Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Antrag soll federführend dem Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und dem Petitionsausschuss überwiesen werden. Es ist zusätzlich beantragt worden, den Antrag der Ausländerkommission zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 31: Staatliches Wettmonopol erhalten - ohne Wenn und Aber! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3365

Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, den Antrag ohne Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Antrag soll federführend dem Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Der 38. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 24. bis 26. Januar 2007 vorgesehen.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich finde, es ist unhöflich, wenn Sie den Saal schon verlassen, während der Präsident Ihnen noch Mitteilungen macht. Einen Augenblick können Sie hier noch verweilen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Tagesordnung und den Beginn der Sitzung bestimmen.

Jetzt kommen die Wünsche, die Ihnen das Präsidium übermitteln will. Deswegen habe ich Sie darum gebeten, noch einen Augenblick im Saal zu bleiben. Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2007. Kommen Sie gut nach Hause! Wir werden uns im Januar wiedersehen.

(Beifall im ganzen Hause)

Schluss der Sitzung: 17.04 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 18:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/3370

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 4 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Pech und Pannen in der Erlebniswelt Weserrenaissance - Pleite vorprogrammiert?

Im Januar 2003 beginnt der Umbau des Hamelner Hochzeitshauses zum Zentrum der „Erlebniswelt Renaissance“, die auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums als „kulturtouristisches Modellprojekt“ im Bereich Kulturwirtschaft besonders hervorgehoben wird. Weiter heißt es: „Der Investitionsbedarf ist ermittelt, die Finanzierung durch das Land Niedersachsen, die EU und die beteiligten Landkreise sichergestellt“. Die Gesamtinvestition für das Projekt wird - zunächst - auf 14 Millionen Euro beziffert. 70 % davon sind Landes- und EU-Mittel. Laut Wirtschaftsministerium gibt es Interesse an einer Beteiligung in NordrheinWestfalen und Sachsen sowie aus dem Ausland, konkrete Kooperationen seien verabredet. Ab 2005 wird mit 350 000 Besuchern pro Jahr an allen Standorten zusammen (Hamelner Hochzeitshaus als Zentrum und die „Netzwerk- Standorte“ Schloss Bückeburg, Mausoleum und Martinikirche in Stadthagen, Schloss Hämel- schenburg, die Innenstadt von Rinteln und Höxter und das Schloss Bevern) gerechnet.

Gerade im Herzstück des „offensiv entwickelten touristischen Pilotprojektes“ (Internet MW), im Hochzeitshaus in Hameln, zieht sich von Beginn an eine Kette von Pannen durch. Die Eröffnung findet nach dreimaliger Verschiebung am 1. September 2005 statt, aber die sogenannten E-Guider funktionieren nicht. Die gesamte Hightech-Inszenierung, die das Lebensgefühl in der Renaissance als Geschichte in Geschichten vermitteln soll, ist damit nicht realisierbar. Die m.a.k.-Gruppe, die das Konzept für das Projekt entwickelt hat und als Generalunternehmer mit dessen Umsetzung beauftragt wurde, bekommt die Technik nicht in den Griff und muss Insolvenz anmelden. Auch ein neuer Vertragspartner scheitert an der Lösung der technischen Probleme und geht ebenfalls in die Insolvenz. Bis heute läuft das System nicht einwandfrei.

Im Juli 2006 droht nach der technischen auch die finanzielle Pleite. Der Aufsichtsrat der EWR GmbH erstellt gemeinsam mit der Weserbergland AG einen Masterplan, der ermittelte Finanzbedarf beträgt eine Million Euro. Die drei

Gesellschafter-Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden schießen 500 000 Euro nach, das Land Niedersachsen sichert einen verlorenen Zuschuss in gleicher Höhe zu. Aus den 14 Millionen Euro Gesamtinvestition sind inzwischen 17 Millionen geworden, allein der Landkreis Hameln-Pyrmont bürgt mit weiteren 2,3 Millionen.

Bereits im Oktober 2006 wird der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung über einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf von ca. 650 000 Euro informiert. Ein anschließend durchgeführter Kassensturz ergibt eine tatsächliche Finanzierungslücke von 1,341 Millionen Euro. Hierin enthalten sind Zahlungen an den mittlerweile insolventen Generalunternehmer in Höhe von 834 000 Euro für die Standorte Bückeburg und Bevern, für die es keine Gegenleistung gegeben hat. Diese Zahlungen für die Erstellung künstlerischer Werke erfolgten bis Ende September 2005, bereits im Dezember 2005 wurde deutlich, dass nur eine unzureichende Leistungserfüllung erbracht wurde. Folgender Finanzierungsschlüssel soll durch die politischen Gremien der beteiligten Landkreise beschlossen werden: Landkreis Hameln-Pyrmont 543 600 Euro, Landkreis Schaumburg 576 500 Euro, Landkreis Holzminden 135 900 Euro. Am 27. November 2006 hat der Kreistag Hameln-Pyrmont die anteilige Defizitabdeckung beschlossen, die anderen beteiligten Kreistage entscheiden noch im Dezember.

Bestandteil der Beschlussvorlage ist auch ein Strategiepapier, das neben der Einnahmenund Kostenplanung auch einen Überblick über Maßnahmen gibt, die sicherstellen sollen, dass „nach Deckung des Kapitalbedarfs die Einnahmen die laufenden Auszahlungen decken“.

