Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

des Kultusministeriums auf die Frage 21 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Kostenbeitrag der Eltern und der Schulträger beim Mittagessen an Ganztagsschulstandorten: Teilnahme auch für Kinder aus einkommensschwachen Familien ermöglichen

Kultusminister Busemann hat sich in der Plenarsitzung am 10. November 2006 dahin gehend geäußert, dass über die Landesschulbehörden „in den nächsten Tagen und Wochen“ erfragt werden soll, wie sich die Problematik der Teilnahme von Kindern aus einkommensschwachen Familien am Mittagessen an Ganztagsstandorten konkret darstellt. Es stellt sich landesweit heraus, dass es an immer mehr Standorten von Ganztagsschulen, insbesondere an Hauptschulen, Probleme der Finanzierung des Eigenanteils an der Mittagsverpflegung von Kindern aus einkommensschwachen Familien gibt. Es werden Außenstände von Essensgeldern pro Schule von über 4 000 Euro bekannt. Diese Entwicklung findet statt, obwohl Schulträger den Eigenanteil der Eltern meist schon aus kommunalen Mitteln subventionieren und Dritte (z. B. Schulvereine) ausstehende Zahlungen übernehmen, sodass der Eigenanteil wohl häufig auf 2,50 Euro beschränkt bleibt und in Einzelfällen Zahlungsprobleme vermieden werden. Eine Dauersubventionierung von bestimmten Schülergruppen ist aber den meisten Schulvereinen nicht möglich. So kommt es verstärkt zu Abmeldungen vom Mittagessen. Schulträger, insbesondere für Hauptschulen, sind häufig die Landkreise oder kreisangehörigen Kommunen, die keine ausgeglichenen Haushalte vorweisen können. Da es sich bei der möglichen Übernahme der Verpflegungskosten oder bei der Heruntersubventionierung des Preises für das Mittagessen um eine freiwillige Leistung handelt, sind Schwierigkeiten mit der jeweiligen Kommunalaufsicht bei der Genehmigung der Haushaltssatzungen vorprogrammiert.

Es gibt Bundesländer, so z. B. Rheinland-Pfalz, die sich wegen dieser Entwicklung mit Landesmitteln engagieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Gesamtsummen und mit welchen Summen für die einzelne Mittagsmahlzeit subventionieren die Schulträger das Mittagessen an Ganztagsschulen, und wie hoch sind die Eigenanteile der Eltern?

2. Wie hoch sind die bisher aufgelaufenen Außenstände am Beispiel der Felix-NußbaumHauptschule in Walsrode, der Vinzenzschule in Haselünne und der Hauptschule Kronsberg in Hannover, wer trägt das finanzielle Risiko des Ausfalls, und ist bei Übernahme der Kosten für die betroffenen Kinder durch die Kommune trotz nicht ausgeglichenen Haushalts eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu erwarten?

3. Welche finanziellen Mittel würden benötigt, wenn ein Landesengagement nach dem Verfahren bei der Schulbuchentleihe eingeführt würde, ist nach den bisherigen Erfahrungen ein individuelles Schulbudget zum Ausgleich der Außenstände rechtlich zulässig und politisch gewollt, oder welche Maßnahmen sind zur Bereinigung der Situation geplant?

Mit großer Sorge sehe ich bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen eine ungünstige Ernährungssituation, die sich in der Folge ungünstig auf die Gesundheit der Kinder auswirkt. In diesem Bereich entwickelt sich eine der wichtigen Herausforderungen für die Bildungs- und Sozialpolitik; denn schlechte Ernährung kann zu Konzentrationsschwächen und damit auch zu Lern- und Leistungsschwächen in der Schule führen.

Es muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass Fehlernährung von Kindern und Jugendlichen nicht nur als Folge von ungünstigen wirtschaftlichen Lebensbedingungen auftritt, sondern sich in sehr vielen Fällen als eine Folge mangelnder Ernährungsbildung einstellt. Um die Defizite in diesem Bereich auszugleichen, sind Unterrichtsinhalte zur gesunden Ernährung integrale Bestandteile der pädagogischen Arbeit in Schulen. Den niedersächsischen Ganztagsschulen ist aufgegeben, dem in der Mittagspause angebotenen Ernährungsangebot besondere Beachtung zu widmen.

Obwohl die formale Zuständigkeit für die Mittagsverpflegung nicht beim Land Niedersachsen liegt, wird das Thema Ernährungserziehung und Verpflegungsangebote in Schulen zurzeit in meinem Hause in seiner ganzen Komplexität - einschließlich der finanziellen Aspekte - intensiv erörtert. Mit diversen Behörden und Institutionen sind Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Verbesse

rung der Verpflegungssituation von Schülerinnen und Schülern aufgenommen worden.

