Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben das niedersächsische Modell übernommen. Die dortigen Bediensteten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des niedersächsischen Justizvollzuges ausgebildet und geschult.

Da es sich bei dem niedersächsischen Programm um eine neue Entwicklung handelt, liegen noch keine Rückfallstudien vor. Unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2003 hat die Niedersächsische Landesregierung die Evaluation der Sozialtherapie in Niedersachsen forciert. Erhoben und ausgewertet werden Daten über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Ziel ist es, die im Lande erhobenen Daten auch mit den Daten einer bundesweiten Statistik abgleichen zu können. Dadurch wollen wir den Erfolg einzelner Behandlungsmaßnahmen und Therapien überprüfen, um Rückfallrisiken noch weiter zu verringern.

Niedersachsen fordert deshalb seit Jahren die Einführung einer bundesweiten periodischen Rückfallstatistik. Je besser unsere Rückfallprognosen, desto geringer sind auch die Gefahren, die von entlassenen Straftätern ausgehen. Das wiederum muss im Interesse aller sein.

Evaluationsergebnisse aus dem angloamerikanischen Raum zeigen aber schon jetzt, dass es Straftäter mit hoher krimineller Energie gibt, bei denen Behandlungsmaßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung führen. Der Erfolg von Thera

pien bei dieser Gruppe von Straftätern ist gering. Im mittleren Risikobereich zeigt sich dagegen eine Rückfallminderung um etwa 10 %. Ob und inwieweit sich solche Ergebnisse in Niedersachsen oder in den eben von mir genannten anderen Bundesländern bestätigen werden, kann zurzeit noch nicht prognostiziert werden, weil die Verlaufdauer der Evaluation bisher noch zu kurz ist. Die Daten sind jedoch schon jetzt ein Beleg für den von uns in Niedersachsen verfolgten Ansatz: Therapie so weit wie möglich, Sicherungsverwahrung so weit wie nötig.

Als weitere Maßnahme zur Rückfallvermeidung sieht Niedersachsen bereits heute die zweifache Begutachtung für Täter mit schweren Straftaten, darunter Sexualstraftaten, vor, bevor die Täter Vollzugslockerungen erhalten. In einem internen Gutachten und in einem externen Gutachten wird die Eignung des Täters für Vollzugslockerungen geprüft. Sicherheitsbedenken und mögliche Rückfallrisiken werden hier also nicht erst zum Zeitpunkt der anstehenden Haftentlassung ermittelt. Vielmehr wird schon vorher angesetzt, nämlich bei der Entlassungsvorbereitung.

Zur Frage 2: Die Niedersächsische Landesregierung hat bereits unmittelbar nach der Regierungsübernahme erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu verbessern. Wir haben beispielsweise das bereits erwähnte Gesetz zur Unterbringung gefährlicher Personen beschlossen. Dieses Gesetz ermöglichte eine dauerhafte sichere Unterbringung von als besonders gefährlich eingestuften Tätern.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Was hat Karls- ruhe dazu gesagt?)

- Dazu komme ich noch, Herr Briese. - Es betraf solche Straftäter, bei denen sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft zeigte und gegen die daher nicht bereits mit dem Gerichtsurteil eine Sicherungsverwahrung verhängt worden war. Entscheidend für den Erlass dieses Gesetzes war für die Niedersächsische Landesregierung der Schutz der Bevölkerung, Herr Briese.

(Zustimmung von Dr. Harald Noack [CDU])

Daher haben wir nicht abgewartet, bis der Streit darüber entschieden war, ob die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Gesetz nun beim Bund oder doch bei den Ländern lag. Hintergrund war schlicht die einfache Güter- und Risikoabwägung,

den Schutz des Einzelnen höher zu bewerten als eine ungeklärte Rechtsfrage. Hintergrund war auch das Vorliegen entsprechender Fälle hier in Niedersachsen, auf die es zu reagieren galt, meine Damen und Herren.

Das niedersächsische Gesetz ist am 5. November 2003 in Kraft getreten und hat zu zwei Unterbringungsbeschlüssen geführt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2004 - hier komme ich auf Sie zurück, Herr Briese - dann zwar erklärt, dass nicht die Länder dafür zuständig seien, sondern der Bund. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber den Fortbestand der landesgesetzlichen Regelungen bis zum 30. September 2004 erklärt mit der Maßgabe, dass der Bundesgesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Regelung zu erlassen hat, um die Bevölkerung vor diesen besonders gefährlichen Straftätern zu schützen.

Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der anerkannten Regelungsnotwendigkeit hat die damalige Bundesregierung dann schließlich einen Gesetzentwurf über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vorgelegt. Das Institut der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist daher seit Juli 2004 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland fester und notwendiger Bestandteil des strafrechtlichen Maßnahmenkataloges.

Die bundesweite Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Straftätern. Das System der Sicherungsverwahrung weist jedoch weiterhin Lücken auf, die es zu schließen gilt. Niedersachsen unterstützt und begleitet deshalb Initiativen der Länder, die darauf gerichtet sind, diese Sicherheitslücken zu schließen. Beispielsweise soll es nach Auffassung der Landesregierung für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur darauf ankommen, ob ein Täter im Zeitpunkt seiner Haftentlassung auch wirklich gefährlich ist. Wann aber die Tatsachen bekannt werden, die das Bestehen einer solchen Gefahr begründen, darf nicht das Ausschlaggebende sein. Ausschlaggebend muss sein, ob der Täter zum Zeitpunkt der Haftentlassung in dieser besonderen Art und Weise als gefährlich eingeschätzt wird.

Weiter unterstützt Niedersachsen Initiativen, in denen die Regelungen der Sicherungsverwahrung auch auf Jugendliche und Heranwachsende erstreckt werden, wenn es sich um schwerste Straf

taten handelt und vom Täter auch in Zukunft gleichartige Straftaten drohen. Das ist ein sehr begrenzter Kreis von Menschen, für den solche Regelungen unbedingt erforderlich sind.

Niedersachsen hat darüber hinaus zusammen mit anderen Ländern bereits 2004 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Stärkung von Opferbelangen im Jugendstrafverfahren verfolgt. In Strafverfahren gegen Jugendliche konnten Opfer ihre Rechte bisher nicht als Nebenkläger wahrnehmen. Opfer schwerer Straftaten sollten durch diese Initiative auch in Jugendverfahren die Möglichkeit einer Nebenklage erhalten und so ihre eigenen Belange mit in das Verfahren einbringen können. Die Bundesregierung hat diese Forderung im Zweiten Justizmodernisierungsgesetz aufgegriffen. Seit Dezember 2006 ist nun auch im Jugendstrafverfahren die Möglichkeit der Nebenklage und damit ein besserer Opferschutz eröffnet.

Niedersachsen unterstützt im Bundesrat außerdem eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Reform der Führungsaufsicht. Niedersachsen hat sich hier insbesondere für die Verlängerung der Dauer der Führungsaufsicht und für unbefristete Führungsaufsicht bei schweren Sexualstraftaten ausgesprochen.

Auch in dem Entwurf zum Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz wird dem Opferschutz breiterer Raum gegeben. Über die neue Vorschrift des § 184 sollen Verletzte einer Straftat künftig von der Vollzugsbehörde frühzeitig Informationen über wiederholte Lockerungen oder Verlegungen in den offenen Vollzug erhalten. Allerdings sollen diese Informationen über die Opferhilfeeinrichtungen an die Betreffenden weitergegeben werden.

Zur Frage 3: Die Niedersächsische Landesregierung ist bestrebt, Informationsflüsse und Kommunikationswege zwischen Justiz und Polizei kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf entlassene Sexualstraftäter. Bereits jetzt kann der Justizvollzug der Polizei Daten über entlassene Strafgefangene zur Verfügung stellen; das sieht das geltende Bundesstrafvollzugsgesetz vor. Diese Daten können von der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten genutzt werden. Der Entwurf des niedersächsischen Vollzugsgesetzes sieht für die passgenaue Behandlung insbesondere von Rückfalltätern eine längere Speicherung der personenbezogenen Daten und eine zentrale Speicherung dieser Daten in Akten und Dateien vor. Meine Damen und Herren, aus

diesen Informationen ergeben sich spezifische Risikobeurteilungen. Hiervon werden künftig Polizei und Justiz in ihrer jeweiligen Aufgabenstellung zur Gefahrenabwehr - das gilt auch für die Führungsaufsicht - in besonderer Art und Weise profitieren können. Das gilt dann auch für andere Bundesländer; denn das Niedersächsische Justizministerium befindet sich derzeit mit den Justizministerien der anderen Bundesländer im Gespräch, um hier eine entsprechende Vernetzung zu erreichen.

Zudem erhält die Polizei in Niedersachsen routinemäßig Mitteilungen über die Entlassung von Gefangenen aus dem Justizvollzug und dem Maßregelvollzug. Eine interministerielle Arbeitsgruppe befasst sich mit der Verbesserung der inhaltlichen Qualität und der Vereinfachung dieses Informationsflusses. In diesem Zusammenhang wird die Niedersächsische Landesregierung eine zentrale Datei mit Informationen über entlassene gefährliche Straftäter errichten.

Justizvollzug, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht nutzen moderne Risikoprognosemethoden, um Rückfälle möglichst auszuschließen. Im Justizvollzug ist in der Justizvollzugsanstalt Hannover die Einrichtung einer zentralen Prognoseabteilung geplant, in der Sexualstraftäter zu Beginn und im weiteren Verlauf der Haft interdisziplinär begutachtet werden sollen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sollen der Bewährungshilfe und der Polizei bei dem weiteren Umgang mit den entlassenen Straftätern helfen. In der Bewährungshilfe ist darüber hinaus ein fachlicher Schwerpunkt in der Betreuung und Überwachung von Sexualstraftätern erfolgt.

Meine Damen und Herren, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Führungsaufsicht und der Bewährungshilfe werden kontinuierlich qualifiziert und fortgebildet. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, die Gefährlichkeit der Verurteilten besser einzuschätzen. Dennoch dürfen wir uns wirklich nichts vormachen: Eine 100-prozentige Sicherheit wird niemand in diesem Land garantieren können. Aber wir können das tun, was wir tun können und wozu wir verpflichtet sind: die erkennbaren Risiken zu minimieren und damit den Schutz unserer Bevölkerung weiter zu stärken und zu sichern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Herr Kollege Briese möchte eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte meinen Ausführungen zwei oder drei Vorbemerkungen vorausschicken. Es ist absolut richtig und somit gar keine Frage, dass die Politik - ich will nicht sagen: alles, aber doch - vieles unternehmen sollte, um die Zahl dieser ganz abscheulichen Verbrechen zu reduzieren und zu vermeiden, und dabei präventiv und auch repressiv handeln sollte. Aus meiner Sicht ist es zugleich aber auch sehr wichtig, dass auf dem sehr emotional besetzten Feld der Sexualstraftaten eine gewisse Rationalität, eine kühle und auch eine gute Abwägung stattfindet. Wir haben damals kritisiert, dass Sie z. B. das Gesetz zur Sicherungsverwahrung in Niedersachsen ohne jegliche Expertenanhörung durchgesetzt haben. Sie waren nicht dazu bereit, externe Verfassungsrechtler, Kriminologen oder Experten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts anzuhören. Ich fand das unglaublich. Ich empfinde es auch als sehr verwunderlich, wenn die amtierende Justizministerin ganz lax sagt: Wir hatten selbst große Zweifel, ob das mit der Verfassung konform geht. - Diese Zweifel hatten Sie übrigens auch in Bezug auf das Polizeigesetz.

Und jetzt kommen Sie bitte zu Ihrer Frage!

Sehr gerne geht man hier an die Grenze der Verfassung oder überschreitet sie. Das verwundert mich sehr.

Jetzt zu meiner Frage: Wie hat sich die Zahl der sozialtherapeutischen Behandlungsplätze unter dieser Regierung konkret entwickelt? Ich kann mich an eine schriftliche Anfrage der Kollegin Müller erinnern

(Rainer Beckmann [CDU]: Fragestel- lung!)

- wenn Sie aufgepasst haben, wissen Sie, dass ich dabei bin, die Frage zu stellen; ich habe meine Frage schon eingeleitet -, dass sozialtherapeutische Behandlungsplätze in einer Justizvollzugsanstalt in Wolfsburg abgebaut worden sind. Der zu

ständige Staatssekretär hat dazu gesagt: Wir wollen Sozialtherapie nicht weiter ausbauen, das ist uns viel zu teuer. - Meine konkrete Frage lautet also: Wie hat sich unter dieser Landesregierung die Zahl der sozialtherapeutischen Behandlungsplätze entwickelt, die nach vorherrschender Meinung die Behandlungsform der Wahl für Sexualstraftäter ist?

Danke schön.

(Rainer Beckmann [CDU]: Das war viel zu lang!)

- Herr Kollege Beckmann, das ist aber gestattet.

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Bitte schön!

