Von dieser Iststärke zu unterscheiden ist die sogenannte Tagesstärke. Sie bezieht sich auf das jeweils aktuell an einem bestimmten Tag an einer Arbeitsstelle Dienst verrichtende Personal. Der Wert variiert von Tag zu Tag und verändert sich zudem im Laufe des Tages infolge der unterschiedlichen polizeilichen Dienstzeitregelungen (Tages-, Bedarfs-, Schicht-, Wechselschichtdienst) in den verschiedenen Organisationseinheiten. Auf die jeweils aktuelle Tagesstärke wirken sich zudem nicht nur Abwesenheiten aufgrund Dienstbefreiung/Mehrdienstvergütung, Urlaub, Krankheit, Abordnung, Fortbildung, sondern auch zusätzliche Anwesenheiten, etwa aufgrund von Sondereinsätzen, aus.
Von einer Einzeldarstellung der Tagesstärke zu den angefragten Stichtagen wurde wegen des erheblichen Erhebungsaufwandes und der geringen Aussagekraft, die die Landesregierung einem Vergleich dieser Daten beimisst, abgesehen. Allein aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem 1. Oktober 2004 um einen Wochenarbeitstag (Freitag) und bei dem 1. Oktober 2006 um einen Sonntag handelte, wird jedoch davon ausgegangen, dass die Tagesstärke am 1. Oktober 2006 deutlich niedriger war.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung hatten wir nach der Einladungspraxis bei in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Kommunalwahlkampf stattfindenden Polizeibereisungen des Innenministers gefragt. Die Antwort des Innenministers lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Vorbereitung und Durchführung sowohl des polizeilichen Einsatzes als auch der Pressekonferenz am 21. September 2006 erfolgten in der abschließenden Zuständigkeit der Polizeidirektion Osnabrück. Dementsprechend sind die eingeladenen Personen durch die Polizeidirektion Osnabrück in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Behörden und Dienststellen ausgewählt worden.
Auch eine Umgehung des Kabinettsbeschlusses, wonach aus Gründen einer möglichen Wahlbeeinflussung Behördenbesuche von Politikern im Vorfeld von Wahlen nicht stattfinden sollen, sieht die Landesregierung nicht, weil der
1. Wer wurde auf wessen Veranlassung als Gast zur Pressekonferenz am 21. September 2006 eingeladen? Gab es über die in der Antwort der Landesregierung angesprochene „Termininformation“ hinaus eine gesonderte schriftliche oder mündliche Einladung? Wenn ja, warum wurden Abgeordnete anderer Fraktionen nicht in gleichem Maße eingeladen?
2. Wie wird die Landesregierung zukünftig sicherstellen, dass von der Polizeidirektion Osnabrück - aber gegebenenfalls auch von anderen Landesbehörden - nicht ausschließlich Abgeordnete und Kommunalpolitiker gesondert eingeladen werden, die der derzeitigen Landesregierung politisch nahe stehen?
3. Ein aus dem Jahr 1986 datierender Kabinettsbeschluss untersagt den Besuch von Politikern bei Schulen, Dienststellen und anderen Einrichtungen des Landes im Vorfeld einer Wahl. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass sie diesen Beschluss dadurch umgehen kann, dass nicht eine Dienststelle besucht wird, sondern eine „Repräsentation am Einsatzort“ erfolgt, und muss davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung diese von Fachleuten als „äußerst fragwürdige Umgehung des Kabinettsbeschlusses“ bezeichnete Praxis auch im Vorfeld der kommenden Landtagswahl fortgesetzt werden wird?
Nach Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Staatsvertrages am 1. September 2006 hat die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim eine länderübergreifende Großkontrolle unter Beteiligung niederländischer und niedersächsischer Polizeidienststellen sowie weiterer deutscher Fachbehörden am 21. September 2006 im Bereich der BAB 30 in Bad Bentheim durchgeführt. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung des DeutschNiederländischen Staatsvertrages für eine länderübergreifende Kooperation in einem zusammenwachsenden Europa ist auch der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport zu dieser länderübergreifenden Kontrolle eingeladen worden. Die Wahrnehmung dieses Termins kollidiert nicht mit dem angeführten Kabinettsbeschluss aus dem Jahre 1986, der mit dem Begriffsumfang „Besuch bei Schulen, Dienststellen und anderen Einrichtungen des Landes“ eindeutig solche Anlässe benennt, in denen der Dienststellenbesuch den ausschließlichen Zweck des Termins darstellt, indem beispielsweise Belange der Dienstelle mit
Die Teilnehmer der Pressekonferenz in Bad Bentheim sind auf Vorschlag der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim durch die Polizeidirektion Osnabrück eingeladen worden. Neben Medienvertretern wurde eine schriftliche Einladung an folgende Personen versandt: Kolonel Kees Kuijs (District Noord-Oost Ko- ninklijke Marechaussee), Stellvertretender Korpschef Roel ter Schure (Regio Politie Twente), Polizeipräsident Rolf Sprinkmann (Polizeidirektion Os- nabrück), Polizeipräsident Matthias Seeger (Bun- despolizeipräsidium West), Uwe Schünemann (Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport) , Leitender Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann (Leiter Regionale Kontrollgruppe) , Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim), Kreisrat Dr. Bernd Kuckuck (Landkreis Emsland), Reinhold Coenen (Innenausschuss und Mitglied des Niedersächsischen Landtages), Bernd-Carsten Hiebing (Mitglied des Niedersächsischen Landta- ges), Reinhold Hilbers (Mitglied des Niedersächsi- schen Landtages), Heinz Rolfes (Mitglied des Nie- dersächsischen Landtages), Polizeivizepräsident Karl Redeker (Polizeidirektion Osnabrück), Marieke Schnoing (Leiterin Korps Landelijke Politie- diensten Assen), Polizeidirektor Hans-Jürgen Bremer (Leiter Polizeiinspektion Aurich), Polizeidirektor Michael Maßmann (Leiter Polizeiinspektion Os- nabrück), Polizeidirektor Günter Schell (Leiter Poli- zeiinspektion Cloppenburg/Vechta), Polizeioberrat Ewald Friesenborg (Leiter Einsatz Polizeiinspekti- on Leer/Emden), Polizeioberrat Udo Diederich (Bundespolizeiamt Kleve). Die Polizeidirektion Osnabrück hat mir in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass versäumt wurde, auch die weiteren Mitglieder des Landtages aus den Landkreisen Emsland und Bad Bentheim einzuladen. Das Landespolizeipräsidium wird diesen Sachverhalt zum Anlass für eine Erörterung mit den niedersächsischen Polizeibehörden nehmen.
