Editha Lorberg
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, diese Petition noch einmal an
den Ausschuss zurück zu überweisen, weil wir noch Beratungsbedarf sehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brockmann hat es ausgeführt: Die IGS in Wolfsburg, die Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, ist
sechszügig und hätte durchaus die Möglichkeit zur Erweiterung auf eine Achtzügigkeit gehabt. Das wäre gut gewesen. Ich denke, dass das der Schulträger hätte entscheiden können und entscheiden müssen. Das aber ist hier nicht geschehen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Schulträgers, diese Entscheidung zu treffen. Das dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen.
Wenn Sie, lieber Herr Brockmann, davon sprechen - -
- nein, im Moment nicht -, dass von 180 abgelehnten Schülern immerhin 60 die Möglichkeit gehabt hätten, durch diese Erweiterung einen Platz an dieser Schule zu bekommen, dann ist es nicht eine geringe Chance, die dieser Niklas gehabt hätte, sondern eine große Chance. Die hat der Schulträger nicht in Angriff genommen, wie an dieser Stelle deutlich wird. Das finde ich sehr schade.
Bei dieser Zahl von 180 gehen Sie immer davon aus, dass das eine tatsächliche Zahl sei. Das ist eine fiktive Zahl. Wir alle wissen, dass die Anmeldungen an verschiedenen Schulen erfolgen, sodass wir nicht von genauen Zahlen sprechen können.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Schulträger dem Begehren der Eltern entgegenkommen würden, wie es der Möglichkeit im Land Niedersachsen entspricht.
Im Übrigen haben wir in diesem Plenum häufiger über die weitere Verfahrensweise mit und an IGSen gesprochen. In der Hinsicht ist Niedersachsen auf einem hervorragenden Weg. Aus diesem Grunde gibt es hier nur die Möglichkeit, die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit nunmehr einem Jahr und zwei Monaten haben wir in Niedersachsen eine Härtefallkommission. Diese Kommission arbeitet objektiv, intensiv und hervorragend. Mit den Härtefalleingaben ist sie intensivst beschäftigt. Das ist ein gutes Zeichen für unser Land.
Nun mussten wir vor einigen Wochen leider vernehmen, dass der Vertreter der Wohlfahrtsverbände und sein Stellvertreter die Arbeit in der Härtefallkommission nicht mehr weiterführen möchten. Dieser Ausstieg war im Vorfeld nicht erkennbar. Meine Damen und Herren, wer würde außer der taz einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl sehen?
Meine Damen und Herren, auf Basis des Beschlusses der Innenministerkonferenz und entsprechend der niedersächsischen Bleiberechtsanordnung vom 6. Dezember 2006 haben in Niedersachsen insgesamt 2 381 ausreisepflichtige Ausländer ein auf Dauer angelegtes Bleiberecht erhalten. Hierdurch wurde ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen mit langjährigen Aufenthalten in Deutschland die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30. September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese Bilanz bestätigt den seit Anfang des Jahres erkennbaren positiven Trend bei der Entwicklung der Bleiberechtszahlen. Viele weitere ausreisepflichtige Ausländer profitieren darüber hinaus von der gesetzlichen Bleiberechtsregelung des Bundes, nach der noch bis Ende 2009 Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.
Diese positive Entwicklung ist der Grund dafür, dass sich die Zahl der Fälle zur Bearbeitung in unserer Härtefallkommission erheblich reduziert hat. Das wird auch dazu führen, dass sie sich auch in Zukunft reduzieren wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritik der Opposition, die Härtefallkommission berate im Vergleich zu anderen Ländern nur eine relativ geringe Zahl von Eingaben, ist haltlos. Aufgrund der vielen positiven Veränderungen im Bleiberecht verzeichnen wir einen realen Rückgang der Zahl der Eingaben, wie eben schon beschrieben. Sie sehen daher, dass dies überhaupt nichts mit den Verfahrensregeln der Härtefallkommission zu tun hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, es ist wirklich sehr schade, dass Sie bei Ihren Recherchen so unprofessionell vorgegangen sind und den Vergleich anderer Länder mit Niedersachsen so fehlerhaft dargestellt haben. Sie wissen, dass wir beispielsweise die Eingaben, die sich durch das geänderte Bleiberecht erledigt haben, nicht in unsere Statistik aufnehmen; andere Länder tun das sehr wohl.
Meine Damen und Herren, warum wollen Sie eigentlich den Eindruck erwecken, dass diese Härtefallkommission inhumane Bedingungen zur Grundlage hat? - Ich sage es Ihnen: Weil das in Ihr Weltbild passt, weil wir kurz vor der Landtagswahl stehen und weil Sie jede Chance, aber auch wirklich jede Chance nutzen, um negative Aspekte zu konstruieren und diese auch noch in die Öffentlichkeit zu transportieren.
Meine Fraktion und ich sind froh und dankbar darüber, dass wir in Einzelfällen und unter besonderen Bedingungen betroffenen Menschen, die hier bei uns Zuflucht suchen, entsprechen können und ihnen ein Bleiberecht verschaffen können.
Dies, meine Damen und Herren, muss aber eine gesetzliche Grundlage haben. Das darf keinesfalls bedeuten, dass wir nun, gleich welche Voraussetzung jemand mitbringt, über die Härtefallkommission ein Bleiberecht erwirken können.
Es ist gut, dass wir durch die Bleiberechtsregelung vielen Familien eine Zukunft in unserem Land sichern können.
Es ist auch gut, dass wir aufgrund von Härtefallanerkennungen auch hier diesen Menschen ein Zuhause geben und ihnen aus humanitären Gründen weiterhelfen können.
Nein. - Ich hoffe sehr, dass wir in absehbarer Zeit wieder Vertreter der Wohlfahrtsverbände in dieser Kommission haben werden; denn dieses Gremium hat sich bewährt.
Ich bitte Sie, sich einmal in den anderen Bundesländern umzusehen. Schauen Sie, wie die Arbeitsweisen aussehen. Vergleichen Sie die Ergebnisse der Arbeit. Dann kommen Sie sicherlich zu ganz anderen Ergebnissen.
Ich möchte an dieser Stelle dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Frühling, und seiner Kommission ganz aufrichtig für die hervorragende Arbeit des vergangenen Jahres danken.
Es ist wahrlich keine leichte Aufgabe, und es ist und wird nicht leichter, wenn die Arbeit in der Öffentlichkeit so zerredet wird, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das in den letzten Wochen durch Ihre Aussagen, die Sie hier auf den Weg gebracht haben, gemacht haben.
Umso mehr bedaure ich auch den Rückzug der Vertreter der Wohlfahrtsverbände. Hoffen wir, dass die Kommission sich umgehend mit den ihr übertragenen Aufgaben befasst und nicht durch personelle Debatten handlungsunfähig gemacht wird; denn das würde den Menschen, die ihre Hoffnung in diese Kommission legen, ganz und gar nicht gerecht werden. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle könnte man den Antrag der Grünen mit drei knappen Bemerkungen für erledigt erklären, die da lauten: Das haben wir schon. Das machen wir längst. Das läuft bereits erfolgreich.
Ich möchte dies gern untermauern, zumal die Grünen und anscheinend auch die SPD die Entwicklung in der Integrationspolitik hier im Land Niedersachsen schlichtweg verpennt haben oder einfach ignorieren.
Meine Damen und Herren, die Integration von Migrantinnen und Migranten ist ein - - -
- Herr Bachmann, auch wenn Sie schreien, wird es nicht besser, wirklich nicht.
- Verdrehen Sie die Tatsachen nicht, dann können wir weiter fortfahren!
Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist ein Schwerpunktthema der Landesregierung. Vielfältige Initiativen tragen gute Früchte und zeigen auf, dass Niedersachsen die Integration der Zuwanderer mit besonderer Sorgfalt unterstützt und begleitet. Dazu gehört auch die berufliche Entwicklung und die Qualifikation; denn nur durch einen entsprechenden Bildungsstand ist die Integration in den Arbeitsmarkt möglich. Dies gilt auch und im Besonderen für den öffentlichen Dienst.
Vor Kurzem war aus den Medien zu erfahren, dass gerade im Bereich der Polizei und auch bei den Justizvollzugsbehörden verstärkt auf die Einstellung von Migrantinnen und Migranten gesetzt wird. Haben Sie, liebe Frau Langhans, diese Entwicklung nicht zur Kenntnis genommen?