Von Anfang an ist das Land Niedersachsen im Aufsichtsrat vertreten gewesen, bis September 2006 durch einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dann durch einen Vertreter der Regierungsvertretung Hannover.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Initiator des Pilotprojekts Erlebniswelt Renaissance an der Erstellung des Strategiepapiers mitgewirkt, und seit wann war der Vertreter des Landes im Aufsichtsrat über die finanzielle Schieflage der EWR GmbH informiert, hier insbesondere über die Abschlagszahlungen an die m.a.k.-Gruppe, die ohne Gegenleistungen blieben?

2. Wie beurteilt das Ministerium die geplanten Maßnahmen zur mittelfristigen Konsolidierung im Hinblick auf eine Kostenreduktion durch standortbezogene Betrachtung, die vollständige Kreditablösung durch die Landkreise und das prognostizierte Besucheraufkommen?

3. Sieht sich die Landesregierung bzw. das Ministerium als Initiator des Projekts in der Verantwortung, bei weiteren Liquiditätsproblemen zusätzliche Mittelgewährungen vorzunehmen oder wird diese Verantwortung bei anderen gesehen?

Der Wortlaut der Mündlichen Anfrage unterstellt in den Ziffern 1 und 3, dass es sich bei der Erlebniswelt Renaissance im Weserbergland, kurz EWR, um ein vom MW initiiertes Projekt handelt. Das ist falsch und bedarf deshalb vorab der Klarstellung. Das Projekt geht zurück auf entsprechende Vorschläge, die Gegenstand der im Jahr 2000 im Auftrag des Deutschen Tourismusverbandes von Frau Prof. Dr. Romeiß-Stracke erstellten und vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierten Studie „Erlebniswelt Renaissance“ waren. Diese Überlegungen wurden seinerzeit von der Region aufgegriffen, vom MW unterstützt und von der in der Folgezeit gegründeten EWR GmbH umgesetzt.

Die in Ihrer Anfrage dargestellten technischen und finanziellen Probleme der EWR sind insbesondere deshalb bedauerlich, weil die EWR dadurch noch nicht die Chance hatte, sich am Markt zu bewähren. Gleichwohl bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass eine funktionierende und professionell geführte EWR so viele Besucher gewinnen kann, dass sich der Betrieb rechnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: An der Erstellung des von Ihnen erwähnten Strategiepapiers hat mein Haus nicht mitgewirkt. Über eine neuerliche Finanzierungslücke in Höhe von 650 000 Euro, insbesondere die Zahlungen an die m.a.k.-Gruppe, wurde das MW am Morgen des Tages der Aufsichtsratssitzung vom 16. Oktober 2006 informiert.

Zu 2: Die geplanten Maßnahmen zur mittelfristigen Konsolidierung erscheinen aus heutiger Sicht erfolgversprechend, wenn außer dem Landkreis Hameln-Pyrmont auch die Landkreise Schaumburg und Holzminden ihre Anteile zur Deckung der Finanzierungslücke übernehmen. Die in dem Strategiepapier angenommenen 50 000 Besucher sind meines Erachtens im Blick auf vergleichbare Einrichtungen wie Museen, Science Center etc. bei einer marktreifen und professionell beworbenen EWR durchaus realistisch, zumal bereits in diesem Jahr trotz mangelhafter Technik und ohne Marketing 12 000 Besucher gezählt wurden.

Zu 3: Wir haben wegen der Bedeutung des Projekts angesichts der bereits im Sommer dieses Jahres aufgetretenen Finanzierungslücke für das Jahr 2007 einen zusätzlichen verlorenen Zuschuss in Höhe von 500 000 Euro in Aussicht gestellt. Vor dem Hintergrund der bereits gewährten 70-prozentigen Förderung aus EU-, Landes- und Bundesmitteln sehe ich für eine weitere Mittelgewährung keinen Spielraum, sondern die Gesellschafter in der Verantwortung.

Anlage 2

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 5 der Abg. Karsten Behr, Axel Miesner, Ulrike Schröder (CDU) und Christian Dürr (FDP)

DGB-Kritik an Niedersachsens Umweltpolitik

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist und bleibt eine vorrangige Aufgabe der Landespolitik. Die niedersächsische Umweltpolitik ist deshalb auf Nachhaltigkeit im Sinne des RioProzesses ausgerichtet, also auf den Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem.

Die niedersächsische Umweltpolitik wurde anlässlich einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen Bremen - Sachsen-Anhalt, am 15. November 2006 durch verschiedene Behauptungen des DGB kritisiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des DGB an der Auflösung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie?

2. Sieht die Landesregierung die Fortentwicklung der Fachkompetenz im Küstenschutz durch die neue Organisationsstruktur der Landesumweltverwaltung gefährdet?

3. Wie haben sich die Wirkungsmöglichkeiten der Großschutzgebietsverwaltungen im Zuge der Verwaltungsmodernisierung verändert?

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Prozess der Verwaltungsmodernisierung in den Jahren 2003 bis 2004 durchgeführt, um die Landesverwaltung und damit auch die niedersächsische Umweltverwaltung schlanker, moderner und kundenfreundlicher aufzustellen. Mit der Auflösung der Bezirksregierungen und des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) zum 31. Dezember2004 wurde eine Verwaltungsebene eingespart.