dieses sinnvolle Netzwerk gegen den Terrorismus wird aufrechterhalten. Mit den nun eingeleiteten Verstärkungen werden wir jedoch insbesondere die operative Informationsbeschaffung noch intensiver betreiben können.

Mit Erlass vom 19. September 2006 „Einrichtung und Bewertung von Dienstposten im Landeskriminalamt Niedersachsen; Verstärkungsprogramm zur weiteren Intensivierung der Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus“ wurden vor diesem Hintergrund 23 zusätzliche Dienstposten im Landeskriminalamt formell eingerichtet und zusammen mit 6 weiteren spezialisierte Dienstposten im Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamtes zur umgehenden personalwirtschaftlichen Besetzung freigegeben. Gleiches gilt für zwei zusätzlich eingerichtete Dienstposten in der Polizeidirektion Hannover.

Während der notwendige Personalnachersatz in den Polizeidirektionen durch Versetzung von Absolventinnen und Absolventen der Fakultät Polizei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sowie Beamtinnen und Beamten, die mittels anderer personalwirtschaftlicher Maßnahmen gewonnen werden (Landes- wechsler/-innen, behördenübergreifende Verset- zungen insbesondere aus den Bereitschaftspoli- zeiabteilungen-, Wiedereinstellungen, Umsteue- rung von Verwaltungspersonal zur Freisetzung von Vollzugspersonal, Freisetzung von Vollzugsperso- nal durch Reorganisation im Rahmen von Control- lingmaßnahmen u. a.), gewährleistet wird, erfolgt die Personalgewinnung für das Landeskriminalamt auf anderem Wege.

Da es sich bei den zu besetzenden Dienstposten und Arbeitsplätzen im Landeskriminalamt in aller Regel um Funktionen mit einem hohen Spezialisierungsgrad handelt, deren Wahrnehmung häufig besondere fachliche Erfahrungen bzw. persönliche Fähigkeiten erfordert, erfolgt die Besetzung freier Dienstposten in Form von Auswahlverfahren. Die/der ausgewählte Beschäftigte wird zum notwendigen Zeitpunkt durch die bisherige Verwendungsbehörde an das Landeskriminalamt versetzt. Die durch die Versetzung dieser Person in seiner bisherigen Behörde entstandene Vakanz wird je nach Art der Funktion innerhalb dieser Behörde wieder besetzt oder durch Personalersatz von außerhalb geschlossen.

Im Rahmen der umgehend begonnenen Personalgewinnungsmaßnahmen für die insgesamt 31 Funktionen im Landeskriminalamt und in der Polizeidirektion Hannover wurde durch die Gestaltung der personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sichergestellt, dass operative Bereiche bzw. die polizeiliche Flächenpräsenz nicht geschwächt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Da die Personalauswahlverfahren gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind, ist nicht bekannt, in welchen Funktionen sich die noch auszuwählenden Personen aktuell befinden bzw. aus welchen Behörden bzw. Dienststellen sie sich rekrutieren werden. Wenn die ausgewählten Personen feststehen, werden sie an das Landeskriminalamt versetzt, ihre derzeitigen Planstellen werden ebenfalls zum Landeskriminalamt verlegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2 und 3: Das Auswahlverfahren im Landeskriminalamt und in der Polizeidirektion Hannover stellt sicher, dass die Besetzungsentscheidungen nach Leistung, Eignung und Befähigung erfolgen, um auf diesem Wege geeignete Beschäftigte für die durch eine hohe Spezialisierung geprägten Aufgaben zu gewinnen. Daraus folgt, dass das zukünftig im Landeskriminalamt bzw. in der Polizeidirektion Hannover eingesetzte Personal nicht identisch ist mit den Beschäftigten, deren Dienstposten und Arbeitsplätze beispielsweise als Synergien aus anstehenden Organisationsmaßnahmen in der Zentralen Polizeidirektion für die Umsteuerung personeller Ressourcen zur weiteren Intensivierung der Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus herangezogen werden. Diese Beschäftigten stellen insofern die Nachbesetzung der in anderen Behörden entstehenden Vakanzen sicher, die durch die Rekrutierung im Landeskriminalamt bzw. in der Polizeidirektion Hannover zu erwarten sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 26 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Polizeipräsenz im Landkreis Soltau-Fallingbostel und in der Polizeidirektion Lüneburg zwei Jahre nach der Polizeireform

