Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Ich habe das nicht gewusst. Das ist eben beim Präsidentenwechsel passiert. Es tut mir leid; es ist leider passiert.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das ist nicht schlimm! Wir haben den Vortrag von Frau Hemme gern gehört! - Wei- tere Zurufe)

- Tut mir leid; das ist halt schief gelaufen. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3: 41. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3375 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3402 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3403

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, heute, und die anderen am Freitag, dem 9. Dezember, zu beraten.

Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 41. Eingabenübersicht in der Drucksache 3375 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG in Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3090 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/3338

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen in der Drucksache 3398 vor. Eine mündliche Berichterstattung ist daher nicht vorgesehen.

Wir kommen jetzt zur Beratung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD so beschlossen.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Zurufe von der SPD: Na ja! Auszäh- len!)

- Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich noch einmal zu erheben, und die beiden Schriftführerinnen, die Stimmen zu zählen.

(Die Schriftführerinnen zählen die Stimmen - Karsten Behr [CDU] gibt einen Wortmeldezettel beim Präsidi- um ab - Heiner Bartling [SPD]: Was soll das denn? Während der Abstim- mung beeinflusst er das Präsidium!)

Danke schön. Sie können sich wieder setzen. Wer stimmt dagegen? - Wir haben festgestellt: Das Erste war mit 57 Stimmen die Mehrheit.

(Beifall bei der CDU - Unruhe)

Im Präsidium ist ein Missverständnis aufgetreten. Das tut mir furchtbar leid. Es ist das zweite Mal. Es tut mir leid. Das ist gerade bei der Übergabe passiert.

Wir hatten zwei Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 4 vorliegen, und zwar von Frau Steiner und Herrn Behr. Wir hätten sie vor der Abstimmung aufrufen müssen. Wir streichen quasi die Abstimmung.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Unruhe)

- Wenn es wieder ruhiger wird, könnte ich weiterreden. Ich habe mich gerade mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beraten. Ich kann die Abstimmung nicht einfach rückgängig machen. Ich kann allerdings fragen, ob die beiden Redner, nämlich Frau Steiner und Herr Behr, weiterhin um das Wort bitten. Frau Steiner, möchten Sie noch reden?

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Ja!)

Herr Behr, möchte Sie noch reden?

(Karsten Behr [CDU]: Ja!)

Frau Steiner hat nun zuerst das Wort.

(Unruhe)

- Frau Steiner hat jetzt das Wort. Ich bitte darum, dass Sie zuhören.

(Anhaltende Unruhe)

- Es muss jetzt leiser werden, damit Frau Steiner ihren Redebeitrag leisten kann. - Frau Steiner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es nach wie vor wichtig, dass wir zumindest sagen, wie wir mit diesem Gesetzentwurf umgehen. Da unsere Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf stimmt - der Artikel 4, bei dem wir uns der Stimme enthalten, ist ausgenommen -, finde ich es notwendig, dies zu begründen. Wir hatten unsere Wortmeldung korrekt abgegeben.

Mein erster Satz soll das gleich begründen: Der Zugang zu Umweltinformationen ist ein elementares Bürgerrecht. Aber wir sind der Auffassung, dass die Bürger mit dem Gesetzentwurf eher davon abgeschreckt werden, ihr Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen wahrzunehmen. Gerade bei diesem Thema, meine Damen und Herren, müssen wir davon ausgehen, dass nicht nur Verwaltungsfachleute und Juristen dieses Gesetz in die Hand nehmen werden, um sich zu informieren, sondern auch Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Vorkenntnisse. Deshalb ist es besonders wichtig, dass es lesbar und verständlich formuliert ist. Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. An wichtigen Stellen wird einfach auf die Regelungen des Bundesgesetzes verwiesen. Der Bürger kann ja dann nachschlagen, wie das zu handhaben ist. Dies wurde ihm im Ausschuss von Regierungsseite geraten. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass der Bürger gezwungen ist, mit zwei Gesetzen unter dem Arm herumzulaufen, wenn er herausfinden will, wie er an bestimmte Umweltinformationen kommt.

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Ein bürgerfreundliches Gesetz sieht anders aus.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Fraktion der Grünen hat einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Das Gesetz wäre damit lediglich um eine Seite verlängert worden, aber die Bürger hätten dann zumindest die notwendigen Informati

onen entnehmen können. Ich brauche wohl nicht dazuzusagen, dass dieser Vorschlag abgelehnt worden ist.

Meine Damen und Herren, den entscheidenden Punkt stellen die Kosten dar. Ziel des Umweltinformationsgesetzes ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, bei staatlichen Stellen vorhandene Umweltinformationen auf einfachem Wege und kostenfrei zu erhalten. Aber Niedersachsen will mit den Kosten, die Informationssuchende aufbringen müssen, von der großzügigen Regelung des Bundes und anderer Bundesländer abweichen. Wie wirkt es denn, wenn der Bürger der Gebührentabelle entnehmen muss, dass er für Informationen zwischen 25 und 500 Euro zahlen soll, neben den Auslagen für Kopien und Reproduktionen? - Das kann ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Er wird es sich dreimal überlegen, ob er sich diese Informationen überhaupt leisten kann. Der Verdacht liegt nahe, dass mit solchen Gebührenfestlegungen ein gewisser Abschreckungseffekt erreicht werden soll. Das läuft dem Ziel der EU-Richtlinie und des Bundesgesetzes exakt entgegen. Deswegen lehnen wir das niedersächsische Gesetzesvorhaben ab.

Ich möchte noch einen Punkt aufgreifen. In § 4 legen Sie fest, dass im Falle einer Auskunftsverweigerung Widerspruch gegen diese Verweigerung eingelegt werden kann. Das heißt, das Widerspruchsrecht bleibt in diesem Bereich in Form eines Vorverfahrens erhalten. Das haben die Grünen nicht nur hier gefordert. Es ist aber schön, dass Sie es wenigstens hier tun. Aber das geht ja auch nicht anders, wenn Sie, wie z. B. in Braunschweig, mit ca. 7 000 Widersprüchen gegen Abfallgebührenbescheide konfrontiert sind.

Warum Sie aber in einer nachgeschobenen Ergänzung auch das Widerspruchsrecht für Rundfunkgebührenbescheide einführen, weiß niemand. Es ist schon sonderbar, wie die Rundfunkgebühren in die Nachbarschaft der Informationsgebühren wandern.

Frau Steiner, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum letzten Satz. - Niemand kann erklären, was die Rundfunkgebühren in diesem Gesetz zu suchen haben. Vielleicht war es Ihnen ja