Die Niedersächsische Landesregierung hat den Prozess der Verwaltungsmodernisierung in den Jahren 2003 bis 2004 durchgeführt, um die Landesverwaltung und damit auch die niedersächsische Umweltverwaltung schlanker, moderner und kundenfreundlicher aufzustellen. Mit der Auflösung der Bezirksregierungen und des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) zum 31. Dezember2004 wurde eine Verwaltungsebene eingespart.
- die Großschutzgebietsverwaltungen (National- parkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, Nationalparkverwaltung Harz und Biosphärenre- servatsverwaltung Elbtalaue).
Soweit dies möglich und sinnvoll erscheint, wurde von der Kommunalisierung von Fachaufgaben Gebrauch gemacht, um die vor Ort vorhandene Kompetenz noch besser zu nutzen. Die Fachaufsicht nimmt das Niedersächsische Umweltministerium direkt wahr.
Die neuen Strukturen sind ein wichtiger Beitrag, um die Landesumweltverwaltung zukunftsgerecht aufzustellen. Mit den neuen Strukturen wird im Umweltbereich einerseits die Aufgabenwahrnehmung im erforderlichen Umfang sichergestellt, andererseits aber auch ein Beitrag zur notwendigen Konsolidierung des Landeshaushaltes erbracht. Hierzu hat auch die Auflösung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) beigetragen. So sind bereits mit dem Haushaltsplan 2005 Sachmittel in Höhe von 643 000 Euro (davon Investitionsmittel in Höhe von 129 000 Eu- ro) eingespart worden. Im Vordergrund der Modernisierung stand dabei nicht die Einsparung, sondern gerade auch die Entwicklung und Verbesserung der bisherigen Strukturen:
- Durch die Auflösung des NLÖ und der Bezirksregierungen haben wir kurze Beratungs- und Entscheidungswege erreicht.
- Die Gewerbeaufsicht ist nun zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes.
- Wasserwirtschaft und Naturschutz arbeiten gemeinsam unter dem Dach des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
- Die Großschutzgebietsverwaltungen sind eigenständige Behörden. Mit Sachsen-Anhalt haben wir einen gemeinsamen Nationalpark gebildet.
Zu 1: Die Kritik des DGB ist aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung hat im Zuge der Verwaltungsmodernisierung die bis dahin bestehenden Strukturen und Aufgaben auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden in einer umfassenden Aufgabenanalyse unter breiter Beteiligung Empfehlungen erarbeitet, welche Aufgaben entfallen konnten, welche privatisierbar sind, kommunalisiert oder sonst auf andere Stellen im Land verlagert werden sollten bzw. wie die verbleibenden Aufgaben der Landesverwaltung optimal wahrgenommen werden können. Der Reformprozess führte zum Ergebnis, dass mit der Abschaffung einer Verwaltungsebene und einer neuen organisatorischen Zuordnung die Aufgaben rationeller durchgeführt werden können, und zur Auflösung auch des NLÖ. Die Auflösung der Behörde NLÖ bedeutet dabei nicht, dass wichtige bisher durch das NLÖ wahrgenommene Aufgaben nicht mehr wahrgenommen würden. So bleibt die Staatliche Vogelschutzwarte unter dem neuen Dach des NLWKN erhalten, übt eine wichtige Beratungsfunktion für das Land aus und arbeitet eng mit den Ehrenamtlichen zusammen. Im Übrigen nimmt der NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz weiterhin die diesbezüglichen Aufgaben wahr. Die Wahrnehmung der Aufgaben in den neuen Strukturen hat sich bewährt.
Zu 2: Nein. Die Landesumweltverwaltung verfügt auch im Küstenschutz über Fachkompetenz auf hohem Niveau. Gerade die erfolgte Zusammenführung der Kompetenz, die vorher auf verschiedene Landesbehörden verteilt war, im NLWKN bietet die Gewähr, die vorhandene Kompetenz auch in Zukunft zu sichern. Dabei spielt auch eine Rolle, dass durch die neue Struktur Theorie und Praxis stärker als bisher zusammengeführt sind.
Zu 3: Die Großschutzgebietsverwaltungen, die früher Dezernate der Bezirksregierungen waren, sind im Zuge der Verwaltungsmodernisierung als eigenständige Behörden organisiert und damit wesentlich gestärkt worden. Sie sind direkt dem Umweltministerium nachgeordnet. Durch die Zusammenführung der beiden Nationalparke im Harz, die Einrichtung einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung, die Schaffung einheitlicher gesetzlicher Grundlagen und die Verständigung auf einheitliche Zielsetzungen können Synergieeffekte hier in besonderem Maße ausgenutzt werden. Die Personalausstattung der Großschutzgebietsverwaltungen konnte unabhängig davon, dass auch der Naturschutz seinen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts zu leisten hat, sogar verbessert
werden. Die Leitungen der Großschutzgebietsverwaltungen haben neue Impulse gesetzt, die in der Praxis deutliche Erfolge zeigen und der Weiterentwicklung der naturschutzfachlich wertvollen Schutzgebiete zugute kommen. Die Wirkungsmöglichkeiten der Nationalparkverwaltungen Harz, Wattenmeer und des Biosphärenreservats Elbtalaue wurden damit wesentlich verbessert.