Haben Sie die zahlreichen Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund nicht wahrgenommen? Ist Ihnen wirklich nicht bekannt, dass viele Kommunen im Bereich der Verwaltung Migrantinnen und Migranten einstellen? Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass wir uns in Niedersachsen nicht an den Nationalen Integrationsplan halten, der hier in hervorragender Weise umgesetzt wird? - Das alles kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Meine Damen und Herren, es bleibt eigentlich nur festzustellen, dass die Grünen das Thema mit diesem Antrag völlig verfehlt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Niedersachsen hat beispielhafte Initiativen gestartet, um den Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu öffnen. Nehmen Sie diese positive Entwicklung bitte zur Kenntnis! Das wäre wichtig und würde den Menschen mit Migrationshintergrund viel mehr helfen, als immer nur alles schlechtzureden.
Ziehen Sie darum an dieser Stelle den längst überholten Antrag zurück, damit Sie nicht noch tiefer in die Rolle der ewig Gestrigen abrutschen. - Danke schön.
Herr Präsident! Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um im Rahmen der genannten Programme die Belange von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen und ihre Rolle in unserer Gesellschaft zu stärken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Humanität muss immer dann zum Tragen kommen, wenn außergewöhnliche Situationen vorliegen.
Solche außergewöhnlichen Situationen sind durch außergewöhnliche Entscheidungen so zu gestalten, dass eine Regelung zustande kommt, die einen humanitären Charakter hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen und insbesondere Herr Bachmann, Sie haben in den Ausschussberatungen sehr deutlich gemacht, dass Sie keinesfalls an einzelnen humanitären Entscheidungen interessiert sind, sondern dass es Ihnen darum geht, generell ein Aufenthaltsrecht für Asylbewerber zu erwirken, ganz gleich, aus welchem Grund der Einzelne hier in Deutschland ist und aus welchem Grund eine Aufenthaltsbeendigung nicht erfolgen konnte. Sie wollen keinen Unterschied machen zwischen denen, die tatsächlich humanitäre Gründe für ein Aufenthaltsrecht geltend machen können, und denen, die aus wirtschaftlichen Gründen und durch viel Trickserei über einen langen Zeitraum in Deutschland geblieben sind.
Die Innenministerkonferenz hat im November 2006 einen Kompromiss erarbeitet, der zahlreichen ausreisepflichtigen Familien neue Perspektiven eröffnet und der auf die humanitären Gründe abgestimmt ist. Dieser Kompromiss berücksichtigt im Besonderen die Situation der hier geborenen Kinder. Wir sind uns sicherlich einig, dass Integration ein wesentlicher Bestandteil des Bleiberechts ist. Daher ist es für mich von großer Bedeutung, dass das Erlernen der deutschen Sprache für alle Familienmitglieder eine Pflicht sein muss. Die Sprache ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt, der laut den Beschlüssen der IMK vom Herbst nun auch für Asylsuchende geöffnet ist.
Ich bin ausgesprochen froh, dass die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2006 die Situation zahlreicher Familien entscheidend verbessert haben und auch künftig verbessern werden. Wir haben jedoch auch gegenüber unserer einheimischen Bevölkerung eine große Verantwortung. Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte kann einen Zuzug in die Sozialsysteme nicht verkraften. Daher ist eine Differenzierung unumgänglich.
Meine Damen und Herren, aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation kann es sinnvoll sein, den Stichtag 30. September 2007 beispielsweise um ein Jahr zu verlängern, um arbeitswilligen Personen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsplatz zu finden. Über die auf der Bundesebene thematisierte Fristverlängerung kann man sicherlich dis
kutieren. Aber alles, was darüber hinausgeht, bedeutet einen unkontrollierten Zuwachs im Bereich der Personen, die ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestreiten. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir stehen nach wie vor zu den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November 2006. Die breite Zustimmung von Verbänden und Organisationen zu diesem Kompromiss macht deutlich, dass die Haltung Niedersachsens richtig ist.
Meine Damen und Herren, wir nehmen die Diskussion um eine Bleiberechtsregelung sehr ernst. Wir nehmen humanitäre Gründe, die zu einem Bleiberecht führen können, sehr ernst. Wir schaffen Perspektiven, die zahlreichen Personen ein Bleiberecht verschaffen. Doch wir werden nicht zustimmen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Ihre überzogenen Anträge hier zur Abstimmung bringen.
Unser Innenminister hat kürzlich in einem Interview deutlich gesagt: Es muss weiter bei der Regelung bleiben: erst Arbeitsplatz, dann Aufenthaltsrecht. Diese Aussage tragen wir mit und werden so einem Zuzug in die öffentlichen Sozialsysteme eine klare Absage erteilen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, in der Überschrift Ihres Antrags fordern Sie, dass Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden möge. Im Text Ihres Antrags aber gehen Sie überwiegend auf die Situation der lediglich geduldeten ausländischen Personen ein. Das ist für mich reine Augenwischerei. Ihnen muss doch bekannt sein, dass der Personenkreis der anerkannten Flüchtlinge bereits Zugang zum Arbeitsmarkt hat.
Lassen Sie mich deshalb auf die Personen zu sprechen kommen, die bei uns geduldet werden und bislang keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Geduldete Ausländer befinden sich momentan in der schwierigen Situation, dass ein Arbeitsplatz vorrangig von einem EU-Bürger oder von einem Deutschen besetzt werden muss. Dies erschwert den Einstieg in den Arbeitsmarkt enorm. Daran muss etwas geändert werden.
Dabei gilt es aber, innerhalb der Gruppe der geduldeten Ausländer zu differenzieren. So kann eine Vereinfachung nur für diejenigen Personen angestrebt werden, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht ausreisen können. Hierbei ist es durchaus richtig, wenn die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geschaffen wird. Es liegt in unserem Interesse, dass gerade Personen, die das Land längerfristig nicht verlassen können, nicht in die sozialen Sicherungssystem fallen, sondern ihren Lebensunterhalt eigenständig erwirtschaften.
Um dies zu erreichen, bedarf es allerdings der Zustimmung unseres Bundesministers Herrn Müntefering. Leider ist im Moment nicht zu erwarten, dass Herr Minister Müntefering in dieser Frage einlenkt. Es wäre doch einmal eine gute Sache, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion auf den Bundesarbeitsminister einwirken würden, worum ich Sie hiermit auch ganz herzlich bitten möchte. Auf jeden Fall ist es richtig, dass Niedersachsen in dieser Angelegenheit eine Bundesratsinitiative angeschoben hat.
Meine Damen und Herren, wir müssen unsere Zuwanderung gezielt steuern und strukturieren. Es
darf keinen Zweifel daran geben, dass Personen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, ihre Identität verschleiern oder gar straffällig geworden sind, keine Erleichterungen beim Zugang auf den Arbeitsmarkt erhalten können. Besteht eine rechtskräftige Ausreisepflicht, die auch umsetzbar ist, kann das nur bedeuten, dass dieser Pflicht umgehend nachzukommen ist und dass unmittelbar nach Feststellung der Ausreisepflicht bei Nichteinhaltung die Abschiebung durchgeführt wird.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag wird auch der Anschein erweckt, dass alle geduldeten Personen gleichermaßen das Bestreben nach einer Erwerbstätigkeit haben. Dies ist bei Weitem nicht so. Nach Aussagen der Ausländerbehörden hat ein nicht unerheblicher Anteil der geduldeten Ausländer nie eine Arbeitserlaubnis beantragt. Nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November 2006 begrüßen wir es sehr, dass der Arbeitsmarkt nun für langjährig geduldete Ausländer geöffnet ist. So ist es nun möglich, dass die betroffenen Personen freien Zugang auf den Arbeitsmarkt haben
und über die Erwerbstätigkeit und die damit verbundene Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Bleiberecht erwirken können.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen geht ausgesprochen verantwortungsvoll mit dem Thema „Zuwanderung“ um und setzt deutliche Signale bei der Öffnung des Arbeitsmarktes für geduldete Ausländer. Die Öffnung des Arbeitsmarktes darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss sich den arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten anpassen und die rechtsstaatliche Ordnung einhalten. Daher kann Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in dieser Form hier und heute nur abgelehnt werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kinder der Petentin sind im Februar 2006 zehn Jahre alt geworden. Sie besuchen seit Schuljahresbeginn die 5. Klasse eines Gymnasiums in Lüneburg. Normalerweise würden die Kinder das Gymnasium Bleckede besuchen, da dieses für den Wohnort der Kinder zuständig ist.
Bedingt durch das Alter und die damit verbundene Betreuungssituation erteilte die Landesschulbehörde eine Genehmigung zum Besuch des Gymnasiums Lüneburg. Der dortige Schulbesuch ist auf zwei Jahre befristet. In zwei Jahren werden die Zwillinge zwölfeinhalb Jahre alt sein.
Meine Damen und Herren, wir haben es uns im Ausschuss keineswegs leicht gemacht. Es ist natürlich so, dass man sehen muss, ob Kinder mit zwölfeinhalb Jahren noch den Umfang an Betreuung benötigen, wie sie ihn mit zehn Jahren benötigen. Deshalb waren wir auch der Meinung, dass im Jahre 2008 zeitnah eine erneute Überprüfung erfolgen muss. Wenn die Petenten es möchten, können sie sich im Jahre 2008 an die Schulbehör
de wenden und den Sachverhalt erneut prüfen lassen. Genau zu diesem Zeitpunkt wird sich herausstellen, ob sich die berufliche Situation der Eltern verändert hat, ob sich die Betreuungssituation verändert hat und wie dann zu verfahren ist. Ich bitte daher, zum heutigen Zeitpunkt nach Sachund Rechtslage zu entscheiden und im Jahre 2008 zu sehen, wie sich die Situation verändert hat und wie wir dann verfahren müssen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn der 15. Wahlperiode hat der Niedersächsische Landtag einen Petitionsausschuss. Dieser Ausschuss hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen gut bewährt und ist von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv bewertet worden.
Wir haben ein bürgerfreundliches, transparentes und unbürokratisches Petitionsrecht, aufgrund dessen jährlich durchschnittlich 1 700 Petitionen eingereicht werden. Mit Stand vom 23. Juni dieses Jahres sind in der 15. Wahlperiode 5 481 Petitionen beraten worden. Frau Merk, ich denke, dass die Petitionen in den Ausschüssen von den Kolleginnen und Kollegen auch mit der gleichen Ernsthaftigkeit wie im Petitionsausschuss beraten worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie möchten mit Ihrem Antrag nun Bewährtes verändern und - so scheint es - das bestehende Petitionsrecht ein Stück weit verwässern.
Ihr Antrag beruft sich in einigen Punkten auf den im September 2005 im Bundestag eingeführten Modellversuch zum Petitionsrecht. Bei genauer Betrachtung der E-Mail-Petitionen ist nicht außer Acht zu lassen, dass ein erheblicher finanzieller und personeller Einsatz zu leisten wäre. Es geht nicht darum, dass man eine Flut von Petitionen durch E-Mail-Nutzer befürchtet. Es geht vielmehr um die Sorge, dass die Qualität der Petitionen sich verringern könnte. Die Ernsthaftigkeit, die hinter dem Petitionsrecht steht, muss gewährleistet bleiben.
Es ist falsch, wenn gesagt wird, hier im Niedersächsischen Landtag würden E-Mail-Petitionen von der Verwaltung generell zurückgewiesen. Richtig ist, dass die Mitarbeiter die Petenten darüber in Kenntnis setzen, dass eine Unterschrift erforderlich ist. Wenn diese eingeholt worden ist, wird die Petition auch bearbeitet. Übrigens ist auch
bei den E-Mail-Petitionen im Bundestag eine persönliche Unterschrift notwendig. Auch dort wird diese im Laufe der Bearbeitung eingeholt.
E-Mail-Petitionen stecken im Moment noch in den Kinderschuhen. Wir wollten erst einmal abwarten, wie sie sich dann, wenn ein Jahr herum ist, bewährt haben.
Sie möchten weiterhin öffentliche Petitionen einführen und bei allgemeinem Interesse die Möglichkeit zur Diskussion und Mitzeichnung eröffnen. Auf Bundesebene ist dieses sicher von weitaus größerem Interesse als auf Landesebene. Wer sich mit Petitionen, die an den Niedersächsischen Landtag gerichtet werden, befasst, weiß, dass der größte Anteil der Petitionen Individualpetitionen sind. Durch Ihren Vorschlag würde sich der Arbeitsaufwand in der Verwaltung und im Ausschuss sehr stark intensivieren. Eine umfangreiche Begleitung dieser Petitionsform ist erforderlich. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Bürokratie.
Meine Damen und Herren, ich könnte hier alle Punkte ein Stück weit aufarbeiten. Dafür reicht die Zeit aber nicht, sodass ich denke, dass wir das dann im Ausschuss tun sollten. In diese Diskussion sollten wir auch die Erfahrungen aus Bayern einfließen lassen. Nach meiner Kenntnis ist das mit den öffentlichen Ausschusssitzungen dort nicht gerade sehr positiv gelaufen. Wir sollten uns wirklich einmal informieren, welche guten bzw. welche schlechten Erfahrungen man dort gemacht hat. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Forderung nach einem sofortigen Abschiebestopp für die Flüchtlinge aus dem Kongo erhoben. Dieser Antrag hat zu einer lebhaften Diskussion im Ausschuss geführt. Unstrittig ist, dass die Situation im Kongo schwierig ist. Meine Fraktion ist von der Notwendigkeit überzeugt, dass im Kongo dringend demokratische Verhältnisse geschaffen werden müssen. Deshalb hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, im Rahmen einer internationalen Friedensmission deutsche Soldaten in den Kongo zu entsenden, um die Wahlen einer demokratisch legitimierten Regierung zu sichern.
Der Film „Lost Children“ hat sehr deutlich gemacht, dass in Teilen des Kongo katastrophale Zustände und menschunwürdige Bedingungen herrschen. Der Film hat aber auch deutlich gemacht, dass es Auswege aus dieser Situation gibt. In der Diskussion mit den Machern des Films wurde darüber gesprochen, dass Spenden und Entwicklungshilfegelder unter Umständen zu kriegerischen Auseinandersetzungen missbraucht werden. Den Verantwortlichen im Kongo muss aber auch über die Entwicklungshilfe deutlich gemacht werden, dass Voraussetzung für die Förderung mit Geldern die Schaffung eines rechtsstaatlichen Systems ist.
Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss bestand die Möglichkeit, den Lagebericht des Auswärtigen
Amtes einzusehen. Dabei war zu erkennen, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt, die einen Abschiebestopp rechtfertigen würden. Der Lagebericht beruft sich auf Erkenntnisse der Deutschen Botschaft, Behörden und Hilfsorganisationen wie Menschenrechtsorganisationen vor Ort. Momentan erfolgen allerdings keine oder kaum Rückführungen von Frauen und Kindern in den Kongo. Bei Personen, die Straftaten begangen haben, sieht das aber anders aus. In diesen Fällen wird nach genauer Prüfung zurückgeführt. In der Vergangenheit wurde bei der Zurückführung von abgelehnten Asylbewerbern darauf geachtet, dass über Hilfsorganisationen eine Zusammenführung von Familienmitgliedern im Kongo erfolgt.
Meine Damen und Herren, ein Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Kongo ist grundsätzlich Angelegenheit des Bundes. Da Herr Minister Steinmeier aufgrund des Lageberichtes keinen Anlass sieht, einen Abschiebestopp zu verhängen, wird es auch in Niedersachsen keinen Alleingang geben. Diese Haltung hat im Übrigen auch Herr Kollege Bartling während seiner Amtszeit als niedersächsischer Innenminister so eingenommen. Niedersachsen kann, darf und wird keine Außenpolitik betreiben. Der Kongo braucht deutliche Signale, sichere Signale, z. B. unsere Soldaten im Kongo, die die Entwicklung eines rechtsstaatlichen Systems sichern.
Auch wenn wir die Situation im Kongo genau im Auge behalten müssen, so sollten wir jedoch auch ein Stück Zuversicht haben, dass sich die Lage stabilisiert und das Land eine positive Entwicklung erfährt. Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass der Kongo ein sehr großes Land ist und dass es nicht in allen Teilen diese dramatische Entwicklung gibt. Einen generellen Abschiebestopp kann es in Niedersachsen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht geben. Von daher wird die CDUFraktion den Antrag der Grünen ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, wir hätten von Frau Polat zu dieser Petition mehr Einzelheiten gehört, die den Sachverhalt etwas deutlicher dargestellt hätten. Denn man muss hier auch erwähnen, dass Frau I., die zur Abschiebung anstand, einen Abschiebungstermin nicht wahrgenommen hat, weil sie in der Wohnung nicht angetroffen
wurde und somit nicht abgeschoben werden konnte. Sie hat sich dann später bei der Ausländerbehörde gemeldet und dort eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die ihr depressive Verstimmungen, Angst und Unruhezustände attestierte. Aufgrund der Aussage der Ausländerbehörde, dass sie das nicht vor der Abschiebung schützen würde, bekam sie dort einen Schreianfall; sie warf sich auf den Boden und schlug wild um sich. Aufgrund dieser Tatsache ist sie in das Landeskrankenhaus nach Königslutter gebracht worden, wo man anschließend die Reisefähigkeit von Frau I. feststellte und keine psychische Erkrankung.