Nach der Antwort der Landesregierung vom 29. Oktober 2004 betrug die Personalstärke der Polizei im Landkreis Soltau-Fallingbostel zum 1. Oktober 2004 285 Beamte und Angestellte. Weiter hieß es, dass neue Belastungs- und Strukturdaten zu einem gerechteren Planverteilungsmodell führten. So seien auch die Bevölkerung und die Fläche besonders berücksichtigt. Auch würden polizeiliche Zusatzaufgaben, die bisher im 50 km entfernten Celle erledigt wurden, nun vor Ort bewältigt.

Zusätzliche Stellen waren dafür in Soltau-Fallingbostel nicht vorgesehen, obwohl für die Erledigung dieser Aufgaben für Celle und SoltauFallingbostel am Standort Celle seinerzeit insgesamt 26 Dienstposten vorgesehen waren (siehe Pressemitteilung der Polizeiinspektion Celle vom 30. August 2004).

Die räumlichen Voraussetzungen der Polizeiinspektion Soltau sind inzwischen verbessert worden. Fraglich bleibt, ob die in 2004 angedachte Erhöhung der Angestelltenzahl inzwischen umgesetzt wurde. Auch gibt es in den einzelnen Kommunen des Landkreises immer wieder Kritik daran, dass die von der Landesregierung versprochene Polizeipersonalaufsto

ckung, insbesondere im ländlichen Raum, bisher nicht umgesetzt sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist die Polizeistärke zum 1. Oktober 2006, aufgeteilt nach Beamten- und Angestellten-Vollzeitstellen im Landkreis Soltau-Fallingbostel insgesamt und in den einzelnen Kommunen im Vergleich zum 1. Oktober 2004?

2. Welche konkreten Aufgaben, die seinerzeit für Soltau-Fallingbostel in Celle erledigt wurden, werden von der Polizeiinspektion Soltau bearbeitet, und wie viele Personalstellen werden dafür zusätzlich benötigt?

3. Welche Personalstärken ergeben sich im Vergleich zum 1. Oktober 2004 zum 1. Oktober 2006 an den anderen Polizeiinspektionsstandorten innerhalb der Polizeidirektion Lüneburg?

Die landesweite Personal- und Planstellenverteilung wird unter Berücksichtigung der behördenspezifischen Bedingungen auf der Grundlage der landesweiten Iststärke vorgenommen. Die weitere Verteilung in den einzelnen Polizeidirektionen erfolgt in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde. Die Polizeidirektion Lüneburg hat hierzu in Anlehnung an das landesweite Verteilungskonzept ein behördeninternes Personalverteilungsmodell erarbeitet, das von ihr bei Bedarf angepasst und modifiziert wird. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 10 des Abgeordneten Dieter Möhrmann (SPD) aus dem September 2004 (Drs. 15/1380) nach der jeweiligen Anzahl der „tätigen“ Polizeibeamten gefragt worden war. Die nunmehr abgefragte Summe der „Vollzeitstellen“ liegt je nach Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, denen demzufolge keine volle Stelle zugeordnet ist, entsprechend unter der Anzahl der „tätigen“ Beschäftigten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Personalstärken in Planstellen bzw. Stellen

01.10.2004 01.10.2006

PVB Verwaltung PVB Verwaltung

PI SoltauFallingbostel 97 18,5 113 19

ESD-BAB Bad Fallingbostel 56 4,5 38 0

PSt Neuenkirchen 2 0 3 0

PSt Wietzendorf 2 0 2 0

PSt Schneverdingen 16 1 17 1

PK Munster 37 6 35 5

PSt Bispingen 3 0 3 0

PK Walsrode 48 6 43 7

PSt Rethen 2 0 2 0

PSt Bad Fallingbostel 0 0 11 0

PSt Bomlitz 3 0 3 0