Die Evangelische Zeitung, Christliche Wochenzeitung für Niedersachsen, berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. November 2006 über eine Podiumsdiskussion zum Thema „Grüne Gentechnik“, die am 14. November 2006 in der Uelzener St. MarienKirche stattgefunden hat. Dabei wurde auf eine Initiative der Landesregierung zur Förderung der Grünen Gentechnik hingewiesen. Unter anderem sollen hiermit ein Beitrag zu mehr Offenheit und Transparenz auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik geleistet und neues technologisches Wissen in Jugend und Gesellschaft befördert werden. An der Umsetzung dieser Initiative sollen verschiedene Ministerien unter Federführung des ML beteiligt werden. In diesem Zusammenhang soll im Niedersächsischen Kultusministerium unter Beteiligung der Universitäten Hannover und Oldenburg ein Konzept zur verstärkten Vermittlung von Lern- und Fortbildungsinhalten der Grünen Gentechnik für die gymnasiale Oberstufe entwickelt werden, unter Einbeziehung ethisch-religiöser Fragen.
Zu 1: Es ist angedacht, das Konzept im Rahmen eines Pilotprojektes praktisch zu erproben. Geplant ist, dass mehrere Gymnasien in der Region Hannover mit Partnerschulen sowie einem Schulungszentrum an der Universität Hannover zusammenarbeiten. Die Aufgabe des Schulungszentrums soll in der molekularbiologischen Schulung von Lehrkräften und ausgewählten Schülergruppen und ihrer kritischen Auseinandersetzung mit Nutzen und Risiken der Grünen Gentechnik bestehen.
Zu 2: Der zur Durchführung des Pilotprojektes erforderliche Aufwand (Personal, Sachkosten, Eigen- und Drittmittel) wird zurzeit ermittelt. Belastbare Angaben sind noch nicht möglich. Das Projekt wird wahrscheinlich im Jahr 2008 beginnen.
Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der geplanten Novellierung der Prüfungsverordnung für das Lehramt PVO-Lehr I wieder ein eigenständiges Lehramt für Realschulen einzuführen.
Mit einem eigenständigen Lehramt für Realschulen würde die Flexibilität des Einsatzes der Lehrkräfte erheblich eingeschränkt. Angesichts der demografischen Entwicklung und der starken Verschiebungen bei der Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen bestehenden Schulformen wird es jedoch zukünftig zunehmend erforderlich sein, Lehrkräfte in der Sekundarstufe I flexibel in den verschiedenen Schulformen einsetzen zu können. Zudem gibt es schon heute in immer mehr Bundesländern keine eigenständige Realschule mehr, und auch in Niedersachsen wird die derzeitige Gliederung der Schulformen auf Dauer nicht mehr aufrechtzuerhalten sein.
1. Worin sieht die Landesregierung die pädagogischen Besonderheiten des Realschulunterrichtes, die ein eigenständiges Lehramt für Realschulen zwingend erforderlich machen?
2. In welchen anderen Bundesländern gibt es noch die Ausbildung für ein eigenständiges Lehramt für Realschulen, und welche Lehrämter gibt es in den übrigen Bundesländern?
3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Lehrkräfte mit dem Lehramt für Realschulen künftig entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen, der Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen Schulformen und der Weiterentwicklung des Schulwesens flexibel eingesetzt werden können?
Nicht nur dem Vernehmen nach, sondern tatsächlich wird in meinem Hause entsprechend der Landtagsentschließung vom 6. Oktober 2005 an der Novellierung der geltenden Prüfungsverordnung gearbeitet und eine neue Lehramtsstruktur geschaffen. Das heißt, Lehramtsstudiengänge und Vorbereitungsdienst für das bisherige Lehramt an Grund , Haupt- und Realschulen werden wieder in
Diese Korrektur ist dringend erforderlich; denn das 1998 von der ehemaligen Landesregierung eingeführte Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ist ein Irrweg! Es ist weder bedarfsorientiert noch flexibel! Die Absolventenzahlen belegen: Von den seit 2002 pro Jahr durchschnittlich 1 100 Absolventinnen und Absolventen aus dem Vorbereitungsdienst weisen nur etwa 300 bis 400 den Studienschwerpunkt Haupt- und Realschule nach. Das entspricht bei Weitem nicht dem erforderlichen Bedarf der Realschule. Demgegenüber sind die 700 bis 800 schwerpunktmäßig für die Grundschule ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen nicht flexibel einsetzbar. Das Fächerspektrum der Realschule ist deutlich breiter als das der Grundschule. Darüber hinaus reichen die studierten Inhalte der Kurzfächer nicht für den Einsatz im Fachunterricht der Realschule, der andere fachund schulformspezifische Ansprüche stellt.