des Finanzministeriums auf die Frage 6 der Abg. Heinrich Aller, Christa Elsner-Solar, Susanne Grote, Wolfgang Jüttner, Günter Lenz, Siegrid Leuschner, Walter Meinhold, Heidrun Merk und Axel Plaue (SPD)
Vorgeschichte und Konsequenzen für OFDStandort Hannover nach drohendem Verlust der Zollbehörde und von 400 Stellen
Pressemeldungen zufolge will der Bund die Zollverwaltung neu organisieren. Es sollen fünf neue Bundesfinanzdirektionen mit Standorten in Hamburg, Potsdam, Köln, Nürnberg und Neustadt an der Weinstraße geschaffen werden. Der bisherige Standort Hannover, an dem 400 Beamtinnen und Beamte des Zolls innerhalb der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover beschäftigt sind, würde entfallen.
Die geplante Aufgabe der Zollzuständigkeiten in Hannover wird die Struktur der niedersächsischen Oberfinanzdirektion entscheidend verändern. Zurzeit ist nicht erkennbar, warum die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums von der Landesregierung offenkundig widerspruchslos hingenommen werden soll. Während eine Reduzierung der acht Standorte im Grundsatz sachgerecht ist, wirft die Auswahl der künftigen fünf Bundesfinanzdirektionen Fragen auf.
Die Entwicklung ist vor allem deshalb diskussionswürdig, weil die niedersächsische Oberfinanzdirektion mit dem Doppelstandort Hannover/Oldenburg erst vor kurzer Zeit als gemeinsame Mittelbehörde des Landes und des Bundes neu definiert und unter Reformgesichtspunkten neu aufgestellt wurde. Die OFD würde also künftig als Doppelstandort und reine Landesbehörde nur noch auf „einem Bein stehen“.
1. Aus welchen Gründen hat sich das Bundesfinanzministerium bei der Grundsatzentscheidung für eine Bundesfinanzdirektion mit fünf Standorten gegen den Standort in Hannover entschieden?
2. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die 400 bedrohten Arbeitsplätze in Hannover zu retten?
3. Welche Auswirkungen hätte das Herausbrechen des Zolls aus der OFD für die Option auf die Realisierung einer leistungsstarken Bundessteuerverwaltung mit dezentraler Struktur?
Der Bund hat im Rahmen des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die gesamte Organisation der Zollverwaltung überprüft. Die jetzt vorliegende Grobkonzeption sieht in aufbauorganisatorischer Hinsicht die Schaffung von bundesweit fünf neuen Bundesfinanzdirektionen mit den Standorten Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg vor - unter gleichzeitiger Auflösung der bisherigen Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen, somit auch bei der Oberfinanzdirektion Hannover.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen Dr. Hendricks hat mich, den Niedersächsischen Finanzminister, mit Schreiben vom 27. April 2006 erstmalig über die Grundzüge des Reformprojektes u. a. durch ein Eckpunktepapier informiert. Ziele des Projektes sollten sein:
- einheitliche Standards in den Bereichen der Organisation und des Personalmanagements (u. a. Dienstpostenbewertung, Personalentwicklungs- konzept, Beurteilungswesen).
Das Projekt sollte zu einer möglichst vollständigen Verlagerung der operativen Aufgaben auf die Ortsebene führen. Die Verwaltung des Personals sollte ebenfalls auf die örtliche Dienststelle übertragen werden.
Auf der Mittelinstanz waren damals neu zu schaffende Regionaldirektionen, die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion übernehmen sollten, geplant. Neben der Rechts- und Fachaufsicht für den jeweiligen Bezirk sollte jede Regionaldirektion für einen fachlichen Schwerpunktbereich die alleinige bundesweite Zuständigkeit haben.
Die Entscheidung über die Bezirke und Standorte der künftigen Regionaldirektionen sollte erst nach Billigung des noch zu entwickelnden Grobkonzeptes durch den zuständigen Lenkungsausschuss erfolgen. Im Anschluss hieran sollten - neben den Bundestagsabgeordneten und dem Haushaltsausschuss beim Bundestag - die betroffenen Ministerpräsidenten zur Standortfrage unterrichtet werden. Die anschließende Reformdiskussion hat dann die Zollverwaltung in einer internen vertraulichen Arbeitsgruppe ohne externe Beteiligung geführt.
