In der Celleschen Zeitung vom 16. September 2006 befindet sich ein Bericht über eine weitere Verzögerung beim Bau der sogenannten Ostumgehung Celle. Es wird darauf verwiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, bei dem eine Klage gegen den Bau der Ostumgehung anhängig ist, ein Urteil nicht mehr - wie angekündigt - in diesem Spätsommer fällen wird.
Die Zeitung zitiert den OVG-Richter Jürgen Rettberg, der als Begründung für die Verzögerung „Probleme wegen Ferienterminen im Oktober“ nennt. Weiter wird Herr Rettberg zitiert: „Wann genau es soweit ist, kann man noch
1. Kann sie die Aussage des Richters vom OVG Lüneburg bestätigen, dass eine zügige Behandlung der Klage wegen des Ferientermins im Oktober nicht möglich ist?
2. Ist die personelle Besetzung des OVG Lüneburg zu gering, oder sind es organisatorische Mängel, die dazu führen, dass ein seit Jahren bekannter Ferientermin eine Urteilsfindung über Monate unmöglich macht?
3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung, damit keine weitere Verzögerung beim Bau der Ostumgehung Celle eintritt?
Zu 1 und 2: Der für das Klageverfahren betreffend den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der B 3 von Celle bis Ehlershausen (1. Bauabschnitt) und das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Senat bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Vielzahl komplexer Rechtsgebiete (u. a. Immissionsschutz- recht, Atomrecht, Verkehrswirtschaftsrecht, Abfall- recht, Bodenschutzrecht) und einen hohen Anteil erstinstanzlicher Verfahren (u. a. betreffend Anla- gen nach dem Atom- und Abfallgesetz, Bundes- fernstraßen, Bundeswasserstraßen und Schie- nenwege) zu bearbeiten.
Zutreffend ist, dass das ursprünglich beabsichtigte Ziel, über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bis zum Spätsommer dieses Jahres zu entscheiden, nicht eingehalten werden konnte. Ursächlich hierfür sind jedoch nicht „ferienbedingte Urlaubszeiten“, sondern eine Reihe anderer vorrangiger und zeitaufwändiger Verfahren. Der zuständige Senat strebt jedoch eine Entscheidung über diesen Antrag noch in diesem Jahr an. Mit dem zu treffenden Beschluss wird dann auch geklärt sein, ob die Bauarbeiten beginnen dürfen oder nicht.
In dem Zusammenhang bleibt anzumerken, dass Urlaubszeiten nach Maßgabe dienstlicher Belange und in gegenseitiger Abstimmung mittel- und kurzfristig festgelegt werden.
Zu 3: Angesichts der Planung des Senats, noch in diesem Jahr eine Entscheidung herbeiführen zu wollen, und im Hinblick auf die grundgesetzlich
geschützte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter bei der Gestaltung der Verfahren sehe ich keine Möglichkeit, aber auch keinen Anlass für eine Verfahrensbeschleunigung.
Anlässlich der Errichtung einer Tempo-30Strecke/Zone für den Schulweg zum Meckelfelder Schulzentrum, Gemeinde Seevetal, stieß ein ortsansässiger Kommunalpolitiker bei seinen Internetrecherchen zur Schulwegsicherung auf die Homepage www.schulplaene.de. Dort heißt es u. a.: „Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte, bewährte und bei Verkehrssicherheitstheoretikern und -praktikern gleichermaßen anerkannte Methode.“
Bundesweit gibt es einige hochwertige Schulwegplanverfahren, bei denen Eltern und Fachleute eingebunden sind und die zu einer kontinuierlichen Diskussion über notwendige Verbesserungsmaßnahmen führen. In den 16 Bundesländern werden jedoch Schulwegpläne quantitativ und qualitativ sehr uneinheitlich eingesetzt: So gibt es einige Bundesländer, in denen sie flächendeckend für alle Grundschulen erarbeitet werden, in anderen eher nach dem Zufallsprinzip, z. B. durch ein engagiertes Lehrerkollegium.
