Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Tagesordnungspunkt 41: Zweite Beratung: Humanitäres Bleiberecht nicht aus den Augen verlieren! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3364 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3564

und

Tagesordnungspunkt 42: Zweite Beratung: Abschiebungsmoratorium bis zum Inkrafttreten einer Bleiberechtsregelung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3125 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3568

Die Beschlussempfehlungen zu beiden Anträgen lauten auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Bachmann von der SPD-Fraktion. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der richtige Zeitpunkt, diese Debatte zu führen. Sie wissen, dass sich in Berlin einiges tut. Dass dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber ein Gesetzentwurf zugeleitet wird, mit dem die vorübergehenden Regelungen der Innenministerkonferenz in Bundesrecht gegossen werden, wird mit dem, was wir in unserem Entschließungsantrag fordern und was durch einen Beschluss des Landtags begleitet werden sollte, immer wahrscheinlicher.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Herr Kollege Bachmann, warten Sie einen kleinen Moment! - Es ist mir noch zu unruhig. Sie bekommen eine Minute zusätzliche Redezeit. Bitte schön!

Das ist lieb von Ihnen. Danke schön. - Wir halten es für richtig, dass hierzu ein Bundesgesetz vorgelegt wird; denn, Herr Innenminister, mit Verlaub: In dieser wichtigen Frage des Bleiberechts ist der Bundesgesetzgeber gefordert und nicht die Innenministerkonferenz. Wir halten uns an die parlamentarischen Geflogenheiten in dem Sinne, dass die Beschlüsse der Innenministerkonferenz durch den Bundesgesetzgeber zu regeln sind. Deswegen ist das der richtige Weg.

Sie befinden sich in einem mächtigen Dilemma. Für uns ist das erklärlich. Es gibt eine Koalitionsvereinbarung der Koalition aus CDU/CSU und SPD in Berlin, die Ihr Ministerpräsident als stellvertretender CDU-Vorsitzender mit dem Ziel mitgetragen hat, ein humanitäres Bleiberecht und eine weitere Ergänzung des Zuwanderungsrechts - auch die Aufnahme von Regelungen aus EU-Richtlinien - in ein Bundesgesetz zu gießen. Der Ministerpräsident, der diesen Teil mitzuverantworten hat und zu Recht wollte, ist sicherheitshalber nicht da. Es gibt die Aussage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Rösler, der auf eine Bleiberechtsregelung in Gesetzesform beim Bund setzt und das öffentlich erklärt, hier im Parlament aber immer mit Ihnen von der CDU stimmt. Auch er ist sicherheitshalber nicht anwesend, um das Dilemma aufzuklären. Schließlich gibt es den Innenminister,

(Lothar Koch [CDU]: Der ist aber da!)

der das alles konterkariert, an dieser Stelle weiterhin den Hardliner spielt und sich in einer unheimlichen niedersächsisch-bayerischen Allianz in die Ecke der Verweigerer zurückzieht.

Meine Damen und Herren, was steht in Berlin an Gesetzgebung an? - Ich will Ihnen die Stichworte aus EU-Richtlinien zu Gesichtspunkten nennen, die in Gesetzesform zu gießen sind. Es handelt sich dabei um maßgebliche Regelungen im Bereich der Aufenthaltsverfestigung, des Familiennachzugs, des Aufenthalts von Studenten und Forschern, der humanitären Aufenthaltsregelungen für Opfer von Menschenhandel, der inhaltlichen Anforderungen an den Flüchtlingsstatus, um subsidiären Schutz, das Asylverfahren, aber auch um Fragen der Rückführung und der Durchbeförderung von Ausländern, die Strafbarkeit der Beihilfe zu illegalem Aufenthalt und schließlich den Status von Unionsbürgern. Man könnte das Gesetzeswerk auf Bundesebene auch Zuwanderungsgesetz II nennen.

Herr Innenminister, ich hoffe, dass Sie wenigstens nicht gegen diese Teile sind. Dabei handelt es sich nämlich lediglich um Inhalte europäischer Richtlinien, die beim Bund in Gesetzesform zu gießen sind, damit auch Deutschland der Verpflichtung des Einigungsprozesses auf europäischer Ebene in der Migrationspolitik nachkommt.

