Protokoll der Sitzung vom 27.06.2003

Zu 2: Die Entscheidung, Mittel von der Schiene auf den Straßenbau umzuschichten, kann allein der Bund treffen. Wünschenswert ist es, Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur in jedem Fall auch zu nutzen.

Zu 3: Die Funktion des Bundes ist bereits eingangs skizziert. Soweit die Frage auf die Einflussmöglichkeiten des Landes abstellt, sind diese eng begrenzt auf Nahverkehrsprojekte, weil das Land hier

und nur hier regelmäßig gegenfinanziert. Im Übrigen beschränken sich die Möglichkeiten des Landes darauf, die Aktivitäten der Bahn kontinuierlich zu begleiten, um Interessen des Landes einbringen und Abläufe koordinieren zu können.

Anlage 2

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Johanne Modder und Hans-Werner Pickel (SPD):

Schulreform gibt auf unseren Inseln Probleme

In der Nordwest-Zeitung vom 28. April 2003 regt Kultusminister Bernd Busemann eine Insel-Konferenz in Sachen Schulangelegenheiten an. Auf dieser Konferenz soll darüber gesprochen werden, wie Sonderregelungen für die Inseln wegen der Veränderung im Schulsystem aussehen könnten. Hintergrund für die Sonderregelung ist, dass die geplante Abschaffung der Orientierungsstufe und die Sortierung der Kinder bereits nach der vierten Klasse zu großen Problemen auf den Inseln führen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat diese Insel-Konferenz bereits stattgefunden? Wenn nein, wann findet sie statt?

2. Welche konkreten Probleme stellen sich für die Inseln durch den Schulgesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP?

Die zentrale Aussage dieser Kleinen Anfrage lautet: „Schulreform gibt auf unseren Inseln Probleme“. Diese Aussage muss ich zunächst einmal relativieren. Probleme in der differenzierten Beschulung der Kinder und Jugendlichen hat es auf einem Teil der Inseln schon immer gegeben. Im Kern ging und geht es dabei darum, für sehr geringe Schülerzahlen ein differenziertes Bildungsangebot vorzuhalten. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler auf den Inseln wünschen –dies ist durchaus verständlich – eine möglichst lange Beschulung ihrer Kinder auf den Inseln und damit ein Angebot an weiterführenden Schulformen, das diese Beschulung sicher stellt. Die Abschaffung der Orientierungsstufe und die Einrichtung des gegliederten Schulwesens ab dem 5. Schuljahrgang erfordern jetzt neue Überlegungen.

Die Probleme in der Beschulung, die auf den Inseln bestehen, müssen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden. Die zuständige Bezirksre

gierung hat daher bereits vor den Osterferien 2003 im Niedersächsischen Internatsgymnasium in Esens eine sog. Inselkonferenz aller Schulleiterinnen und Schulleiter durchgeführt. Dabei ging es bereits um die Folgen der voraussichtlichen schulstrukturellen Veränderungen für die einzelnen Inseln. In Esens wurde vereinbart, zu einem nächstmöglichen Termin eine derartige Konferenz mit erweitertem Teilnehmerkreis zu wiederholen. Dies habe ich ausdrücklich begrüßt und bei meinem Besuch anlässlich des Jubiläums der HermannLietz-Schule auf Spiekeroog deutlich unterstützt.

Ziel dieser Konferenz soll sein, eine Analyse der Problemlagen der Inselschulen sowie einen Austausch über bestehende Handlungsmöglichkeiten durchzuführen. Es soll weiterhin die Suche nach Lösungen zur Frage der Schulformangebote, zur Schulstruktur und zur Entwicklung der Schulqualität begonnen werden. Dabei soll es u. a. auch um Fragen des Personaleinsatzes, der Aus- und Fortbildung und der Zusammenarbeit mit Unterstützungssystemen gehen. Es geht um schulstrukturelle Veränderungen, aber auch um andere Fragen der qualitativen Weiterentwicklung der Arbeit in den Inselschulen.

Die gegenwärtige Schulstruktur stellt sich wie folgt dar:

auf allen Inseln gibt es Grundschulen und Orientierungsstufen,

Borkum, Juist und Langeoog führen eine Haupt- und Realschule,

Norderney eine Kooperative Gesamtschule bis Klasse 10,

Baltrum eine Hauptschule,

Spiekeroog eine Hauptschule und ein Gymnasium ab 7. Schuljahrgang (Hermann-Lietz-Schu- le, Schule in freier Trägerschaft), und

Wangerooge führt eine Haupt- und Realschule und ein Gymnasium.

Aufgrund dieser Schulstruktur auf den Inseln stellt sich beispielsweise die Frage, ob auf Baltrum und Spiekeroog Realschulangebote trotz extrem geringer Schülerzahlen geschaffen werden können. Ich darf das Problem am Beispiel Spiekeroog deutlich machen: Dort besuchen derzeit zwölf Schülerinnen und Schüler die Orientierungsstufe in einer kombinierten Klasse 5/6. Im kommenden Schuljahr werden es elf Schülerinnen und Schüler sein. Es wird

in der Konferenz zu erörtern sein, wie diesen geringen Schülerzahlen ein differenziertes Unterrichtsangebot unterbreitet werden kann. Dabei sind, dies dürfte angesichts der Haushaltslage nachvollziehbar sein, Fragen der Unterrichtsversorgung von erheblicher Bedeutung. Es wird in der Konferenz auch zu erörtern sein, wie auf den Inseln ohne gymnasiales Angebot ein solches möglicherweise für die Schuljahrgänge 5 und 6 vorgehalten werden kann.