Dem Bedarfsüberhang der Absolventinnen und Absolventen mit dem Schwerpunkt Grundschule steht ein akuter Fachlehrermangel in der Realschule gegenüber, der nicht ausgeglichen werden kann. Benötigt werden Fachlehrkräfte mit hohem fachlichen und pädagogischen Niveau für alle Fächer, insbesondere aber für Mangelfächer wie Physik, Chemie oder Französisch.
Weil wir es uns nicht länger leisten können, am Bedarf vorbei auszubilden, wird die Prüfungsverordnung überarbeitet und zum WS 2007/08 in Kraft treten. Sowohl in den Bildungswissenschaften als auch in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer werden die notwendigen schulformspezifischen Akzente gesetzt. Um die Studierenden frühzeitig auf die spätere Berufstätigkeit vorzubereiten, werden selbstverständlich auch die schulpraktischen Studien an den schulformspezifischen Profilen orientiert sein.
Zu 1: Die pädagogischen Besonderheiten des Realschulunterrichts ergeben sich aus dem Aufgabenbereich dieser Schulform, der spezifische Kompetenzanforderungen an pädagogische Entscheidungen und an pädagogisches Handeln stellt. Diese orientieren sich am Alter und Entwicklungsstand, der Leistungsfähigkeit und den Neigungen
der Schülerinnen und Schüler. Realschullehrkräfte sollen im Studium und Vorbereitungsdienst Bildungs- und Erziehungsprozesse kennen und anwenden lernen, die es ermöglichen, den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie erfolgreich auf die berufs- oder studienbezogene Fortsetzung ihres Bildungsweges vorzubereiten.
a) Ein eigenständiges Lehramt für Realschulen gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz sowie Schleswig-Holstein. Bayern plant für 2008 an der Universität Passau die Einrichtung eines Lehrstuhls für Realschulpädagogik.
b) Ein gesondertes Lehramt für die Grundschule bzw. die Primarstufe gibt es in folgenden Bundesländern: Bayern, Hessen, Sachsen und SachsenAnhalt.
c) Schulformübergreifende Lehrämter, insbesondere für die Sekundarstufe I, gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NordrheinWestfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zu 3: Die Entwicklung der Schülerzahlen und der damit verbundene Einstellungsbedarf an Realschullehrkräften belegen, dass weitaus mehr Absolventinnen und Absolventen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen benötigt werden, als zur Verfügung stehen. Nach dem derzeitig prognostizierten Ersatzbedarf von Realschullehrkräften werden in den kommenden Jahren ca. 400 bis 450 Absolventinnen und Absolventen erforderlich sein - mit weiter steigender Tendenz nach 2011.
Im Göttinger Tageblatt vom 22. Dezember 2006 wurde berichtet, dass „erstmals … in diesem Winter während der Winterferien viele Gebäude der Georg-August-Universität geschlossen werden, um Energiekosten zu sparen.“ Von der Schließung während der Winterferien vom 23. Dezember bis 7. Januar sind auch Biblio
theken der Universität betroffen. Ausnahmen gelten nur für Gebäude mit besonderen Anlagen wie Gewächshäuser und Stallungen.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Notmaßnahme der Georg-August-Universität, durch Schließung der Universität die Energiekosten zu senken?
2. Welche anderen niedersächsischen Hochschulen haben während der Winterferien schließen müssen, um Energiekosten einzusparen?
3. Wird die Landesregierung schließungsbedingte Beeinträchtigungen des Studiums (u. a. beim Verfassen von Seminar- und Examensar- beiten) als Ausnahmetatbestand bei der Erhebung von Studiengebühren berücksichtigen?