Uns geht es aber auch um eine humanitäre Altfallregelung. Ich bin den Spitzen der Koalition in Berlin sehr dankbar dafür, dass sie in diesen Tagen immer wieder deutlich machen - das gilt für unsere gemeinsame Kanzlerin; das gilt für unseren gemeinsamen Vizekanzler; das gilt für den Bundesinnenminister; das gilt für Ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und für unseren Fraktionsvorsitzenden Peter Struck -, dass sie die Grundzüge des bereits fertiggestellten 400 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs einschließlich einer humanitären Altfallregelung im Verfahren durchsetzen wollen und davon im Grundsatz nicht abweichen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Maßgeblicher Aspekt dieses Gesetzgebungsvorhabens ist für uns eine nachhaltige Altfallregelung. Dies ist in dem Entwurf gelungen. Der Gesetzentwurf enthält eine effektive Altfallregelung. Der IMKBeschluss vom 17. November 2006 stellt deshalb, wie seinerzeit von uns formuliert, auch nur einen ersten Schritt dar. Mit diesem Gesetzentwurf gelingen entscheidende Verbesserungen. Die zwischen

den Koalitionsfraktionen und den beteiligten Ministerien vereinbarte Regelung sieht vor, dass ein bislang Geduldeter eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn er sich am 1. Juli 2007 als Alleinstehender seit mindestens acht Jahren oder im Familienverbund seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, wenn er über ausreichend Wohnraum verfügt, hinreichend Deutsch spricht und seine schulpflichtigen Kinder tatsächlich zur Schule gehen. Den Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 - mündlich - des europäischen Referenzrahmens kann er binnen Jahresfrist nachholen. Er darf außerdem die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert haben.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Dann fällt ja schon jede Menge weg!)

Aber es geht auch um die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Arbeitssituation des bislang Geduldeten. Hier gelangen wir zu einer eindeutig besseren Regelung mit besseren Fristen und besseren Chancen, sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, und zwar nicht zu Dumpinglöhnen unter Zeitdruck, sondern tarifiert, um effektiv einen Beitrag zu leisten, den eigenen Lebensunterhalt für die Familie und für sich selbst zu finanzieren.

Ich brauche Ihnen sicherlich nicht im Einzelnen zu verdeutlichen, welche gesetzlichen Verbesserungen hierzu in Berlin möglich sind. Wir setzen darauf, diesen besseren humanitären Rahmen des Zuwanderungsrechts hinzuzufügen, und zwar mit einem echten humanitären Bleiberecht, und die vorläufigen Maßnahmen der IMK durch ein Bundesgesetz zu ersetzen.

Sie haben in der ersten Beratung gesagt: Wir müssen eigentlich gar nicht handeln. Wir wollen die Dinge in Berlin sich entwickeln lassen. - Hierzu halte ich Ihnen Wilhelm den Schweiger entgegen. Wilhelm der Schweiger hat gesagt: Die Zeit zum Handeln jedes Mal verpassen, nennt ihr, die Dinge sich entwickeln lassen. - Wir wollen handeln. Deswegen wollen wir hier die Möglichkeit wahrnehmen, uns als Landesgesetzgeber zu artikulieren und der Landesregierung einen deutlichen Auftrag zu erteilen.

Herr Minister Schünemann, kommen Sie aus der Ecke der niedersächsisch-bayrischen Verweigerungskoalition heraus! Machen Sie effektiv mit! Unterstützen Sie den Einigungsprozess in Berlin! Herr Stoiber zumindest bewegt sich ja schon etwas. Sie wären auf einem vernünftigen und guten Weg, wenn Sie unseren Entschließungsantrag im Sinne eines gemeinsamen Auftrages annehmen würden. Unser Antrag beinhaltet in seinem letzten Teil das Anliegen der Fraktion der Grünen - deswegen unterstützen wir den Antrag der Fraktion der Grünen -, so lange keine Fakten durch Abschiebung zu schaffen, bis in Berlin eine endgültige Regelung gefunden wurde. Es darf nicht so sein, dass Menschen, die von einer solchen Regelung möglicherweise begünstigt würden, aufgrund der Schaffung von Fakten keine Chance mehr haben.

Wir sagen: Die IMK darf nicht zum Nebenparlament in migrationspolitischen, ausländerrechtlichen Fragen werden. Der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgeber gefordert. Der Landtag in Niedersachsen sollte ihn durch einen deutlichen Beschluss begleiten. Wir sollten also nicht den Kopf in den Sand stecken und sagen: Lassen wir die Dinge sich entwickeln. Wir haben keine Meinung dazu. - Lösen Sie Ihren Konflikt auf! Arbeiten Sie konstruktiv an einem humanitären Bleiberecht mit! Insbesondere die FDP fordere ich auf, das nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten zu tun.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Zwischendurch möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass der nächste Tagesordnungspunkt erst nach der Mittagspause behandelt wird. Vor der Mittagspause werden wir also nur noch den jetzigen Tagesordnungspunkt abhandeln.

Frau Kollegin Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit etwas mehr als 100 Tagen gibt es in Niedersachsen eine Bleiberechtsregelung. Der niedersächsische Innenminister rechnet damit, dass bis Ende September 7 000 der ca. 22 000 geduldeten Flüchtlinge eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis

bekommen werden. Aufgrund welcher Wahrscheinlichkeitsrechnung diese Zahlenangaben zustande kommen, bleibt allerdings ungeklärt. Tatsache ist nämlich, dass bis Dezember lediglich 69 Personen einen positiven Bescheid erhalten haben. Es gibt Kommunen, die bis heute noch keine einzige Aufenthaltserlaubnis ausgegeben haben.

Noch am 24. November hat Herr Ministerialdirigent Gutzmer in einer Sendung im Nordwestfunk jedem Geduldeten geraten, möglichst schnell loszulaufen, um sich eine Stelle zu sichern. Es wäre schön, wenn es so einfach wäre.

Erstens ist die Praxis in den Ausländerbehörden leider nicht so. Sie zeigt nämlich, dass es ohne Pass keine Arbeitserlaubnis und ohne Arbeitserlaubnis keine Aufenthaltserlaubnis gibt.

Zweitens waren Geduldete bisher von sämtlichen Integrationsmaßnahmen ausgenommen. Sie durften nicht an Sprachkursen teilnehmen. Sie durften keine Arbeit aufnehmen. Sie waren von Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen. Jungen Menschen sind die Ausbildungsplätze verwehrt worden. Neben dem fehlenden Nachweis eines Arbeitsplatzes führt in Niedersachsen ein langer Katalog von Ausschlussgründen dazu, dass, wie wir schätzen, mehr als 95 % der Geduldeten keine Chance auf ein Bleiberecht haben werden. Unter diesen faktischen Ausschluss fallen im Übrigen auch erwerbsunfähige, kranke, behinderte und alte Menschen. In einer solchen Situation und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage haben Geduldete keine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt.

Wir brauchen - mein Kollege von der SPD hat das schon angesprochen - eine gesetzliche Bleiberechtsregelung. Bis dahin dürfen diejenigen, die potenziell unter eine solche Regelung fallen, nicht abgeschoben werden. Herr Schünemann, ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich auffordern, Ihren Widerstand gegen eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, die großzügiger als die niedersächsische Schmalspurversion sein sollte, aufzugeben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Solange Sie dieses nicht tun, ist unser Antrag zum Abschiebungsmoratorium nicht erledigt, sondern weiterhin bitter nötig. Eine wirksame Bleiberechtsregelung war und ist überfällig. Sie kann nur dann wirksam sein, wenn nicht weiter nach der Devise

gehandelt wird: ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit.

Herr Schünemann, Sie schlagen sich mit Ihrer Weigerung, den nach langem Tauziehen gefundenen Kompromiss der Großen Koalition zu akzeptieren, erneut auf die Seite der Hardliner in der CSU. Unter dem Kampfbegriff „keine Zuwanderung in die Sozialsysteme“ wollen Sie eine längst überfällige politische Lösung verhindern.

Im Gegensatz zu Ihnen hält der CDU-Innenexperte Hans-Peter Uhl den Kompromiss für vernünftig. Er sagt in der Süddeutschen Zeitung: Die 180 000 Geduldeten, die nicht arbeiten dürfen, kosten den Staat 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Wir zwingen die Leute zur Untätigkeit. Mit der neuen Regelung hätten sie die Möglichkeit zu arbeiten und den Staat zu entlasten. - Dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

Es ist schon peinlich: Da ringt die Koalition seit mehr als einem Jahr erfolglos um das Zustandekommen einer Änderung des Zuwanderungsgesetzes, und Sie, Herr Schünemann, spielen bei diesem unwürdigen Geschachere um die inhumanste Bleiberechtsregelung im Schulterschluss mit Ihrem bayrischen Kollegen eine miese Rolle. Dabei sieht der Entwurf bereits heute drastische Verschärfungen im Ausländerrecht vor: grundlegende Beschneidungen des Rechts auf Familiennachzug, neue Sanktionen in der Integrationspolitik und eine Verschärfung des Ausweisungs- und Ausbürgerungsrechts. Sie, Herr Schünemann, wollen aber immer noch mehr. Niedersachsen nimmt mit diesem Innenminister weiterhin den fragwürdigen Platz eins in der Riege derer ein, die für Abschottung, Ausgrenzung, Inhumanität und Misstrauen in der Ausländerpolitik stehen - und das auch immer mit Unterstützung der FDP. Niedersachen hat einen solchen Innenminister nicht verdient.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Kollegin Lorberg das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Humanität muss immer dann zum Tragen kommen, wenn außergewöhnliche Situationen vorliegen.

Solche außergewöhnlichen Situationen sind durch außergewöhnliche Entscheidungen so zu gestalten, dass eine Regelung zustande kommt, die einen humanitären Charakter hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen und insbesondere Herr Bachmann, Sie haben in den Ausschussberatungen sehr deutlich gemacht, dass Sie keinesfalls an einzelnen humanitären Entscheidungen interessiert sind, sondern dass es Ihnen darum geht, generell ein Aufenthaltsrecht für Asylbewerber zu erwirken, ganz gleich, aus welchem Grund der Einzelne hier in Deutschland ist und aus welchem Grund eine Aufenthaltsbeendigung nicht erfolgen konnte. Sie wollen keinen Unterschied machen zwischen denen, die tatsächlich humanitäre Gründe für ein Aufenthaltsrecht geltend machen können, und denen, die aus wirtschaftlichen Gründen und durch viel Trickserei über einen langen Zeitraum in Deutschland geblieben sind.

Die Innenministerkonferenz hat im November 2006 einen Kompromiss erarbeitet, der zahlreichen ausreisepflichtigen Familien neue Perspektiven eröffnet und der auf die humanitären Gründe abgestimmt ist. Dieser Kompromiss berücksichtigt im Besonderen die Situation der hier geborenen Kinder. Wir sind uns sicherlich einig, dass Integration ein wesentlicher Bestandteil des Bleiberechts ist. Daher ist es für mich von großer Bedeutung, dass das Erlernen der deutschen Sprache für alle Familienmitglieder eine Pflicht sein muss. Die Sprache ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt, der laut den Beschlüssen der IMK vom Herbst nun auch für Asylsuchende geöffnet ist.

Ich bin ausgesprochen froh, dass die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2006 die Situation zahlreicher Familien entscheidend verbessert haben und auch künftig verbessern werden. Wir haben jedoch auch gegenüber unserer einheimischen Bevölkerung eine große Verantwortung. Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte kann einen Zuzug in die Sozialsysteme nicht verkraften. Daher ist eine Differenzierung unumgänglich.

Meine Damen und Herren, aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation kann es sinnvoll sein, den Stichtag 30. September 2007 beispielsweise um ein Jahr zu verlängern, um arbeitswilligen Personen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsplatz zu finden. Über die auf der Bundesebene thematisierte Fristverlängerung kann man sicherlich dis

kutieren. Aber alles, was darüber hinausgeht, bedeutet einen unkontrollierten Zuwachs im Bereich der Personen, die ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestreiten. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir stehen nach wie vor zu den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November 2006. Die breite Zustimmung von Verbänden und Organisationen zu diesem Kompromiss macht deutlich, dass die Haltung Niedersachsens richtig ist.

Meine Damen und Herren, wir nehmen die Diskussion um eine Bleiberechtsregelung sehr ernst. Wir nehmen humanitäre Gründe, die zu einem Bleiberecht führen können, sehr ernst. Wir schaffen Perspektiven, die zahlreichen Personen ein Bleiberecht verschaffen. Doch wir werden nicht zustimmen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Ihre überzogenen Anträge hier zur Abstimmung bringen.

Unser Innenminister hat kürzlich in einem Interview deutlich gesagt: Es muss weiter bei der Regelung bleiben: erst Arbeitsplatz, dann Aufenthaltsrecht. Diese Aussage tragen wir mit und werden so einem Zuzug in die öffentlichen Sozialsysteme eine klare Absage erteilen. - Ich danke Ihnen.