Die Verpflegungssituation in den Schulen ist sehr unterschiedlich. Mensen mit außergewöhnlich hohem Zuspruch an einem Teil der Ganztagsschulen stehen Einrichtungen gegenüber, in denen in Relation zur Schülerzahl der Schule nur sehr wenige Essen ausgegeben werden. Dabei ist der Preis für das Mittagessen nur einer von mehreren Faktoren für die Akzeptanz des Verpflegungsangebotes. Die Entfernung von der elterlichen Wohnung, die Qualität des Essens, die Organisationsform der Mittagsverpflegung, die Gestaltung der Räumlichkeiten für die Essenseinnahme, die Zahlungsmodalitäten und die Dauer des Bestehens der Ganztagsschule haben einen ganz erheblichen Einfluss auf das Interesse der Schülerinnen und Schüler, an der Mittagsverpflegung in der Schule teilzunehmen.

Alle pädagogischen Bemühungen und auch die Angebote von ausgewogener Ernährung können allerdings keine Wirkung entfalten, wenn Kinder und Jugendliche an diesen Angeboten nicht teilnehmen, weil aus den Familien nicht die finanziellen Mittel für die Bezahlung des Essens zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Ernährung der Kinder und Jugendlichen bei den Eltern. In den Wirkungskreis des Schulträgers fallen Regelungen zur Gestaltung des Mittagessens in Schulen, zu den Kosten des Essens, zu eventuellen Zuschüssen, zur Ausstattung der Räume für die Zubereitung und die Einnahme des Essens und zum erforderlichen Personal. Sie entziehen sich damit auch der Einflussnahme des Landes, und es liegen daher dem Land über die Vorgehensweisen an den einzelnen Standorten keine Informationen vor. Eine umfassende und gleichzeitig übersichtliche Darstellung der Gesamtsituation ist nicht vorhanden und auch nicht zu erstellen, da Schulen und Schulträger nicht verpflichtet sind, über die im Zuständigkeitsbereich der Schulträger befindliche Mittagsverpflegung gegenüber dem Land Bericht zu erstatten. In Einzelgesprächen wurde zudem deutlich, dass es von Schulen nicht gewünscht wird, Detailinformationen z. B. über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft von Erziehungsberechtigten oder Gruppen von Erziehungsberechtigten in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen.

Ich habe den Auftrag erteilt, die begonnene Arbeit zu dem komplexen Themenbereich auf allen Ebenen fortzusetzen und zum Teilbereich der Finanzierung auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Land Niedersachsen verfügt nicht über Daten, die Auskunft über die Höhe der Gesamtsubventionen und der Einzelsubventionsbeträge für Mittagessen an Ganztagsschulen geben. Diese Daten könnten von den Schulträgern erbeten werden; es besteht allerdings gegenüber dem Land keine Auskunftspflicht in dieser Angelegenheit. Auch über die Höhe der Eigenanteile der Erziehungsberechtigten liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu 2: Über bisher an Einzelschulen aufgelaufene Außenstände liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Mittagsverpflegung bei den Schulträgern liegt.

Die Kommunalaufsicht betrachtet im Zusammenhang mit der Haushaltsprüfung und Genehmigung der Haushaltssatzung regelmäßig das Ausgabegebaren, insbesondere auch im Bereich der freiwilligen Ausgaben. Die Prüfung und Beurteilung des Zahlenwerks richtet sich auf die Einhaltung der Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft, wobei die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung im Mittelpunkt steht. Bei nicht ausgeglichenen Haushalten verstärkt sich der Fokus der Aufsicht auf die Frage, inwieweit die Kommune der gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bzw. geringstmöglichen Haushaltsfehlbetrag nachkommt. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob beeinflussbare Einnahmemöglichkeiten ausgenutzt bzw. Ausgaben der verminderten dauernden Leistungsfähigkeit anpasst werden. Dies kann aber regelmäßig nur über eine Gesamtschau erfolgen. Eine detaillierte Bewertung von einzelnen Einnahme-/Ausgabepositionen, ob jede für sich noch im Einklang mit den Haushaltsgrundsätzen steht, kann im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht geleistet werden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Kommunen zunächst in eigener Verantwortung über ihre Haushaltswirtschaft und das Maß der Erledigung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu entscheiden. Dabei sind insgesamt die oben genannten Ziele einzuhalten bzw. bei defizi

tären Haushalten sollen darüber hinaus die kommunalaufsichtlichen Maßgaben beachtet werden. Insoweit müssen strittige Einzelentscheidungen der Kommune nicht zwingend auch konkrete negative Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren haben.

Zu 3: Es gibt keine Erhebungen über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Ganztagsangeboten an der Mittagsverpflegung teilnehmen oder teilnehmen möchten und gleichzeitig bei der Lernmittelausleihe von der Zahlung des Entgelts befreit sind. Der Landesregierung liegen solche Informationen nicht vor. Mit den vorliegenden Daten kann berechnet werden, welche Kosten in etwa entstehen würden, wenn alle von der Zahlung des Entgelts befreiten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Lernmittelausleihe in Ganztagstagschulen ein Schuljahr lang in jeder Schulwoche an vier Tagen essen würden. Bei einem angenommenen Essenspreis von 2,50 Euro würden in einem Schuljahr Kosten in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro entstehen.

Für die Errichtung eines individuellen Schulbudgets zum Ausgleich der Außenstände aus der Mittagsverpflegung gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Schaffung solcher rechtlicher Grundlagen anzustreben.