Nachdem Ende der 70er-Jahre vom Bundesverkehrsministerium eine aufwändige Kampagne unter dem Motto „Gemeinsam planen - gemeinsam handeln“ durchgeführt wurde, verliefen die Aktivitäten zur Schulwegplanung vielerorts bald wieder im Sande.
Eine von FUSS e. V. 1994 durchgeführte und 2005 wiederholte Befragung aller Schulländerministerien mit der Bitte um Auskunft über die Verfahren zur Schulwegsicherung wurde 1994 und 2005 von Niedersachsen nicht beantwortet.
Zurzeit gibt es in Deutschland folgendes Bild hinsichtlich der Regelungen zur Erstellung von Schulwegplänen in Schulgesetzen, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Erlassen oder Rahmenplänen:
2. Sieht sie die Notwendigkeit, im Hinblick auf Schulwegsicherheit landeseinheitliche Bedingungen zu schaffen?
3. Warum folgt die Landesregierung nicht dem Beispiel anderer Bundesländer und verpflichtet die Kommunen und Schulträger zur Erstellung von Schulwegplänen und bietet Informationen als Hilfestellung an?
Die kommunalen Gebietskörperschaften haben als Schulträger auch die Aufgabe, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises für sichere Schulwege zu sorgen. Das intendiert zwar die Erstellung von Schulwegplänen, ist jedoch nicht zwingend. Trotzdem werden Schulwegpläne auch ohne hierzu verpflichtende Bestimmungen oder Vorgaben erstellt.
Das Land Niedersachsen unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, das Thema „Schulwegsicherheit“ und „Schulwegpläne“ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der für diesen Bereich Verantwortlichen zu bringen. An dieser Aufgabe arbeiten das Innen-, das Kultus- und das Verkehrministerium gemeinsam mit den Gemeindeunfallversicherungsverbänden, der Landesunfallkasse, den mit Verkehrssicherheitsarbeit befassten Institutionen und dem Landeselternrat. Ein Ergebnis war der im September 2005 zum Thema „Schulwegpläne“ für alle Grundschulen in Niedersachsen ausgeschriebene Wettbewerb. Die prämierten Beiträge stehen Schulen als Anregung für die Erstellung eines eigenen Schulwegplans zur Verfügung.
Schulen und Behörden können hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen auch auf bundesweit verfügbares Material zurückgreifen, wie etwa auf das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) herausgegebene Medienpaket „Jan unterwegs“, den ADACSchulwegratgeber oder auf das für Eltern, Schulen und Behörden zugeschnittene Materialangebot des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV e. V. zur Schulwegsicherung. Für die Verkehrssicherheitsaktion zum Schulanfang, die 2006 zum achten Male unter dem Motto „Kleine Füße - Sicherer Schulweg“ durchgeführt wurde, gibt es speziell für Niedersachsen entwickeltes Aktionsmaterial, das regelmäßig aktualisiert wird. Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktion stand das Thema „Schulwegpläne“. Damit verbunden war zugleich die von verschiedenen Veranstaltern getragene Initiative „Walking Bus“, die Kindern auf attraktive Weise nahebringen will, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. In einer der vorangegangenen Verkehrssicherheitsaktionen zum Schulanfang kam im Übrigen auch Material von FUSS e. V. in 50 000 Exemplaren zur Verteilung. Darin wurde für den Schulweg zu Fuß geworben.
Daneben hat die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. in Ausführung der Landtagsentschließung vom 18. September 2001 „Verkehrssicherheitsarbeit unterstützen - Kontrollen verstärken“ (LT-Drs. 14/2704) mit den zuständigen Ministerien 2003 ein Konzept zum Ausbau des seit 1953 bestehenden Schulweglotsendienstes entwickelt und in der Folge umgesetzt. Zum Schuljahresbeginn waren in Niedersachsen 2 160 Schülerinnen und Schüler sowie 1 890 Erwachsene als Schulweglotsen tätig. Mit dem gemeinsamen Runderlass des MK, MI und MW vom 15. März 2005 hat die Landesregierung den Bezugserlass vom 18. Juni 1970 den heutigen Verhältnissen angepasst. Die Einrichtung eines Schulweglotsendienstes setzt zur Identifikation der Einsatzstellen die Erarbeitung eines Schulwegplanes voraus.