Diese und andere Fragen werden Gegenstand der Beratungen in der sog. Inselkonferenz sein, zu der die Bezirksregierung Weser-Ems die Schulleitungen, die Vorsitzenden der Schulelternräte, Vertreter der Schulträger, einen Vertreter der Ostfriesischen Landschaft sowie Landtagsabgeordnete eingeladen hat. Damit sind alle an Schule Beteiligten in diese Vorüberlegungen eingebunden, sodass eine vollständige Analyse der Situation erstellt und der daraus resultierende Handlungsbedarf erarbeitet werden können. In der Folge dieser Konferenz werden dann in Absprache zwischen Bezirksregierung und Kultusministerium Lösungen erarbeitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Schulabteilung der Bezirksregierung Weser-Ems hat zu der Inselkonferenz am 24. Juni 2003 eingeladen.

Zu 2: Die konkreten Probleme werden anlässlich dieser Konferenz erörtert; im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Ergebnisse der Inselkonferenz werden für Bezirksregierung und Kultusministerium Anlass sein, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 7 des Abg. Thomas Oppermann (SPD);

Stadt Göttingen kreisfrei stellen

Der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen vertritt seit Jahren und zuletzt im Göttinger Tageblatt vom 12. Mai 2003 die Forderung, die Stadt müsse kreisfrei gestellt werden. Dies sei „die sauberste und klarste Lösung, um die finanziellen Beziehungen darzustellen und zu regeln“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt sie, der Stadt Göttingen den Status einer kreisfreien Stadt zu verleihen?

2. Welche Möglichkeiten sieht sie, die „finanziellen Beziehungen“ zwischen der Stadt und dem Landkreis anders als durch Auskreisung der Stadt klar zu regeln?

3. Wird sie im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht bzw. Kommunalberatung dem Oberbürgermeister der Stadt Göttingen und dem Landrat des Landkreises Göttingen mit Rat und Tat und zusätzlichen Finanzmitteln zur Seite stehen, um die „finanziellen Beziehungen“ zwischen Stadt und Landkreis klar „darzustellen und zu regeln“?

Zu 1: Der Landesregierung liegt eine Forderung der Stadt Göttingen, die Kreisfreiheit wieder herzustellen, nicht vor. Über eine solche Forderung hätte der Rat der Stadt Göttingen zu beschließen. Sie wäre nur im Gesetzeswege zu erfüllen, nämlich durch Aufhebung des Göttingen-Gesetzes und Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Ggf. würde die Landesregierung einen solchen Antrag prüfen.

Zu 2: Durch Urteil des Nds. Staatsgerichtshofs vom 16. Mai 2001 ist § 2 des Göttingen-Gesetzes vom 1. Juli 1964 (Nds. GVBl. S. 134) in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze vom 12. März 1999 (Nds. GVBl. S. 74) für unvereinbar mit Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung und daher für nichtig erklärt worden. Ursache hierfür war eine fehlende Regelung bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs, wonach die Aufgabenverteilung zwischen der Stadt und dem Landkreis Göttingen hätte berücksichtigt werden müssen. Obwohl die Stadt Göttingen Träger einer Vielzahl von Kreisaufgaben des eigenen Wirkungskreises ist, wurde sie finanzausgleichsrechtlich in diesem Aufgabenbereich wie eine kreisangehörige Gemeinde behandelt. Dieser Mangel ist mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich vom 28. August 2002 (Nds. GVBl. S. 366) beseitigt worden.

Der Gesetzentwurf wurde seinerzeit unter Mitwirkung und in Abstimmung mit Stadt und Landkreis Göttingen erarbeitet. Von den Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben des Landkreises Göttingen abzüglich des Betrages, mit dem die Sozialhilfelasten berücksichtigt werden, erhält die Stadt Göttingen jetzt einen Anteil von 41,6 vom Hundert. Damit sind die „finanziellen Beziehungen“ zwischen der Stadt und dem Landkreis Göttingen im

Sinne des Urteils des Nds. Staatsgerichtshofs abschließend geregelt worden. Weitere Regelungen der „finanziellen Beziehungen“ können nur von den Betroffenen selbst erfolgen. Möglichkeiten hierfür wurden in Gesprächen des Innenministeriums mit Stadt und Landkreis Göttingen aufgezeigt.

Zu 3: Es versteht sich von selbst, dass die Kommunalaufsicht der Stadt und dem Landkreis Göttingen bei der weiteren Lösung ihrer finanziellen Beziehungen beratend zur Seite stehen wird, falls dies die Betroffenen wünschen.

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 8 der Abg. Rebecca Harms (GRÜNE):

Achsschaden und Kontaminationen an CASTOR-Behältern?

Laut einer Pressemeldung (ddp vom 9. Mai 2003) wurde in Frankreich ein Schaden an der Achse eines CASTOR-Waggons festgestellt. Das Eisenbahnbundesamt hat dieses Vorkommnis bestätigt. Es handelte sich dabei um den Transport eines Leerbehälters von Sellafield zum AKW Unterweser. Der Waggon wurde am 29. April in Thionville gestoppt, und der Schaden wurde in Frankreich drei Tage später, am 2. Mai, repariert. Im Zusammenhang mit dieser Meldung kursieren bisher unbestätigte Berichte, dass es auch wieder zu unzulässigen radioaktiven Kontaminationen an Transportwagen und -behältern gekommen sein soll. In Frankreich sollen derartige Grenzwertüberschreitungen an CASTORWaggons wiederholt auftreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den aufgetretenen Achsschaden?

2. Hat es Probleme mit den Transportwagen schon häufiger gegeben, wenn ja, welcher Art waren die Probleme?