Am 14. September 2006 sind die Abgeordneten aller Fraktionen des Niedersächsischen Landtages der Region - wie bei solchen Veranstaltungen üblich - per E-Mail durch das niedersächsische Innenministerium über diesen Termin informiert worden.
Zu 3: Die Landesregierung wird den in Rede stehenden Kabinettsbeschluss vom 9. September 1986 auch zukünftig berücksichtigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Seit 1971 verfügt Niedersachsen über Polizeihubschrauber. Die Polizeihubschrauberstaffel nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr: Polizeihubschrauber suchen nach vermissten Personen oder nach Diebesgut - vor allem in unwegsamem Gelände -, beobachten den Verkehr auf Autobahnen und Wasserstraßen, fahnden nach Straf- und Umwelttätern und unterstützen die Wasserschutzpolizei bis hinauf in den niedersächsischen Küstenbereich der Nordsee. Über Lautsprecher sprechen sie Verkehrsteilnehmer, Demonstranten oder gefährdete Personen an. Darüber hinaus befördern sie Spezialisten wie z. B. Bombenräumer, transportieren Einsatzmittel und dienen als fliegende Beobachtungsplattform bei Demonstrationen, Großveranstaltungen und Katastrophen. Nicht zuletzt können Hubschrauber auch Spezialeinheiten schnell in jeden Winkel des Landes fliegen. Immer häufiger jedoch bleiben die Hubschrauber am Boden, weil der Einsatz zunehmend Beschränkungen unterworfen wird.
Zudem unterliegt das Einsatzkonzept der Polizeihubschrauber derzeit einer generellen Überprüfung, die insbesondere am Standort Rastede für erhebliche Unruhe gesorgt hat.
1. Wie stellen sich die Einsatzstunden (Flug- stunden) der Polizeihubschrauber im Vergleich der Jahre 2001 bis 2006 (aufgeschlüsselt nach den im Einsatz befindlichen Maschinen) dar, inwieweit ist diese Entwicklung auf Optimierungen des Einsatzkonzeptes zurückzuführen, und um welche Optimierungen handelt es sich dabei konkret?
2. Wann wurden (z. B. auf dem Erlasswege) von der Landesregierung Beschränkungen des Einsatzes vorgenommen, welchen Inhalt und welche Auswirkungen hatten diese Beschränkungen jeweils?
3. Welches Ergebnis hatte die jüngste Überprüfung des Einsatzkonzeptes der Polizeihubschrauberstaffel, und welche Kriterien und
Die Landesregierung hat mit der Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen wichtige und notwendige Veränderungen vorgenommen. Der Prozess der Umstrukturierung und Optimierung ist allerdings noch nicht in allen Bereichen abgeschlossen. So werden derzeit die Servicedienststellen der Zentralen Polizeidirektion - hierzu gehört auch die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen - überprüft. Wesentliches Kriterium dieser Organisationsüberprüfung ist die Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Hierbei ist unter Berücksichtigung der hohen Betriebs- und Wartungskosten des Einsatzmittels die Verfügbarkeit im Soforteinsatz zu priorisieren.
Zu 1: Die Kostenintensität des Einsatzmittels erfordert auf der Grundlage des definierten Qualitätsstandards auch eine fortwährende Prüfung der Einsatzeffizienz. Die hierbei seit 2001 vorgenommenen Optimierungen haben bis 2003 zu einem Rückgang der Flugstunden von 7,69 % (- 165 Std.) geführt. Die seit 2003 durch die Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen haben ohne Einschränkung des Standards zunächst bis 2005 zu einer weiteren Reduzierung von 7,12 % (- 141 Std.) geführt und lassen in 2006 gegenüber dem Vorjahr eine Optimierung von 10,88 % (- 200 Flugstd.) erwarten. Die Einsatzstunden der Polizeihubschrauber im Vergleich der Jahre 2001 bis 2006 stellen sich (aufgeschlüsselt nach den im Einsatz befindli- chen Maschinen) wie folgt dar: