Protokoll der Sitzung vom 10.11.2006

In diesen Tagen werden die neuen Räte im Landkreis Lüchow-Dannenberg ihre Arbeit in neuen Strukturen aufnehmen. Nachdem die ursprünglichen Pläne des Innenministers einer kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg

wegen ihrer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit nicht Realität geworden sind, werden nunmehr die neu gebildeten Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) für ihre Mitgliedsgemeinden wichtige Funktionen wahrnehmen. Die Frage, ob die zwangsweise Zuordnung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auf die Kreisverwaltung den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung entspricht, wird vor dem Staatsgerichtshof geklärt.

Unstrittig dürfte demgegenüber sein, dass die neuen Samtgemeinden - durch entsprechende Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden gebildet eine weitreichende und zukunftsorientierte Veränderung der kommunalen Strukturen in Lüchow-Dannenberg darstellen.

Bereits 2002 wurden im Landeshaushalt Mittel für die Unterstützung der an der Strukturkonferenz beteiligten Kommunen bereitgestellt. Während der öffentlichen Diskussion zur kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg wurde insgesamt ein Betrag von 30 Millionen Euro genannt. Bisher sind diese Mittel jedoch nicht für die Unterstützung der Veränderungsprozesse eingesetzt worden. Die Kommunen werden zurzeit trotz ihres erkennbaren Willens zur Haushaltskonsolidierung und zu drastischen Veränderungen, die seit Jahren in vom MI geschlossenen Zielvereinbarungen festgelegt sind, nicht unterstützt. Stattdessen besteht die Landesregierung nunmehr auf der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung den Prozess der Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg nunmehr konstruktiv unter Verwendung der dafür vorgesehenen Mittel begleiten und den neuen Samtgemeinden eine verbesserte Ausgangsbasis verschaffen? Wenn ja, wie wird diese Unterstützung genau aussehen? Wenn nein, warum nicht?

2. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen haben die vom Innenministerium durch Zielvereinbarungen vereinbarten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Landkreis Lüchow-Dannenberg und seinen Samtgemeinden in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 (nach Plan) gezeigt, und wie unterstützt die Landesregierung die Durchführung dieser Maßnahmen?

3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem Veränderungsprozess in Lüchow-Dannenberg für die Struktur der kommunalen Selbstverwaltung im gesamten Land Niedersachsen?

Die Landesregierung hat mehrfach bekräftigt, Strukturveränderungen, die für die Kommunen im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu einer nachhaltigen und dauerhaften Verbesserung der kommu

nalen Haushalssituation führen, zu unterstützen; dies schließt, neben einer umfassenden Beratung der beteiligten Kommunen, ausdrücklich auch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro ein. Diese Mittel stammen aus dem Bedarfszuweisungsfonds und sind für entsprechende Strukturveränderungsprozesse bereitgestellt.

Die Landesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers, dass die am 1. November dieses Jahres in Kraft getretene Veränderung der kommunalen Strukturen in Lüchow-Dannenberg weitreichend und zukunftsorientiert ist; sie wäre ohne ihre Gesetzesinitiative nicht eingetreten. Mit ihr wird die kommunale Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg gestärkt werden, die durch die Überschuldung der meisten kommunalen Haushalte den Handlungsspielraum weitgehend verloren hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat den Veränderungsprozess von Anfang an mit den vor Ort Verantwortlichen intensiv und kontinuierlich beraten und wird ihn auch weiterhin konstruktiv begleiten. Die Haushaltsmittel zur Verbesserung der Ausgangssituation der dortigen Kommunen stehen nach wie vor bereit. Etwaige Bewilligungen werden an den Abschluss von Zielvereinbarungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung geknüpft. Die Landesregierung erwartet, dass die beteiligten Gebietskörperschaften das Ziel der Haushaltskonsolidierung mit Nachdruck verfolgen und von den sich diesbezüglich aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz ergebenden Möglichkeiten intensiv Gebrauch machen. Hierbei kommt dem Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit, der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften im Kreisgebiet, neben den klassischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, besondere Bedeutung zu.

