Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Zum Teil eingeschränkter Betrieb, aber Nutzung der Einrichtungen durch Studierende möglich.

Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven: Schließung vom 23. Dezember 2006 bis einschließlich 1. Januar 2007. Die Studierenden konnten auf Antrag eine Schlüsselkarte zum Betreten und Benutzen der Gebäude erhalten.

Universität Hildesheim: Schließung vom 22. Dezember 2006 bis einschließlich 1. Januar 2007. Eine entsprechende Schließung gab es bereits zum Jahresende 2005.

Universität Lüneburg: Eingeschränkter Betrieb vom 23. Dezember 2006 bis einschließlich 1. Januar 2007 (Universitätsbib- liothek [UB[ und Rechen- und Medienzentrum [RMZ] waren geschlossen). Derartige Energiesparmaßnahmen in den Weihnachtsferien finden an der Universität Lüneburg bereits seit 2002 statt.

Fachhochschule Osnabrück: Zum Teil eingeschränkter Betrieb (z. B. geänderte Bibliotheksöffnungszeiten).

Zu 3: Die Ausnahmetatbestände bei der Erhebung von Studienbeiträgen sind gesetzlich abschließend geregelt. Unabhängig von der Frage, ob die kurzfristige Teilschließung von Hochschuleinrichtungen zwischen den Feiertagen überhaupt im Einzelfall zu einer Beeinträchtigung des Studiums führt, ist kein Ausnahmetatbestand erfüllt.

Anlage 16

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 17 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Wie wird die Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen umgesetzt?

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird. Die Wasserrahmenrichtlinie soll zu einer Harmonisierung des Gewässerschutzes innerhalb der weiter anwachsenden Gemeinschaft und zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer beitragen.

Die Besonderheit dieser Richtlinie liegt in der konsequenten Umsetzung einer gesamtschaulichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig verfolgt sie zudem aber auch spezifische Sichtweisen. Beide Aspekte zeigen sich insbesondere im

- konsequent flächenhaften, auf das Flusseinzugsgebiet bezogenen Ansatz,

- gewässertypenspezifischen Ansatz,

- kombinierten Ansatz der Betrachtung von Schadstoffen (Emission und Immission) und

- einzelstoff- bzw. gruppenparameterbezogenen Ansatz.

Gefordert wird der gute Zustand für alle EU-Gewässer. Hiermit ist der gute ökologische und der gute chemische Zustand gemeint. Dieses Ziel soll bis zum Jahr 2015 erreicht sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung der WRRL in Niedersachsen, und entspricht dieser den Vorgaben/dem Zeitplan der EU?

2. Wird die o. g. Zielerreichung bis 2015 gewährleistet, und mit welchen Instrumenten und welcher Finanzausstattung soll sie umgesetzt werden?

3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit in den sogenannten Gebietskooperationen (unter besonderer Berücksichti- gung der FFH- und Vogelschutzgebiete), die zum Teil mit den WRRL-Einzugsgebieten übereinstimmen/überlappen, gewährleistet ist und die Vertreter des behördlichen Naturschutzes involviert sind?

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt grundsätzlich das Ziel, bei der Bewirtschaftung der Gewässer in einer Flussgebietseinheit einen guten Zustand zu erhalten oder bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen. Für Oberflächen- und Küstengewässer ist hierfür der gute ökologische und chemische Zustand maßgebend, währenddessen für das Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand den Ausschlag gibt. Dagegen sind bei künstlichen oder erheblich veränderten oberirdischen Gewässern das gute ökologische Potenzial und der chemische Zustand entscheidend. Dem Europäischen Parlament und dem Rat war bei den Beratungen der WRRL durchaus bewusst, dass die genannten Zielsetzungen in zeitlicher Hinsicht sehr ehrgeizig sind. Deshalb wurden bei der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der WRRL im Einklang mit dieser nicht nur eine

