Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Auf der Grundlage des Zivilschutzgesetzes stattet der Bund die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen ergänzend zu Zwecken des Zivilschutzes aus. Die Ausstattung erfolgt in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABCSchutz, Sanitätswesen und Betreuung. Im März 2006 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ländern einen ersten Entwurf für eine Neukonzeption des Bundes ab

2008 vorgelegt. Danach soll grundsätzlich keine Ausstattung mehr in den Bereichen Brandschutz und Betreuung erfolgen. Im Sanitätswesen und ABC-Schutz will der Bund die Ausstattung überwiegend auf Spezialkräfte (Taskforces) beschränken. Begründet wird dies mit einer veränderten Sicherheitslage, die anstelle des klassischen Verteidigungsfalles lediglich eine reduzierte Bundesausstattung für Massenanfälle von Verletzten und für den ABC-Schutz erfordere. Dieser erste Konzeptentwurf des Bundes sah einen Rückgang der Bundesfahrzeuge von bundesweit rund 8 000 (Soll: 9 400) auf 2 250 und der zugeordneten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von ca. 80 000 auf 20 000 vor.

Die Länder konnten der Neukonzeption bisher nicht zustimmen, gerade auch im Hinblick auf die Sicherheitslage mit den Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hat im Mai 2006 den Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ beauftragt, sich mit dem Konzeptentwurf zu befassen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der Arbeitskreis V hat dazu eine länderoffene Arbeitsgruppe „Ausstattung“ unter Beteiligung des Bundes eingerichtet, die die Neukonzeption des Bundes fachlich-taktisch bewertet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erörterungen zwischen Bund und Ländern besteht eine weitgehende Annäherung zu den fachlichen Strukturen der künftigen Ausstattung. Dies könnte für außergewöhnliche Schadensereignisse medizinische Taskforces beinhalten, über deren Ausstattung die Länder auch im Alltag verfügen könnten. Hinzukämen flächendeckend Erkundungs- und Dekontaminationsfahrzeuge sowie zur Unterstützung Löschgruppenfahrzeuge für Feuerwehren und luftverlastbare analytische Taskforces.

Offen ist dagegen das Volumen dieser Bundesausstattung. Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, für den Fall einer einvernehmlichen Konzeption den Umfang der Ausstattung auf bundesweit ca. 3 300 Fahrzeuge mit etwa 32 000 Helferinnen und Helfern zu erhöhen. Die Diskussion auf Fachebene ist noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2 und 3: Nach dem derzeitigen Konzeptentwurf würde in Niedersachsen die Zahl der bundesfinanzierten Fahrzeuge von rund 750 auf etwa 330 reduziert. Die Neukonzeption soll ab 2008 überwiegend durch Anrechnung vorhandener Fahrzeuge eingeführt werden. Der Bund würde den Ländern die überzählige und nach dem neuen Konzept nicht mehr konforme Ausstattung zur Schenkung anbieten mit der Zweckbindung zur Verwendung im Katastrophen- und Brandschutz und der Möglichkeit der Weiterschenkung an Kommunen und Hilfsorganisationen. Die konsumtiven Kosten würde der Bund im Wesentlichen für die konzeptkonforme Ausstattung tragen, nicht jedoch für die Überhangfahrzeuge nach Schenkung. Das Ministerium für Inneres und Sport hat in einer Besprechung mit Hilfsorganisationen, kommunalen Spitzenverbänden und Landesfeuerwehrverband im Dezember 2006 die Planungen vorgestellt. Dabei war die Bereitschaft der Beteiligten erkennbar, die vorhandenen Fahrzeuge mit der Zweckbindung zu übernehmen.

Wenn die Überhangfahrzeuge weiterhin in Niedersachsen zur Verfügung stehen und zusammen mit den konzeptkonformen Fahrzeugen in den bewährten Strukturen des Katastrophenschutzes (insbesondere Sanitäts- und Betreuungszüge) erhalten bleiben, würde sich ab Anfang 2008 keine wesentliche Veränderung der Leistungsfähigkeit ergeben. Im Fall der späteren Aussonderung der Überhangfahrzeuge würde allerdings keine Ersatzbeschaffung durch den Bund mehr erfolgen.

