Protokoll der Sitzung vom 10.11.2006

2006 (bis 1.10.06) 403 402 405 132 56 1398

Diese jährlichen Rückgänge der Zahl der Flugstunden beruhen insbesondere auf

- strengeren Prüfungen von Einsatzanforderungen durch die Flugbetriebsleiter der Polizeihub

schrauberstaffel, orientiert an den Kernaufgaben der Polizei,

- einer deutlichen Reduzierung der Transportflüge von Mitgliedern der Landesregierung seit 2003 sowie

- einer geringeren Anzahl von Einsatzanforderungen durch die Polizeieinsatzleiter.

Zu 2: Im Zuge dieser kontinuierlichen Überprüfungen der Einsatzeffizienz wurden mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 19. August 2003 auf der Grundlage eines Berichts der Bezirksregierung Hannover die Kriterien der Einsatzanforderung und -vergabe optimiert. Präventivpolizeiliche Einsatzflüge zur Gewässerüberwachung schiffbarer Wasserstraßen und der Küste sowie außerhalb des Soforteinsatz begründete Aufklärungs- und Transportflüge wurden reduziert. Diese Beschränkungen führten zu einer dauerhaften Reduzierung der Gesamtflugleistungen um ca. 200 Flugstunden. Eine weitere Optimierung bzw. Konkretisierung der Anforderungsvoraussetzungen für den Einsatz von Polizeihubschraubern erfolgte mit Verfügung der Zentralen Polizeidirektion vom 14. August 2006 in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Mit der konkretisierenden Beschreibung der Einsatzvergabe wurde das Einsatzspektrum im Sinne des Qualitätsstandards nicht vermindert, aber gleichwohl eine weitere wirksame Reduzierung der Flugstunden und damit der Betriebskosten erreicht. Im Wesentlichen wurden die Aspekte der besonderen Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Einsatzanforderung wie folgt beschrieben: Der Einsatz des Polizeihubschraubers ist begründet, wenn

- der polizeiliche Einsatzerfolg auf andere Weise nicht erreicht werden kann,

- der Einsatzflug der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dient,

- Personensuchen bei Gefahren für Leib oder Leben Betroffener sowie Fahndungen nach Vergehen oder Verbrechen den Einsatz erforderlich machen, insbesondere wenn andere polizeiliche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen können.

Fluganlässe zur Unterstützung der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben, die einen Soforteinsatz nicht erforderlich machen, sind grundsätzlich nicht mehr gesondert, sondert im Zusammenhang mit anderen Einsatzflügen wahrzunehmen. Diese Op

timierungen der Einsatzanforderungen werden in 2006 voraussichtlich zu einer Reduzierung um ca. 200 Flugstunden führen.

Zu 3: Der besondere Einsatzwert der Polizeihubschrauber wird durch die Gewährleistung einer Sofortverfügbarkeit unverändert erhalten. Mit der Präsenz an zwei Standorten wird der besondere Einsatzwert der Polizeihubschrauber, in den Präsenzzeiten jeden Einsatzort in Niedersachsen unter normalen Flugbedingungen innerhalb von maximal 35 Minuten zu erreichen, gewährleistet. Die Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation der Polizeihubschrauberstaffel ist noch nicht abgeschlossen.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 21 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Keine Sprachfördermaßnahmen für deutsche Kinder?

In den Schulen im Landkreis Cuxhaven sorgte die Anweisung aus der Schulbehörde in Lüneburg, deutschen Kindern keine Sprachfördermaßnahmen mehr zukommen zu lassen, für Irritation und Aufregung. Auf meine Anfrage dazu im Niedersächsischen Kultusministerium teilte mir Herr Minister Busemann mit, dass es sich um einen inzwischen behobenen Übermittlungsfehler gehandelt habe; deutsche Kinder mit Sprachdefiziten hätten selbstverständlich weiterhin Anspruch auf Sprachförderung.

Der ganze Vorgang, vor allem vor dem zeitlichen Hintergrund betrachtet, lässt aber noch zahlreiche Fragen offen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist dieser „Übermittlungsfehler“ nur im Landkreis Cuxhaven aufgetreten?

2. Die Anweisung aus Lüneburg kam unmittelbar vor dem Stichtag zur Ermittlung der Unterrichtsversorgung an den Schulen. Wie hat sich die Befolgung dieser Anweisung rechnerisch auf die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen ausgewirkt?

3. Hat es aufgrund der möglicherweise fiktiv höheren Unterrichtsversorgung an einigen Schulen Abordnungen an andere Schulen gegeben, sodass vor allem in eventuell abgebenden Verlässlichen Grundschulen die Vorgaben nicht mehr erfüllt werden können?

Nach § 54 a Abs. 2 NSchG stellt die Schule im Rahmen der Anmeldung bei allen künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Deutschkenntnisse

ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Für die Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse hat das Kultusministerium das Verfahren „Fit in Deutsch“ vorgeschrieben. Dort ist genau beschrieben, welche Kinder an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen sollen:

„Die Sprachfördermaßnahmen richten sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Dies sind vor allem Kinder, deren Erstsprache/Familiensprache nicht Deutsch ist.“

Damit ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass auch deutsche Kinder mit sehr unzureichenden Deutschkenntnissen an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen müssen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass der Anteil der deutschen Kinder durchschnittlich nicht höher als 15 % sein dürfte.

