des Kultusministeriums auf die Frage 5 der Abg. Jan-Christoph Oetjen, Christian Dürr, Hans-Werner Schwarz und Jörg Bode (FDP)
Der Kreislandfrauenverband Oldenburg stellt fest, dass die Darstellung der Landwirtschaft in Schulbüchern sehr häufig realitätsfern und falsch ist.
So seien die im Erdkundebuch „Terra Geographie 10 Niedersachsen und Bremen“ (letzte Auflage 2006) auf den Seiten 56 bis 75 verwendeten Zahlen über zehn Jahre alt. Auch würde die Darstellung der Strukturen und der Entwicklung der Landwirtschaft zu einer sehr einseitigen Meinungsbildung führen. Im oben erwähnten Schulbuch wird die konventionelle Landwirtschaft mit Formulierungen wie „viele Tiere werden auf engem Raum gehalten“, „Der ‚Preis’ für unsere Nahrungsmittel“ oder „Das stinkt!“ (Seite 64) beschrieben. Das darauf folgende Kapitel zur ökologischen Landwirtschaft wird eingeleitet durch die Überschrift „Auf dem ‚Käsehof’ ist alles anders“ (Seite 66).
Eine ähnliche Darstellung findet sich im Erdkundebuch „Erdkunde 5/6 Gymnasium Niedersachsen“. Hier wird in dem Kapitel „Armes Schwein - Schwein gehabt“ (Seite 104 bis 105) die konventionelle Tierhaltung der Haltung auf Biohöfen gegenübergestellt, wo Schweine auch schon mal Geburtstag feiern. Dieses Buch soll noch bis mindestens 2009 genutzt werden.
Dass eine sachgerechte und wertfreie Darstellung sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Landwirtschaft in Schulbüchern möglich ist, zeigt z. B. das Schulbuch „Unsere Erde 9“ aus dem Oldenbourg Verlag, das in Bayern verwendet wird.
1. Wie wird die Darstellung der Landwirtschaft in den verschiedenen Schulbüchern, die in Niedersachsen benutzt werden, allgemein bewertet?
2. Gibt es Vorgaben, in welchen Abständen die verwendeten Zahlen aktualisiert werden müssen bzw. wie alt die verwendeten Zahlen sein dürfen?
3. Gibt es Überlegungen für Vorgaben zur zukünftigen Darstellung der Landwirtschaft in Schulbüchern sowohl in Bezug auf den Umfang der Darstellung als auch auf den Inhalt?
Wenn der Kreislandfrauenverband Oldenburg feststellt, dass die Darstellung der Landwirtschaft und die Verwendung von Daten in Schulbüchern nicht immer aktuell und sachgerecht ist, kann ich nur zustimmen. Auch dem Wunsch der FDP-Fraktion, im Unterricht mit aktuellem Zahlenmaterial und einer ausgewogenen Darstellung von Fakten und Prozessen zu arbeiten - und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern in allen wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Bereichen - kann ich mich nur anschließen. So gesehen geht es - unab
hängig von glücklichen und unglücklichen Schweinen und der Feier ihrer Geburtstage - letztendlich darum, inwieweit wir Inhalte in Schulbüchern reglementieren können, wollen und müssen.
Schulbücher werden nicht vom Land und auch nicht in seinem Auftrag herausgegeben, sondern sie sind Produkte von Verlagen, die damit Geld verdienen wollen. In Niedersachsen haben sich Schulbücher einem Prüf- und Genehmigungsverfahren zu unterziehen. Dieses liegt in der Zuständigkeit des Niedersächsischen Landesamts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS), das wiederum Lehrkräfte mit der Begutachtung beauftragt. Dabei ist zu prüfen, ob der Inhalt der Lehrwerke gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze und Rechtsvorschriften verstößt, mit dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes übereinstimmt und die Anforderungen der Lehrpläne erfüllt werden und den gesicherten Erkenntnissen der fachlichen und pädagogischen Forschungen entsprechen.
Die Genehmigung bezieht sich auf ein Gesamtwerk. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass einzelne Aspekte oder Kapitel eines Buches, z. B. die Landwirtschaft, besser oder schlechter gelungen sind als andere. Bei einer Verlängerung der Genehmigung ist ein erneutes grundlegendes Prüfverfahren nur dann notwendig, wenn der Verlag inhaltliche Veränderungen am Lehrwerk vornimmt. Prüfvorgaben zum Alter verwendeter Daten gibt es nicht. Die Entscheidung eines Verlages, weiterhin altes Zahlenmaterial zu verwenden, ist vor allem eine unternehmerische Entscheidung. Sie beinhaltet für den Verlag die Gefahr, sich mit einem „alten“ Buch nicht mehr am Markt behaupten zu können, weil die Fachkonferenzen dann unter den genehmigten Lehrwerken eventuell ein aktuelleres wählen. Bei der Auswahl der Bücher sollten wir auf die Fachkompetenz unserer Lehrkräfte vertrauen.