Ähnliches hat sich dann im Elbe-Klinikum Stade abgespielt. Auch dort ist sie nach der Einlieferung untersucht worden, und der behandelnde Arzt teilte am 27. Juli 2004 telefonisch mit, Frau I. habe keine psychische Erkrankung und sei reisefähig. Als sie daraufhin abgeschoben werden sollte, spielte sich ein ähnliches Szenario ab wie schon zuvor bei der Ausländerbehörde. Sie warf sich auf den Boden und schlug wild um sich. Das machte es notwendig, ihr Handfesseln anzulegen, zu ihrem eigenen Schutz.
Meine Damen und Herren, wenn wir das einmal mit in die Waagschale legen, müssen wir uns wirklich fragen, ob die Behörden in diesem Fall nicht doch rechtmäßig gehandelt haben, um diese Frau zu schützen. Es steht völlig außer Zweifel, dass eine Abschiebung rechtmäßig war, und die Vorwürfe, die von dem Petenten erhoben worden sind, haben sich in der Prüfung des Ministeriums in keiner Weise bestätigen lassen. Die Abschiebung erfolgte nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und ist daher nicht zu beanstanden. Daher beantrage ich, die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2738, den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Einbeziehung des Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Vertreter der Fraktionen der CDU, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion ausgesprochen.
Die Beschlussempfehlung entspricht dem - noch allein auf Lüchow-Dannenberg bezogenen - Votum des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, der sie mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion beschlossen hat. Der Vertreter der Fraktion Bünd
nis 90/Die Grünen hat sich hier der Stimme enthalten.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist veranlasst durch das Vorhaben der Landesregierung zur kommunalen Neugliederung im Landkreis LüchowDannenberg. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die notwendigen wahlrechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um auch vor dem Hintergrund der geplanten Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg den ordnungsgemäßen Ablauf der Kommunalwahlen 2006 sicherzustellen.
Die weit reichenden Änderungen, die Ihnen der Ausschuss vorschlägt, gehen im Wesentlichen auf einen Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP zurück. Während der ursprüngliche Gesetzentwurf entsprechend der früheren Konzeption einer „kreisfreien Samtgemeinde“ eine ganze Reihe wahlrechtlicher Sonderregelungen vorsah, die sich aus diesem Konzept ergaben, beschränkt sich der geänderte Gesetzentwurf nunmehr nur noch auf die Veränderung wahlrechtlicher Fristen und Termine.
Dies ist erforderlich, aber auch ausreichend, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Kommunalwahlen unabhängig vom Ausgang der Beratungen zur kommunalen Neugliederung sicherzustellen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf setzt die vom Ausschuss vorgeschlagene Fassung keine bestimmte Neugliederungsstruktur voraus, solange sich diese nur, wie nunmehr geplant, innerhalb der Formentypik von Kreis, Gemeinde und Samtgemeinde bewegt. Ebenso wenig wird durch diesen Gesetzentwurf eine bestimmte Struktur vorgeprägt; die Ihnen vorliegende Beschlussfassung ist somit sozusagen strukturneutral.
Lassen Sie mich nun den Inhalt der vom Ausschuss vorgeschlagenen Neuregelung darlegen.
§ 2 Abs. 1 sieht vor, dass die vor der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes geltenden Wahlfristen zur Anwendung kommen. Auf diese Weise wird bewirkt, dass die Wahlvorbereitungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg erst nach der Mai-Sitzung des Landtages beginnen müssen. So erhält der Landtag ausreichend Zeit, um über die geplanten Strukturveränderungen zu beraten und zu entscheiden.
Im Zuge der Ausschussberatungen hat § 2 Abs. 1 - über den Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen hinaus - zwei weitere Änderungen erfahren, auf die ich Sie hinweisen möchte.
Während der Vorschlag der Regierungsfraktionen besondere Fristen und Termine nur für die Wahlen auf Samtgemeindeebene vorsah, hat der federführende Ausschuss die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses übernommen, die Regelung auf die Kommunalwahlen insgesamt im Landkreis Lüchow-Dannenberg auszudehnen. Dieser Vorschlag geht seinerseits auf eine Empfehlung des GBD und des Landeswahlleiters zurück und bewirkt, dass die Kommunalwahlen für den Kreistag, die Samtgemeinderäte und die Gemeinderäte gleichzeitig stattfinden können. So wird ein fehlerträchtiges Nebeneinander von zwei Wahlabläufen, das sowohl die Wahlleitungen als auch die Wahlvorschlagsträger vor unnötige Schwierigkeiten stellen würde, vermieden.
Der federführende Ausschuss schlägt darüber hinaus eine Ausweitung der „wahlrechtlichen Vorsorgeregelung“ auf den Landkreis Verden vor. Der Ausschuss hat sich insbesondere von der gleichen Überlegung leiten lassen wie im Fall LüchowDannenberg: Auf diese Weise bleibt dem Landtag auch in Sachen „Neubildung der Gemeinde Thedinghausen“ genügend Zeit, um den entsprechenden, Anfang dieses Monats eingebrachten Gesetzentwurf mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten.
Abschließend lassen Sie mich auf die Auffangregelung in § 2 Abs. 3 eingehen. Sie räumt dem Landeswahlleiter für den Fall, dass die nach Absatz 1 vorgesehenen gesetzlichen Friständerungen noch nicht ausreichen, die Möglichkeit ein, seinerseits Fristen und Termine zu ändern. Der Ausschuss hat die Notwendigkeit einer solchen Ermächtigung vertieft erörtert und schließlich bejaht.
Abgesehen von den Unwägbarkeiten etwaiger gerichtlicher Auseinandersetzungen könnte sich ergeben, dass aufgrund des engen Zeitplans die Parteistrukturen nicht rechtzeitig an die neuen kommunalen Strukturen angepasst werden können und sich deshalb die gesetzlich vorgesehene Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge als zu knapp erweist. Denkbar wäre auch der Fall, dass die vorgesehene Zeit nicht ausreicht, um die notwendigen Unterstützungsunterschriften einzuholen bzw. diese rechtzeitig von den Meldebehörden überprüfen zu lassen.
Der Innenausschuss ist der Auffassung, dass der Landeswahlleiter in die Lage versetzt werden sollte, der Gefahr zu begegnen, dass es zu solchen von niemandem zu vertretenden Fristversäumnis
sen kommt. Er soll deshalb berechtigt sein, einzelne Fristen und Termine zu verschieben, um auch in Fällen wie den geschilderten den ordnungsgemäßen Ablauf der Kommunalwahlen sicherzustellen. Die Grenzen dieser Ermächtigung sind allerdings so weit wie möglich konkretisiert worden.
Damit möchte ich meinen Bericht über die Ausschussberatungen beenden.
Namens und im Auftrag des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich nun um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen wir uns vor, wir wohnen in einem schönen großen Haus. Das Haus steht auf einem Hügel nicht weit vom Meer entfernt. Eines Tages trifft eine große Flut auf die Küstenregion. Die Flut zerstört viele Häuser, andere werden beschädigt oder aus purer Angst verlassen. Die Menschen flüchten auf den Hügel in das große Haus. Sie werden dort aufgenommen und richten sich vorübergehend ein. Die Regeln des Hauses müssen eingehalten werden, um den Frieden des Hauses zu wahren. Das Haus wird für die Flüchtlinge zum Halt und zum Lebensmittelpunkt. Und doch kommt der Tag, an dem das Wasser zurückgeht und aus der Küstenregion weicht. Die Zeit der Rückkehr der Flüchtlinge ist gekommen. Sie waren Gäste in dem großen Haus auf dem Hügel.
Meine Damen und Herren, so könnte man die Situation zahlreicher Familien beschreiben, die hier bei uns Asyl suchen.
Ich kann aufgrund der knappen Redezeiten nicht auf das Asylverfahren eingehen, möchte aber eine Prüfung jedes Einzelfalls im Asylverfahren hier klarstellen. Ist ein Asylverfahren negativ beschieden, steht die Ausreise der Personen oder Familien an. Eine Vielzahl der Asylbewerberfamilien reist jedoch nicht freiwillig aus. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. In diesen Fällen wird häufig eine Petition gestellt, die den Betroffenen ein Bleiberecht verschaffen soll. Im Petitionsausschuss werden diese Sachverhalte geprüft und beraten. Jeder einzelne Fall ist mit einem menschlichen Schicksal verbunden. Einige dieser Schicksale bewegen uns sehr tief. Dies gilt besonders dann, wenn es um Kinder geht. Hier ist besondere Sensibilität gefordert.
Nicht selten sind diese Kinder in Deutschland geboren oder aufgewachsen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie weit geht unsere Verantwortung für diese Kinder? Sind wir als Staat, als Gesellschaft in erster Linie für die Kinder verantwortlich? Oder liegt die Verantwortung in erster Linie bei den Eltern? - Daraus folgt eine moralische und eine rechtliche Bewertung. Fest steht für mich,
dass wir unsere rechtsstaatlichen Grundsätze nicht verlassen dürfen, wenn wir uns über das Bleiberecht unterhalten.
Der Vorstoß unseres Innenministers Uwe Schünemann im Rahmen der Innenministerkonferenz vom Dezember 2005, gerade für Jugendliche und junge Erwachsene einen Weg zu finden, in Deutschland zu bleiben, kann doch nur als ausgesprochen positiv gewertet werden.
Hier hätte ich mir gerade von den Oppositionsfraktionen mehr Zustimmung gewünscht. Doch was geschieht mit den Kindern aus Asylbewerberfamilien, deren Eltern gegen diese Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben? - In den letzten Monaten haben wir eine größere Anzahl von Fällen bearbeitet, bei denen die Abschiebung der Familie aufgrund von Straffälligkeit, Identitätstäuschung oder ähnlichen Gründen erfolgen musste. Dazu möchte ich aus einer Pressemitteilung von Asyl e. V. aus Hildesheim zitieren:
„Die Kinder haften für ihre Eltern. Deren Eltern haben oft alles zerstört, überwiegend sogar mutwillig. Und dann ist in der Tat der letzte Tropfen getrunken, und die Eltern gehören verurteilt, nicht aber die Verantwortlichen in Behörden und Gerichten, weil sie in unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft für die Anwendung und Durchsetzung der rechtlichen Gegebenheiten Sorge tragen müssen. Diesen Hintergrund muss man fairerweise bei der Einschätzung berücksichtigen.“
Meine Damen und Herren, wir dürfen mit Blick auf die große Verantwortung, die wir im Petitionsausschuss tragen, keine Härtefälle konstruieren.
Einen Wettstreit unter den Bundesländern, frei nach dem Motto „Wer hat die meisten Härtefälle?“, darf es nicht geben.
Dieses würde unsere Arbeit sehr schnell unglaubwürdig werden lassen.
Die Ausschussmitglieder meiner Fraktion haben in den vergangenen Tagen grobe und haltlose Vorwürfe von Frau Merk und Frau Helmhold über sich ergehen lassen müssen.
Daher sei es mir an dieser Stelle erlaubt, meinen Kolleginnen und Kollegen für die unter so unerfreulichen Bedingungen geleistete Arbeit zu danken.
Ich kann die Vorbehalte von Kirchen, Verbänden und Unterstützern verstehen, doch ich bitte inständig darum, dass sie anerkennen, dass wir neben unserer moralischen Verantwortung auch eine politische Verantwortung tragen. Diese Verantwortung muss sich an Recht und Gesetz orientieren, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, kommen Sie zu einer sachlichen und verantwortungsvollen Zusammenarbeit im Petitionsausschuss zurück!
Dieser sensible Bereich ist wirklich nicht geeignet, um erbarmungslos parteipolitische Spiele zu spielen und um sich eiskalt zu profilieren. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fall der Familie Sriranjan hat uns sehr intensiv beschäftigt. Es handelt sich um eine Familie, die seit ca. neun Jahren in Steyerberg bei Nienburg lebt und deren drei Kinder in Deutschland geboren sind. Der Familienvater arbeitet seit langer Zeit. Die Familie gilt als integriert.
Das klingt sehr positiv und lässt die Frage zu: Aus welchem Grund kann diese Familie nicht in Deutschland bleiben?
Die Eheleute Sriranjan kamen illegal nach Deutschland und beantragten Asyl. Die Anträge wurden rechtskräftig abgelehnt. Die Eheleute waren zur Ausreise verpflichtet. Dieser Verpflichtung kamen sie nicht nach. Die Geburten von zwei Kindern folgten. Ein Asylantrag für die Kinder wurde ebenfalls abgelehnt. Wieder reiste die Familie aber nicht freiwillig aus. Ein weiteres Kind wurde geboren. Ein weiterer Asylantrag folgte. Dieser wurde im letzten Quartal des Jahres 2005 abgelehnt. Nun stand die Abschiebung bevor.
Es fanden sich Unterstützer, Petitionen wurden eingereicht, und der Fall der Familie Sriranjan bekam unterschiedliche Facetten. So forderten einige Unterstützer ein generelles Bleiberecht für die Familie. Andere Unterstützer warfen neue Aspekte auf, u. a. die Weiterwanderung der Familie nach Kanada.
Mit Hochdruck wurde an dieser Weiterwanderung gearbeitet. In der öffentlichen Berichterstattung entstand der Eindruck, dass die Weiterwanderung nach Kanada in ca. sechs Monaten erfolgen könne und dass es kaum Zweifel daran gebe, dass diese Weiterwanderung auch erfolgen würde.
Es war sehr wichtig, diese Auskünfte zu prüfen und die Weiterwanderungsabsichten genauestens zu untersuchen. Nach Auskunft der kanadischen Botschaft ist eine Weiterwanderung dieser Familie allerdings erst in frühestens anderthalb Jahren möglich. Die Familie kann nur über die Flüchtlingsquote aus Deutschland nach Kanada einreisen. Dabei liegt die Ablehnungsquote bei 97 %. Meine Damen und Herren, 3 % Wahrscheinlichkeit, das ist sehr wenig, das ist keinesfalls als sicher anzusehen. Sollte der Antrag auf Weiterwanderung in
ein bis zwei Jahren dennoch Erfolg haben, könnte die Familie allerdings noch einmal einige Jahre ins Land gehen lassen; denn die Bestimmungen zur Weiterwanderung geben die Möglichkeit, dass ein mehrjähriger Zeitraum verstreichen kann, bevor die Ausreise tatsächlich erfolgt. 3 % Wahrscheinlichkeit - sehr unsicher!
Ist es nicht eine unzumutbare Situation, den Verwurzelungsprozess der Kinder in Steyerberg weitere Jahre voranschreiten zu lassen und dann eine Abschiebung vorzunehmen? - Ich will nicht auf die zögerliche Mitarbeit der Familie bei der Passbeschaffung eingehen. Ich will auch nicht die unrichtigen Aussagen der Familie bei der Passbeschaffung anprangern. Es muss aber deutlich werden, dass die Eheleute Sriranjan ihre Lebensplanung nicht den realen Bedingungen in Deutschland angepasst haben. Die Zeitspanne bis zur Entscheidung der kanadischen Behörden über die Weiterwanderung der Familie lässt es nicht zu, eine weitere Duldung oder gar ein Bleiberecht auszusprechen. Zahlreiche andere Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, würden ansonsten erwirken können, dass sie sich weitere Jahre in Deutschland aufhalten können, wenn sie, wie die Familie Sriranjan, einen Antrag auf Weiterwanderung stellen würden. Dem können wir uns nicht beugen.
Der Großteil der Familie Sriranjan lebt in Kanada. Die Angehörigen haben die Ausreise nach Kanada von Sri Lanka aus betrieben. In den meisten Fällen bekamen die Angehörigen sogar schon nach acht Monaten die Möglichkeit, von Sri Lanka nach Kanada zu gehen. Die Familie Sriranjan kann eine Weiterwanderung demnach auch von Sri Lanka aus betreiben - so, wie es ihre Verwandten getan haben.
Meine Damen und Herren, ein Schreiben, welches mir am Mittwoch vorgelegt wurde, lässt allerdings großen Zweifel an den Weiterwanderungsabsichten der Familie erkennen. In dem Schreiben wird dazu aufgefordert, dem Vater Sriranjan die Möglichkeit einzuräumen, als Mitglied eines bundesdeutschen Entwicklungsteams tätig zu werden. So könne er in Sri Lanka Entwicklungshilfe leisten und könnte seine Familie ein Bleiberecht in Deutschland bekommen.
In diesem Schreiben wird davon gesprochen, dass der Vater die Landessprache spricht. Das wird in der Petition allerdings verneint.
Meine Damen und Herren, es gibt widersprüchliche Aussagen zu diesem Fall. Ich bin froh, dass wir mit Blick auf das Wohl der Kinder eine Organisation gefunden haben, die sich nach einer eventuell freiwilligen Ausreise der Familie in Colombo darum kümmern wird, dass die Familie erst einmal eine Wohnung findet. Das finde ich hervorragend.
