Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 5. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Sie können sich wieder setzen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 3515 für erledigt erklären möchte, den bitte ich nunmehr um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so beschlossen.
SPD in der Drucksache 3205 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Landessymbole (NLSymbolG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3235 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/3583 - Schriftlicher Bericht Drs. 15/3611
Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen bitten, Platz zu nehmen. - Das gilt auch für Herrn Behr und Herrn Pörtner. Wir befinden uns in der Abstimmung über einen Gesetzentwurf, Herr Pörtner.
§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt.
§ 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt.
§ 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt.
§ 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Sie können sich wieder setzen. - Wer möchte dagegen stimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Arbeit muss auskömmlich sein - Mindestlohn auch in Deutschland einführen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3577
Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Lenz von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Lenz!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Die Einkommensschere in Deutschland geht immer weiter auseinander. Während die Lohnquote, also der Teil des Volkseinkommens aus unselbständiger Arbeit, im Jahre 2000 70,4 % betrug, ist sie im letzten Jahr auf mittlerweile 66,2 % zurückgefallen. Das ist, meine Damen, meine Herren, historischer Tiefststand.
Ursache für diese ungerechte Entwicklung sind nicht nur die moderate Tarifpolitik und die damit verbundenen sehr geringen Lohnzuwächse in den letzen Jahren, sondern vor allem auch die Ausbreitung des Niedriglohnsektors, in dem mittlerweile 2,6 Millionen Menschen arbeiten. Armut trotz Arbeit - auch zunehmend hier in Niedersachsen ist insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung, was das Einkommen aus Gewinnen und Vermö
Meine Damen, meine Herren, es kann doch nicht richtig sein, dass immer mehr Menschen trotz Arbeit nicht mit ihrem Geld auskommen können, dass mittlerweile über 900 000 Menschen als sogenannte Aufstocker Arbeitslosengeld II beziehen müssen, um über die Runden zu kommen. Es ist keinesfalls so, wie häufig dargestellt wird, dass es sich im Niedriglohnsektor nur um Un- oder Geringqualifizierte handelt. Mehr als 60 % der im Niedriglohnbereich Beschäftigten verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch die Branchen, in denen Niedriglöhne gezahlt werden, werden immer mehr. Zuerst wurden insbesondere für Dienstleistungen z. B. im Friseurhandwerk und im Wäschereigewerbe sowie in privaten Haushalten oder in Hotels und Gaststätten Hungerlöhne gezahlt. Heute sind viele andere Branchen hinzugekommen: Beschäftigte im Einzelhandel, insbesondere bei den großen Ketten, in der Logistikbranche, im Bewachungsgewerbe, als Busfahrer, in der Fleischwirtschaft oder in der Pflege. Überall sind Löhne - regional unterschiedlich von 4, 5, 6 oder 7 Euro keine Seltenheit mehr.
Meine Damen, meine Herren, die SPD steht für den Grundsatz - ich habe das aus verschiedenen Wahlkämpfen noch gut in Erinnerung - „Leistung muss sich lohnen“. Sie haben ja einmal gesagt, Leistung müsse sich wieder lohnen. Dies gilt gerade für die Menschen, die in den von mir aufgezählten Bereichen arbeiten.
Wir wollen, dass Menschen, die 40 Stunden in der Woche arbeiten, von dem Geld, das sie mit nach Hause bringen, auch leben können.
Die Gewerkschaften fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Wenn wir eine 40Stunden-Woche unterstellen, dann verdient man nach Adam Riese 1 200 Euro im Monat. 1 200 Euro brutto im Monat sind für einen Familienvater - wir reden gerade in den letzten Wochen sehr viel über Familien - wahrlich kein Einkommen, das große Sprünge erlaubt, insbesondere dann nicht, wenn er von diesen 1 200 Euro brutto noch die Miete bezahlen muss. Dann bleibt für die Kinder,
für die Familie nicht mehr viel übrig - vielleicht mal für einen Ausflug oder für das eine oder andere. Ohne jemandem nahetreten zu wollen, gehe ich davon aus, dass sich die wenigsten in diesem Hohen Hause überhaupt vorstellen können, was es heißt, mit 1 200 Euro brutto über die Runden zu kommen.
Aber ich empfehle, einmal mit unseren Kolleginnen und Kollegen Pförtnerinnen und Pförtnern zu sprechen, die hier bei der Firma Plural im Landtag mit für unsere Sicherheit sorgen. Sie können Ihnen erzählen, was es heißt, für 6,50 oder 7 Euro pro Stunde arbeiten zu müssen. Es wäre vielleicht einmal interessant für Sie, mit dem einen oder anderen zu reden und diese Erfahrungen zu hören. Das sind nämlich die wirklichen Experten des Niedriglohnbereichs.
In 20 von mittlerweile 27 EU-Staaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, und in den wenigsten Ländern ist es wirklich zum Schaden des Arbeitsmarkts. Wir sind davon überzeugt, dass wir auch in Deutschland um Mindestlohnregelungen nicht herumkommen. Wir müssen die Lohndrift nach unten stoppen. Dies stabilisiert nicht nur die Sozialversicherungssysteme, die ebenfalls unter der Lohnentwicklung der vergangenen Jahre gelitten haben, sondern es bereitet uns auch auf das Jahr 2011 vor. Spätestens dann wird ein freier Arbeitsmarkt auch mit den neuen Mitgliedstaaten bestehen, und wir müssen damit rechnen, dass der eine oder andere aus Tschechien, Polen und Ungarn sein Heil in Deutschland suchen und sich möglicherweise auch zu Löhnen anbieten wird, die noch unter den Löhnen liegen, die wir zurzeit zu verzeichnen haben.
Meine Damen, meine Herren, wir haben als SPDFraktion vor drei Wochen eine Anhörung zum Thema Mindestlohn durchgeführt. Nach eingehender Diskussion mit Vertretern von Verbänden wie dem Bundesverband der Zeitarbeit, der Gebäudereinigerinnung, den Gewerkschaften, der NIHK und vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass wir differenzierte Möglichkeiten für Mindestlöhne in Deutschland brauchen. Wie wollen wir das sicherstellen?