Zur weiteren Erhöhung der Schulwegsicherheit hat Niedersachsen zum Schuljahresanfang 2006 einen Vorstoß unternommen, im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen generell Tempo-30-Zonen einzurichten. Hierzu wurden eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch das Bundesverkehrsministerium, der der Bundesrat zustimmen muss, angeregt und die Länder um Unterstützung gebeten.
Nach den Erkenntnissen der Landesregierung fühlen sich die kommunalen Gebietskörperschaften für die Schulwegsicherung durchaus verantwortlich und nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben zusammen mit den Schulen, den Trägern der Schülerbeförderung, der Polizei und anderen Beteiligten verantwortungsbewusst wahr. Die Landesregierung sieht daher gegenwärtig keine Veranlassung, in ein funktionierendes System einzugreifen.
Zu 1: Die Umfragen von FUSS e. V. aus den Jahren 1994 und 2005 sind im Kultusministerium nicht bekannt und konnten infolgedessen nicht beantwortet werden.
Zu 3: Niedersachsen prüft zurzeit, ob ein Internet gestütztes Computerprogramm zur Erstellung von Schulwegplänen auf der Grundlage von Geo-Informationsdaten zum Einsatz kommen kann. Ein derartiges Programm soll eine individuelle Anpassung an örtliche Gegebenheiten ermöglichen und allen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Dazu treiben die Continental AG und die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. im Rahmen des Projekts „Wir belohnen ihre Sicherheit“ ein gemeinsames Entwicklungsvorhaben voran. Ein erster Probebetrieb ist im ersten Halbjahr 2007 in zwei Pilotregionen (einem Landkreis sowie einer kleine- ren Stadt) vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Ständig berichten Medien über die schlechte Unterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen - diesmal über die ungenügende Unterrichtsversorgung an Gymnasien in der Region Hannover. Nach Berichten der Hannoverschen Allgemeine Zeitung (HAZ) vom 28. und 29. September 2006 liegt die Unterrichtsversorgung an zwölf Gymnasien zwischen 92 % und 97,4 %. Diese Werte liegen deutlich unter den von Kultusminister Busemann angekündigten 98,5 % zum Schuljahresbeginn und schon gar unter dem Wahlversprechen der 100 % Unterrichtsversorgung. Des Weiteren wird davon berichtet, dass „34 bis 35 Kinder sich in einer Klasse drängeln“, obwohl der Klassenteiler bei 32 liegt und nur mit Sondererlaubnis auf 33 erhöht werden darf. Hinzu kommt, dass die anhaltende mangelhafte Unterrichtsversorgung z. B. durch verspätete Einstellungen nur durch Überstunden der Lehrerinnen und Lehrer ausgeglichen werden kann.
1. Seit wann wusste die Landesregierung von der ungenügenden Unterrichtsversorgung der in der HAZ genannten Schulen, und von wem bekam sie die Informationen?
2. Hat die Landesregierung vor, den Lehrerinnen und Lehrern für die geleisteten Überstunden einen Ausgleich zukommen zu lassen und, wenn ja, in welcher Form?
3. Was will die Landesregierung unternehmen, um ihr eigenes Ziel von jetzt 98,5 % statt bisher 100 % Unterrichtsversorgung an Gymnasien in Niedersachsen zu erreichen?
Es ist Aufgabe der Landesschulbehörde, mit den zugewiesenen Stellen und Mitteln eine möglichst ausgeglichene Unterrichtsversorgung an den einzelnen Schulen des Landes zu erreichen. Die Stellen und Mittel werden Ende März anhand der von der Landesschulbehörde überprüften Prognose der Schüler und Sollstunden durch die Schulen auf die Bezirke, Schulformen und Schulen verteilt. Somit können die Stellen frühzeitig ausgeschrieben und besetzt werden.