Es gibt in dieser Situation keine andere Entscheidung als „Sach- und Rechtslage“. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hannoversche Kriminologe Professor Dr. Christian Pfeiffer wird in der BILD-Zeitung vom 22. September 2005 mit den Worten zitiert, die Jugendgewalt werde immer schlimmer. Tatsächlich wird nicht nur in der BILD-Zeitung, sondern auch in der übrigen Presse in letzter Zeit gehäuft über Jugendliche berichtet, denen zum Teil bereits im Alter von 14 Jahren zahlreiche schwer wiegende Straftaten wie Körperverletzung, Raub oder räuberische Erpressung zur Last gelegt werden. Professor Pfeiffer wird in der BILD-Zeitung hierzu weiter mit dem Satz zitiert: „Besonders junge Türken, Russlanddeutsche und Jugendliche aus dem früheren Jugoslawien schließen sich zusammen und begehen Gewalttaten - oft gegen Angehörige anderer Gruppen.“ Auch die Landesregierung hat im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2005 in der Drucksache 15/1721 auf einen Anstieg der Jugendgewalt hingewiesen und gesetzgeberische Initiativen für notwendig gehalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat sie Erkenntnisse darüber, dass junge Ausländer und Aussiedler mehr Gewaltdelikte begehen als Jugendliche deutscher Nationalität?
2. Beabsichtigt sie, ihre Gesetzesinitiative zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wollte mit diesem Antrag einen Sturm über unser Land wehen lassen, der sich nach den Beratungen im Ausschuss aber nicht einmal mehr als laues Lüftchen bezeichnen lässt.
Schade ist nur, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion nicht erkannt haben, dass Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen nicht benachteiligt werden. Wir sind in der glücklichen Lage, bei den Frauen eine Prüfung der Vollzugsmaßnahmen generell durchführen zu können. Das ist gerade im Hinblick auf die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit ausgesprochen verantwortungsvoll und wichtig; denn - Sie haben es auch schon gesagt - 88 % der Frauen befinden sich im geschlossenen Vollzug, und zwar überwiegend aufgrund von Drogenkonsum. Das hat nicht nur etwas mit Labilität zu tun, Frau Müller; denn das wäre zu einfach. Hier geht es vielmehr um Verantwortung diesen Frauen gegenüber. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass sich weitaus weniger Männer im ge
schlossenen Vollzug befänden, dann haben Sie natürlich Recht. Das hat aber nichts mit Ungleichbehandlung zu tun, sondern hier geht es um zwei völlig verschiedene Dinge, die Sie nicht miteinander vermischen dürfen. Das hat mit Ungleichbehandlung in keinster Weise etwas zu tun, Frau Müller.
Eine Überprüfung dahin gehend, ob eine Frau ihre Ersatzfreiheitsstrafe im offenen oder im geschlossenen Vollzug zu verbüßen hat, fand auch schon vor der Entscheidung statt, dies in Langenhagen zu tun. Im Rahmen der landesweiten Umorganisation des Frauenvollzuges ist die Unterbringung der Frauen in der Abteilung Langenhagen eingeführt worden. Da durchschnittlich 80 Tage für eine Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen genannt werden, muss klar sein, dass die JVA Vechta in erster Linie auf Frauen zugeschnitten ist, die längere Strafen - -
Ich werde mich beeilen. Es dauert nicht mehr so lange. - Die JVA Vechta ist in erster Linie auf Frauen zugeschnitten, die längere Strafen verbüßen und von daher differenzierte Betreuungs- und Behandlungskonzepte benötigen. Auch die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation ist in diesem Fall generell bedeutsamer als bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Abteilung Langenhagen bietet optimale Bedingungen für Kurzzeitgefangene. Natürlich müssen aber auch in Langenhagen Arbeitsmöglichkeiten für die inhaftierten Frauen vorgehalten werden. In den Beratungen wurde sehr deutlich, dass unsere Justizministerin größten Wert darauf legt und sich dieses auch als Ziel gesetzt hat. So freut es mich ganz besonders, dass wir in Langenhagen von der nächsten Woche an zehn neue Arbeitsplätze vorhalten können. Also auch hier überhaupt keine Benachteiligung von Frauen.
Es wird auch weiterhin eine heimatnahe Unterbringung von Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen geben, wenn dies zwingend erforderlich ist, aber auch hier nur dann, wenn vorher geprüft worden ist, welche Vollzugsmaßnahme für die jeweilige Frau infrage kommt. Durch die Umorganisation des Frauenvollzuges sind eine Verbesserung der Unterbringungssituation und eine größere Effizienz erkennbar. Hier ist verantwortungsvoll und sorgfältig geplant und ausgeführt worden - zum Wohle der Frauen im Vollzug. Daran ändert auch Ihr Antrag nichts.
Zum Schluss möchte ich Ihnen, verehrte Frau Kollegin Müller, noch etwas mit auf den Weg geben. In der ersten Beratung haben Sie Frau Ministerin Heister-Neumann im Plenum gefragt - ich zitiere -: „Warum haben Sie so entschieden? Sind Sie eigentlich so unsensibel?“ Liebe Frau Müller, ich frage Sie jetzt: Warum stellen Sie einen solchen unhaltbaren Antrag, durch den Sie weder Sensibilität noch Kompetenz an den Tag legen?
Vielleicht haben Sie auch einfach das Justizvollzugskonzept noch immer nicht verstanden. Davon muss man angesichts solcher Anträge ausgehen.
Wir im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ werden aber nicht müde, Ihnen zu erklären, worum es dabei geht. - Ich danke Ihnen und wünsche allen einen schönen Abend.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der SPD-Fraktion wird einmal mehr deutlich, dass die SPD in Wahlkampfzeiten kein Thema scheut - und sei es auch noch so sehr an den Haaren herbeigezogen.
Benachteiligung von Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen sofort beenden - liebe Frau Müller, wie soll denn etwas beendet werden, was es gar nicht gibt? Vielleicht wären Sie, Frau Müller, besser beraten gewesen, wenn Sie sich vor Ihrem Sturm auf die Presse im Justizministerium über den tatsächlichen Sachverhalt betreffend Ersatzfreiheitsstrafen für Frauen informiert hätten, anstatt mit viel Getöse Ihre Kompetenz als Vorsitzende des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ infrage zu stellen.
Sie würfeln offenen Vollzug und Vollzugslockerung durcheinander. Erklären Sie doch einmal in der Öffentlichkeit, wie die Bestimmungen hier gelagert sind. Tun Sie nicht so, als würde jede Frau, die wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert wird, nur zum Schlafen in den Knast gehen oder als Alternative 24 Stunden einsitzen müssen. So ist es nämlich nicht, Frau Müller.
Lesen Sie den Artikel in der Presse; das kommt dem sehr nahe.
Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich bitte einmal an die Vorgängerregierung. Das ist nicht immer sehr schön, manchmal aber auch notwendig. Es gab viel zu wenig Haftplätze für Frauen. Der Vollzug musste bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden. Das ist jetzt Gott sei Dank nicht mehr so, Frau Müller.
Es bedarf einer Prüfung, in welcher Form eine Maßnahme für einen Gefangenen oder eine Gefangene erfolgen muss, die Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen hat. Nur darum geht es hier. In der Abteilung Langenhagen wird diese Prüfung für Frauen erfolgen. Angesichts der Vielzahl von Män
nern, die in unseren Haftanstalten einsitzen, und der noch fehlenden Haftplätze ist bei den Männern eine so differenzierte Prüfung wie bei den Frauen momentan leider noch nicht in jedem Fall möglich. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass wir nach der Fertigstellung der JVA in Rosdorf bei den Männern ebenso verfahren können,
wie wir es jetzt bei den Frauen tun. Wo gibt es da eine Ungleichbehandlung? Sie müssten eigentlich wissen, dass gerade die Frauen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen herangezogen werden, oftmals eine besondere Labilität aufweisen. Ein sehr hoher Anteil dieser Frauen befindet sich in der Drogenabhängigkeit. Die durch eine Entspannung im Frauenvollzug eingetretene Möglichkeit zur Prüfung der Vollzugsmaßnahmen ist daher geradezu optimal und dringend erforderlich.
Sie sprechen in der Presse auch von fehlenden Resozialisierungsmöglichkeiten für Frauen. Die durchschnittliche Verweildauer von Frauen liegt bei Ersatzfreiheitsstrafen bei 70 Tagen. Wollen Sie hier allen Ernstes behaupten, dass in einer so kurzen Zeit eine Resozialisierung erfolgen kann? Tun Sie nicht so, als finde in unseren JVAs Sodom und Gomorrha statt.
Jede JVA ist daran interessiert, ihre Gefangenen so unterzubringen, dass ein Einfluss von Schwerkriminellen auf Gefangene, die z. B. eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, so gering wie nur möglich gehalten wird. Wenn Sie von der SPD die Zeitungsartikel, die Ihre Kollegin in die Presse einbringt, nicht lesen, ist das nicht meine Schuld. Lesen Sie diese Artikel bitte. Dann wissen Sie auch, wovon ich rede. Sie wissen dann auch, was Frau Müller hier für Märchen erzählt hat.