Es ist richtig, dass es in der Außenstelle Cuxhaven der Landesschulbehörde Abteilung Lüneburg durch einen Übermittlungsfehler irrtümlich eine Anweisung an die Grundschulen gab, dass deutsche Kinder nicht an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen sollten. Diese falsche Anweisung ist umgehend nach Bekanntwerden des Fehlers zurückgenommen worden.

Zu 1: Den Übermittlungsfehler hat es nur in Cuxhaven gegeben.

Zu 2: Vergleiche Vorbemerkung.

Zu 3: Nein.

Anlage 19

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 22 des Abg. Volker Brockmann (SPD)

Flüsse machen nicht an Landesgrenzen halt - Schaden an Niedersachsens Flüssen durch Ignoranz der Landesregierung?

Laut Zeitungsberichten in der HAZ und der Deister- und Weserzeitung vom 26. Oktober 2006 will die Kali und Salz AG künftig zusätzlich bis zu 700 000 m³ Salzlauge in die Werra einleiten. Dazu plant das Kasseler Unternehmen den Bau einer mehr als 60 km langen Pipeline von seinem Werk in Neuhof bei Fulda nach Philippsthal. Die Salzfracht soll dann über die Ulster in die Werra geleitet werden und somit auch die Weser hinabfließen. Eine erhöhte

Salzfracht würde den Zustand aller drei Gewässer deutlich verschlimmern.

Der Gewässerökologe der Universität Kassel, Prof. Dr. Ulrich Braukmann, schätzt die aktuelle Situation so ein, dass das derzeitige Belastungsniveau noch nicht einmal annähernd zur Erreichung der EU-weit verbindlich geforderten Gewässerqualität ausreicht.

Obwohl das Pipelineprojekt auch Auswirkungen auf niedersächsische Werra- und WeserAnrainer hätte, will das Regierungspräsidium in Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde niedersächsische Stellen nicht am Verfahren beteiligen. Laut o. a. Bericht der HAZ wurde dies vom Umweltministerium in Hannover mit der Aussage bestätigt: „Wir sind nicht gefragt.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Was hat sie bislang in Kooperation mit den Anrainerbundesländern Thüringen und Hessen, aus denen nachweislich stark gewässergefährdende Industrieabwässer nach Niedersachsen kommen, für die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Weser - auch vor dem Hintergrund der Natura-2000 - und der WRRLDiskussion getan?

2. Inwiefern wurde das zuständige niedersächsische Ministerium in die bisherigen Verfahren (Abwassereinleitungen, Schutzbemühungen) einbezogen, und hat das Umweltministerium in Niedersachsen sich selbst aktiv eingebracht?

3. Wird Niedersachsen wie im Zeitungsartikel der HAZ vom 26. Oktober dargestellt, auf dem Tenor „Wir sind nicht gefragt“ verharren und somit die drohende Gefahr weiter ignorieren?

Vorbemerkungen:

Zur bisherigen Kooperation der Weseranliegerländer zur Salzbelastung innerhalb der ARGE bzw. FGG Weser auch vor dem Hintergrund der EGWasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL):

Die Arbeitsgemeinschaft der Weser (ARGE Weser 1964 bis 2003), der die Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen angehören, haben bereits 1989 mit der Erstellung des 1. Aktionsprogramms der Weser (1989 bis 1999) den Schwerpunkt auf die Reduzierung der Chloridbelastung der Weser gesetzt.

Ein wesentlicher Schritt nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 war der Abschluss des Salzreduzierungsprogramms Werra/Weser mit der Kali und Salz GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 106 Millionen DM. Im Rahmen des Verwaltungsabkommens vom 30. März 1992 zwischen der Bundesrepublik

Deutschland und allen Weseranliegerländern einschließlich Niedersachsen wurde eine Förderung von 60 Millionen DM vereinbart. Hiervon hat Niedersachsen 10 % aufgebracht.

Von 1990 bis heute wurde die Salzbelastung von Werra und Weser von 28 000 mg/l vor der Wiedervereinigung um etwa 90 % auf nunmehr 2 500 mg/l und damit ca. 10 % der Belastung vor der Wiedervereinigung gesenkt (60 % durch Stilllegung thü- ringischer Kaliwerke und 30 % durch Maßnahmen im thüringischen Kaliwerk Unterbreizbach.)

Bei der Konzipierung des Programms wurde erkannt, dass selbst bei Einstellen der gesamten Kaliproduktion in der Region davon auszugehen ist, dass durch die Haldenablagerungen und Salzwasseraustritte aus dem Untergrund eine Salzbelastung, allerdings auf einem erheblich geringeren Niveau als zuvor, verbleiben wird. Ein Unterschreiten einer als biologische Störschwelle zu bezeichnenden Konzentration von 500 mg/l Chlorid wird zu keiner absehbaren Zeit zu erreichen sein.

Da insbesondere starke Konzentrationsschwankungen unüberwindliche Anpassungsschwierigkeiten für Flora und Fauna darstellen, wurde als wichtigstes Ziel vereinbart, diese auszugleichen. Um an der mittleren und unteren Weser eine Chloridkonzentration von 500 mg/l möglichst nicht zu überschreiten, ist am Pegel Gerstungen/Werra der Grenzwert von 2 500 mg/l Chlorid einzuhalten.