Die künftigen Bundesfahrzeuge sind insgesamt hochwertiger und haben einen höheren Einsatzwert. Der Umfang der Bundesausstattung muss allerdings der aktuellen Sicherheitslage auch unter Berücksichtigung terroristischer Anschläge entsprechen. Die Vorstellungen des Bundes werden daher bislang von den Ländern abgelehnt. Mit Schreiben vom 19. November 2006 habe ich mich an den Bundesinnenminister gewandt und im Interesse des Bevölkerungsschutzes im Flächenland Niederachsen und des Ehrenamtes eine deutliche Aufstockung des Ausstattungsvolumens und eine Berücksichtigung des Brandschutzes gefordert. In seiner Antwort hat der Bundesminister des Innern im Ergebnis darauf verwiesen, in der IMK einen Konsens in der Sache anzustreben. Dieser Erörterungsprozess von Bund und Ländern in der IMK ist noch nicht abgeschlossen.

Anlage 7

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 8 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Ina Korter (GRÜNE)

Wie hat die Landesregierung die FFH-Verträglichkeit der Weservertiefung geprüft?

In der Stellungnahme des Umweltministeriums vom 11. Januar 2007 zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Weser heißt es zur Bewertung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der FFH-Richtlinie lapidar: „Der Träger des Vorhabens kommt aufgrund seiner Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben zulässig ist.... Dem schließt sich das Niedersächsische Umweltministerium an.“ Diese Formulierung lässt nur einen Schluss zu: Die oberste Naturschutzbehörde hat nicht selbst die Verträglichkeit des Vorhabens gemäß § 34 BNatSchG geprüft. Dem Umweltministerium liegen demnach keine eigenen Erkenntnisse vor, die zur Bewertung des Vorhabens geeignet sind.

Das Umweltministerium hat die FFH-Verträglichkeit zudem bereits zu einem Zeitpunkt festgestellt, an dem die Einwendungen gegen das Vorhaben, die zu erheblichen Teilen auch die Belange des Naturschutzes berühren, noch nicht mit dem Vorhabenträger und der Genehmigungsbehörde erörtert waren. Offenbar schließt das Umweltministerium damit also aus, dass diese Erörterung Ergebnisse zeitigt, die der offenkundigen Auffassung des Vorhabenträgers, der Eingriff sei FFH-verträglich, widersprechen. Sie entwertet damit das Verfahren und die in der Anhörung vorgebrachten Anregungen und Bedenken.

Die FFH-Richtlinie fordert zudem, gemeldete Gebiete in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu versetzen, und definiert insofern einen Entwicklungsauftrag. Deshalb kann die FFH-Verträglichkeit eines Vorhabens nicht vor dem Hintergrund des Status quo betrachtet werden, sondern muss die erforderliche Entwicklung des Gebietes in den Blick nehmen. Dieses bedingt notwendigerweise die Formulierung eindeutiger Schutzziele für das Weserästuar und die angrenzenden, gemäß FFH-Richtlinie geschützten Flächen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Weise hat die Landesregierung als oberste Naturschutzbehörde selbst geprüft, ob die in den Gutachten des Vorhabenträgers dargestellten Eingriffe in die als FFH-Gebiete geschützten Lebensräume als erheblich im Sinne des § 34 BNatSchG zu bewerten sind?

2. Warum missachtet die Landesregierung die Träger öffentlicher Belange und private Einwender, indem sie die FFH-Verträglichkeit allein aufgrund der Bewertung durch den Vorha

benträger feststellt und gegenteilige fachliche Stellungnahmen z. B. des NLWKN und der betroffenen Landkreise nicht berücksichtigt?

3. Welche Erhaltungsziele, die bei der Durchführung der Verträglichkeitsprüfung zugrunde zu legen sind, hat die Landesregierung für die FFH-Gebiete „Unterweser“ und „Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“ definiert?

Die Wasser- und Schifffahrtsämter Bremen und Bremerhaven planen als Träger des Vorhabens den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser von 8 km bis 65 km. Es ist beabsichtigt, die Unterweser für eine tideabhängige Erreichbarkeit des Hafens Brake für Schiffe mit einem Abladetiefgang von maximal 12,80 m und des Hafens Bremen für Schiffe mit einem Abladetiefgang von 11,10 m zu vertiefen. Außerdem plant das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser von 65 km bis 135 km. Dabei soll eine tideunabhängige Erreichbarkeit des Containerterminals Bremerhaven für Großcontainerschiffe mit einem Abladetiefgang von maximal 13,50 m geschaffen werden. Für beide Vorhaben sind Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Zuständig ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, der auch die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie die Eingriffsregelung gemäß § 7 ff. NNatG obliegen.

