Protokoll der Sitzung vom 10.11.2006

Die Konzeption der Förderprogramme für die neue EU-Förderperiode 2007 bis 2013 für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes nach der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik ist auf Landesebene abgeschlossen. Das Konzept muss noch der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) steht dem Land Niedersachsen gemeinsam mit Bremen eine Fördersumme von 815 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Europäische Union beteiligt sich an den Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes, die den drei ELER-Schwerpunktachsen Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Umwelt und der Landschaft sowie Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft zuzuordnen sind.

Neben vielfältigen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollte auch die besondere Situation der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Strukturwandels infolge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Programme und Maßnahmen greifen bei der Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern?

2. In welcher Höhe sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden?

3. Inwieweit kommt die Landesregierung ihrer Ankündigung vom 27. Oktober 2005 nach, die ab 2006 zur Verfügung stehenden Modulationsmittel auch zur finanziellen Förderung der Milcherzeuger einzusetzen?

Vorbemerkungen:

In der neuen Förderperiode zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 wird die Niedersächsische Landesregierung Akzente setzen. Die Konzeption für das neue EU-Förderprogramm steht, und die öffentliche Anhörung hat bereits stattgefunden. Wir wollen mit dem neuen Programm Ideen und Engagement in den Regionen fördern und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger machen.

Niedersachsen ist nicht von Mittelkürzungen in der neuen Planungsperiode betroffen, weil der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg künftig Konvergenz-Gebiet ist und weil die obligatorische Modulation der Direktzahlungen mit rund 200 Millionen Euro zukünftig einen wesentlichen Mittelbeitrag zur ländlichen Entwicklung beisteuert.

Für die neue Förderperiode steht Niedersachsen die erfreuliche Summe von ca. 815 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Deshalb ist ohne eine zusätzliche Kürzung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen (fakultative Modulation) eine ambitionierte Politik für den ländlichen Raum möglich. Diese Mittel werden wir effektiv und nachhaltig einsetzen.

Gesamtziel des Förderprogramms ist es, nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, sondern auch die Attraktivität der ländlichen Regionen und Dörfer gleichermaßen zu fördern. Allerdings wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber der ablaufenden Förderperiode nicht schwächen, sondern ausbauen. Dabei messen wir den Milcherzeugern, die neben den Ackerbauern einen nicht unerheblichen Modulationsbeitrag leisten und von der Agrarreform überdurchschnittlich belastet sind, eine besondere Bedeutung bei. Diese Betriebe werden im niedersächsischen Programm besonders berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe greift eine ganze

Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere:

- die Flurbereinigung, - der landwirtschaftliche Wegebau, - Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Managementfähigkeiten der Betriebsleiter, - die Förderung einzelbetrieblicher Managementsysteme zur Dokumentation von Betriebsabläufen - und natürlich das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP).

Wenn Sie den Begriff „Wettbewerbsfähigkeit“ umfassend verstehen, dann gehören natürlich auch die Agrarumweltmaßnahmen dazu. Diese entlohnen besonders nachhaltige Produktionsweisen in der Landwirtschaft.

Zu 2: Natürlich trägt insbesondere das AFP zur unmittelbaren Verbesserung der Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Das Bewilligungsvolumen in der neuen Förderperiode wird mit durchschnittlich ca. 41,5 Millionen Euro rund 10 % über dem Durchschnitt der laufenden Förderperiode (ca. 38 Millionen Euro) liegen.

Angesichts der umfassenden Agrarreform und der zunehmenden Globalisierung der Agrarmärkte müssen die Betriebe gerade in den nächsten Jahren weiter deutlich wachsen. Dazu ist Kapital erforderlich, dessen Beschaffung wir den Betrieben mit Hilfe des AFP erleichtern wollen.