ganze Reihe inhaltlicher Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen zugelassen, die in den §§ 64 d, 130 a und § 136 a Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ihren Niederschlag gefunden haben, sondern es wurden auch Fristverlängerungen geregelt. Nach den §§ 64 c, 130 a und 136 a Abs. 4 Satz 3 NWG besteht die Möglichkeit, die Zielerreichungsfrist des Jahres 2015 höchstens zweimal um jeweils sechs Jahre zu verlängern, wenn die natürlichen oder technischen Gegebenheiten dies erfordern oder die Einhaltung der grundsätzlichen Frist des Jahres 2015 einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Darüber hinaus ist eine weitere Fristüberschreitung zulässig, solange die Bewirtschaftungsziele wegen der natürlichen Gegebenheiten nicht erreichbar sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die bisherige Umsetzung der WRRL in Niedersachsen ist richtlinienkonform vollzogen worden. Die nach Artikel 5 der WRRL für die niedersächsischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser vorzunehmende Bestandsaufnahme zu den Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten und die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung sind seinerzeit fristgerecht im Dezember 2004 erstellt und anschließend der EU-Kommission übermittelt worden. Auch die nach Artikel 8 der WRRL aufzustellenden und in Betrieb zu nehmenden Überwachungsprogramme zum Zustand der Oberflächengewässer, des Grundwassers und von Wasserkörpern in Schutzgebieten erfolgte termingerecht zum Dezember 2006. Weiterhin ist jüngst die Bekanntmachung der Anhörungsdokumente zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm in den Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser nach Artikel 14 Abs. 1 Buchst. a) der WRRL fristgerecht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 45 vom 20. Dezember 2006, Seite 1456, erschienen. Als Nächstes sind die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen nach Artikel 14 Abs. 1 Buchst. b) der WRRL bis Jahresende 2007 zu veröffentlichen. Erste Entwürfe hierzu werden zurzeit auf der Koordinierungsebene der Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Ems, Rhein und Weser erarbeitet und sollen anschließend auch in den niedersächsischen Gebietskooperationen zur regionalen Abstimmung behandelt werden.

Zu 2: Bereits jetzt ist nach dem Ergebnis der Bestandsaufnahme und der seitdem gewonnenen

Erkenntnisse absehbar, dass der von der WRRL als grundsätzliches Ziel vorgegebene gute Zustand der Gewässer in den niedersächsischen Anteilen an den Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser nicht überall bis zum Jahre 2015 gewährleistet sein wird. Ob und inwieweit jeweils konkret von den in der Vorbemerkung genannten Ausnahme- und Fristverlängerungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen sein wird, lässt sich in diesem Stadium des Vollzugs noch nicht abschätzen. Hierfür sind zunächst die Ergebnisse der jetzt beginnenden Überwachungsprogramme abzuwarten sowie der erste Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zu erarbeiten, die bis zum Ende des Jahres 2009 zu erstellen sind und mit deren Aufstellung im Laufe dieses Jahres begonnen wird.

Zur rechtzeitigen Vorbereitung dieser Maßnahmenprogramme und Durchführung konkreter Maßnahmen ab 2009 führt das Niedersächsische Umweltministerium in Zusammenwirken mit seinen Partnern aus Verbänden, von Ingenieurbüros, von kommunalen und staatlichen Dienststellen sowie Wassernutzern ausgesuchte Pilotprojekte durch. Zielsetzung ist es, die gemeinsame Durchführung fachbereichsübergreifender, komplexer Maßnahmen zu testen. Die Übertragbarkeit der erprobten Vorgehensweise und Methodiken auf die landesweite Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme steht dabei im Vordergrund der Pilotprojekte.

Für ein Projekt aus dem Aktionsprogramm LIFE der EU zur Entwicklung von Maßnahmenprogrammen bei der Reduktion diffuser Gewässerbelastungen aus der Landwirtschaft, das sich über die Jahre 2005 bis 2008 erstreckt, sind rund 4,45 Millionen Euro veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2007 sind für die Umsetzung der WRRL bei Kapitel 15 52 TGr. 64 bis 66 insgesamt 2,9 Millionen Euro veranschlagt. Neben diesen Mitteln, die bereitgestellt werden, um Bewertungsverfahren zu entwickeln und zu testen, werden aus den laufenden Mitteln für den Gewässerkundlichen Landesdienst die sich daran anschließenden Aufgaben des operativen Geschäfts finanziert. Zur Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren ab 2009 werden ab dem Haushaltsjahr 2007 zudem Haushaltsmittel aus der Abwasserabgabe in einer eigens für diesen Zweck neu eingerichteten zweckgebundenen Rücklage angespart werden. Im Jahr 2007 beträgt die Zuführung in diese Rücklage voraussichtlich 4 Millionen Euro. Weiterhin tragen Fachprogramme des Landes wie z. B. das Nieder

