Da insbesondere starke Konzentrationsschwankungen unüberwindliche Anpassungsschwierigkeiten für Flora und Fauna darstellen, wurde als wichtigstes Ziel vereinbart, diese auszugleichen. Um an der mittleren und unteren Weser eine Chloridkonzentration von 500 mg/l möglichst nicht zu überschreiten, ist am Pegel Gerstungen/Werra der Grenzwert von 2 500 mg/l Chlorid einzuhalten.
Durch die im Rahmen dieses technischen Reduzierungsprogramms durchgeführten Maßnahmen ist im Zeitraum 1992 bis 1999 erreicht worden, dass in der Werra bei Gerstungen diese Maximalkonzentration von 2 500 mg/l Chlorid nicht überschritten und zugleich der Wert auch im Jahresverlauf möglichst konstant gehalten wird.
Die wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigungen zur Salzabwassereinleitung in Thüringen und Hessen wurden in diesem Sinne bilateral, u. a. durch die gegenseitige Beteiligung der zuständigen Behörden in den jeweiligen Verfahren, abgestimmt und angepasst. Die Weseranliegerländer, darunter Niedersachsen, wurden im Rahmen des Weserrates der Arbeitsgemeinschaft Weser (ARGE Weser) hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die erfolgte Reduzierung der Chloridkonzentration auf 2 500 mg/l in Gerstungen/Werra trägt bereits wesentlich zu der geforderten Entwicklung der Weser zu einem Süßwasserbiotop bei.
Im 2. Aktionsprogramms der Weser (2000 bis 2010) und im Rahmen der Umsetzung der EGWRRL haben die Länder (Bayern, Bremen, Hes- sen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sach- sen-Anhalt und Thüringen) der ARGE Weser (ab 2003 Flussgebietsgemeinschaft FGG Weser) die Salzbelastung der Weser als wichtiges überregionales Handlungsfeld für die Flussgebietseinheit Weser festgestellt. In der hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe der FGG Weser werden im Hinblick auf die Maßnahmenplanung und Umweltzielbestimmung nach EG-WRRL im Rahmen eines hessischen Pilotvorhabens zur EG-WRRL unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und der Finanzierung mögliche Maßnahmen identifiziert, die zu einer weiteren Verringerung der vergleichmäßigten Salzbelastungen insbesondere für die Werra führen können. Das Vorhaben ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
An dem Werk Neuhof-Ellers (Hessen) fallen im Jahr je nach Niederschlag derzeit 0,5 bis 0,7 Millionen m³/a Salzabwässer von der Halde ausschließlich als Haldenwässer, nicht als Produktionsabwässer, an. Die anfallenden Haldenwässer werden bisher in den Untergrund (Plattendolomit) versenkt. Nach den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Haldenerweiterung vom April 2003 ist bei nicht gegebener sicherer Versenkzeit von zehn Jahren eine alternative ordnungsgemäße Entsorgung dieser Haldenwässer gefordert. Nach neuesten Erkundungsbohrungen reicht der Versenkraum nur noch für wenige Jahre.
Die K+S Kali GmbH plant, die Haldenwässer des Werkes Neuhof-Ellers mit einer 60 km Rohrleitung, ausschließlich auf hessischem Gebiet, zum Verbundwerk Werra (drei Standorte: Hattorf, Winters- hall in Hessen und Unterbreizbach in Thüringen) nach Hattorf zu leiten. Sie sollen dort als Produktionswasser genutzt werden. Diese Haldenwässer würden 3 bis 5 % der Salzabwassermenge des Verbundwerkes Werra ausmachen. Die Entnahme von Flusswasser aus der Werra würde sich für das Werk Werra reduzieren. Durch optimierte Steuerung und durch zusätzliche Becken würde der Grenzwert der bestehenden Einleitungsgenehmigung eingehalten.
Hessen hat die Anliegerländer im Rahmen der 10. Weserratssitzung am 22./23. Juni 2006 über das geplante Vorhaben der Firma K+S Kali GmbH in Kenntnis gesetzt. Am 1. Februar 2006 hat der Scopingtermin stattgefunden. Zum Bau der Rohrleitung wird ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Einleitungen selbst werden nicht Bestandteil des Verfahrens sein, da die Wässer im Rahmen der bestehenden Erlaubnis am Standort Hattorf eingeleitet werden. Die Firma K+S Kali GmbH hat die Antragsunterlagen noch nicht eingereicht. Es wird erst gegen Ende Jahres damit gerechnet.
Zu 2 und 3: Da es sich bei dem anstehenden Verfahren um ein bergrechtliches Verfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau einer Anlage auf ausschließlich hessischem Gebiet handelt und die Einleitungen nicht zum Gegenstand des Verfahrens werden, weil die zusätzlich anfallenden Wässer im Rahmen der bestehenden erlaubten Einleitung in die Werra unter Einhaltung der geltenden Grenzwerte eingeleitet werden, besteht keine Verpflichtung für Hessen, Niedersachsen im Verfahren zu beteiligen. Von hier aus kann daher in Bezug auf das Verfahren kein direkter Einfluss genommen werden. Dessen ungeachtet hat sich die Niedersächsische Landesregierung schriftlich an das Land Hessen gewandt mit der Bitte, beim Fortgang des Verfahrens künftig beteiligt zu werden.
