Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Zu 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die bisherige Regelung im § 40 des Kreditwesengesetzes hinsichtlich der Kreditinstitute, die sich „Sparkassen“ nennen können, sachlich begründet ist. Sie plädiert dafür, dass diese Regelung beibehalten wird. Da es sich bei dem Ver

kaufsvorgang der Landesbank Berlin Holding AG (LBB) aber um einen gewichtigen Beihilfefall nach dem EU-Recht handelt, müssen die entsprechenden Vorschriften der EU berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es zu dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung gekommen, der als „Insellösung“ bekannt geworden ist. Dieser wurde im Länderarbeitskreis „Sparkassen“ diskutiert, und 14 Länder - auch Niedersachsen - haben ihm mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Kompromissvorschlag nur dann akzeptabel sei, wenn er ausschließlich als ein Einzelfall im Zusammenhang mit dem Verkauf der LBB betrachtet werde, indem das nationale Recht - Kreditwesengesetz nach Auffassung der Bundesregierung durch europarechtliche Beihilfevorschriften überlagert wird, und wenn durch eine entsprechende Erklärung der EU-Kommission - z. B. durch eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens - anerkannt wird, dass § 40 des Kreditwesengesetzes gemeinschaftsrechtskonform ist.

Zu 3: Nein.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 des Abg. Roland Riese (FDP)

Islamkonferenz - Vorbild für Niedersachsen?

Vor zwei Wochen fand auf Einladung des Bundesinnenministers erstmals eine Islamkonferenz in Deutschland statt. In einer Regierungserklärung benannte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble am 28. September vor dem Deutschen Bundestag vier Schwerpunkte als Spektrum der konkreten Fragen, die in der Konferenz zu erörtern seien: die Vereinbarkeit verschiedener islamischer Strömungen mit der deutschen Gesellschaftsordnung, die Frage, wie sich der Islam als Religion mit den Strukturen und Elementen des deutschen Religionsverfassungsrechts vereinbaren lasse, den Bereich Wirtschaft und Medien sowie die Bedrohung unserer freiheitlichen Demokratie durch islamistische Bestrebungen.

Im Handlungsprogramm Integration der Niedersächsischen Landesregierung, fortgeschrieben am 25. Oktober 2005, werden der Schulversuch Islamischer Religionsunterricht hervorgehoben und die Thematisierung von Migration und Integration in Hochschulveranstaltungen wie z. B. „Dialog mit dem Islam“ als geplante Maßnahme genannt. Seit dem 9. Februar 2004 gibt es die Wanderausstellung „Integration von Muslimen in Niedersachsen - Problemfelder und Perspektiven“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, ihre Bemühungen um Integration der etwa 154 000 niedersächsischen Muslime durch eine niedersächsische Islamkonferenz zu verstärken?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Sinne des dritten vom Bundesinnenminister genannten Schwerpunktes Wirtschaft und Medien Defizite in der ökonomischen und sozialen Lage vieler Muslime zu beheben und zu erreichen, dass die Medien stärker als bisher dazu beitragen, dass Sprachkenntnisse und damit Kommunikation und Integration gefördert werden?

3. Begreift die Landesregierung den Dialog mit nichtchristlichen Religionen, insbesondere der islamischen Glaubensrichtungen, als Chance zur Bereicherung unserer Gesellschaft?

Die Landesregierung führt seit einigen Jahren den Dialog mit muslimischen Gemeinden auf unterschiedlichen Ebenen. Bereits im Jahr 2000 hat die Ausländerbeauftragte mit landesweiten und regionalen muslimischen Vereinen und Organisationen den Tag der offenen Moschee, der jeweils am 3. Oktober stattfindet, einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Seit 2003 arbeitet der Runde Tisch „Islamischer Religionsunterricht“ unter der Moderation des Kultusministeriums und der Ausländerbeauftragten erfolgreich. Inzwischen wird im Rahmen des Schulpilotprojekts an 21 Schulen in Niedersachsen islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache angeboten, an dem über 1 000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück. Im Februar 2004 habe ich in Hannover eine Expertenanhörung sowie die Wanderausstellung „Integration von Muslimen in Niedersachsen - Problemfelder und Perspektiven“ eröffnet. Die Wanderausstellung wurde bisher an 20 Orten in Niedersachsen gezeigt, stößt auf große Resonanz und hat zu vielen Veranstaltungen im Dialog mit Muslimen und ihren Gemeinden geführt. Aufgrund großer Nachfrage wird die Präsentation auch dieses Jahr weitergeführt. Im Oktober 2005 hat das Kabinett beschlossen, das Handlungsprogramm Integration der Landesregierung fortzuschreiben unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Religion, der religiösen Überzeugungen und Traditionen. In der Begründung heißt es:

