Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 der Abg. Christop Dürr (FDP) und Anneliese Zachow (CDU)

DGB-Kritik an Niedersachsens Umweltpolitik

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist und bleibt eine vorrangige Aufgabe der Landespolitik. Die niedersächsische Umweltpolitik ist deshalb auf Nachhaltigkeit im Sinne des RioProzesses ausgerichtet, also auf den Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem.

Die niedersächsische Umweltpolitik wurde anlässlich einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen Bremen - Sachsen-Anhalt, am 15. November 2006 durch verschiedene Behauptungen des DGB kritisiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des DBG, ein von ihm vorgeschlagenes neues Landesumweltamt solle eine „qualifizierte Nachhaltigkeitsstrategie“ erarbeiten und „jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen“?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des DGB, europäische Politik im Bereich des Umweltschutzes mitzugestalten?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik des DGB an der Gewerbeaufsichtsverwaltung, die sich u. a. an einer Internetseite und an Veränderungen im Bereich der Labore festmacht?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Gegensatz zur Auffassung des DGB kann es nicht Aufgabe eines Landesumweltamtes oder einer sonstigen nachgeordneten Fachbehörde sein, eine qualifizierte Nachhaltigkeitsstrategie für das Land zu erarbeiten. Das ist vielmehr eine zentrale und grundsätzliche politische Aufgabe der gesamten Landesregierung, so wie es in Niedersachsen geschieht.

Unter dem Titel „Umweltgerechter Wohlstand für Generationen“ hat die Landesregierung im August 2006 ihren ersten umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt. Er ist das Ergebnis einer umfangreichen Überprüfung aller Ressortpolitiken - nicht nur der Umweltpolitik - auf Nachhaltigkeit. Welche Bedeutung die Landesregierung diesem Prozess beimisst, wird u. a. auch daran deutlich, dass das Kabinett die Koordinierungsfunktion der Staatskanzlei besonders hervorgehoben hat.

Bis Mitte 2007 soll der Bericht zu einer kohärenten Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen weiterentwickelt werden. Ziel ist es, das Nachhaltigkeitsprinzip auf allen Feldern der Landespolitik noch stärker zu verankern, die einzelnen Handlungsfelder und -ebenen besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen und so insgesamt die Effizienz im Umgang mit den ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und finanziellen Ressourcen des Landes weiter zu steigern.

Zu 2: Viele der großen umweltpolitischen Herausforderungen von heute bedürfen eines europaweit abgestimmten Handelns. Allerdings muss die europäische Umweltweltgesetzgebung im Hinblick auf Umsetzung und Vollzug angemessen und verhältnismäßig sein und die richtige Balance zwischen notwendigerweise europaweit einheitlichen Lösungen und größtmöglichen Spielräumen für die Mitgliedstaaten und ihre Regionen wahren. Gerade deshalb ist es wichtig, aus Sicht des Landes Niedersachsen besonders bedeutsame Aspekte in die Arbeit der EU-Gremien einzubringen, was durch verschiedene Aktivitäten der Landesregierung geschieht. Ein Beispiel ist die wertvolle Arbeit im Rahmen der 5. Niedersächsischen Regierungskommission. Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom Januar 2004 die 5. Nieder

sächsische Regierungskommission „Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb“ eingerichtet. In dieser Kommission sind im Sinne der drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) alle gesellschaftlich relevanten Gruppierungen wie die Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbände, Wissenschaft, kommunale Spitzenverbände, die niedersächsische Umweltverwaltung, das Umweltbundesamt sowie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vertreten. Die Gewerkschaften sind mit Herrn Prof. Dr. Schmidt (DGB) und Herrn Lange (DGB) vertreten.