sächsische Fließgewässerprogramm auch zur Umsetzung der WRRL bei. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass viele Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen bereits überwiegend oder teilweise mit Einsatz erheblicher finanzieller Ressourcen umgesetzt worden sind bzw. werden. Dazu gehören u. a. die kommunale und industrielle Abwasserreinigung, der kooperative Grundwasserschutz und die Trinkwasserversorgung sowie die naturnahe Fließgewässerentwicklung an unseren Flüssen.

Zu 3: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt der WRRL. Dazu hat Niedersachsen 28 Gebietskooperationen eingerichtet, in denen die Wassernutzer aktiv bei der Umsetzung der WRRL mitwirken und ihr Fachwissen und örtliche Kenntnisse einbringen. Die Gebietskooperationen setzen sich aus ständigen Mitgliedern aus Landkreisen, Gemeinden, Unterhaltungsverbänden, Land- und Forstwirtschaft, Wasserversorgern, Industrievertretern, Umweltverbänden und NLWKN zusammen. Die wesentlichen Aufgaben der Gebietskooperationen sind die aktive Mitwirkung an der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und der Informationsaustausch. Planungsinhalte sollen gemeinsam erarbeitet werden.

Aufgrund des Teilnehmerkreises in den Gebietskooperationen ist gewährleistet, dass die interdisziplinären Gesichtspunkte aus den Natura-2000Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) sowie den Flussgebietseinheiten nach der WRRL berücksichtigt werden und der behördliche Naturschutz eingebunden ist. Da der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in allen Gebietskooperationen vertreten ist, erfolgt beim NLWKN hausintern jeweils eine gegenseitige Abstimmung und Beteiligung der Geschäftsbereiche III (Flussgebietsma- nagement) und IV (Naturschutz). Die kommunalen Behördenvertreter sind ebenfalls in den Gebietskooperationen vertreten und werden jeweils als kommunale Einheitsbehörde für den Naturschutz und die Wasserbewirtschaftung beteiligt.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 18 der Abg. Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE)

Sind noch mehr CDU-Abgeordnete „sichtlich beeindruckt“ von der guten Eingliede

rungspraxis vieler Job-Center ohne Niedersachsen-Kombi?

Der Schaumburger Zeitung vom 16. Dezember 2006 war zu entnehmen, dass der CDU-Landtagsabgeordnete Friedel Pörtner auf seine öffentlich gestellte Anfrage, warum das Job-Center Schaumburg den Niedersachsen-Kombi noch nicht genutzt habe, bei einem Termin mit der Spitze des Job-Centers in Stadthagen die Auskunft erhielt: „Der Niedersachsen-Kombi ist zu bürokratisch und starr. Wir verfolgen das angestrebte Ziel viel erfolgreicher durch eine Mischung verschiedener, ohnehin vorhandener Fördermöglichkeiten.“

Laut Schaumburger Zeitung erläuterten die Geschäftsführer Michael Stemme und Bernd Dittmer dem „staunenden Pörtner“ die genutzten Förderinstrumente und betonten, dass eine jeweils auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene, fein abgestimmte Mischung der vorhandenen Instrumente „wesentlich flexibler, bedarfsorientierter und damit wirkungsvoller“ sei als das starre Niedersachsen-Kombi-Lohn-Modell.

So seien im vergangenen Jahr in Schaumburg rund 300 Langzeitarbeitslose mit insgesamt etwa 8 Millionen Euro gefördert worden. Rund 65 % der Betroffenen, für die eine Einstiegsförderung gewährt worden sei, hätten heute feste sozialversicherungspflichtige Jobs. Insgesamt seien im Jahr 2006 im hiesigen Landkreis 2 020 Langzeitarbeitslose erfolgreich vermittelt worden. Für das kommende Jahr strebe man angesichts der besser laufenden Konjunktur eine Vermittlungszahl von sogar 2 200 an. Bei dem Fördergeld handele es sich im Übrigen um dieselben Finanzmittel der Bundesagentur für Arbeit, die das Land in Form des NiedersachsenKombi propagiere.