„Mit den Menschen sind auch neue Religionsgemeinschaften zugewandert. Die Sichtbarkeit von bisher frem

den Religionen und ihrer Traditionen erweckt - nicht zuletzt vor dem Hintergrund islamistisch motivierter Anschläge - oft Unsicherheit bis hin zur Ablehnung aufseiten der Mehrheitsgesellschaft. Die Rolle der religiösen Bindungen und Überzeugungen im Integrationsprozess erfordert die Auseinandersetzung damit, um Integrationshindernisse abzubauen und eine im Sinne des Grundgesetzes gestaltete und integrationsförderliche Entwicklung zu unterstützen.“

Ich habe dieses in meiner Regierungserklärung vom 12. Juli 2006 noch einmal unterstrichen. Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des MI und mit Beteiligung christlicher, jüdischer und muslimischer Vertreter und Vertreterinnen wird am 17. Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Im Januar dieses Jahres hat Ministerpräsident Wulff zu einem Symposium mit Vertretern des Islam in die niedersächsische Landesvertretung nach Berlin eingeladen.

Eine demokratisch legitimierte Vertretung der Muslime auf Landesebene wäre notwendig. Nach dem Grundgesetz liegt die Organisation der Glaubensgemeinschaften und ihrer Vertretung nach außen - insbesondere auch gegenüber dem Land - in ihrer eigenen Hoheit. Der Runde Tisch, an dem die relevanten Organisationen und Vereine der Muslime in Niedersachsen (DITIB - Türkisch islamische Union der Anstalt für Religion -, SCHURA Nieder- sachsen e. V. - ein Zusammenschluss von unter- schiedlichen muslimischen Vereinen - VIKZ - Ver- band der islamischen Kulturzentren und dessen Gemeinden - sowie der Zentralrat der Muslime) beteiligt sind, ist für die Dauer des Schulversuchs „Islamischer Religionsunterricht“ Ansprechpartner des Landes in zentralen Glaubensfragen des Islam. In Übereinstimmung mit ihm wurden die Rahmenrichtlinien entwickelt. Die Erfahrungen, die Niedersachsen im Rahmen des Schulversuchs „Islamischer Religionsunterricht“ gemacht hat, sind grundsätzlich sehr positiv. Hinderlich bleibt, dass sich die muslimischen Gemeinschaften bisher nicht auf eine gemeinsame Vertretung gegenüber dem Land verständigen konnten, die auch inhaltlich zur Gestaltung des Religionsunterrichts verbindlich Stellung nehmen kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Islamkonferenz auf Bundesebene hat auch das Ziel, dazu beizutragen, einen „EuroIslam“ mit zu entwickeln, der im Einklang mit der Rechts- und Werteordnung Deutschlands, insbesondere der Gleichberechtigung der Frauen und der Chancengleichheit von jungen Mädchen, steht. Dies ist nur auf Bundesebene zu erreichen. Deshalb ist die von Bundesinnenminister Dr. Schäuble initiierte Islamkonferenz auf Bundesebene der richtige Weg. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, steht die Landesregierung in vielerlei Hinsicht im Dialog mit den Muslimen und ihren Gemeinden und Vereinigungen zu unterschiedlichen Fragestellungen. Die Notwendigkeit, eine niedersächsische Islamkonferenz seitens des Landes Niedersachsen einzuberufen, wird daher nicht gesehen.

Zu 2: Niedersachsen hat umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Voraussetzungen für Integration zu verbessern. Sie sind ausführlich im Handlungsprogramm Integration der Landesregierung dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt wird in den nächsten Jahren darin liegen, Jugendlichen bei dem Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Gleiches gilt für die Sprachförderung. Die Landesregierung kann und wird jedoch bei ihren Maßnahmen nicht nach Religionszugehörigkeit differenzieren.

Niedersachsen hat auch immer wieder deutlich gemacht, dass Migrantinnen und Migranten ihren Beitrag zum Gelingen der Integration erbringen müssen. Dazu gehört als unabdingbare Voraussetzung die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung.

Die Landesregierung kann auf die Medien keinen direkten Einfluss ausüben. Anstrengungen seitens der Medien, zur Integration beizutragen, werden ausdrücklich begrüßt. Es ist auch festzustellen, dass in den Medien verstärkt einerseits die grundsätzliche Frage der notwendigen Auseinandersetzung mit dem Islam, andererseits die Frage der Integration thematisiert werden.