Es ist Aufgabe der 5. Regierungskommission, die Niedersächsische Landesregierung hinsichtlich der Strategien zu dem Thema „Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb“ zu beraten und Empfehlungen an Politik und Wirtschaft abzugeben. Es sollen die Praxiserfahrungen der niedersächsischen Wirtschaft in den europäischen Wettbewerb um die Lösung von Umweltproblemen eingebracht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die nachhaltige Stärkung des Standortes Niedersachsen und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der den Standort prägenden kleinen und mittleren Unternehmen. Zielsetzung ist es daher, niedersächsische Positionen zu umweltrelevanten Problemstellungen zu entwickeln, um im Hinblick auf eine spätere „1 : 1“-Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht möglichst frühzeitig Einfluss nehmen zu können. Die 5. Regierungskommission hat daher zu folgenden Themen Arbeitskreise eingerichtet:

1. Ressourcenschonung bei Produkten und Leistungen - Aspekte integrierter Produktpolitik,

2. Elektrogeräte- und Produktverantwortung,

3. Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung von Lebenszyklusanalysen,

4. Europäische Chemikalienpolitik,

5. Bodenschutzstrategie der EU.

In all diesen Arbeitskreisen sind auch die Gewerkschaften vertreten.

Die 5. Regierungskommission hat auf der Basis von Empfehlungen der Arbeitskreise bereits zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die direkten Eingang in die Beratungen von europäischen Richtlinien und Verordnungen gefunden haben. So wurden umfangreiche Empfehlungen der 5. Regierungskommission z. B. zur europäischen REACH

Verordnung direkt über persönliche Schreiben an verschiedene Europaparlamentarier sowie an die Kommissare Dimas und Verheugen in die Beratungen des Europäschen Parlamentes sowie des Umweltrates eingebracht. Diese Empfehlungen sind von den Vertretern der Gewerkschaften ausdrücklich unterstützt worden. Gleiches gilt für die Empfehlungen der 5. Regierungskommission zum Emissionsrechtehandel, zum Bodenschutz und zur integrierten Produktpolitik, die im Übrigen alle im Internet des Ressorts MU veröffentlicht sind.

Der DGB selbst hat sich gegenüber dem Niedersächsischen Umweltministerium für die Fortführung der Arbeiten der 5. Regierungskommission in einer sich anschließenden Kommission ausgesprochen.

Ein weiteres Beispiel von Mitgestaltung ist die europäische Meerespolitik. Zu diesem Politikfeld hat die Europäische Kommission ein Grünbuch vorgelegt und einen Konsultationsprozess eingeleitet, an dem sich auch die Niedersächsische Landesregierung beteiligt. Um ihren Wünschen Nachdruck zu verleihen, wird die Niedersächsische Landesregierung gemeinsam mit den anderen norddeutschen Küstenländern eine Veranstaltung in Brüssel am 7. März 2007 zur maritimen Politik durchführen und die besondere Kompetenz auf diesem Gebiet darstellen.

Zu 3: Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung sind die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die zentralen Ansprechpartner für die Wirtschaft in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes geworden. Zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben nehmen sie auch vorher beim aufgelösten Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) und bei den früheren Bezirksregierungen angesiedelte Aufgaben der Abfallwirtschaft und des Immissionsschutzes wahr. Der technisch-wissenschaftliche Sachverstand wird in zentralen Unterstützungsstellen bei den Gewerbeaufsichtsämtern vorgehalten. Theorie und Praxis sind damit zusammengeführt.

Die Kritik des DGB an der Gewerbeaufsichtsverwaltung betrifft im Wesentlichen zwei als „alarmierend“ bezeichnete Beispiele: Erstens versucht der DGB, einen von ihm behaupteten Verlust an Kompetenz und Kontrolle im Arbeitsschutz u. a. anhand des Internetauftritts der Gewerbeaufsicht zu begründen. Dort zeigt ein Foto einen Arbeitsplatz in einer Sortieranlage eines Kompostwerkes in Hildesheim. Auf diesem Foto sind zwei Arbeitnehmer

zu sehen, die an dem Sortierband stehend arbeiten. Der DGB stellt unzutreffend dar, dass hier offensichtlich gegen wesentliche Forderungen des Arbeitsschutzes verstoßen werde, weil hier Arbeitnehmer ohne Atemschutz und ohne Schutzhandschuhe arbeiteten. Darüber hinaus wird noch fälschlicherweise behauptet, dass einer der Arbeitnehmer einen Wundverband trage. Richtig ist jedoch, dass beide Arbeitnehmer Schutzhandschuhe aus weißer Baumwolle tragen, die an den Griffflächen gelb gummiert sind. Bei dem links im Bild stehenden Arbeitnehmer ist die weiße Baumwollmanschette des Schutzhandschuhs unter dem rechten Ärmel seiner Arbeitsjacke zu sehen. Daraus schließt der DGB, dass der Arbeitnehmer einen Verband an der rechten Hand trägt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist.

