Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Das vorausgestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1, 2 und 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Anlage 18

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 19 des Abg. Hans-Dieter Haase (SPD)

Ist der Generalplan Küstenschutz aktuell?

Nach einem Bericht in der taz vom 19. Dezember 2006 zum Generalplan Küstenschutz, den das NLWKN auch im Auftrag Bremens erarbeitet, werden für jeden Deichabschnitt auf der Basis der Pegelveränderungen von Norderney in den letzten 100 Jahren entlang der tideabhängigen Unterläufe von Elbe, Weser, Ems neue Sollhöhen festgelegt. Demnach ist Rechengrundlage ein Anstieg des Meeresspiegels von 25 cm. Diese Zahl wird auch in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) genannt.

Der Umweltminister formuliert in seiner Pressemitteilung vom 21. Dezember 2006 hierzu wie folgt: „...rechtzeitig auf den weiteren Anstieg des Meeresspiegels reagieren zu können.“

Anders als die Annahme des MU gehen die Vereinten Nationen von einer Erhöhung des Meeresspiegels von rund 88 cm bis zum Jahr 2100 aus, das Potsdamer Institut für Klimaforschung prognostiziert einen Anstieg zwischen 50 und 140 cm.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit sind aktuelle wissenschaftliche Angaben zum Klimawandel zu den vom MU angenommenen 25 cm Meeresspiegelerhöhung berücksichtigt worden?

2. Wie erklären sich aus Sicht der Landesregierung die sehr unterschiedlichen Annahmen zum

Anstieg des Meeresspiegels an der niedersächsischen Küste des MU, der Vereinten Nationen und des Potsdamer Instituts sowie die der Landesregierung Schleswig-Holsteins, und wie beurteilt sie dies bezüglich der zukünftigen Sicherheit der Küstenanwohner?

3. Mit welchem Anstieg des Meeresspiegels rechnet der Minister in seiner Aussage vom „weiteren Anstieg" tatsächlich, welcher Zeitraum ist mit „rechtzeitig" gemeint, auf welcher Grundlage ist „rechtzeitig" berechnet, und welche Maßnahmen stehen hinter dem Wort „reagieren"?

Der erstmals seit den 70er-Jahren für die gesamte niedersächsische Festlandküste neu aufgestellte Generalplan schafft eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Arbeit des Küstenschutzes. Darin werden auch Fragen des säkularen Meeresspiegelanstiegs und möglicher Auswirkungen von Klimaveränderungen thematisiert.

Die Erkenntnisse über die Veränderung des globalen Klimas basieren im Wesentlichen auf dem Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der zuletzt im Jahre 2001 durch die Vereinten Nationen veröffentlicht wurde. Am Zustandekommen dieses Berichtes wirkten zahlreiche Wissenschaftler aus aller Welt mit. Der Bericht geht in Abhängigkeit von dem jeweils zugrunde gelegten Szenario von einem globalen Anstieg des mittleren Meeresspiegels zwischen 9 cm und 88 cm bis zum Jahre 2100 aus.

Das tatsächliche Maß des zukünftigen Meeresspiegelanstiegs kann heute von der Wissenschaft nicht vorhergesagt werden. Es ist deshalb eine generelle Vorsorge zu treffen. Niedersachsen trifft entsprechende Vorsorgemaßnahmen. So können die in Erdbauweise ausgeführten Deiche im Bedarfsfall nacherhöht werden, was in die Planungen für aktuell anstehende Baumaßnahmen bereits einfließt. Bei massiven Bauwerken in der Hauptdeichlinie wird bereits heute durch konstruktive Maßnahmen im Bereich der Gründung eine spätere Verstärkung eingeplant, sodass eine Nacherhöhung von bis zu 1 m kostengünstig möglich ist.