Die Bemessung der Höhe der Bedarfszuweisungen und der Zeitraum, über den die bereitgestellten Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können, werden sich wesentlich an der eigenen Konsolidierungsbereitschaft der beteiligten Kommunen orientieren.

Die Festsetzung der Höhe der jeweiligen Bedarfszuweisungen und deren Bewilligung können erfolgen, sobald geeignete Zielvereinbarungen vorliegen. Je schneller solche Zielvereinbarungen, die

unter den Beteiligten abgestimmt sein müssen, von den Gebietskörperschaften vorgelegt werden, desto zügiger werden die Bedarfszuweisungsmittel bereitgestellt werden können.

Zu 2: In den Haushaltsjahren 2005 und 2006 sind infolge geschlossener Zielvereinbarungen Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4 914 600,00 Euro vereinbart worden und haben sich entsprechend in den Haushaltsplanungen der beteiligten Gebietskörperschaften finanziell entlastend ausgewirkt. Auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg entfällt von dem o. g. Gesamtvolumen ein Betrag in Höhe von 3 681 400,00 Euro, auf die Samtgemeinden insgesamt ein Betrag in Höhe von 1 233 200,00 Euro. Die Durchführung der Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen kommunalen Gremien; die Unterstützung erfolgt durch die Bewilligung der Bedarfszuweisungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat stets betont, dass die Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg auf landesweit einmaligen Voraussetzungen beruht. Unabhängig davon steht sie freiwilligen kommunalen Zusammenschlüssen, die von einer Mehrheit in der betroffenen Bevölkerung getragen werden, wie schon in der Vergangenheit auch weiterhin aufgeschlossen gegenüber.

Ob das im Lüchow-Dannenberg-Gesetz geregelte Modell einer aus Körperschaften der Kreis- und Gemeindeebene gebildeten freiwilligen Verwaltungsgemeinschaft auch in anderen Landesteilen zur Verfügung gestellt werden sollte, werden die Erfahrungen damit zeigen und ist insbesondere von einem bei positiver Bewertung denkbaren landesweiten Interesse abhängig. Gegebenenfalls käme eine allgemeine Regelung im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Betracht.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 18 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Polizeipräsenz im Landkreis Soltau-Fallingbostel und in der Polizeidirektion Lüneburg zwei Jahre nach der Polizeireform II

Wenige Tage nach der Beantwortung meiner Anfrage im Oktober-Plenum hat Minister Schünemann gegenüber der Presse den Einsatz zusätzlicher Beamter für die Polizeidirektion Lü

neburg zum 1. Oktober 2006 zugesagt. Genau nach diesem Zeitpunkt hatte ich in meiner Anfrage gefragt. Es entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, als seien dies zusätzliche Beamte über die in der Antwort genannten Zahlen hinaus. Im Übrigen geht der Minister weder in seiner o. a. Antwort noch in seiner Pressemeldung auf den gleichzeitig stattgefundenen Abbau von Angestelltenverhältnissen um 60,5 Stellen ein, und dies vor dem Hintergrund, dass schon der Bestand an Angestellten mit 396,5 Stellen in der Polizeidirektion Lüneburg zum 1. Oktober 2004 nicht ausreichend war und Verwaltungsaufgaben von Vollzugsbeamten erledigt werden mussten. Anscheinend wurden die Möglichkeiten, Angestellte aus anderen Verwaltungsbereichen im Zusammenhang mit dem Stellenabbau der Zielvereinbarung II der Verwaltungsreform zu beschäftigen, nicht genutzt.

