Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, der nächste - der 40. Tagungsabschnitt ist vom 25. bis 27. April 2007 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 2 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Andreas Meihsies (GRÜNE)
Anbauplanung von gentechnisch verändertem Mais (MON810) im Jahr 2007 in Niedersachsen und Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion
Laut Standortregister „Anbau und Freisetzung von GVO in Deutschland“ ist in Niedersachsen geplant, auf einer Fläche von knapp 23 ha gentechnisch veränderten Mais der Maislinie MON810 anzubauen. Dies ist ein sogenannter Bt-Mais, der während seiner gesamten Wachstumsphase das Insektengift des Bacillus turingiensis produziert und abgibt. Damit soll der Maiszünzler, ein Maisschädling, bekämpft werden.
Diese Maislinie wurde nach einem inzwischen veränderten EU-Zulassungsverfahren im Jahr 1998 auf EU-Ebene zugelassen. Die Zulassung läuft im April 2007 aus und muss von der Firma Monsanto neu beantragt werden.
Seit Zulassung dieser Maislinie MON810 auf EU-Ebene sind Studien über ihre ökologischen und gesundheitlichen Risiken erschienen, deren Ergebnisse Sicherheitsbedenken nahelegen. Die zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die den Bt-Mais zum Gegenstand haben, belegen eine Gefährdung der Biodiversität in agrarischen, vom Menschen gestalteten und natürlichen Ökosystemen. So wurde beobachtet, dass heimische Schmetterlinge wie der Schwalbenschwanz, das Tagpfauenauge, der Kleine Fuchs, die Kohlmotte und der Kleine Kohlweißling in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder getötet wurden.
Kritisch wird in den Studien angemerkt, dass offene Fragen zu langfristigen Auswirkungen einer Aufnahme des Bt-Mais bzw. daraus hergestellter Produkte auf die tierische und menschliche Gesundheit bestehen.
Zudem geben Ergebnisse weiterer Studien über das Koexistenzverhalten des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON810 zur Sorge Anlass, dass ohne Auflagen beim Anbau und der Verarbeitung dieses Bt-Mais langfristig die gentechnikfreie Produktion von Mais gefährdet
ist. Dabei sind Auskreuzungen bei Mais über deutlich mehr als 200 m nachgewiesen worden sowie die Tatsache, dass Witterungsverhältnisse, vor allen Dingen Windereignisse, für die Auskreuzungsdistanzen von großer Bedeutung sind.
Bei diesem Risikopotenzial ist es nicht verwunderlich, dass der höchste Mindestabstand in einem EU-Land laut Bericht der EU-Kommission (2006) bei 800 m liegt (Luxemburg) und manche Mitgliedstaaten, wie Österreich, Griechenland und Ungarn, den Anbau dieser Maislinie verboten haben (siehe Fachgutachten zur Ko- existenzproblematik - gentechnisch veränderte Maislinie MON810, Martha Mertens, Mute Schimpf, Oktober 2006, erstellt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Umso erstaunlicher und nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist es, dass in Deutschland erstmals seit dem Jahr 2006 gentechnisch veränderter Mais der Linie MON810 kommerziell angebaut wird, ohne dass es staatliche Auflagen zur guten fachlichen Praxis gibt.
1. Welche der im Standortregister aufgeführten niedersächsischen Standorte für Mais MON810 werden von der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen, welche werden von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) oder anderen öffentlichen Stellen bewirtschaftet?
2. Mit welchen Zielen (z. B. Sortenversuch, Wertprüfung, Auskreuzungsverhalten usw.) wird jeweils der Anbau von Mais MON810 im Jahr 2007 im Freiland erfolgen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die EU-Zulassung dieser Maislinie laut EU-Verordnung 1829/2003 2007 im April 2007 ausläuft?
3. Welche Sicherheitsauflagen und Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion wird das Land Niedersachsen für Anbau und Ernte von MON810 vor dem Hintergrund oben aufgezeigter ökologischer, gesundheitlicher und Koexistenzrisiken und trotz fehlender Bundesverordnung zur guten fachlichen Praxis insbesondere der LWK Niedersachsen erteilen und auferlegen, was wird das Land Niedersachsen unternehmen, um die beschriebenen Risiken einzudämmen, wenn sie von Bundeseinrichtungen, wie der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, oder Privaten auf Flächen in Niedersachsen ausgehen, und wer trägt die Kosten in Haftungsfällen?
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass wir uns den Potenzialen, die durch die Grüne Gentechnik geboten werden, nicht verschließen dürfen. Unbestritten ist auch, dass ein konventioneller und biologischer Anbau von Pflanzen ohne Gentechnik auch weiterhin möglich bleiben muss. Diese Ziele sind zu erreichen mit entsprechenden Vorgaben
für die Koexistenz, mit Schwellenwerten für Saatgut, Futter- und Lebensmittel und einem restriktivem Zulassungsverfahren für transgene Pflanzen.
Im Hinblick auf eine Überarbeitung des Gentechnikgesetzes ist ein ausgewogenes Vorgehen erforderlich. Die Eckpunkte der Änderungen des Gentechnikgesetzes wurden vor Kurzem von Bundesminister Seehofer veröffentlicht. In einigen Punkten sind uns die beabsichtigten Änderungen zwar nicht weitgehend genug, aber die Ansätze gehen in die richtige Richtung.