Die Gesamtlänge der niedersächsischen Hauptdeiche beträgt rund 610 km. Davon haben nach den Erkenntnissen des Generalplans Küstenschutz rund 120 km Unterbestick. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, mit höchster Priorität diese bestehenden Defizite abzubauen, bevor Deiche weiter verstärkt werden, die die momentan (einschließlich des für den Meeresspiegelanstieg der

zeit bereits eingeplanten Vorsorgemaßes von 25 cm) erforderliche Bemessungshöhe aufweisen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Neben dem nachweisbaren Anstieg des Pegels Norderney mit 25 cm Anstieg in den vergangenen 100 Jahren wird u. a. die Studie des von der UNO eingesetzten International Panel on Climate Change (IPCC) beachtet. Neue Erkenntnisse werden von dem noch vorzulegenden Bericht des IPCC in diesem Jahr erwartet.

Zu 2: Die unterschiedlichen Prognosen der Wissenschaft gehen davon aus, dass eine globale Erwärmung und ein daraus resultierender beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels erfolgt. Offen ist, wann ein beschleunigter Anstieg im Bereich der Nordsee eintritt, auf den reagiert werden muss. Die Unsicherheiten hinsichtlich dieser Fragestellung ergeben sich - wie dem letzten IPCCBericht zu entnehmen ist - überwiegend aus der Vorhersage der weltwirtschaftlichen Entwicklung bis 2100 und der Einbeziehung politischer Entscheidungen zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Diese beiden Faktoren liefern naturgemäß eine sehr große Bandbreite von Szenarien, die dann als Eingangsgröße für die sich fortentwickelnden Klimamodelle dienen, mit denen globale Erwärmung und resultierender Meeresspiegelanstieg ermittelt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Zur Frage des weiteren Anstiegs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf den Meeresspiegelanstieg ist hervorzuheben, dass die Deiche in Niedersachsen größtenteils in Erdbauweise erstellt sind. Wenn ein beschleunigter Anstieg oder ein stärkeres Auftreten von Sturmfluten festgestellt wird, besteht hinreichend Zeit für eine dann notwendige Nacherhöhung und Verstärkung der Deiche. Dazu, dass diese Zeit zur Verfügung steht, trägt auch die in den Berechnungen für die Bemessungshöhe der Deiche bereits eingerechnete Vorsorgereserve von 25 cm bei.

Anlage 19

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 20 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Friedhelm Helberg, Claus Johannßen, Rolf Meyer und Dieter Steinecke (SPD)

Nachschub aus dem Knast - Häftlinge in der Fleischwirtschaft?

Das Buch „Die Fleischmafia - Kriminelle Geschäfte mit Fleisch und Menschen“, erschienen im Herbst 2006 im Econ Verlag, schildert in seinem Kapitel „Nachschub aus dem Knast Häftlinge in der Fleischwirtschaft“ Beschäftigungsverhältnisse von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Lingen/Ems und der fleischverarbeitenden Industrie. Diese Inhaftierten sind sogenannte Freigänger, die im Interesse der Haftanstalten und zur Wiedereingliederung einer bezahlten Beschäftigung nachgehen. Diese Jobs sollen der Reintegration dienen, es wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Demzufolge sind auch Sozialversicherungsan- und -abmeldungen erforderlich. Die Freigänger werden den Angaben in dem Buch zufolge nicht direkt bei den Betrieben angestellt, sondern über die Firma Mister Pack in Wildeshausen.

Ehemalige Freigänger (Klaus P. und Hein- rich H.) haben ab März 2006 verschiedene Vorwürfe gegen das „System“ insgesamt erhoben: gegen die Haftanstalt, gegen die Betriebe und gegen Mr. Pack. Nach ihren Aussagen, die im Buch wiedergegeben werden, seien Persönlichkeitsrechte Inhaftierter verletzt worden, und sei gegen gesetzliche Arbeitsschutzbestimmungen, gegen Arbeitsrechtsbestimmungen und -verträge mit Sozialversicherungsangaben verstoßen worden. Auch der Vorwurf der Ausbeutung von inhaftierten Menschen wird erhoben. Gleichzeitig wird der Vorwurf der Bestechlichkeit von JVA-Bediensteten erhoben.