Es kommt hinzu, dass die o. a. Antwort auch verschweigt, dass Beamte, die längerfristig anderweitig eingesetzt, langfristig krank oder im Vorruhestand sind, bei der Zahl der Vollzeitstellen mitgezählt werden, obwohl sie mitteloder langfristig gar nicht für den Polizeidienst vor Ort zur Verfügung stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Angestelltenstellen in der Polizeiinspektion Soltau und ihren nachgeordneten Polizeidienststellen sowie bei den anderen Polizeiinspektionen in der Polizeidirektion Lüneburg?

2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte (Vollzeitstel- len) werden benötigt, um allein das Fehlen der Angestelltenstellen von 60,5 Stellen gegenüber 2004 auszugleichen, und welche Gründe gibt es für diesen Abbau der Angestelltenstellen?

3. Wie hoch war die jeweilige Iststärke und Tagesstärke in der Polizeiinspektion Soltau sowie den übrigen Polizeiinspektionen in der Polizeidirektion Lüneburg und ihren einzelnen Dienststellen jeweils zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Oktober 2006?

Während die Landespolizei stellenmäßig den Polizeiverwaltungsdienst sowie die Schutz- und Kriminalpolizei (Polizeivollzugsdienst) umfasst, unterscheiden sich die innerhalb der Polizei eingerichteten Dienstposten je nach konkret wahrzunehmendem Aufgabenspektrum in solche, die ausschließlich der Polizeiverwaltung bzw. dem Polizeivollzug zugerechnet werden können, und solche, die beiden Bereichen zugänglich sind.

Das landesweit zur Verfügung stehende Verwaltungspersonal (Beamtinnen und Beamte, Ange- stellte, Arbeiterinnen und Arbeiter) wird den Polizeibehörden und -einrichtungen über ein auf funktionale und belastungsorientierte Parameter ausgerichtetes Verteilungsmodell zugewiesen. Über

dieses Modell, welches bereits aus der Zeit der vorherigen Landesregierung stammt, wird ausschließlich das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal gesteuert. Es handelt sich um ein Konzept zur Verteilung der Iststärke, das insofern nicht auf Soll- oder Bedarfsgrößen fußt. Die Verteilung erfolgt durch das Ministerium auf die Ebene der Polizeibehörden und -einrichtungen, innerhalb dieser erfolgt die weitere Verteilung in eigener Zuständigkeit. Zurzeit befindet sich das Verteilungskonzept in der Überarbeitung und wird im Zusammenwirken mit den Polizeidirektionen sukzessive den geänderten Rahmenbedingungen (Umorgani- sation der Polizei, Verwaltungsreform) angepasst.

Parallel zur Verteilung des vorhandenen Personals wurde in den letzten beiden Jahren im Rahmen eines sogenannten 200er-Programms weiteres Verwaltungspersonal für die Polizei gewonnen. Es handelt sich dabei um die Übernahme von reformbetroffenem Personal anderer Ressorts bzw. Behörden außerhalb des Polizeibereichs. Im Rahmen dieses Programms konnten bisher mehr als 150 Personen zusätzlich für die Polizeiorganisation gewonnen werden. Hierdurch wird bislang mit Verwaltungsaufgaben betrautes Vollzugspersonal freigesetzt.

In Verantwortung der vorherigen Landesregierung wurden im Jahre 2002 den Polizeibehörden und -einrichtungen zur vorübergehenden Nutzung durch Angestellte Planstellen des Polizeivollzugsdienstes grundsätzlich befristet bis 2005 zugewiesen. Dies erfolgte seinerzeit mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die zur Verfügung gestellten Stellen vorrangig für zeitlich befristete Einstellungen von Angestellten zu nutzen sind. Entsprechend befristete Arbeitsverträge konnten insofern nicht verlängert werden.