Das Land Niedersachsen ist lediglich verfahrensbeteiligt. Das Niedersächsische Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde hat deshalb nicht die Absicht, unzuständigerweise anstelle der Bundesbehörde eigene Prüfungen vorzunehmen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes selbstverständlich die Möglichkeit hat, sich vom Bundesamt für Naturschutz und anderen Behörden beraten zu lassen.

Das Verfahren befindet sich derzeit in seiner Anfangsphase, in der die Beteiligten nach § 17 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes anzuhören sind. Die oberste Naturschutzbehörde hat zu dem Vorhaben für die niedersächsische Naturschutzverwaltung am 11. Februar 2007 gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest Stellung genommen. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde hat seine Stellungnahme auf der Grundlage aller hier verfügbaren Informationen abgegeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Eine Missachtung der Belange von Trägern öffentlicher Belange oder privaten Einwendern, wie in der Frage behauptet, liegt nicht vor. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von Dritten abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bleiben von der Position des Landes Niedersachsen unberührt. Sie sind von der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest im Planfeststellungsverfahren mit zu berücksichtigen und gegebenenfalls abzuwägen. Die oberste Naturschutzbehörde hat weder auf mögliche Äußerungen privater Einwender Bezug genommen noch dies in irgendeiner Weise zu beeinflussen versucht. Sie hat zu den eingereichten Unterlagen des Antragstellers Stellung genommen, und das war ihre Aufgabe in diesem Verfahren. Was die Belange anbetrifft, die die niedersächsische Naturschutzverwaltung zu vertreten hat, hat sich das Niedersächsische Umweltministerium als zuständiges Ressort und oberste Naturschutzbehörde geäußert.

Zu 3: Die Landesregierung definiert die Erhaltungsziele auf der Rechtsgrundlage der FFH-Richtlinie. Danach treffen die Mitgliedstaaten die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele der FFHRichtlinie erheblich auswirken könnten. Wichtigstes Ziel ist es, in den beiden von dem Vorhaben berührten FFH-Gebieten „Unterweser“ und „Nebenarme der Weser mit Strohhauser Plate und Juliusplate“ die Funktionsfähigkeit dieser Gebiete als Wanderkorridore für wandernde Fischarten zu erhalten und dort, wo Möglichkeiten dafür bestehen, diese Funktionsfähigkeit zu verbessern. Dazu hat die oberste Naturschutzbehörde der für das Verfahren zuständigen Bundesbehörde in seiner Stellungnahme vom 11. Januar 2007 wichtige Hinweise gegeben. Außerdem sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, den Gesamtlebensraum in seiner Qualität zu verbessern. Konkrete Aussagen zu diesem Komplex können derzeit noch nicht

getroffen werden, da sich die naturschutzfachlichen Planungen, in die notwendigerweise alle anderen raumbedeutsamen Ansprüche integriert werden müssen, erst in ihrer Anfangsphase befinden.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 der Abg. Hans-Christian Biallas und Ernst August Hoppenbrock (CDU)

Industriespionage auch in niedersächsischen Unternehmen?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor der Gefahr, dass deutsche Unternehmen zunehmend durch ausländische Staaten ausspioniert werden. Deutschland steht als eines der führenden westlichen Industrieländer mit seiner exportorientierten Produktion im besonderen Interesse ausländischer Nachrichtendienste. Dabei gelten Mittelständler mangels eigener Sicherheitsabteilungen als besonders gefährdet. Der deutschen Wirtschaft entstehen nach Schätzungen jährlich Schäden in Milliardenhöhe.

Nach Aussage des Vizepräsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans Elmar Remberg, betreiben vor allem Russland und China Wirtschaftsspionage in Deutschland. Dabei nutzen beide die offenen Flanken deutscher Unternehmen aus. Während die russischen Dienste noch primär mit klassischen Agenten arbeiten, sind die Chinesen nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes hauptsächlich auf dem elektronischen Sektor aktiv. Ein neues Sicherheitsrisiko stellt die bei Firmen beliebte Internettelefonie dar.