Der umfassende Vorgang liegt als Bericht der Staatsanwalt Oldenburg dem Niedersächsischen Justizministerium vor. Veranlasst wurde er von dem Inhaftierten Klaus P. Auf mehrfaches Nachfragen des Buchautors, Adrian Peter, haben sich aktuell widersprüchliche Auskünfte des MJ ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Inwiefern hat sich die Landesregierung mit den im Bericht der Staatsanwaltschaft Oldenburg erhobenen Vorwürfen des Zeugen Klaus P. auseinandergesetzt, wie wurden sie überprüft, und zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung mit welchen Konsequenzen für diese Art von Reintegrationsmaßnahmen in Niedersachsen gekommen?

2. Aus welchen genauen Gründen hat das Justizministerium den „Verleih“ der Häftlinge an die Firma D&S Fleisch seit Juli 2006 untersagt, obwohl es wenige Wochen zuvor noch bestätigte, dass es keine Unregelmäßigkeiten aufgrund der Zeugenaussage von Klaus P. im „System“ gegeben habe?

3. Wie ist es um die bisherigen Zeugen bestellt (Status, Verlegung, Beschlagnahmung privater

Unterlagen, Durchsuchung der Zellen), die im Buch im o. g. Kapitel erwähnt werden, haben sich noch weitere Zeugen zu Wort gemeldet, und wie geht die Landesregierung mit all diesen Zeugenaussagen um?

Strafgefangene sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet. Gefangenenarbeit ist schon nach dem noch gültigen (Bundes-)Strafvollzugsgesetz ein zentraler, wichtiger Beitrag des Justizvollzuges zur öffentlichen Sicherheit. Arbeit im Vollzug reduziert ein Sicherheitsrisiko und nach der Entlassung ein Rückfallrisiko. Deshalb wird der Gefangenenarbeit im Entwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) ein noch höherer Stellenwert eingeräumt.

Zur Vorbereitung auf die Entlassung wird geeigneten Gefangenen gestattet, einer Arbeit, Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage eines freien Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Anstalt nachzugehen (soge- nannter Freigang). Diese Form der Lockerungsgewährung erfolgt in Niedersachsen aus den Einrichtungen des offenen Vollzuges heraus. Den Gefangenen wird mit Billigung oder durch Vermittlung und unter der Aufsicht des Justizvollzuges gestattet, mit einem Arbeitgeber der Region, in der die Vollzugsanstalt gelegen ist, einen Arbeitsvertrag mit den jeweils branchenüblichen Rechten und Pflichten zu schließen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gefangenen Fähigkeiten für eine Erwerbsfähigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, diese zu erhalten oder zu fördern. Grundsätzlich kommen alle Tätigkeiten und Beschäftigungen wie bei einem freien Arbeitnehmer in Betracht.

Die Justizvollzugsanstalt, in der die als Freigänger tätigen Gefangenen einsitzen, überprüft, soweit ihr das beispielsweise durch Einsicht in das Handelsund Gewerberegister und Gespräche mit der Geschäftsleitung möglich ist, ob der jeweilige Arbeitgeber zuverlässig ist und seinen Verpflichtungen gegenüber den Gefangenen, aber auch der Sozialversicherung und der Steuerverwaltung nachkommt. Für einen Einblick in das Geschäftsgebaren und die Geschäftsinterna des jeweiligen Unternehmens ist sie dabei nach den geltenden gesetzlichen Regelungen auf die zutreffende Information der Geschäftsleitung angewiesen. Bei bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten greift die Justizvollzugsanstalt unverzüglich ein.

Die im westlichen Bereich Niedersachsens konzentrierte Fleischwirtschaft bietet wie andere Arbeitgeber der Region Gefangenen Arbeit im Wege

des Freigangs an. Im Rahmen dieses Angebots wurden und werden bei verschiedenen Unternehmen, die in der Fleischwirtschaft tätig sind, Gefangene zu den branchenüblichen Bedingungen beschäftigt. In vielen Fällen handelt es sich dabei tätigkeitsbedingt um Arbeit im unteren Einkommensbereich. Häufig sind dabei, wie in anderen Wirtschaftszweigen auch, die Gefangenen bei Subunternehmern oder konzessionierten Leiharbeitsfirmen angestellt. Von der Justizvollzugsanstalt, in der die Gefangenen einsitzen, wird in eigener Zuständigkeit die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen überwacht.

Ende Januar 2006 erhob der Zeuge Klaus P., der als Freigänger in der Justizvollzugsanstalt LingenDamaschke einsaß, im Anschluss an eine Fernsehreportage des Journalisten Adrian Peter unter dem Titel „Gammelfleisch“ gegenüber dem WDRMitschnittservice Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke und verschiedener fleischverarbeitender Firmen, die Freigänger aus der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke beschäftigten. Diese Informationen erhielt die Staatsanwaltschaft Oldenburg Mitte März 2006 und vernahm Klaus P. deshalb Ende März als Zeugen. Auf die Angaben in der Vernehmung, die ergänzenden Angaben des Rechtsanwalts des Klaus P. und die in Form einer eidesstattlichen Versicherung gefassten Ausführungen des Heinrich H. hin leitete sie wegen der erhobenen Vorwürfe ein Verfahren gegen die von Klaus P. benannten Personen ein. Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück noch im April 2006 zuständigkeitshalber übernommen und seither umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden neben den Informationen der Zeugen auch die Informationen, die Herr Adrian Peter der Staatsanwaltschaft nachträglich gab, berücksichtigt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der erhobenen Vorwürfe. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, vorläufige Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens mitzuteilen bzw. zu kommentieren.

Die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten werden auch zukünftig Gefangenen im offenen Vollzug, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit geben, mit zuverlässigen Arbeitgebern Arbeitsverträge abzuschließen und diese zu erfüllen. Dies dient der öffentlichen Sicherheit und bereitet die Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten in Freiheit vor.

Zu 2: Ende Juni 2006 wurde der Leitung der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke durch die Staatsanwaltschaft bekannt, dass wegen Vorwürfen, die nicht die Beschäftigung von Freigängern betrafen, Ermittlungsverfahren gegen den Betriebsleiter der Firma D & S sowie gegen die faktischen Geschäftsführer der Firmen Mister Pack und G. P. Fleischservice, bei denen Freigänger der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke beschäftigt waren, anhängig waren. Daraufhin beendete sie den Einsatz der Freigänger in diesen Unternehmen.

Zu 3: Die Angaben der aufgeführten Zeugen und des Journalisten Adrian Peter sind Gegenstand eines aktuell noch laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die das strafprozessual Gebotene veranlassen wird.

Der Zeuge Klaus P., der eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen anderer Straftaten verbüßt, wurde durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke aus disziplinarischen Gründen wegen eines Beleidigungsdelikts zum Nachteil einer Mitarbeiterin der Anstalt, wegen dessen er mittlerweile erstinstanzlich verurteilt ist, zunächst am 21. März 2006 in den geschlossenen Vollzug verlegt. Er befand sich nach seiner Verlegung bis zum 28. Juli 2006 in Meppen und wurde anschließend erneut in den offenen Vollzug der Abteilung Cuxhaven der JVA Oldenburg verlegt. Ein wie auch immer gemutmaßter Zusammenhang zwischen seiner Aussage und diesen Vorgängen besteht nicht. Am 20. März 2006 wurde bei dem Zeugen Klaus P. ein Schreiben sichergestellt, das strafrechtlich relevante Angaben über den Einsatz von Freigängern enthielt. Es wurde von der Anstaltsleitung in Ablichtung zur strafrechtlichen Überprüfung an die Staatsanwaltschaft Osnabrück abgegeben. Das Originalschreiben ist zur Personalakte genommen worden. Herr P. hat bestimmungsgemäß eine Abschrift des Sicherstellungsprotokolls erhalten. Eine vermeintlich im Zusammenhang mit seinen Zeugenaussagen stehende gezielte Zellenkontrolle hat es nicht gegeben.

Bei dem Zeugen Heinrich H. ist es im Zusammenhang mit der Verlegung des Zeugen Klaus P. nach Meppen und dem Auffinden des Schreibens nicht zu besonderen Zellenkontrollen und daher auch nicht zur Einbehaltung von Unterlagen gekommen. Der Gefangene Heinrich H. arbeitet seit seiner Ablösung aus dem Freigang in der Anstaltstischlerei der JVA Lingen-Damaschke.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 21 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)