Der Schaumburger Zeitung war weiter zu entnehmen, dass der Abgeordnete seine kritischen Äußerungen in Richtung Job-Center Schaumburg offenbar auf Anregung der Staatskanzlei tätigte: „Der sichtlich beeindruckte Pörtner zollte dem Job-Center nun ‚höchste Anerkennung‘ und versprach, die Fakten und Argumente an die Spitze der CDU-Landtagsfraktion weiterzureichen, von wo sie in die Staatskanzlei gelangen würden. Von dort aus seien die CDULandtagsabgeordneten nämlich aufgefordert worden, flächendeckend durch öffentliche Anfragen auf die landesweit vielen Nullstellen beim Niedersachsen-Kombi' aufmerksam zu machen, erklärte Pörtner sein Vorgehen. Auf Initiative von Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hatte die Landesregierung zu Jahresbeginn den Niedersachsen-Kombi im Alleingang aufgelegt, nachdem kein bundesweites Fördermodell zustande gekommen war.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es üblich, dass die CDU-Abgeordneten von der Staatskanzlei aufgefordert werden, in

ihren Wahlkreisen tätig zu werden, und in welcher Form geschieht dies?

2. In welchen Fällen, außer dem geschilderten, ist dies in der Vergangenheit erfolgt?

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob noch weitere CDU-Abgeordnete staunend die gute Arbeit der Job-Center zur Kenntnis nahmen und dieser höchste Anerkennung zollten, und in welcher Form wurden die Erkenntnisse der Abgeordneten an die Staatskanzlei weitergeleitet?

Zum Jahresbeginn 2006 hat Ministerpräsident Wulff angekündigt, dass die Niedersächsische Landesregierung sich mit der arbeitsmarktpolitischen Initiative des Niedersachsen-Kombi für die Integration von langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld-II-Empfängern in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt einsetzen wird. Auf einer Informationsveranstaltung in Hannover am 13. Juni 2006 haben Ministerpräsident Wulff und Wirtschaftsminister Hirche den Niedersachsen-Kombi vorgestellt und für dessen Umsetzung geworben. Der NiedersachsenKombi ist am 1. Juli 2006 gestartet und in den Folgemonaten umfangreich genutzt worden. Inzwischen sind rund 1 000 langzeitarbeitslose ALG-IIBezieher mithilfe dieses Instruments in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert worden - die überwiegende Mehrzahl darunter in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

Die Bewilligungszahlen der insgesamt 46 örtlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigen große regionale Unterschiede, die den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion veranlasst haben, die Abgeordneten der CDUFraktion am 31. Oktober 2006 im Rahmen einer Fraktionssitzung über den Stand der Umsetzung des Niedersachsen-Kombis zu unterrichten. Die Landesregierung hat auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden Informationen zum NiedersachsenKombi zur Verfügung gestellt, die im Übrigen im Internet unter www.kombilohn.niedersachsen.de von jedermann abgerufen werden können oder auch durch Presseinformationen breit gestreut wurden.

Es ist nach Auffassung der Landesregierung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht von Abgeordneten, sich mit bedeutsamen landes- wie bundespolitischen Fragestellungen - und hierzu zählt unzweifelhaft die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - zu befassen. Dies erfordert u. a. auch umfängliches Hintergrundmaterial. Hierzu gehört es auch, sich jedwede Informationen - auch

solche der Landesregierung - zu beschaffen, damit die Abgeordneten die Politik der Landesregierung vor Ort im Wahlkreis darstellen und begleiten können. Dabei entspricht es gängiger parlamentarischen Praxis in Deutschland, dass Ministerpräsidenten und Minister den Abgeordneten auch von sich aus Informationen über die Aktivitäten der Landesregierung zur Verfügung stellen, gerade zu Themenstellungen, die von erheblicher politischer Bedeutung sind. Die Landesregierung führt allerdings keine Listen darüber, ob und welche Informationen wann an welche Abgeordnete in dieser Legislaturperiode erteilt wurden.

Das vorausgestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.