Reden Sie unseren Justizvollzug nicht ständig schlecht. Das hervorragende Justizvollzugskonzept lässt Ihnen keinen Raum für Kritik. Frau Müller, es erschüttert Ihre Kompetenz, wenn Sie nun versuchen, über die Presse und mittels unnötiger Anträge Stimmung gegen unsere Justizministerin zu machen. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Haltlosen Anträgen ohne Hand und Fuß werden wir von der CDU nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres
und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem Votum des federführenden Ausschusses mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Bestimmungen zur Wahlberechtigung in den entsprechenden Gesetzen vor. Nach geltendem Recht ist nur derjenige wahlberechtigt, der seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Land, im Kreisgebiet bzw. in der Gemeinde hat. Der Gesetzentwurf will diese Mindestfrist abschaffen und ordnet zudem eine Eintragung derjenigen Personen in das Wählerverzeichnis an, die erst nach dem Stichtag von außerhalb zuziehen und wahlberechtigt sind.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihren Gesetzentwurf u. a. damit begründet, dass es sowohl für die Information der Bürgerinnen und Bürger über ihren neuen Wohnort als auch für das Führen der Wählerverzeichnisse verbesserte technische Möglichkeiten gebe. Eine Mindestfrist sei daher nicht mehr erforderlich.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf u. a. den Landeswahlleiter angehört. Dieser hat sich hauptsächlich aus funktionalen Gründen für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen ausgesprochen. Die Ausschussmehrheit hat die vom Landeswahlleiter vorgetragenen Bedenken gegen eine Abänderung des geltenden Gesetzes für überzeugend gehalten und sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen ausgesprochen.
Mit diesem kurzen Abriss will ich es bewenden lassen und bitte Sie namens und im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1952 zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1998, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1715 mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Mitglieder der Oppositionsfraktionen zustande. Der Vertreter der FDP-Fraktion war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
Ich möchte nun kurz auf den Beratungsverlauf eingehen: Wesentlicher Diskussionspunkt im mitberatenden Kultusausschuss und im federführenden Innenausschuss war die in Artikel 1/1 enthaltene Änderung des Kindertagesstättengesetzes. Diese Änderung ist von den Regierungsfraktionen im Rahmen der Mitberatung im Kultusausschuss eingebracht worden. Kernstück des Änderungsvorschlages ist die Reduzierung des Grundbetrages, der bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung bei der Erhebung von Kindertagesstättenentgelten zugrunde zu legen ist. Während nach den bis zum Ende des letzten Jahres geltenden Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz der Grundbetrag 569 Euro betrug, liegt dieser nach den seit Jahresbeginn stattdessen geltenden Bestimmungen des SGB XII bei 690 Euro.
Mit der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 1/1 Nr. 4 soll der Grundbetrag wieder dem bis Ende 2004 geltenden Betrag angenähert werden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf diese Weise die sonst zu erwartende Belastung der kommunalen Haushalte vermieden werden solle.
Im Kultusausschuss haben die Oppositionsfraktionen die Änderung inhaltlich kritisiert, weil sie zu
Nachteilen für die Eltern bei den von ihnen zu leistenden Beiträgen führe. Außerdem kritisierten sie das Verfahren, mit dem diese Änderung eingebracht wurde.
Der federführende Ausschuss ist der Empfehlung des Kultusausschusses zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes gefolgt. Die Änderungen, die der Artikel 1/1 gegenüber der im Kultusausschuss unterbreiteten Fassung erfahren hat, sind redaktioneller Natur.
Eine inhaltliche Ergänzung findet sich in Artikel 2. Der federführende Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Neuregelungen zum Kindertagesstättengesetz mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, also zum 1. August 2005, in Kraft treten zu lassen.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 1998 zu beschließen. Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um eine Eingabe zum Thema Bleiberecht aus humanitären Gründen für eine vietnamesische Staatsangehörige und ihre beiden Kinder. Die vietnamesische Staatsangehörige reiste 1990 mit ihrem damaligen Ehemann in das Bundesgebiet ein. Ein Asylantrag wurde abgelehnt, auch für die beiden hier in Deutschland geborenen Kinder. Im Jahr 2002 haben die vietnamesischen Behörden die Rücknahmezusicherung für Frau Nguyen und ihre Kinder erteilt. Frau Nguyen hat allerdings nicht von der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise Gebrauch gemacht.
Die Abschiebung, die für den 15. März festgesetzt war, erfolgte mit dem Einverständnis von Frau Nguyen. Sie reiste mit ihren Kindern nach Vietnam zurück und ist dort bei ihren Eltern und engeren Verwandten eingezogen.
Positiv ist anzumerken, dass aufgrund einer bevorstehenden Eheschließung Frau Nguyen mit ihren Kindern in absehbarer Zeit wieder nach Deutschland zurückkommen wird.
Wir haben uns im Petitionsausschuss für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden. Ich möchte das hiermit noch einmal bekräftigen; denn ich meine, die Petenten sollten darüber unterrichtet werden. An sich ist diese Petition allerdings als erledigt anzusehen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren beschäftigt die Strafverfolgungsbehörden immer häufiger ein neues Phänomen. Dieses hat einen Namen: Stalking. Stalking, das systematische, zielgerichtete Nachstellen und Verfolgen von Personen, ruft bei den Opfern oft eine ohnmächtige Hilflosigkeit hervor. Stalker nehmen Besitz von ihren Opfern und hetzen sie oft monatelang, ja sogar jahrelang. Stalker drohen ihren Opfern oftmals Gewalt an. In einigen Fällen kommt es sogar vor, dass Stalker mit der Tötung ihres Opfers drohen. Man kann dieses nur als unmenschlich und als unmoralisch bezeichnen.
Die Folgen des Stalkings sind für die Opfer sehr unterschiedlich. Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel sind eine Form der Flucht vor dem Stalker. Geheime Telefonnummern bieten nur begrenzten Schutz, da solche Telefonnummern in unserer technisierten Gesellschaft kein wirkliches Hindernis für Stalker darstellen. Gesundheitliche Schäden wie Dauerkopfschmerz, Depression und andere durch Angst und Stress ausgelöste Erkrankungen treten bei den Opfern auf. In einigen schweren Fällen hat Stalking die Opfer in den Suizid getrieben.
Die Bedrohung des Opfers hinsichtlich Körperverletzung oder Mord ist unbedingt ernst zu nehmen. Dass es nicht nur bei der Drohung bleibt, zeigen bereits einzelne Fälle, in denen nach monatelanger Verfolgung und Bedrohung das vorab angekündigte Verbrechen dann auf grausame Art in die Tat umgesetzt wurde.
Stalking ergibt sich überwiegend aus gescheiterten Beziehungen oder Partnerschaften. Diesem Umstand verdankt der Stalker einen genauen Einblick in die Privatsphäre des Opfers. Gezielte Attacken können so perfekt geplant und ausgeführt werden.
Überwiegend sind Frauen betroffen. 17,3 % der deutschen Frauen wurden bereits einmal in ihrem Leben Opfer eines Stalkers. In Einzelfällen sind jedoch auch Männer betroffen. Stalking kennt eben kein Schema und auch keine Grenze.
Experten beschreiben Stalking als emotionale Vergewaltigung oder psychologischen Terrorismus. Anonyme Briefe, SMS, Anrufe oder Mails enthalten meist grobe Beschimpfungen oder Demütigungen. Das Abfangen auf offener Straße oder das Belauern des Opfers vor dem Haus versetzt die Opfer häufig in Panik. Meine Damen und Herren, die eigene Todesanzeige in der Zeitung lesen zu müssen, die man selbstverständlich auch noch vor die Haustür gelegt bekam, ist, wie ich glaube, etwas, was keinen Menschen kalt lässt und was jeden aus der Fassung bringt.
Stalking hat unglaublich viele Gesichter und Facetten. Dagegen bietet das geltende Straf- und Strafverfahrensrecht nur eingeschränkten Schutz. In einigen Fällen muss die Strafverfolgungsbehörde sogar tatenlos abwarten, bis die Bedrohungsspirale in der Eskalation endet.
Einige Handlungen der Stalker erfüllen bereits Straftatbestände. So werden beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nötigung oder Beleidigung strafrechtlich verfolgt. Stalking beinhaltet jedoch weitaus mehr und ist in den unterschiedlichsten Facetten häufig nicht leicht als Straftatbestand zu benennen.