Die Georg-August-Universität Göttingen hat am 24. Mai 2006 beschlossen, entsprechend dem Vorbild anderer in- und ausländischer Universitäten in der vorlesungsfreien Zeit vom 23. Dezember 2006 bis 7. Januar 2007 wesentliche Bereiche der Universität zu schließen, um Energiekosten zu sparen. Senat und Personalrat haben der Maßnahme zugestimmt.
Am 14. August 2006 wurden alle Einrichtungen, Fakultäten sowie die Verwaltung hierüber umfassend informiert. Ausnahmen konnten beantragt werden - insbesondere für forschungsrelevante Laborbereiche, Gewächshäuser, Tierlabore sowie Pflanzenwuchskammern. Die Staats- und Universitätsbibliothek öffnete ab 2. Januar 2007 täglich, einschließlich Samstag - jedoch mit reduzierten Zeiten. Die Bereichsbibliotheken Chemie und Physik blieben geschlossen. Die Bereichsbibliothek Forst öffnete vom 2. Januar bis 5. Januar 2007. Die Fakultäten regelten die Öffnungszeiten für ihre Bibliotheken im eigenen Ermessen. So war die juristische Bibliothek ebenfalls ab 2. Januar 2007 geöffnet. Der Bereich Humanmedizin war von den Teilschließungen ausgenommen. Die Zugänglichkeit zu den Gebäuden und somit zu den Laboren war für Berechtigte möglich, jedoch musste auf eine Beheizung über 15 Grad überall dort verzichtet werden, wo keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Zu 1: Die Landesregierung hat keine Veranlassung, die Maßnahmen der Georg-August-Universität Göttingen zu beanstanden. Die Universität Göttingen wird von der Stiftung „Georg-AugustUniversität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts“
getragen. Gemäß § 55 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) nimmt die Stiftung die staatlichen Aufgaben nach § 47 Satz 2 NHG als eigene Aufgaben war. Zu den eigenen Aufgaben gehört die Bewirtschaftung der den Hochschulen zugewiesenen landeseigenen Liegenschaften. Die Stiftung untersteht gemäß § 62 Abs. 1 NHG in diesem Bereich der Rechtsaufsicht des Fachministeriums. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, dass die in der eingangs beschriebenen Form erfolgte Teilschließung von Gebäuden der Universität Göttingen gegen Rechtsvorschriften verstößt. Insbesondere die langfristig vorher erfolgte Ankündigung dieser Maßnahme ermöglichte es potenziell Betroffenen, sich auf die Schließung einzurichten. Außerdem bestanden durch die beschriebenen Öffnungszeiten der Bibliotheken in dem fraglichen Zeitraum erhebliche Zugangsmöglichkeiten zu wissenschaftlichen Materialien.
Zu 2: Folgende niedersächsische Hochschulen haben im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen bzw. über den Jahreswechsel den Betrieb eingeschränkt bzw. eingestellt:
Technische Universität Braunschweig: Schließung vom 27. bis 29. Dezember 2006. Einige Institute hatten einen Notdienst eingerichtet.
Universität Oldenburg: Um Energiekosten zu sparen, erfolgte ein reduzierter Betrieb vom 22. Dezember 2006 bis einschließlich 1. Januar 2007 mit teilweisen Bibliotheksöffnungen.
Universität Osnabrück: Die meisten Bereiche waren in der Zeit vom 27. bis 29. Dezember 2006 geschlossen, um Energiekosten zu sparen; Bibliothek und Studentensekretariat waren jedoch geöffnet.
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig: Der betriebstechnische Dienst war vom 27. bis 29. Dezember 2006 eingeschränkt.
Hochschule für Musik und Theater Hannover: Schließung vom 27. Dezember 2006 bis einschließlich 1. Januar 2007.
Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel: Schließung vom 27. bis 29. Dezember 2006, um insbesondere Urlaubswünschen der Beschäftigten zu entsprechen.
Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Zum Teil eingeschränkter Betrieb, aber Nutzung der Einrichtungen durch Studierende möglich.