Die Landesregierung wählt bei dem sensiblen Thema Grüne Gentechnik einen Weg, der vor allem eines beinhaltet: Sicherheit, Transparenz und Sachlichkeit. Dieser Weg wird weiterbeschritten und beinhaltet beispielsweise Kontrollen in den verschiedensten Bereichen - beim Saatgut, bei Lebens- und Futtermitteln -. und wir halten uns hier an die internationalen bzw. national mit den anderen Bundesländern erarbeiteten Standards.
Zu 1: Von den im Standortregister aufgeführten niedersächsischen Standorten für die Maissorte MON-00810-6 werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Versuchsanstellungen in Adelheidsdorf, Bokel und Neustadt-Vesbeck betreut. Die Versuche in Beesten und Hohenhameln werden vom Bundessortenamt (BSA) angelegt. Die Versuche in Mariensee, Braunschweig, Sickte und Lehre werden von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) bzw. der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) durchgeführt.
Zu 2: Die Versuche an den Standorten Adelheidsdorf, Bokel und Neustadt-Vesbeck sind Wertprüfungen im Auftrag des BSA, die im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages für die Sortenzulassung erfolgen. Bei den Versuchen an den Standorten Beesten und Hohenhameln handelt es sich ebenfalls um Wertprüfungen, die dort eigenständig vom BSA im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages für die Sortenzulassung durchgeführt werden. In Mariensee, Braunschweig, Sickte und Lehre werden Versuche für die Koexistenzforschung im Rahmen eines BMELV-Forschungsprogrammes durchgeführt, darüber hinaus finden dort Untersuchungen statt, die für die Koexistenz und Rückverfolgbarkeit von transgenen Eigenschaften im
Ich möchte darauf hinweisen, dass nach § 16 a Abs. 3 des Gentechnikgesetzes (GenTG) der geplante Anbau vom Bewirtschafter frühestens neun Monate, spätestens jedoch drei Monate vor dem Anbau unter Angabe des spezifischen Erkennungsmarkers, der gentechnisch veränderten Eigenschaft, des Grundstücks und der Größe des Anbaus vorzunehmen ist. In allen Fällen ist dies erfolgt, die Standorte sind im Anbaukataster des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dargestellt - und im Internet einsehbar. Die Zulassung des Konstruktes MON00810-6 läuft im April 2007 aus. Der Inhaber hat aber eine Verlängerung der Zulassung beantragt. Daher ist rechtlich ein Anbau zulässig.
Zu 3: Beim Anbau werden die rechtlich vorgegebenen Auflagen eingehalten, die im Übrigen von der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Künast eingerichtet oder - vielleicht deutlicher ausgedrückt - „durchgeboxt“ wurden. Da es sich bei allen Untersuchungen um Versuche handelt, die von Bundeseinrichtungen durchgeführt bzw. von diesen in Auftrag gegeben wurden, würde im Falle von Haftungsansprüchen der Bund einzutreten haben.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 3 der Abg. Martin Bäumer, Christina Philipps, Frank Oesterhelweg und Clemens Große Macke (CDU)
Im Januar dieses Jahres hat der Orkan „Kyrill“ in Deutschland 25 Millionen m³ Windwurfholz verursacht. Rund 2,4 Millionen Festmeter Holz sind durch den Orkan in Niedersachsen geworfen worden, davon allein 1 Million Festmeter Holz in Wäldern, die sich in privatem Besitz befinden. In ganz Deutschland sind damit über 40 % des jährlichen Holzeinschlages durch den Sturm geworfen worden.
Für die Privatwaldbesitzer und die Niedersächsischen Landesforsten ergibt sich damit ein hoher wirtschaftlicher Schaden. Das vorrangig zu verarbeitende und zu vermarktende Holz trifft sowohl die Niedersächsischen Landesforsten als auch die Privatwaldbetriebe bezüglich der betrieblichen Jahresplanung.
1. Welche Schäden hat „Kyrill“ in Niedersachsens Wäldern angerichtet, und mit welchen Folgeschäden und -wirkungen ist zu rechnen?
2. Wie beabsichtigt sie, den Waldbesitzern zu helfen und die wirtschaftlichen Einbußen in der erst vor zwei Jahren gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts Niedersächsische Landesforsten aufzufangen?
3. Wie haben sich die Holz verarbeitende Industrie, die Preise für Holz und die auf den Holzmarkt strömenden Holzmengen in den letzten Jahren entwickelt, und welche Auswirkungen wird hierauf der Sturmwurf haben?
Der Orkan „Kyrill“ vom 18. und 19. Januar 2007 hat in Deutschland etwa 25 Millionen m³ Sturmholz geworfen. Am stärksten betroffen sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen mit 12 Millionen m³, Bayern und Hessen mit jeweils etwa 4 Millionen m³ sowie Niedersachsen mit etwa 2,3 Millionen m³. Andere Bundesländer wie Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg bleiben mit Sturmholzmengen zwischen 500 000 bis 1 Million m³ weit darunter.
Am 31. Januar 2007 hat das BMELV in Absprache mit den Holzmarktreferenten der Bundesländer entschieden, das Forstschädenausgleichsgesetz nicht in Kraft zu setzen, weil der Schadensumfang auf einen aufnahmefähigen Holzmarkt trifft und im wesentlichen das sägefähige Fichtenstammholz betroffen ist.
- Gewährung von Landesbürgschaften für Investitionen und Darlehen zur Einlagerung von Sturmholz in Nassholzlagerplätze,