Ich habe in der Beantwortung der Anfrage schon darauf hingewiesen, dass wir die Anzahl der Sozialtherapieplätze seit 2003 deutlich erhöhen konnten. Ich kann es Ihnen jetzt in Prozentzahlen sagen. Wir haben im Jahre 2003 eine Versorgung in Höhe von 2,9 % gehabt. Wir haben mittlerweile 4,3 % in Niedersachsen. Bundesweit liegt die Versorgung bei 3,7 %. Wir liegen damit, wie ich bereits sagte, deutlich über dem Bundesdurchschnitt, während wir 2003 noch unter dem Bundesdurchschnitt gelegen haben.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Bockmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Frage gehören Sexualstraftaten an Kindern zu den schrecklichsten Verbrechen, die wir überhaupt kennen. Darin sind wir uns einig. Während die Bevölkerung schätzt, dass es im Durchschnitt einhundert solcher Straftaten an Kindern pro Jahr gebe, sind es in der Realität allerdings nur vier solcher Straftaten. Das ist zwar immer noch zu viel. Trotz allem bleibt zu sagen, dass die öffentliche Wahrnehmung nicht der Realität entspricht.

Gestatten Sie mir, zum Landesrecht zurückzukommen. Die Frau Ministerin hat in erster Linie über Bundesrecht berichtet. Ich nenne das Stichwort „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ und das Stichwort „Opferschutz in den Prozessen“. Das alles sind Bundesangelegenheiten. Ich möchte gerne wissen, wie es im Land Niedersachsen mit den sogenannten Nachsorgeprogrammen aussieht. Fachleute sind sich einig, dass Sexualstraftäter, die aus der Haft entlassen werden, ein Besuch beim Therapeuten ermöglicht werden sollte und dass sie mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden sollten. Dies wäre ein Part der Kriminalitätsvermeidung pur und würde die Rückfallquote erheblich senken. Deshalb frage ich: Was tut die Landesregierung in Bezug auf diese wirksamen Maßnahmen, und welche Haushaltsmittel sind dafür eingestellt?

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Bitte!

Ich möchte dazu zwei Punkte nennen.

Sie haben gesagt, es gehe die ganze Zeit um Bundesrecht und jetzt wollten Sie auf das Landesrecht zurückkommen. Wenn wir nicht die Initiative zur Sicherungsverwahrung ergriffen hätten, hätte die Bundesregierung bis heute noch kein entsprechendes Gesetz erlassen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern war dies eine gute Initiative. Dies ist der erste Punkt.

Zweitens ist zu sagen, dass es auch in dem Bereich, den Sie ansprechen, Frau Bockmann, und in dem es tatsächlich noch viel zu tun gibt, eine Bundesregelung gibt. Es geht in diesem Bereich z. B. um die Führungsaufsicht. Auf Bundesebene ist von der jetzigen Bundesregierung Gott sei Dank ein Entwurf zur Modernisierung der Führungsaufsicht vorgelegt worden, den wir unterstützen. Der Entwurf hat das Ziel, die Führungsaufsicht - wir als Niedersachsen haben uns mit eingebracht und unterstützen dieses Ziel - zu verlängern und in entsprechenden Fällen auch auf eine lebenslange Führungsaufsicht hinzuwirken. Wir werden uns auf Bundesebene positiv auf diese Initiative der Bundesregierung einlassen.

Ich will nun aber auch noch auf das Land Niedersachsen zurückkommen. Wir haben in Niedersachsen einiges erreicht, indem wir unsere Bewährungshilfe auf die Behandlung von und den Umgang mit Sexualstraftätern spezialisiert haben. Auch das ist ein Mittel, mit dem man versuchen kann, besser auf die Probanden einzugehen und die Rückfallgefahr zu mindern. Diese Spezialisierung - ich habe das in meiner Antwort eben schon angedeutet - ist natürlich nicht eine einmalige Sache. Dabei spielen vielmehr auch Fortbildung und eine wissenschaftliche Vernetzung eine große Rolle, um auf die jeweils neuen Erkenntnisse eingehen zu können.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Meihsies. Bitte!

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Nachfrage zur Sozialtherapie. Ist es richtig, dass Sie im jetzigen Entwurf des Vollzugsgesetzes des Landes Niedersachsen die bisherige Mussregelung in eine Sollregelung abgeschwächt haben? Wird Sozialtherapie jetzt nicht mehr zwingend vorgeschrieben, bzw. findet eine Aufweichung gegenüber der bisherigen Regelung statt?