Im Rahmen der Phase II der Verwaltungsmodernisierung erfolgt eine Optimierung der polizeilichen Servicedienste. Unter der Maßgabe der Konzentration des Landes auf seine Kernaufgaben sind dabei Teilaufgaben entfallen oder privatisiert worden. Für die in der Polizei verbleibenden Aufgaben wurden Verfahren eingeführt, um die Wirtschaftlichkeit fortlaufend zu steigern. So wurden etwa das polizeieigene Werkstattwesen neu geregelt und die dabei innerhalb der Polizei verbleibenden Aufgaben stärker zentralisiert. Einhergehend damit wurde das hierfür eingesetzte Verwaltungspersonal reduziert bzw. bei Verlagerung der Aufgabe organisatorisch neu zugeordnet und damit bei den bisherigen Dienststellen abgezogen.

Aufgrund der mit der Umorganisation der Polizei eingeleiteten strukturellen Veränderungen, der Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie der stärker nach belastungsorientierten Kriterien erfolgten (Plan-)Stellenverteilung lassen sich die zu den beiden Stichtagen angefragten Zahlen insofern nicht unmittelbar miteinander vergleichen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Stellen werden den Polizeidirektionen und durch diese den ihnen zugeordneten Dienststellen nach den oben beschriebenen Verfahren der Verteilung des Stellen-Ist zugewiesen. Eine darüber hinausgehende Bedarfserhebung besteht nicht.

Den zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 1. Oktober 2006 erfolgten Veränderungen im Stellenbestand für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter liegen vielschichtige Einflussfaktoren zugrunde. Der weit überwiegende Teil der Veränderungen fußt dabei auf dem Verzicht bzw. der Verlagerung von Aufgaben und ist durch die Verwaltungsmodernisierung bzw. von internen Maßnahmen der Polizeidirektion Lüneburg ausgelöst. Ansonsten erfolgte, soweit erforderlich, eine Kompensation durch Rationalisierung von Arbeitsabläufen sowie Verlagerung auf die vorhandenen Beschäftigten. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die in der Landespolizei angewandten Grundprinzipien des Planstellenverteilungs- und Personalnachersatzverfahrens haben bereits in Verantwortung der vorherigen Landesregierung Anwendung gefunden. Wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 26 im Oktober-Plenum dargestellt, wird die Personal- und Planstellenverteilung unter Berücksichtigung der behördenspezifischen Bedingungen auf der Grundlage der Iststärke vorgenommen. Die (Plan-)Stellen für die Bediensteten, die sich im Rahmen der Altersteilzeit in der Freistellungsphase befinden, sind in der seinerzeitigen Aufstellung nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten sind die Bediensteten, die ohne Bezüge beurlaubt sind oder sich in der Elternzeit befinden. Die Belastungen der einzelnen Polizeiinspektionen durch Abordnungen werden - wie bereits zu Zeiten der vorherigen Regierung - soweit möglich zu den jeweiligen Versetzungsstichtagen erhoben und in der Berechnung für den Personalnachersatz berücksichtigt, sodass sich diese Belastungen gleichmäßig auf alle Polizeiinspektionen verteilen. So

betrug die berücksichtigte Abordnungsbelastung für die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel zum Stichtag 1. Oktober 2004 zehn, zum Stichtag 1. Oktober 2006 neun Beamte. Insofern entsprechen die in der Beantwortung der Anfrage Nr. 26 im Oktober-Plenum zu Frage 3. dargestellten Da

ten der definierten Iststärke. Bei der nunmehr angefragten Aufschlüsselung nach den Polizeiinspektionen und ihren einzelnen Dienststellen ergibt sich folgendes Bild:

PI Soltau-Fallingbostel

Personalstärke in Planstellen bzw. Stellen 1. Oktober 2004 1. Oktober 2006

Polizeivollzug Verwaltung Polizeivollzug Verwaltung

PI Soltau-Fallingbostel 97 18,5 113 19

ESD-BAB Bad Fallingbostel 56 4,5 38 0

PSt Neuenkirchen 2 0 3 0

PSt Wietzendorf 2 0 2 0

PSt Schneverdingen 16 1 17 1