Anlage 21

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 22 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Minister Sander, die Kommunen und der Müll

Nach Presseberichten verschiedener niedersächsischer Zeitungen, z. B. der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 18. Dezember 2006, der Neuen Presse vom 18. Dezember 2006 und der Braunschweiger Zeitung vom 27. Dezember 2006, hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander die kommunalen Abfallentsorger im September aufgefordert, die Zusammensetzung ihrer Müllgebühren offenzulegen, um so einen Kostenvergleich zwischen Landkreisen und Städten zu ermöglichen. Nachdem angeblich nach den Worten Sanders diese „ungern die Karten auf den Tisch legen wollten“, drohte der Minister mit Zwangsmaßnahmen wie der Regelung über eine Verordnung. In diesem Zusammenhang wurde den Kommunen pauschal Intransparenz und nicht betriebswirtschaftliches Verhalten mit zu hohen Gebühren unterstellt und wurden Gebührensenkungen eingefordert.

Private Müllentsorgungsunternehmen sind nicht zur Offenlegung der Kalkulation aufgefordert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern (Zeitpunkt, Art und Weise) wurde die Stadt Osnabrück aufgefordert, die Kalkulation der Müllgebühren offenzulegen, und wie hat diese gegebenenfalls reagiert?

2. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, ob die kommunalen Entsorger regelmäßig ihren Räten bzw. Kreistagen gegenüber die Gebührenkalkulation in öffentlichen Sitzungen offenlegen?

3. Wie haben die kommunalen Spitzenverbände auf das Verhalten des Umweltministers reagiert, z. B. durch ein Gesprächsangebot der Spitzenverbände, und hat inzwischen eine Erörterung stattgefunden?

Der Niedersächsischen Landtag hat am 22. Februar 2006 in einer Entschließung die Landesregierung u. a. gebeten, die Transparenz der Kosten in der Abfallwirtschaft herzustellen, um dadurch preiswerte und effiziente Entsorgungslösungen als Grundlage für zukünftige Entscheidungen identifizieren zu können, und die Ergebnisse zu veröffentlichen (LT-Drs. 15/2657).

In Erfüllung dieses Auftrags strebt die Landesregierung in Kooperation mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine Lösung auf freiwilliger Grundlage an, die nur mit einem Minimum an zusätzlichem Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 6. November 2006 (LT- Drs. 15/3316) darauf hingewiesen, dass es durch die unterschiedlichen Strukturen bei den einzelnen Entsorgungsträgern schwierig ist, die diesen entstehenden Kosten zu vergleichen. Die Lösung könnte deshalb darin bestehen, die Gesamtkosten der Entsorgung und die Kosten für typische Kostenblöcke wie Sammlung, Behandlung und Deponierung zu erfassen und in den durch Bundesrecht vorgeschriebenen Abfallbilanzen auszuweisen.

Nur für den Fall, dass eine Lösung auf freiwilliger Basis scheitern sollte, wäre über eine entsprechende Verordnung nachzudenken, damit die Landesregierung die Entschließung des Landtages vom 22. Februar 2006 umsetzen kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gegenstand der Entschließung des Landtages vom 22. Februar 2006 ist nicht die Offenle

gung der Gebührenkalkulation, sondern die Herstellung der Transparenz der Kosten der Abfallwirtschaft. Daher sind weder die Stadt Osnabrück noch andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aufgefordert worden, ihre Gebührenkalkulationen offenzulegen.

Zu 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Gebührenkalkulationen in Kreistagen bzw. Räten offengelegt werden. Das Anliegen des Landtages bezieht sich aber nicht auf die Gebührenkalkulation, sondern auf die Kosten der Abfallwirtschaft.

Zu 3: In einem Spitzengespräch haben das Umweltministerium, der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag die Bildung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die bereits getagt hat. An der letzten Sitzung haben auch Vertreter verschiedener, unterschiedlich organisierter, kommunaler Entsorgungseinrichtungen teilgenommen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine schlanke, unbürokratische und effiziente Lösung auf freiwilliger Basis zu finden.

Anlage 22

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 23 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Deiche in Seenot?

In meinem Heimatwahlkreis liegt der Deichbereich Altenbrucher Bogen. Dieser Deichbereich gehört zu denen in Niedersachsen, die bei Sturmfluten durch Seegang extrem belastet werden.

Es ist unstrittig, dass der vor diesem Deich liegende Wattbereich nachweisbar besonders nach der letzten Elbvertiefung rasch abgetragen und der Deich bereichsweise zum „schaar liegenden“ Deich wurde.

Die Sturmfluten der letzten Wochen machen auch ein Überdenken der Aussage, dass das Seegangsgutachten über „Sturmflut - Seegangserhöhungen in der Außenelbe“ ohne Verifizierung durch Naturmessungen aussagekräftig ist, nötig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung wie folgt:

1. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, dass das WSA Cuxhaven bei Wehldorf eine um 53 % erhöhte Strömungsgeschwindigkeit zwischen Juni 2000 und Dezember 2002 gemessen hat?

2. Wie schätzt die Landesregierung es ein, dass sich durch den im künftigen Elbausbau