Das Foto wurde übrigens im Jahr 1999 im Rahmen einer Studie vom gewerbeärztlichen Dienst des damaligen Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) aufgenommen. Gegenstand der Arbeitsschutzstudie war die Belastung von Arbeitnehmern in Sortieranlagen, besonders auch im Bereich der Störstoffauslese, durch die hohen mikrobiellen Luftkonzentrationen in der Atemluft (Pilze, Bakterien etc.). Die technische Lösung des Problems erfolgte durch eine gezielte zugluftfreie Frischluftzufuhr über den Köpfen der Arbeitnehmer und eine gezielten Abluftführung zwischen den Arbeitnehmern. Auf dem Foto ist der Verlauf (Auf- stieg) des Prüfnebels zur Dokumentation der technisch verbesserten Luftströmung gut zu erkennen. Diese Lüftungstechnik hat sich so bewährt, dass sie Eingang in die Technische Regel 211 „Biologische Abfallbehandlung - Schutzmaßnahmen“ gefunden hat.

Der DGB führt weiter an, dass vor Auflösung des NLÖ die Gewerbeaufsicht auf die stets bereite und fachlich kompetente Laboreinheit „Gefahrstoffe und Stoffbewertung“ zurückgreifen konnte, um z. B. Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen sachkundig durchführen zu können. Daraus wird geschlossen, dass die Gewerbeaufsicht heute Gefährdungsbeurteilungen nicht mehr ordnungemäß durchführen könnte. Auch das trifft nicht zu. Richtig ist, dass die Gewerbeaufsicht heute Gefährdungsbeurteilungen genau so wie vor der Verwaltungsreform durchführt. Zwar wurden im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung einige Laborkapazitäten eingestellt, insbesondere solche, die relativ hohe Vorhaltungskosten beinhalten. Es wurde aber gerade im Gefahrstoff- und Chemielaborbereich Wert darauf gelegt, Kernkompetenzen

in der Gewerbeaufsicht zu erhalten, die für notwendig erachtet werden. Dabei beschränkt sich die Gewerbeaufsicht auf solche Untersuchungen, für die einerseits ein Bedarf vorhanden ist und die andererseits mit einem vertretbaren Aufwand vorgehalten werden können. Analysen, die die Gewerbeaufsicht heute nicht mehr selbst durchführen kann, werden bei Bedarf an private Dritte vergeben.

Zweitens führt der DGB als Beispiel an, dass die nach der Verwaltungsreform verbliebenen Laborkapazitäten im Bereich Feinstaub und Lärm zur sachgerechten Wahrnehmung der anfallenden Aufgaben nicht ausreichen. Auch dies trifft nicht zu. Für den Bereich Feinstaub ist die Gewerbeaufsicht nach wie vor in der Lage, Schadstoffuntersuchungen mit den vorgehaltenen Analysegeräten eigenständig durchzuführen. Die im Bereich Luftqualitätsüberwachung tätige Arbeitseinheit wurde auch nicht dezimiert, sondern im Gegenteil personell verstärkt und mit zwei weiteren Messstationen ausgestattet.

Entsprechend der Zielsetzung der Verwaltungsmodernisierung beschränkt sich die Gewerbeaufsichtsverwaltung auf die Wahrnehmung und Erhaltung ihrer Kernkompetenzen. Daher verfügt die Gewebeaufsicht über modernste Schallpegelmesser und die neuste Auswertesoftware. Eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Gewerbeaufsicht im Lärmbereich ist gewährleistet. Geräusch- bzw. Schwingungsmessungen, die die Gewerbeaufsicht heute nicht mehr selbst durchführen kann, werden an private Dritte vergeben. Damit ist die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung im Lärmbereich sichergestellt.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 der Abg. Ina Korter und HansJoachim Janßen (GRÜNE)

Spielt die Landesregierung beim Fedderwarder Priel auf Zeit?

