Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

PSt Bomlitz 3 0 3 0

PSt Schwarmstedt 13 1 12 1

PSt Hodenhagen 2 0 2 0

Gesamt: 281 37 284 33

Die Erhöhung der Stärke am Sitz der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel ergibt sich aus den verschiedenen Aufgabenverlagerungen im Zuge der Umorganisation der Polizei.

Beim Einsatz- und Streifendienst-Bundesautobahn (ESD-BAB) Fallingbostel ist anzumerken, dass zum 1. Oktober 2004 die Flächenzuständigkeit für Bad Fallingbostel noch zum damaligen PK BAB gehörte. Bei einem direkten Vergleich müsste die Personalstärke der jetzigen Polizeistation Bad Fallingbostel hinzugerechnet werden.

Im Übrigen erklären sich veränderte Personalstärken bei den Polizeikommissariaten und Polizeistationen vorrangig durch Verschiebungen im Bereich der Zuständigkeiten in der Kriminalitätssachbearbeitung.

Zu 2: Die PI Soltau-Fallingbostel hat die nachfolgend aufgeführten Aufgaben übernommen, die auch von der damaligen PI (Z) Celle geleistet wurden. Zurzeit findet noch in geringem Umfang eine personelle Unterstützung durch die Polizeiinspektion Celle statt.

- Kriminalaktenhaltung - Datenverarbeitungsgruppe - Führungs- und Einsatzmittel - 4. Fachkommissariat Staatsschutz - Vermögensermittlungen - Wirtschaftsverwaltung

In diesen Aufgabenbereichen sind derzeit 14 Planstellen eingesetzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von erfolgten Schwerpunktsetzungen der Landespolizei die Tätigkeit und der Personaleinsatz in einzelnen Bereichen intensiviert wurden. Das erforderliche Personal kann insofern

nicht 1 : 1 bei der Polizeiinspektion Celle abgezogen bzw. gegen gerechnet werden.

Zu 3:

Personalstärken in Planstellen bzw. Stellen

01.10.2004 01.10.2006

Polizeivollzug Verwaltung Polizeivollzug Verwaltung

PI SoltauFallingbostel

281 37 284 33

PI Celle 277 64 273 58

PI Lüneburg/ LüchowDannenberg/ Uelzen

479 147,5 489 108

PI Harburg 337 44 361 52

PI Rotenburg 260 26,5 261 31

PI Stade 249 77,5 254 54

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 27 der Abg. Gerd Will und Elke Müller (SPD)

Missbraucht der Innenminister die Polizei im Kommunalwahlkampf?

In ihrer Ausgabe vom 22. September 2006 berichtet die Lingener Tagespost von einem Besuch des amtierenden Innenministers bei einer länderübergreifenden Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs und bei einer Fahndungsaktion im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Grenzübergang Bad Bentheim. Auffallend ist, dass dieser Besuch unmittelbar vor den am 24. September 2006 in vielen niedersächsischen Kommunen durchgeführten Stichwahlen stattgefunden hat. Wörtlich heißt es in dem Bericht der Lingener Tagespost zur Entourage des Innenministers: „In Begleitung von Polizeipräsident Rolf Sprinkmann, Polizeidirektion Osnabrück, Polizeipräsident Matthias Seeger, Bundespolizeipräsidium West, Leitendem Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann, Leiter der Regionalen Kontrollgruppe, Reinhold Coenen, Vorsitzender des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages, sowie mehrerer Landtagsabgeordneter, Vertretern der Landkreise und der niederländischen Polizei und weiterer

Behörden ließ sich Schünemann die verschiedenen Kontrollstellen erklären.“

Vor dem Hintergrund des Eindrucks, dass dieser öffentlichkeitswirksame Termin unmittelbar vor den Stichwahlen nicht ganz zufällig vereinbart worden zu sein scheint, fragen wir die Landesregierung:

1. Wer wurde von ihr oder veranlasst durch die Landesregierung zur Teilnahme an dieser Bereisung des Innenministers eingeladen, und wie kam es zu dieser Teilnehmerliste?

2. Wer hat an diesem Besuch des Innenministers teilgenommen, und wie ist der konkrete Besuchstermin zustande gekommen?

3. Hat die Landesregierung den Kabinettsbeschluss aufgehoben, wonach Behördenbesuche von Landtagsabgeordneten in Wahlkampfzeiten unterbleiben sollen? Wenn ja, mit welcher Begründung, wenn nein, warum hält sich der Innenminister nicht an diesen Kabinettsbeschluss?

Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück ist bereits vor ca. zehn Jahren eine Regionale Kontrollgruppe zur Durchführung koordinierter Schwerpunktkontrollen eingerichtet worden. Diese Aufrufeinheit setzt sich aus ca. 165 speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten aus allen Inspektionen der Polizeidirektion Osnabrück zusammen. Mit dem Einsatz der Kontrollgruppe wird u. a. die Zielsetzung verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen niederländischen und niedersächsischen Polizeidienststellen sowie weiteren deutschen Fachbehörden in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheitsarbeit nachhaltig zu verbessern. Seitdem finden jährlich etwa fünf bis zehn gemeinsame Großkontrollen oder Schwerpunktaktionen zu verkehrs- und fahrpersonalrechtlichen Aspekten sowie zu den Deliktsfeldern Kfz-Diebstahl/-Verschiebung, Drogen, Verbringungs- und Schleusungskriminalität statt. Die dabei getroffenen Feststellungen belegen sowohl den Erfolg als auch die Notwendigkeit derartiger Einsatzmaßnahmen.