Nachdem die Landesregierung durch die Bundeszollabteilung bei der Oberfinanzdirektion Hannover Anfang November 2006 davon erfahren hatte, dass Hannover nicht Standort einer neu zu gründenden Bundesfinanzdirektion werden solle, hat Ministerpräsident Wulff umgehend telefonisch Kontakt zu Bundesfinanzminister Steinbrück aufgenommen. In diesem Gespräch hat der Ministerpräsident nachdrücklich für den Standort Hannover geworben und u. a. auf die hohe fachliche und organisatorische Kompetenz der hiesigen Zollabteilung hingewiesen und die spürbaren Synergieeffekte bei Bildung einer integrierten Zollabteilung innerhalb der Oberfinanzdirektion Hannover hervorgehoben. Außerdem hat der Ministerpräsident die unbestreitbaren Standortqualitäten der Landeshauptstadt Hannover deutlich gemacht und vor dem Hintergrund der in den vergangenen 15 Jahren bereits zu verzeichnenden Verluste von Arbeitsplätzen durch Zollstrukturanpassungen nachdrücklich für die Bündelung der Zollzuständigkeiten am Standort Hannover geworben.
Mit einem weiteren Schreiben vom 6. November 2006 hat mir die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen Dr. Hendricks dann das angekündigte Grobkonzept übersandt. Die Fachaufgaben der Zollverwaltung sollen hiernach künftig auf der Ebene der örtlichen Behörden (bundesweit 43 Hauptzollämter mit derzeit 285 zugeordneten Zollämtern sowie 8 Zollfahn- dungsämter) wahrgenommen werden, wodurch die örtlichen Zollbehörden gestärkt werden sollen. Dies soll zeitgleich zu einer Neuausrichtung und Straffung der Mittelbehörden führen, deren Schwerpunktaufgabe es zukünftig sein wird, eine bundeseinheitliche Rechtsauslegung und -anwendung in der Zollverwaltung zu gewährleisten. Beigefügt war zusätzlich eine gesonderte Übersicht zur Festlegung der Bezirke und der Standorte der neuen Bundesfinanzdirektionen, zu denen Hannover bedauerlicherweise nicht gehören wird.
Nach hiesigen Erkenntnissen sind zum derzeitigen Stand vor Ort in der Zollabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover 257 Beschäftigte direkt von der Auflösung betroffen. Erst nach Erstellung der Feinkonzeption wird sich abschätzen lassen, wie viele Beschäftigte infolge der Aufgabenverlagerungen zur Ortsinstanz werden wechseln können.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Heinrich Aller, Christa ElsnerSolar, Susanne Grote, Wolfgang Jüttner, Günter Lenz, Sigrid Leuschner, Walter Meinhold, Heidrun Merk, Axel Plaue (SPD-Fraktion) im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Beweggründe seitens des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Standortfrage sind der Landesregierung naturgemäß nicht bekannt. Dem Grobkonzept und der Bezirks- und Standortübersicht ist zu entnehmen, dass die Festlegung der Bezirke der künftigen Bundesfinanzdirektionen im Wesentlichen darauf basiert, wirtschaftliche Schwerpunktzentren mit strukturschwächeren Gebieten zu verzahnen, um bundesweit eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten. Außerdem soll diesen jeweils eine vergleichbare Anzahl an Ortsbehörden und Personal zugewiesen werden. Folgende Bezirke mit gesonderten Zuständigkeiten sollen geschaffen werden:
- Bezirk „Mitte“ (Standort Potsdam): Flughäfen Berlin (künftig Berlin/Brandenburg), Hannover und Leipzig unter Verzahnung der Wirtschaftszentren in Westdeutschland und Berlin mit den strukturschwächeren Gebieten in Ostdeutschland,
- Bezirk „West“ (Standort Köln): Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Frankfurt am Main, Abdeckung der schwerpunktmäßig in Westdeutschland in diesem Bereich bestehenden Wirtschaftszentren,
- Bezirk „Südwest“ (Standort Neustadt an der Weinstraße): Außengrenze zur Schweiz unter Einbeziehung der Grenze des Bezirks des Hauptzollamts Augsburg (Bezirk „Südost“),
eingestellt im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de, dort unter „Aktuelles“, dort wiederum mit Datum 6. November 2006 unter „Pressemitteilungen“.
Zu 2: Wie bereits dargestellt, sind bei der Zollabteilung der Oberfinanzdirektion vor Ort in Hannover nicht 400, sondern 257 Beschäftigte direkt von der Auflösung betroffen. Für einen Teil der Betroffenen besteht die Hoffnung auf einen Wechsel zur Ortsebene infolge der Aufgabenverlagerung und der damit einhergehenden Stärkung in diesem Bereich. Die verbleibenden Beschäftigten sind von der Umstrukturierung im Kern betroffen. Für die Landesregierung stehen die Interessen dieser in Hannover und damit in Niedersachsen betroffenen Beschäftigten im Vordergrund. Aus diesem Grund hat Ministerpräsident Wulff seinerzeit auch umgehend beim Bundesfinanzminister interveniert. Wir werden prüfen, inwieweit das Land bei der beabsichtigten sozialverträglichen Ausgestaltung des Unstrukturierungsprozesses im Interesse der Beschäftigten Hilfestellung leisten kann.