Zu 3: Ja. Ein offener und konstruktiver Dialog zwischen den Religionen ist für ein friedliches Zusammenleben unabdingbar.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Überweisungen von Schülerinnen und Schülern von Gymnasien an Realschulen bzw. von Realschulen an Hauptschulen zum Schuljahresende 2005/06

Nach der Abschaffung der Orientierungsstufe haben zum Ende des Schuljahres 2005/06 erstmals Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen den 5. und 6. Jahrgang an den Hauptschulen, den Realschulen und den Gymnasien durchlaufen. Nach § 15 Abs. 2 und § 17 der Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemeinbildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) können Schülerinnen und Schüler, die ohne Empfehlung für die Realschule bzw. das Gymnasium am Ende des 6. Schuljahrgangs nicht versetzt worden sind, von der Realschule an die Hauptschule bzw. vom Gymnasium an die Realschule überwiesen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in Niedersachsen zum Ende des Schuljahres 2005/06 zum Ende der 6. Klasse oder zum Ende der 7. Klasse von einem Gymnasium an eine Realschule oder eine Hauptschule überwiesen worden bzw. übergegangen, und welche Schullaufbahnempfehlung hatten die Übergängerinnen und Übergänger?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in Niedersachsen zum Ende des Schuljahres 2005/06 zum Ende der 6. Klasse oder zum Ende der 7. Klasse von einer Realschule an eine Hauptschule überwiesen worden bzw. übergegangen, und welche Schullaufbahnempfehlung hatten die Übergängerinnen und Übergänger?

3. Innerhalb welcher Bandbreite bewegt sich der Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler, die zum Ende des 6. Schuljahres von den einzelnen Gymnasien bzw. Realschulen an eine Realschule bzw. Hauptschule überwiesen worden sind, an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ihrer jeweiligen Klasse?

Die vorliegende Kleine Anfrage wurde fast gleichlautend bereits im September-Plenum gestellt. Deshalb ändert sich auch nichts an der Antwort:

Die Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahreswechsel auf eine andere Schulform übergehen, werden zusammen mit den anderen schulstatistischen Daten und der Unterrichtsversorgung kurz nach Beginn des neuen Schuljahres erhoben. In diesem Jahr war der Stichtag der 14. September 2006, zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn.

Die überprüften und ausgewerteten Daten zur Unterrichtsversorgung sowie zu den Übergängen nach der Grundschule liegen Mitte Oktober vor.

Die übrigen statistischen Daten können Ende Oktober ausgewertet werden.

Bisher wurden die schulstatistischen Daten vom Niedersächsisches Landesamt für Statistik bereitgestellt, nachdem es die erhobenen Daten vom Informatikzentrum Niedersachsen (izn) erhalten hatte. Die Daten wurden dann auf Plausibilität geprüft und in der Regel Anfang des folgenden Jahres dem Kultusministerium in differenzierten Tabellen übersandt.

Es ist vorgesehen, dass auch die Zahlen über die Schulformwechsler bereits ab Mitte Oktober vom izn ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden. Sie werden dann der Fragestellerin unaufgefordert übermittelt.

Die Schulformwechsler werden am Stichtag bei der Schule erfasst, auf die sie übergegangen sind. Dabei wird nicht erfragt, von welcher einzelnen Schule sie kommen. Auch eine Differenzierung der Schulformwechsler nach der Schullaufbahnempfehlung wird bei der statistischen Erhebung nicht vorgenommen. Diese Fragen können nur nach der Einführung einer Schülerindividualdatei beantwortet werden.

In einer Sondererhebung wird zurzeit von den Grundschulen der Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler ermittelt, die zum Schuljahresbeginn 2004/05 in den 5. Schuljahrgang einer weiterführenden Schule übergegangen sind. Dabei wird nach der Schullaufbahnempfehlung differenziert. Die Ergebnisse werden nach der Überprüfung und Bewertung zur Verfügung gestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 7 der Abg. Matthias Nerlich, Wittich Schobert, Britta Siebert und André Wiese (CDU)

Qualitätsstandards für „Betreutes Wohnen“

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Nachfrage nach betreuten Wohnformen zukünftig stark zunehmen. Die zurückgehende Geburtenzahl und der gleichzeitige Anstieg der

Lebenserwartung werden sich massiv auf die Frage des Wohnens im Alter auswirken. Dabei steht immer mehr der Wunsch von Seniorinnen und Senioren im Vordergrund, ihr Leben selbstständig zu gestalten, gegebenenfalls aber auf eine schnelle, zuverlässige und kompetente Hilfe zurückgreifen zu können. Das „Betreute Wohnen“ bietet ihnen diese Flexibilität und wird daher zu einem steigenden Bedarf führen. Die zunehmende Anzahl von Einzelpersonenhaushalten unterstützt diese Entwicklung genauso wie die Tatsache, dass ältere Menschen immer weniger in und von ihren Familien betreut werden.

Schon heute stehen diesen Bedürfnissen unter dem Namen „Betreutes Wohnen“ sehr unterschiedliche Angebote gegenüber. Konzepte und vor allem Qualität weisen dabei unter dem gleichen Begriff oft eine große Bandbreite auf. Gerade älteren Menschen fällt es schwerer, sich ein objektives und vergleichbares Bild auf diesem breit gestreuten Markt zu verschaffen. Eine Lösung wären u. a. feste Qualitätsstandards mit dem Ziel, der Unübersichtlichkeit entgegenzutreten und den Verbraucherschutz zu erhöhen.

Wir fragen daher die Landesregierung: