Protokoll der Sitzung vom 06.03.2007

Auch wenn die Opposition mit viel Populismus arbeitet, sind wir fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Einkaufswelt in Niedersachsen nicht radikal verändern wird, weder in die eine noch in die andere Richtung. Gerade deshalb ist es ein wesentlicher Baustein für unseren mittelständischen Einzelhandel und für die Freiheit der Menschen vor Ort. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Krämer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon im Vorfeld gab es hitzige Diskussionen zu diesem Thema. Um der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen, gaben sich CDU und FDP demokratisch-liberal und stimmten einer Anhörung im Fachausschuss zu. Es war für mich von vornherein klar, dass diese Anhörung eine Farce sein würde, was sich dann auch bestätigt hat.

Es stellte sich sehr schnell heraus, dass die Regierungsfraktionen überhaupt nicht die Absicht hatten, von dem geplanten Weg, den vorgelegten Gesetzentwurf in seinem Kern zu erhalten und zu verabschieden, abzugehen. Man war lediglich zu kleinen Änderungen bereit, z. B. was den Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen und was die Definition von „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ betrifft.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte eine Menge Arbeit, bis der Gesetzentwurf durch viele Änderungsvorschläge des GBD verfassungsgemäß wurde bzw. die Regierungsfraktionen die Hoffnung haben konnten, dass das neue Ladenöffnungsgesetz eventuellen Klagen standhält. Gerade beim Apothekerrecht, beim Apothekergesetz wurde das sehr deutlich.

Der Ostermontag und der Pfingstmontag waren für CDU und FDP nur Spielmasse, die eingesetzt wurde, um lautstark verkünden zu können, man habe einen Kompromiss gefunden. Wenn Sie auch beim Sonn- und Feiertagsschutz sowie dem Arbeitnehmerschutz mit Blick auf zusätzlich gewünschte Öffnungszeiten von einem Kompromiss reden, meine Damen und Herren von CDU und FDP, kann ich nur sagen: Auch das ist an den Haaren herbeigezogen; denn festgeschriebene Vor- und Nachbereitungszeiten für Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen stehen lediglich auf dem Papier, weil die Praxis ganz anders aussieht. Das weiß jeder, der schon einmal im Einzelhandel gearbeitet hat.

Ein einsamer Kämpfer in der CDU-Fraktion hat lange für den Kompromiss geworben, die Öffnungszeit am Samstag auf 20 Uhr zu begrenzen,

konnte sich in seiner Fraktion aber nicht durchsetzen. Trotzdem vielen Dank an diesen Kollegen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der von CDU und FDP viel gepriesene Sonn- und Feiertagsschutz ist so löchrig, dass er bald auseinanderfallen wird. Die vielen Ausnahmen, die in Anzahl und Stunden kaum zu kontrollieren sind, beweisen das. Ihre vehement als christliches Gewissen vorgetragene Absicht, keine Ladenöffnung am Sonntag während der üblichen Gottesdienstzeiten zuzulassen, wird schon heute nicht beachtet. Die Erfahrung zeigt einfach, dass der Vormittagsgottesdienst an Sonn- und Feiertagen nicht mit den Öffnungszeiten z. B. von Bäckereien an diesen Tagen in Einklang zu bringen ist.

Auch wenn Sie es nicht hören wollen: In der Anhörung gab es sehr viele Stimmen aus allen Bereichen, die sich gegen den Gesetzentwurf insgesamt bzw. gegen Teile davon ausgesprochen haben. Die Aussagen der Kirchen, kirchlicher Institutionen, der Familienverbände, des Landessportbundes und diverser sozialer Einrichtungen kann ich kurz so zusammenfassen: Aus christlichen, sozialen und familiären Gründen ist es gegenüber den Menschen geboten, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr zu belassen oder zu beschränken. Diese Zeit reicht aus, den Konsumbedarf der Menschen und die Umsatzerwartungen der Geschäfte zu befriedigen. Dem kann ich nichts hinzufügen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Können Sie die Gegenposition auch noch einmal umreißen? - Christian Dürr [FDP]: Was ist denn Ihre Position? Haben Sie auch eine eigene Position?)

Die Meinung der Polizei und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist, dass es zu einer Zunahme von Fällen des Ladendiebstahls kommen wird, vor allem in der dunklen Jahreszeit. Daher sagt die Polizei, dass wir mehr Polizisten auf der Straße brauchen.

Nun zu den Beschäftigten im Einzelhandel und dazu, was für sie aus dem neuen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten resultiert. Klar formuliert hat das ein Beisitzer und Finanzverantwortlicher im Metro-Konzern in einer Beiratssitzung auf Anfrage. Ich zitiere sinngemäß: Wir sind nicht am Markt, um Arbeitsplätze zu schaffen, sondern um Geld zu verdienen. Jeder weiß, dass die verlängerten Öffnungszeiten keinen Gewinn bringen. Dann holen

wir es uns von den Arbeitnehmern in der Tarifrunde. Und die Tarifrunden stehen an.

Ich komme zum Schluss. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Meinung für gut befindet und sie unterstützt, wer alle christlichen und sozialen Argumente sowie die Wettbewerbsargumente der kleinen Einzelhändler gegenüber den großen Handelsketten hinten runterfallen lässt, der sollte dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetz zustimmen. Die SPD-Fraktion bezieht sich auf ihren eigenen Antrag und lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil er arbeitnehmerfeindlich, familienfeindlich, unsozial und vor allen Dingen unnötig ist.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

(Abg. Reinhold Hilbers [CDU]: Jetzt kehrt hier wieder Sachlichkeit ein!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Inkrafttreten des Ladenschlussgesetzes haben sich die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen hier im Lande verändert. Das Verbraucher- und Einkaufsverhalten, aber auch das Freizeitverhalten ist heute ein anderes als noch vor einigen Jahren. Ich halte es daher für richtig, jetzt das Ladenöffnungsrecht für Niedersachsen neu zu regeln, nachdem die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich im Rahmen der Föderalismusdiskussion auf die Länder übergegangen ist.

Die Diskussionen in den letzten Wochen und Monaten wurden von Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen, zum Schutz von Familien, zum Arbeitsschutz des Verkaufspersonals und zu Rechtsfragen, z. B. zur Gesetzgebungskompetenz in einzelnen Bereichen, geprägt. Aber auch persönliche Aspekte und Eindrücke haben in den Diskussionen eine große Rolle gespielt.

Liebe Frau Heiligenstadt, Sie haben darauf hingewiesen, dass das Bundesgesetz ein Schutzgesetz gewesen ist. Richtig, es ist ein Schutzgesetz ge

wesen, was Arbeitszeit am Sonntag anbelangt. Aber es hat nicht die Qualität und nicht die Entgelte geregelt. Unser Ladenöffnungsgesetz, das Ladenöffnungsgesetz für das Land Niedersachsen, hat genau diesen Aspekt des Schutzes von Arbeitnehmern am Sonntag in § 6 aufgenommen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Für mich sind wichtige Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes die Sicherstellung des Sonn- und Feiertagsschutzes durch eine abschließende Aufzählung der Ausnahmetatbestände für den Verkauf, die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, die Regelung des Arbeitsschutzes für das Verkaufspersonal und die Verwaltungsvereinfachung für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die zuständigen Verwaltungsbehörden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz berücksichtigt den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz. Seine Bedeutung wurde durch die Einbeziehung von Ostermontag und Pfingstmontag sogar noch gestärkt. Ich freue mich, dass damit einer Anregung der Kirchen gefolgt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Frau Helmhold, Sie haben ein überzeichnetes Bild zu der Frage gezeichnet, wie sich die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auf Familien auswirkt.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das kann man sagen, wenn man ganz freund- lich ist!)

Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen zu diesen Themen.

(Zuruf von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Ich möchte nur zitieren, und zwar aus dem Siebten Familienbericht - „Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit“ - aus dem August 2005, vor der Bundestagswahl, also noch unter der alten Bundesregierung geschrieben. Darin steht.

„So ist die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, die keineswegs als familienfreundliche Maßnahme verstanden wurde, sondern immer wieder nur unter Gesichtspunkten des ökonomischen Gewinns/Verlustes der Ladenbetreiber diskutiert werden, ei

ne nicht unwichtige familienförderliche Chance,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

das Familienleben berufstätiger Väter und Mütter zu entstressen, auch das des Verkaufspersonals, das sich bei starren Öffnungszeiten sowohl als Dienstleister als auch als Kunde zugleich arrangieren muss.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit wenigen Paragrafen ist das Gesetz sowohl für Verkaufsstelleninhaber, für Verkaufspersonal, für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die Behörden des Vollzugs ein kurzes, gut strukturiertes und in der Sprache verständliches Gesetzeswerk.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 7, und zwar zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Zu Artikel 1 lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3588 und bei seiner Ablehnung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen damit zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den

bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.