Am 19. November 2005 berichtete der WeserKurier, das Wirtschaftsministerium habe zugesagt, die Machbarkeit einer direkten Rinne von der Weser zum Hafen Fedderwardersiel und die Zusammenlegung von Flut- und Ebbstrom, also die sogenannte Wega-Rinne, zu prüfen. Dieser Bericht fasst offenbar die Ergebnisse eines Gesprächs des zuständigen Mitarbeiters im Wirtschaftsministerium vom 15. November

2005 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Butjadingen zusammen. Offenbar ging es in diesem Gespräch u. a. darum, den Rahmen einer großräumigen Untersuchung der morphologischen Entwicklung des Langlütjensandes zu erörtern. Diese Studie der Forschungsstelle Küste im Auftrag des Wirtschaftsministeriums sollte im Frühjahr 2006 vorliegen.

In seiner Antwort vom 12. Juni 2006 auf unsere Anfrage „Der Fedderwarder Priel verlandet weiter - Was sind die Versprechen der Landesregierung wert?“ schreibt das Wirtschaftsministerium u. a., die genannte Studie diene dazu, mögliche technische Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffbarkeit im Fedderwarder Priel zu optimieren. Als Zeitpunkt ihrer Vorstellung wurde „Mitte des Jahres“ angegeben. In der Antwort wurde ferner zugesagt, die Ergebnisse der Studie der interessierten Öffentlichkeit vor Ort vorzustellen.

Im Frühsommer diesen Jahres hieß es schließlich, die besagte Studie werde erst nach der Kommunalwahl vom 10. September vorliegen.

Die Vorstellung vor Ort erfolgte schließlich am 22. November dieses Jahres. Anstatt die interessierte Öffentlichkeit einzuladen, wurde die Studie lediglich einem kleinen Personenkreis nicht öffentlich vorgestellt. Weder der Landrat des Landkreises Wesermarsch, die Kreisverwaltung noch wir als regional und fachlich zuständige Abgeordnete wurden trotz mehrfach bekundeten Aufklärungsbedarfs zur Vorstellung der Untersuchung eingeladen. Anstatt tatsächlich die seit über einem Jahr angekündigte Untersuchung des Langlütjensandes vorzustellen, wurde lediglich eine „Machbarkeitsstudie hinsichtlich großräumiger Untersuchungen von Gestaltungsvorgängen im Bereich Langlütjensand“ präsentiert. Man hat also über ein Jahr mit der Prüfung zugebracht, ob eine Untersuchung überhaupt machbar ist. Die Untersuchung selbst werde mindestens weitere zwei Jahre in Anspruch nehmen, hieß es. Das größte Problem sind dabei nicht tatsächlich fehlende Erkenntnisse, sondern das Vorgehen der Landesregierung, in der Zwischenzeit mit Hinweis auf die jeweils nächste Studie nichts für die Freihaltung des Priels zu unternehmen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Verfolgt die Landesregierung mit ihrem Vorgehen, die Betroffenen ein Jahr lang mit der Machbarkeitsuntersuchung einer inhaltlich mindestens zweifelhaften Studie hinzuhalten, die Absicht, auf Zeit zu spielen, bis der Fedderwarder Priel endgültig verlandet ist?

2. Sind die präsentierten Ergebnisse so mager, dass sich die Landesregierung nicht traut, die Studie entgegen frühren Zusagen öffentlich vorzustellen?

3. Wann bringt Wirtschaftsminister Hirche den Mut auf, sein Vorgehen beim Fedderwarder

Priel und zum Hafen Fedderwardersiel im Rahmen einer öffentlich Veranstaltung vor Ort darzustellen und dabei ehrlich darüber Auskunft zu geben, ob er den Priel bereits aufgegeben hat?

Seit der Landtagsentschließung aus dem Jahre 1997 beschäftigt die Landespolitik das Thema der Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel. Im Bewusstsein der touristischen Bedeutung der Region Butjadingen bestehen fortwährende Bemühungen der Landesregierung, auch die Zufahrtbedingungen für die Schifffahrt zum Hafen Fedderwardersiel zu erhalten und im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbessern.

Zur fachlichen Unterstützung begleitet die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Wunsch und im Einvernehmen mit den Hafennutzern seit Jahren alle Maßnahmen im Bereich des Fedderwarder Prieles. Die Forschungsstelle Küste verfügt über hervorragende fachliche Kenntnisse und ist insofern die geeignete Institution für entsprechende Untersuchungen.