Zudem werden in Unternehmen tätige chinesische Wissenschaftler, Akademiker, graduierte Studenten bzw. Praktikanten und auch Wirtschaftsdelegationen durch chinesische Botschaften kontaktiert, um Wissen nach Fernost weiterzuleiten.

Wirtschaftsverbände fordern verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen Wirtschaftsspionage. Unternehmen und Behörden müssten sich besser austauschen. In Frankreich sei es z. B. üblich, dass Sicherheitsexperten von Behörden zu Unternehmen wechseln und umgekehrt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Wirtschaftsspionage in Niedersachsen?

2. Mit welchen Maßnahmen kann diesem Problem in den niedersächsischen Unternehmen, insbesondere in mittelständischen, begegnet werden?

3. Wie unterstützt die Landesregierung die niedersächsischen Unternehmen in dem Bemühen, nicht Gegenstand ausländischer Wirtschaftsspionage zu werden?

Seit Ende der 90er-Jahre befindet sich das Thema Wirtschaftsspionage verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Nachdem sich in den vorangegangenen Jahrzehnten Spionageschwerpunkte in der Politik, dem Militär und der Wissenschaft ausmachen ließen, waren nunmehr Anhaltspunkte zu erkennen, die auf verstärkte Spionageaktivitäten in Richtung der Wirtschaft Deutschlands hindeuteten. Der hohe Standard in den Bereichen Forschung und Technologie haben die Begehrlichkeiten fremder Nachrichtendienste an dem Know-how der deutschen Wirtschaft geweckt. In gleichem Zuge konnte das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz (NLfV) feststellen, dass besonders kleine und mittelständische Unternehmen der niedersächsischen Wirtschaft noch nicht ausreichend für das Thema Wirtschaftsspionage und Knowhow-Verlust sensibilisiert waren. Während größere Unternehmen in der Regel über funktionierende Sicherheitsstrukturen verfügten, herrschten bei kleinen und mittelständischen Firmen häufig unzureichende Bedingungen.

Studien renommierter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sich mit Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen beschäftigen, bestätigen eine hohe Betroffenheit der Firmen auch im Bereich der Industriespionage, wobei hiermit sowohl die nachrichtendienstlichen Ausspähungsaktivitäten fremder Staaten als auch die Konkurrenzausspähung gemeint sind.

Die Universität Lüneburg hatte im Herbst 2004 im Auftrag des Sicherheitsforums Baden-Württemberg in ihrer Untersuchung festgestellt, dass in Deutschland ein Gefährdungspotenzial in Höhe von 50 Milliarden Euro durch „unfreundlichen Informationsabfluss“ besteht und nicht nur deshalb sowohl für die Unternehmen im eigenen Interesse als auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft Handlungsbedarf besteht. Angesichts dieser Erkenntnisse muss von einer Gefährdung deutscher und speziell auch niedersächsischer Unternehmen durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung ausgegangen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Bedrohungslage der Unternehmen durch Wirtschaftsspionage spiegelt sich nicht in amtlichen Kriminalstatistiken wider. Die letzten zwei in Niedersachsen bekannt gewordenen tatsächlichen Erkenntnisfälle zur Wirtschaftsspionage haben sich Ende der 90er-Jahre ereignet, wobei jeweils die Luftfahrtindustrie betroffen war.

Bei den dem NLfV in den letzten Jahren mitgeteilten Sachverhalten haben die Ermittlungen jedoch nicht bestätigt, dass Fälle der Wirtschaftsspionage bzw. Konkurrenzausspähung vorlagen.

Dem Verfassungsschutz Niedersachsen sind einige weitere Verdachtsfälle mitgeteilt worden, die einen Zusammenhang mit chinesischen Interessen implizieren, aber ohne beweisbare nachrichtendienstliche Hintergründe, z. B.:

- Chinesische Praktikanten und Wissenschaftler entwickelten ungewöhnlich starkes Interesse an Produkten und Arbeitsabläufen. Teilweise kann von gezielten Informationsbeschaffungsmaßnahmen gesprochen werden.

- Mittels professioneller Ausspähungstechnik (WLAN-Router) gelang es unbekannten Tätern, umfangreiche Datenmengen aus dem Netzwerk eines Unternehmens an chinesische Adressaten, wie ein Unternehmen aus dem Energiesektor, zu senden.