Der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg ist in besonderer Weise mit der Volkswagen AG und damit auch mit dem Land Niedersachsen wirtschaftlich verbunden. So wurde beispielsweise im Jahr 1998 die gemeinsame Firma Sitech (51 % VW/49 % Unternehmensgruppe Schnellecke) mit dem Ziel der Verlagerung der Sitzefertigung nach Polen gegründet (siehe Wolfsburger Allgemeine Zeitung vom 14. Janu- ar 2005). Mit einem Startkapital von 5 Millionen Euro begann die Partnerschaft. Zwischenzeit
lich übernahm VW die Sitech-Anteile von der Unternehmensgruppe Schnellecke zu einem Preis von 37 Millionen Euro.
Zudem soll der Wolfsburger Oberbürgermeister nach mehreren Hinweisen mehrfach Werksflugzeuge von VW genutzt haben. Unter anderem wurden mir gegenüber ein Polenflug, ein Pragflug, eine Teilnahme an einer Fahrzeugpräsentation auf Sardinien mit anschließender Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer sowie mehrere Tagesreisen zu Auswärtsspielen des VfL Wolfsburg nach München bekannt gemacht.
Als Oberbürgermeister gehört Herr Schnellecke als stellvertretender Vorsitzender dem Aufsichtsrat der VfL Wolfsburg Fußball GmbH, einer 90-prozentigen Tochter von VW, an. In dieser Funktion soll er auch zwei VIP-Karten im Ehrenbereich der Volkswagen-Arena erhalten haben. Diese Karten stellen pro Saison einen Wert von rund 5 000 Euro dar.
Als Großaktionär steht das Land bei VW in besonderer Verantwortung und ist durch den Ministerpräsidenten sowie den Wirtschaftsminister im Aufsichtsrat vertreten, deshalb sollte das Land ein fundamentales Interesse an transparenten und politisch korrekten Verhältnissen haben.
1. In wie vielen Fällen, mit welchem Ziel und mit welchen dienstlichen Begründungen hat Herr Schnellecke als Amtsträger der Stadt Wolfsburg (Oberstadtdirektor seit 1995 und Oberbürger- meister seit 2001) Werksflugzeuge von VW allein oder in Begleitung genutzt?
2. Welche Kosten sind durch die einzelnen Flüge von Herrn Schnellecke mit oder ohne Begleitung entstanden, und von wem wurden diese Kosten getragen?
3. Darf der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der VfL Wolfsburg Fußball GmbH, aber auch als Amtsträger zwei VIP-Karten für die Volkswagen-Arena annehmen, bzw. in welchen Fällen und bis zu welcher Wertgrenze dürfen Amtsträger Einladungen oder geldwerte Vorteile annehmen?
Vorab ist festzustellen, dass derartige Fragen vorrangig im Rat der Stadt Wolfsburg erörtert werden sollten.
Die Entwicklung der Stadt Wolfsburg ist seit ihrer Gründung eng mit der Entwicklung von Volkswagen, deren Konzernhauptstadt sie ist, verbunden. Der besondere, enge Zusammenhang zwischen dem Wohl der Stadt und dem des größten dort ansässigen Wirtschaftsunternehmens ist eine in Niedersachsen einzigartige Situation. Vielfältige Be
ziehungen bis hin zur Gründung der Wolfsburg AG als gemeinsamer Gesellschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind Ausdruck gegenseitiger Verantwortung. Zu den Aufgaben des Wolfsburger Oberbürgermeisters gehört die Kontaktpflege mit dem Konzern, nicht zuletzt, um sich über die dortigen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. VW ist ein internationaler Konzern mit weltweiten Standorten und Präsentationen, sodass die mit hohem Verantwortungsbewusstsein wahrgenommenen Dienstpflichten auch Reisen weit über die Stadtgrenzen hinaus erforderlich machen.
Herr Schnellecke ist seit 1967 Mitgesellschafter/Inhaber eines Wolfsburger Familienunternehmens. Es wurde 1939 von seinem Vater gegründet und nach dessen Tod 1949 von der Mutter fortgeführt. Das Unternehmen wird seit jeher von verantwortlichen und selbstständig handelnden Geschäftsführern geführt. Herr Schnellecke selbst ist nicht als Geschäftsführer tätig. Für die von ihm wahrgenommenen Aufsichts- und Überwachungsfunktionen sind ihm beamtenrechtliche Genehmigungen erteilt worden.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage der von der Stadt Wolfsburg erteilten Auskünfte namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: In seiner Funktion als Oberstadtdirektor bzw. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg hat Herr Schnellecke in den vergangenen elf Amtsjahren aus Zeitgründen folgende Mitflugmöglichkeiten mit Werksflugzeugen der Firma Volkswagen wahrgenommen:
- Einladungen zu Autopräsentationen bzw. -veranstaltungen nach Köln-Bonn (VW-Präsentation für Landes- und Bundesbehörden, 1996 und 2000) und Genf (Automobilmesse, 1999, mit Presse- vertretern),
- Mitflüge zum „World Mobility Forum“ der Stadt Stuttgart, die sich wie Wolfsburg mit dem Thema Mobilität befasst (2003, 2004, 2005),
- Mitflug zur Wiedereröffnung des VW-Werks in der Partnerstadt Sarajewo, gemeinsam mit Bürgermeisterin Weist (1998),
- Mitflug zur Taufe des Lufthansa-Jumbos „Wolfsburg“ nach Frankfurt, gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Eckel (2000).
Der Mitflug nach Sardinien 1998 mit Ehefrau betraf eine unternehmensbezogene Einladung an Herrn Schnellecke für eine Auszeichnung von Lieferanten im Rahmen der dortigen Autopräsentation und wurde nicht mit einem Werksflugzeug der Firma Volkswagen wahrgenommen.
An den im Vorspann zu den Fragen genannten Flügen nach Polen und zu zwei Auswärtsspielen des VfL Wolfsburg in München hat Herr Schnellecke ebenfalls nicht als Amtsträger teilgenommen. Nach Polen flog er als Mitglied des Aufsichtsrats der Firma Sitech, aus dem er zwischenzeitlich ausgeschieden ist. An den Flügen nach München in den Jahren 2002 und 2004 nahm er als Aufsichtsratsmitglied des VfL Wolfsburg jeweils mit seiner Ehefrau teil.
Die Teilnahme an einem Flug nach Prag mit einem Werksflugzeug von Volkswagen ist dem Oberbürgermeister nicht bekannt.
Zu 2: Die Gesamtkosten der Flüge wurden von der Firma Volkswagen getragen. Es handelte sich um Flüge, die fest eingeplant waren und von der Firma Volkswagen in jedem Fall durchgeführt worden wären.
Zu 3: Herr Schnellecke hat die VIP-Karten nicht in Bezug auf sein Amt als Oberbürgermeister erhalten, sondern als Mitglied des Aufsichtsrates der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH. Die Tätigkeit in dieser Gesellschaft ist nicht an die Funktion des Oberbürgermeisters gebunden. Herr Schnellecke, der früher Präsident des VfL Wolfsburg e. V. war und seinerzeit stellvertretender Vorsitzender des sogenannten Fußballaufsichtsrates, ist von der Firma Volkswagen in den Aufsichtsrat der GmbH entsandt worden. Die Firma Volkswagen ist an der GmbH zu 90 % beteiligt, der VfL Wolfsburg e. V. zu 10 %.
Von einem Aufsichtsrat der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH wird erwartet, sich ein Bild über die sportliche Leistung der Bundesligamannschaft zu machen, um personelle und finanzielle Entscheidungen treffen zu können. Deshalb steht jedem Aufsichtsratsmitglied persönlich sowie einer Begleitung je eine VIP-Karte und gegebenenfalls auch die Mitfahrt zu Auswärtsspielen zur Verfügung. Bis auf Ausnahmefälle werden die Spiele per Bus, Bahn oder Auto begleitet. Entschädigungen irgendwelcher Art für die Aufsichtsratstätigkeit werden nicht gezahlt.
Laut Wolfsburger Allgemeine Zeitung vom 4. April 2006 hat der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Rolf Schnellecke, im April 2006 gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Christian Wulff und anderen Teilnehmern im Rahmen der Südafrikareise des Ministerpräsidenten der Unternehmensgruppe Schnellecke einen Besuch abgestattet. Das Unternehmen befindet sich offensichtlich direkt am Standort des südafrikanischen VW-Werks in Uitenhage. Die südafrikanische Tochter der Unternehmensgruppe Schnellecke beschäftigt 1 250 Mitarbeiter und ist mittlerweile für die komplette Logistik des VW-Werks in Uitenhage zuständig. „Wir werden während des Besuchs unser Unternehmen präsentieren“, verriet der südafrikanischen Schnellecke-Geschäftsführer, Christian Thormeyer, der WAZ. „Wir sind schon stolz, dass Herr Wulff auch uns besucht. Denn es ist das erste Mal, dass ein Ministerpräsident zu unserem Unternehmen kommt. Abends haben wir einen südafrikanischen Abend vorbereitet.“
1. In welcher Höhe hat die Unternehmensgruppe Schnellecke für die niedersächsische Delegation der Landeregierung die Kosten für den fraglichen Abend übernommen, und wie hoch war die finanzielle Beteiligung der Landesregierung?
2. Laut Antwort der Landesregierung auf meine letzte Anfrage zu diesem Thema hat Herr Schnellecke an der Südafrikareise in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg teilgenommen. In welcher Funktion (als Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, als Firmeninhaber der Schnellecke-Unternehmens- gruppe oder als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wolfsburg AG) hat Herr Rolf Schnellecke an diesem südafrikanischen Abend der Schnellecke-Unternehmensgruppe teilgenommen?
3. Hat die Unternehmensgruppe Schnellecke über die Afrikareise des Ministerpräsidenten Wulff hinaus auch noch weitere Reisen oder Teile davon für das Land Niedersachsen gesponsert?