Das Inkrafttreten des Deutsch-Niederländischen Staatsvertrages zum 1. September 2006 wurde von den Trägern dieser Zusammenarbeit als geeigneter Zeitpunkt angesehen, die langjährige erfolgreiche Kooperation im Grenzbereich Deutschland/Niederlande im Rahmen einer gemeinsamen Großkontrolle in Bad Bentheim an der BAB 30 in Anwesenheit des niedersächsischen Innenministers, Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, Kommunalpolitikern und Repräsentanten der beteiligten Behörden und Dienst

stellen öffentlich darzustellen. Bereits in der Vergangenheit hatten niedersächsische Innenminister die Bedeutung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit an diesem konkreten Beispiel mit ihrer Teilnahme herausgestellt, so zuletzt der ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling im April 1999. Der Termin für die diesjährige Aktion wurde durch die Polizeidirektion Osnabrück bereits bei der Erstellung der Jahresplanung ausgewählt. Der Termin der Stichwahlen im Kommunalbereich hatte für die Terminplanung der Polizeidirektion Osnabrück keine Relevanz.

Sowohl die Vorbereitung und Durchführung des polizeilichen Einsatzes als auch der Pressekonferenz am 21. September 2006 erfolgten in der abschließenden Zuständigkeit der Polizeidirektion Osnabrück. Dementsprechend sind die eingeladenen Personen durch die Polizeidirektion Osnabrück in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Behörden und Dienststellen ausgewählt worden.

Auf Einladung der Polizeidirektion Osnabrück haben an der Pressekonferenz folgende Personen teilgenommen:

Podiumsteilnehmer: - Kolonel Kees Kuijs (District Noord-Oost Koninklij- ke Marechaussee) - Stellvertretender Korpschef Roel ter Schure (Re- gio Politie Twente) - Polizeipräsident Rolf Sprinkmann (Polizeidirektion Osnabrück) - Polizeipräsident Matthias Seeger (Bundespolizei- präsidium West) - Leitender Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann (Leiter Regionale Kontrollgruppe) - Uwe Schünemann (Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport).

Gäste der Pressekonferenz: - Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim) - Kreisrat Dr. Bernd Kuckuck (Landkreis Emsland) - Reinhold Coenen (Innenausschuss und Mitglied des Niedersächsischen Landtages) - Bernd-Carsten Hiebing (Mitglied des Niedersäch- sischen Landtages) - Reinhold Hilbers (Mitglied des Niedersächsischen Landtages) - Heinz Rolfes (Mitglied des Niedersächsischen Landtages) - Polizeivizepräsident Karl Redeker (Polizeidirekti- on Osnabrück) - Marieke Schnoing (Leiterin Korps Landelijke Poli- tiediensten Assen) - Polizeidirektor Hans-Jürgen Bremer (Leiter Poli- zeiinspektion Aurich)

- Polizeidirektor Michael Maßmann (Leiter Polizei- inspektion Osnabrück) - Polizeidirektor Günter Schell (Leiter Polizeiin- spektion Cloppenburg/ Vechta) - Polizeioberrat Ewald Friesenborg (Leiter Einsatz Polizeiinspektion Leer/ Emden) - Polizeioberrat Udo Diederich (Bundespolizeiamt Kleve).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat zu diesem Termin weder eingeladen, noch sind durch sie Einladungen veranlasst worden. Die Abgeordneten aller Fraktionen des Niedersächsischen Landtages der Region wurden - bei solchen Veranstaltungen üblich - am 14. September 2006 per Mail über diesen Termin informiert. Sie hatten damit die Möglichkeit, an dem Termin teilzunehmen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Der aus dem Jahr 1986 datierte Kabinettsbeschluss hat den Besuch von Politikern bei Schulen, Dienststellen und anderen Einrichtungen des Landes zum Gegenstand.

Im vorliegenden Fall handelte es sich nicht um den Besuch einer Dienststelle, sondern um die Repräsentation der niedersächsischen Polizei am Einsatzort im Zusammenhang mit der Durchführung eines konkreten Polizeieinsatzes unter Beteiligung niederländischer Polizeikräfte sowie weiterer Bundes- und Landesbehörden.

Anlage 25

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 28 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Urlaub statt Ostumgehung?

In der Celleschen Zeitung vom 16. September 2006 befindet sich ein Bericht über eine weitere Verzögerung beim Bau der sogenannten Ostumgehung Celle. Es wird darauf verwiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, bei dem eine Klage gegen den Bau der Ostumgehung anhängig ist, ein Urteil nicht mehr - wie angekündigt - in diesem Spätsommer fällen wird.