Zu 3: Die Modulationsmittel sind genau wie die übrigen ELER-Mittel zielgerichtet zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachen zu nutzen. Aus der Modulation stammen zukünftig rund 25 % der EUMittel. Diese Mittel wollen wir u. a. dazu nutzen, das AFP und die Agrarumweltmaßnahmen besser auszustatten. Dabei kommt den niedersächsischen Milchviehhaltern eine wichtige Rolle zu. Entsprechend umfangreich sind die zukünftigen Förderangebote für Milcherzeuger. Der Anteil, der speziell für Investitionen in der Rindviehhaltung und damit insbesondere für die Milcherzeuger zur Verfügung steht, wird von derzeit 21 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr auf insgesamt 25 Millionen Euro pro Jahr gesteigert. Das sind pro Jahr 4 Millionen Euro mehr als bisher. Insgesamt fließen damit ab dem nächsten Jahr 60 % der gesamten Fördermittel des AFP an rindviehhaltende Betriebe.

Hinzuweisen ist auch auf das Niedersächsische Agrarumweltprogramm, das dem Milcherzeuger

neue Fördermöglichkeiten eröffnet, die es bisher nicht gab. Diese Maßnahmen sind auch für intensive Milchviehhalter interessant, da anders als bisher nicht die gesamte Grünlandfläche in die Förderung eingebracht werden muss.

Auch andere Maßnahmen aus dem Niedersächsischen Agrarumweltprogramm (z. B. Gülleausbrin- gung) sind bekanntermaßen von den Milchviehhaltern gut umzusetzen.

Zusammen mit den AFP-Mitteln ist davon auszugehen, dass die von den Milchviehbetrieben einbehaltenen Modulationsmittel in diesen Sektor zurückfließen werden. Der Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom Oktober des vergangenen Jahres, die ab 2006 zur Verfügung stehenden Modulationsmittel auch zur finanziellen Entlastung der Milcherzeuger einzusetzen, konnte damit umgesetzt werden.

Anlage 6

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 des Abg. Friedhelm Helberg (SPD)

Missstände an den niedersächsischen Schulen

Die Zevener Zeitung vom 5. Oktober 2006 berichtet über eine Sitzung des Bezirksvorstandes der GEW in Emmen. In dem Bericht beklagt die GEW-Bezirksvorsitzende, Frau Annegret Sloot, die Klassengrößen in Grund- und Realschulen sowie an Gymnasien, die einen kindgemäßen Unterricht nahezu unmöglich machten. Besondere Probleme bestünden in den Hauptschulen, die bereits jetzt zum Teil keine Jahrgangsklassen mehr bilden könnten. Zu Unmut führe auch die unzureichende Unterrichtsversorgung.

Alle jüngsten Meldungen und Verlautbarungen des Kultusministeriums sprechen hingegen von nahezu 100 % Unterrichtsversorgung in allen Schulen.

Der zitierte Bericht in der Zevener Zeitung mutmaßt in diesem Zusammenhang über ein Verbot für die Schulleitungen, Zahlen zur Unterrichtsversorgung bekannt zu geben.

Im Weiteren spricht der Bericht von „massiver Kritik in den Schulen“ am Konzept der Eigenverantwortlichen Schule.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Existiert eine Anweisung oder ein Erlass des Kultusministeriums oder einer dem Kultusministerium unterstellten Stelle, der es den

Schulleitungen untersagt, Zahlen und Aussagen über die Unterrichtsversorgung an ihren Schulen bekannt zu geben?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass es massive grundsätzliche Kritik in den Schulen am Konzept der Eigenverantwortlichen Schule gibt?

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass an einigen Hauptschulen eine gemeinsame Beschulung der Klassen 5 und 6 infolge stark abnehmender Schülerzahlen in dieser Schulform notwendig ist?

Die Landesregierung stellt sich der Herausforderung, die Unterrichtsversorgung auch bei schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu verbessern. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Nach dem Regierungswechsel 2003 wurden 2 500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, davon 1 500 an den allgemeinbildenden Schulen.

Im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 wurden insgesamt 1 441 Neueinstellungen an den allgemeinbildenden Schulen vorgenommen, sodass zum Stichtag 14. September 2006 eine rechnerische Unterrichtsversorgung von durchschnittlich 100,0 % erreicht werden konnte. Landesweit liegen die Werte für Grundschulen bei 102,4 %, Hauptschulen 99,1 %, Realschulen 99,6 %, Förderschulen 98,9 %, Gesamtschulen 98,4 % und Gymnasien ebenfalls 98,4 %.

Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen können die Schulen Anträge auf Zuweisung von Feuerwehrlehrkräften stellen, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewilligt werden. Die Landesregierung hat die Mittel hierfür für das Kalenderjahr 2006 um 2 Millionen Euro auf 22,8 Millionen Euro erhöht. Bei Vertretungsbedarf in den sogenannten Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Arbeit/Wirtschaft und Technik kann es trotz vorhandener Mittel aber dennoch zu Engpässen kommen, da kaum noch Bewerberinnen und Bewerber mit den entsprechenden Lehrbefähigungen zur Verfügung stehen. Diese Situation besteht jedoch auch in den anderen Bundesländern. Mit einer gezielten Werbung für den Lehrerberuf speziell bei Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen des Gymnasiums, mit dem Einsatz qualifizierter Quereinsteiger und mit der zusätzlichen Einstellung von Referendaren und

Lehramtsanwärtern versuchen wir, das Problem mittelfristig in den Griff zu bekommen.

Es ist unzutreffend, dass die Schulleitungen keine Auskünfte zur aktuellen Unterrichtsversorgung geben dürfen. Sie haben nur dabei auch auf die rechnerische Unterrichtsversorgung zu verweisen und sich vorher bei der Landesschulbehörde über eventuelle Ausgleichsmaßnahmen zu erkundigen, die dann auch mitzuteilen sind. Weiterhin sind von den Schulleitungen die Gründe für die Ausfälle zu erläutern und darzulegen, ob und wodurch solche Ausfälle ausgeglichen werden können.

Nach den letzten Vergleichserhebungen vom Schuljahr 2004/2005 sind die Klassenfrequenzen in Niedersachsen und Schleswig Holstein mit 21,5 Schülerinnen und Schülern je Klasse niedriger als in den übrigen alten Bundesländern. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 22,2. In Bayern und BadenWürttemberg betragen die Werte übrigens 22,0 und 23,3. Die durchschnittliche Klassenfrequenz der niedersächsischen Hauptschulen lag am Stichtag 14. September 2006 bei 19,0 Schülerinnen und Schülern. An insgesamt 15 der 525 Hauptschulen und Hauptschulzweige findet ein jahrgangsübergreifender Unterricht in den 5. und 6. Schuljahrgängen statt. Erfahrungsgemäß verändert sich die Schülerzahl in den folgenden Schuljahrgängen durch die Rückläufer von anderen weiterführenden Schulen, sodass sich die jahrgangsübergreifenden Lerngruppen eventuell teils wieder auflösen. Zur Aufrechterhaltung des wohnortnahen Angebotes weiterführender Schulen sind jahrgangsübergreifende Lerngruppen an diesen wenigen Schulen allerdings erforderlich.

Von grundsätzlicher Kritik in den Schulen am Konzept der Eigenverantwortlichen Schulen ist der Landesregierung nichts bekannt. Vielmehr findet dieses Konzept vielfältige Zustimmung. Allerdings gibt es immer wieder die Sorge um eine angemessene Entwicklungsunterstützung. Diese Sorge ist unbegründet. Denn bei der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule werden die Schulen nicht allein gelassen. So gibt es in der Landesschulbehörde bereits ausgebildete Prozessberater, die die Schulen unterstützen. Schulleiterinnen und Schulleiter werden fortgebildet und auf ihre Aufgaben hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Personalführung vorbereitet. Darüber hinaus werden Lehrkräfte zu sogenannten Unterrichtsentwicklern ausgebildet, um Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen u. a. im Hinblick auf die Methodenvielfalt im Unterricht fortzubilden. Weitere

Maßnahmen sind im Rahmen von Beratung und Unterstützung vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nein. Vergleiche im Übrigen die Vorbemerkung.

Zu 2: Vergleiche Vorbemerkung.

Zu 3: Ja. Vergleiche im Übrigen die Vorbemerkung.

Anlage 7

Antwort