Ich bitte auch zu bedenken, dass die Kurzlebigkeit und Vergänglichkeit mancher Daten und Entwicklungen nicht in Einklang zu bringen sind mit den Herstellungs- und Entleihzeiten von Schulbüchern. Es ist weder Verlagen noch Schulen, vor allem auch nicht den Erziehungsberechtigten finanziell zuzumuten, aufgrund der sich schnell verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ständig und in immer kürzeren Intervallen neue Bücher zu erstellen bzw. zu erwerben. Im Unterricht selbst kann hier zeitnäher und aktueller reagiert werden.
Damit wir uns nicht missverstehen: Ich wünsche mir Bücher mit aktuellem Zahlenmaterial und ausgewogener Darstellung von Sachverhalten. Ich bin jedoch dagegen, den regulierenden Verwaltungsaufwand bei der Schulbuchgenehmigung z. B. durch die vergleichende Bewertung der Darstellung von thematischen Einzelaspekten und Sachverhalten in unterschiedlichen Schulbüchern zu erhöhen. Hier vertraue ich mehr auf die fachliche Kompetenz und pädagogische Verantwortung unserer Lehrkräfte, sich ein geeignetes Buch auszusuchen. Das Land nimmt eine Einzelprüfung vor, der Vergleich ist Aufgabe der Schule im Rahmen der Auswahlentscheidung.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich sowohl die Lehrpläne für das Fach Erdkunde als auch der Erlass zur Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schülbüchern in der Überarbeitung befinden. Damit ist der Gegenstand dieser Anfrage eigentlich gar nicht mehr aktuell. Gleichzeitig wird die Frage der Darstellung der Landwirtschaft in den zu erwartenden neuen Schulbüchern an Aktualität gewinnen.
Zu 1: Ein Vergleich und eine Bewertung von Einzelaspekten wie z. B. die Darstellung der Landwirtschaft in unterschiedlichen Schulbüchern finden nicht statt.
Zu 3: Vorgaben seitens des Landes zum Umfang und Inhalt von einzelnen Aspekten und Themen in Schulbüchern gibt es nicht. Schulbücher müssen geeignet sein, den Erwerb der seitens des Landes in den Lehrplänen verbindlich geforderten Kompetenzen zu ermöglichen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 6 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Der Wissenschaftsrat hat in seiner jüngsten Empfehlung vom 26. Januar 2007 für eine lehrorientierte Reform der Personalstruktur an Universitäten plädiert. Als bevorstehende Heraus
forderung der nächsten Jahre wird die Notwendigkeit betrachtet, die Studienplatzkapazitäten auszubauen sowie die Qualität der Lehre zu verbessern. In diesem Zusammenhang schlägt der Wissenschaftsrat vor, Professuren mit Schwerpunkt Lehre einzurichten. Deutschlandweit könnten demnach 20 % der Professuren ein erhöhtes Lehrdeputat aufweisen, welches mit einer maximalen Lehrtätigkeit von zwölf Semesterwochenstunden verbunden ist. In der Gewichtung von Forschung und Lehre würde dies bedeuten, dass Professoren mit Schwerpunkt Lehre 60 % ihres Zeitbudgets lehrbezogene Aufgaben wahrnehmen, sowie 30 % für Forschung und 10 % für Selbstverwaltung und Management zur Verfügung stehen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan sowie der Wissenschaftsminister von Sachsen-Anhalt und Koordinator der Unionsländer in der Kultusministerkonferenz, Jan-Hendrik Olbertz, haben diesen Vorschlag positiv kommentiert.
Zudem ist es nach Ansicht des Wissenschaftsrats unerlässlich, eine systematische Professionalisierung der Lehrtätigkeit anzustreben. Um dies zu erreichen, müssten Standards für gute Lehre formuliert und Instrumente zu deren Überprüfung aufgebaut werden. Außerdem sollten Zentren zur Vermittlung von Lehrkompetenzen etabliert werden, die entweder an einzelnen Hochschulen angesiedelt oder hochschulübergreifend angelegt sein können.
Mit der Novelle zum Niedersächsischen Hochschulgesetz haben CDU und FDP Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die ausschließlich oder überwiegend mit Aufgaben in der Lehre beschäftigt sind, institutionalisiert. Diese sogenannten Lecturer üben ihre Tätigkeiten weisungsgebunden als nichtselbstständige Lehre aus. Der Wissenschaftsrat lehnt in seinen Empfehlungen die Personalkategorie der Lecturer ab, da sie dem Stellenwert der Lehre und der Zielsetzung, entsprechende Positionen für sehr gute Wissenschaftler attraktiv zu machen, nicht gerecht werden.
1. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu einer lehrorientierten Reform der Personalstruktur an Universitäten vor dem Hintergrund der im letzten Jahr verabschiedeten Novelle zum Niedersächsischen Hochschulgesetz?
2. Wie beabsichtigt die Landesregierung, die Qualität der Lehre angesichts der gleichzeitig zu erweiternden Studienplatzkapazitäten, die im Rahmen des Hochschulpakts 2020 vorgesehen sind, zu verbessern?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit ein, Zentren zur Vermittlung von Lehrkompetenzen zu etablieren, um eine Qualitätssteigerung der Lehre zu erreichen?
Die Qualitätssicherung in der Lehre ist Kernaufgabe der Hochschulen, nicht Gegenstand staatlicher Steuerung oder staatlicher Eingriffe. Zur Förderung der Qualitätsentwicklung im Sinne einer umfassend verstandenen Qualitätskultur hat das Land mit den Hochschulen die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover als staatsferne und von der einzelnen Hochschule unabhängige Einrichtung eingerichtet. Das Land finanziert deren laufenden Betrieb. Niedersachsen hat damit unter den Ländern eine Vorreiterrolle; das gilt auch für die Forschungsevaluation, für die die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen steht.
Die im Rahmen der Evaluationsprozesse gewonnenen Erkenntnisse sind jeweils Gegenstand der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen. Ein darüber hinausgehender Handlungsbedarf ist nicht ersichtlich. Die Professionalisierung der Lehrtätigkeit ist wie die Formulierung von Standards für gute Lehre Aufgabe der Hochschulen, insbesondere im Zuge der den Universitäten obliegenden Aufgabe der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Insoweit richten sich die Empfehlungen des Wissenschaftsrates an die Hochschulen, nicht an den Staat.
Zu 1: Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu einer lehrorientierten Reform der Personalstruktur werden grundsätzlich positiv beurteilt. Dies gilt auch hinsichtlich der vom Wissenschaftsrat geäußerten Kritik an einer selbstständigen Personalkategorie eines Lecturers. Dabei ist jedoch festzustellen, dass das, was der Wissenschaftsrat unter einem Lecturer versteht, sich nicht mit dem deckt, was wir in Niedersachsen mit der im letzten Jahr verabschiedeten Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes unter dem Stichwort „Lecturer“ eingeführt haben. Wir haben keine eigenständige neue Personalkategorie geschaffen. Vielmehr haben wir den Einsatzbereich der Beschäftigten in der über viele Jahre bewährten Personalkategorie „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ ausgeweitet. Dies bedeutet keinesfalls, dass nun flächendeckend diese Lehrkräfte die Kernaufgaben in der Lehre übernehmen sollen. Vielmehr ist an einen Einsatz in den Bereichen gedacht, in denen die Lehre weniger forschungsbezogen ist. Daneben besteht nach dem Hochschulgesetz ohnehin die Möglichkeit, Lehrprofessuren einzurichten, deren Inhaberinnen und Inhaber ein erhöhtes Lehrdeputat haben, denen aber dennoch genügend Frei
raum für die Forschung verbleibt. Diese beiden Gruppen von Lehrpersonen sollen sich je nach Eigenart des Faches ergänzen.
Zu 2: Die Erweiterung der Aufnahmekapazität der Hochschulen im Zuge des Hochschulpaktes 2020 erfolgt ohne Abstriche von den gebotenen Qualitätsstandards; insbesondere wird es keinen Wettbewerb um möglichst „billige“ Studienplätze geben. Die inzwischen im Konsens abgeschlossenen Verhandlungen mit den Hochschulen über die erste Rate des Hochschulpaktes 2020 für 2007 zeigen, dass darüber volles Einvernehmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen besteht.
Zu 3: Ob die Einrichtung von Zentren zur Vermittlung von Lehrkompetenzen den richtigen Weg darstellt, ist von den Hochschulen zu bewerten und zu entscheiden, nicht von der Landesregierung.
Unter Berufung auf das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen berichtet das Nachrichtenmagazin Focus über angebliche Pläne der Bundesregierung, ab 2008 „massive Einschnitte“ beim Katastrophenschutz vorzunehmen. Feuerwehren und Hilfsorganisationen in ganz Deutschland sollen dann nur noch 2 500 statt 8 500 bundeseigene Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen.
2. Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der Pläne des Bundesinnenministeriums auf den Katastrophenschutz in Niedersachsen?
Auf der Grundlage des Zivilschutzgesetzes stattet der Bund die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen ergänzend zu Zwecken des Zivilschutzes aus. Die Ausstattung erfolgt in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABCSchutz, Sanitätswesen und Betreuung. Im März 2006 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ländern einen ersten Entwurf für eine Neukonzeption des Bundes ab