Auch das Gewaltschutzgesetz bietet in einigen Fällen eine Rechtsgrundlage für Opfer und Behörden. Die vorhandenen Lücken des Gesetzes machen sich Stalker jedoch zu Eigen und setzen ihren alltäglichen Terror fort.
In einigen Ländern wie Japan, England, Belgien, Irland und den Niederlanden sowie in allen australischen und US-amerikanischen Bundesstaaten gibt es bereits Stalking-Gesetze. Aufgrund einer Länderinitiative aus Hessen und Bayern hat nun auch der Bundesrat einstimmig beschlossen, dass eine Expertenprüfung zum Thema Stalking erfolgen soll.
Dies wird von Niedersachsen ausdrücklich unterstützt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der SPDFraktion, wir werden über das Thema Stalking intensiv im Ausschuss beraten müssen. Doch mit dem Prüfungsauftrag des Bundesrates ist die Thematik auf den richtigen Weg gebracht. Nur durch eine eindeutige Rechtsgrundlage kann man dem Stalking entgegentreten.
Meine Damen und Herren, der Schutz eines Stalking-Opfers muss künftig breit gefächert gewährleistet sein. Die betroffenen Menschen müssen nachhaltig vor psychischen und physischen Schäden geschützt werden. Diesem Anliegen räumt die CDU-Fraktion oberste Priorität ein. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren treiben Sprayer in Deutschland ihr Unwesen, indem sie illegal öffentliches und privates Eigentum durch Graffiti-Schmierereien beschädigen.
Die Beseitigung dieser vermeintlichen Kunstwerke kostet die betroffenen Eigentümer und Besitzer jährlich bundesweit mehr als 200 Millionen Euro.
Eine derartige Erkenntnis über die Verunstaltung von fremdem Eigentum scheint jedoch die Bundesregierung wenig zu beeindrucken. Vielleicht sollte
ich lieber sagen: Die SPD überlässt den Grünen das Thema Graffiti und mogelt sich so um eine Entscheidung herum.
Es ist kaum nachvollziehbar, dass nach der heutigen Gesetzesregelung beispielsweise ein Hausbesitzer, der Opfer eines Sprayers wurde, den Nachweis erbringen muss, dass die Substanz seines Hauses beschädigt wurde. Erst dann kann die Schmiererei strafrechtlich verfolgt werden. Da die Begutachtung ausgesprochen kostenintensiv ist, schrecken viele Opfer vor diesen Gutachten zurück, tragen die Kosten für die Beseitigung selber und verzichten dann auch noch auf die Anzeige. Meine Damen und Herren, da kann sich doch jeder Sprayer ins Fäustchen lachen und munter an der nächsten Ecke weiterschmieren.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich gegen eine Verharmlosung dieser Graffiti-SprayerAktivitäten aussprechen. Es ist längst bekannt, dass wir es im Milieu der Sprayer vielfach mit Bandenbildung zu tun haben und dass die Begleitkriminalität eine weitere Gefahr darstellt. Der besondere Kick, den sich ein Sprayer bei der Verunstaltung fremden Eigentum verschafft, geht zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger.
Am 20. Dezember 2002 hat der Bundesrat fast einstimmig den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes, das Graffiti-Bekämpfungsgesetz, beschlossen mit dem Ziel, künftig Graffiti-Schmierereien einfacher unter Strafe stellen zu können. Im Februar 2003 wurde erstmalig im Deutschen Bundestag beraten, und die Vorlage wurde in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen. Im Mai 2003 wurden im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Experten angehört. Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich für einen verbesserten Schutz vor Graffiti-Schmierereien aus, meine Damen und Herren. Im Dezember 2003 wurde im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Vertagung beschlossen usw. Sie sehen: Eine unendliche Geschichte bahnt sich an.
Monat für Monat werden die Bürgerinnen und Bürger mit den Graffiti-Schmierereien an ihren Häusern allein gelassen, und täglich werden es mehr, während sich die Regierungsparteien noch immer nicht einig sind, ob die Neuregelung des § 303
StGB erforderlich sei oder nicht. Die CDU-Fraktion, aber auch die SPD-Fraktion sprechen sich eindringlich für eine Änderung aus und fordern, dass der Tatbestand der Sachbeschädigung - jede nicht unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten unter Strafe gestellt wird.
Die Beeinträchtigung fremden Eigentums durch Graffiti darf künftig strafrechtlich nicht anders geahndet werden als die Beeinträchtigung fremden Eigentums durch Zerstörung oder Beschädigung der Substanz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD - wenn jetzt auch nicht mehr allzu viele da sind -, fordern Sie Ihre Bundestagskollegen auf, dem Fortsetzungsroman Graffiti ein Ende zu setzen.
Denn jeder Leser bekommt in weiteren Bänden nichts Neues geboten, weiß aber schon seit dem Vorwort, dass nur die Änderung des § 303 StGB den Roman zum Bestseller machen wird. Man konnte in den Medien ausreichend verfolgen, dass gerade in der letzten Zeit vermehrt eine Verunstaltung unserer Ortsbilder zu beobachten ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Sollten jedoch weiterhin bundesgesetzgeberische Regelungen ausbleiben, ist es zwingend erforderlich, dass das Land zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung selbst tätig wird. Mit den Schmierereien geht ein Verlust unserer Werte einher. Der Verfall von Ordnung in unserem Lebensraum wird sehr deutlich. Verunstaltungen durch Graffiti könnten durch eine Verordnung der Landesregierung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hamburg und Thüringen wurde bereits auf die zögerliche Haltung der Bundesregierung reagiert. GraffitiSchmierereien werden dort als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Es ist schon mehr als peinlich, wenn die SPD-Fraktion im Bundestag keine eindeutige Position bezieht. Aber das ist ja nur ein weiteres Beispiel dafür, dass dort Entscheidungen gern vertagt werden und die Konsequenzen daraus auf dem Rücken unserer Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden.
Wir werden unsere Augen und Ohren nicht verschließen, und wir werden die Hände nicht in den Schoß legen, bis man in Berlin das Ausmaß dieser Schmierereien endlich wahrnimmt und handelt. Unser Verständnis von Eigentum und Besitz macht es erforderlich, gegen die Sprayer, die ihre zweifelhafte Kunst illegal unter das Volk bringen wollen, vorzugehen.
Zum Schluss bleibt mir noch eine Anmerkung. Im Sinne einer besseren Vermittlung von Werten sollte man sich eines alten Sprichworts bedienen, das da heißt: Narrenhände beschmieren Tisch und Wände. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen humanen Strafvollzug gewährleisten und Haftalternativen ausbauen - so lautet Ihr Antrag, liebe Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Weiter fordern Sie keine Rückkehr zum Verwahrvollzug. Allein in diesem letzten Satz spiegelt sich deutlich wider, dass Ihnen wohl doch wichtige Informationen fehlen, die etwas über die
hervorragende Arbeit in unseren niedersächsischen Justizvollzugsanstalten dokumentieren.
Wer sich einmal mit den therapeutischen Angeboten unserer Haftanstalten auseinander gesetzt hat, der wird rasch herausfinden, dass man hier in Niedersachsen sicherlich in keinem Fall von „Verwahrvollzug“ sprechen kann und dass dies auch in Zukunft kein Thema sein wird. Es ist eher traurig, dass Sie den Verantwortlichen in den Justizvollzugsanstalten ein solches Zeugnis ausstellen wollen.
Sie sprechen von einer verfehlten Kriminalpolitik. Da gebe ich Ihnen Recht, was unsere Vorgängerregierung betrifft.
Doch Sie sprechen dann weiter davon, dass unsere Haftanstalten aufgrund von Freiheitsentzug, aufgrund schärferer Gesetze und aufgrund von Repressionen überbelegt seien. Meine Damen und Herren von den Grünen, glauben Sie tatsächlich, dass dies der Hauptgrund für die Überbelegung unserer Haftanstalten ist? - In zahlreichen Gesprächen mit Anstaltsleitungen und mit Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten ist deutlich geworden, dass dort in den allermeisten Fällen diejenigen Personen landen, die kaum eine soziale Bindung vorweisen, die schon mehrfach Kontakte zum kriminellen Milieu hatten und die Straftaten begangen haben, die eine Inhaftierung dringendst erforderlich machen.
Wir alle wissen, dass gerade bei jüngeren Menschen vielfach Versuche vorausgegangen sind, sie von einer kriminellen Laufbahn abzubringen. Diese Versuche sind oftmals daran gescheitert, dass die zu erwartenden Repressionen bei diesen Menschen keinerlei Eindruck hinterlassen haben. In diesen Fällen bietet der Vollzug häufig die einzige Chance, in einem überwachten Rahmen eine Resozialisierung anzuschieben.