Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

- Ein niedersächsischer Unternehmer aus der Pipeline-Industrie stellte nach einem Jointventure in China fest, dass seine Produkte kopiert und nachgebaut wurden.

- Ein chinesischer Delegationsteilnehmer wurde bei dem Versuch ertappt, bei einer besuchten Firma einen USB-Stick in den dortigen Rechner zu stecken.

- Ein anerkannter Wissenschaftler aus dem Forschungsbereich eines niedersächsischen Rüstungsunternehmens unterhielt eigenständige Kontakte nach China, teilweise ohne Wissen der Geschäftsleitung.

Zu 2: Nach Auffassung des NLfV ist die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung die Entwicklung eines entsprechenden Sicherheitsbewusstseins in den Unternehmen. Der folgende, nicht abschließende

Maßnahmenkatalog lässt sich als Handlungsempfehlung skizzieren:

- Entwicklung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts, das von der Geschäftsführung getragen wird und alle Mitarbeiter und Geschäftsbereiche erfasst sowie technische Maßnahmen berücksichtigt,

- Risiko- und Schwachstellenanalyse/Informationsinventur,

- Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungen der Kooperationspartner,

- Prüfung von Sicherheitsaspekten bei Personalgewinnung und Personalmanagement, auch bei der Beschäftigung von Praktikanten,

- Arbeitsverträge mit Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsklauseln,

- Sicherheitsanweisung speziell für Geschäftsreisen ins Ausland,

- Bestellung eines Sicherheitsverantwortlichen,

- Konsequente Verfolgung und Aufarbeitung von Auffälligkeiten,

- Umfassender Schutz der Informations- und Kommunikationssysteme,

- Vorsorge bei Netz- und Administratorausfällen,

- Sicherheitsaspekte bei Outsourcing/Arbeit mit Fremdfirmen,

- Regelung von Kontrollen und Sanktionen,

- Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen aus der Vergangenheit.

Zu 3: Die Wirtschaftsschutzaufgaben im NLfV haben das Ziel, mit den innovativen und technologieorientierten Unternehmen in Niedersachsen ein Vertrauensverhältnis zu pflegen und zwischen Wirtschaft und Verfassungsschutz einen Dialog zu führen. Dieser gegenseitige Informationsaustausch soll bewirken, dass

- in der Wirtschaft eine Sensibilität für Gefährdungen durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung besteht,

- die Wirtschaft das NLfV als kompetenten Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle ansieht,

- sich durch ein erhöhtes Hinweisaufkommen die Erkenntnislage des Verfassungsschutzes verbessert,

- Sicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen initiiert werden,

- durch Prävention Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung reduziert werden.

Der Wirtschaftsschutz des NLfV betreut mehr als 350 niedersächsische Unternehmen und führte im letzten Jahr 92 Beratungsgespräche vor Ort in den Firmen durch. Zudem wurden 41 Vorträge in größeren Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen gehalten und über 30 Kontakte mit anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen wahrgenommen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) hat in der Vergangenheit das NLfV im Rahmen der Präventionsarbeit in konkreten Einzelfällen unterstützt.

Eine bedeutungsvolle Aufgabe für den Wirtschaftsschutz ist die Mitwirkung in der Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität in Niedersachsen, die am 6. November 2000 begründet wurde und mit den Vertragspartnern Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag, Niedersächsische IHK-Arbeitsgemeinschaft HannoverBraunschweig, Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Niedersachsen e. V., Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen und dem Land Niedersachsen fortbesteht. Ziel dieser Sicherheitspartnerschaft ist u. a. die Reduzierung des Schadens, der den Unternehmen und dem Land Niedersachsen durch Wirtschaftskriminalität - wie z. B. Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, Marken- und Produktpiraterie, Produkterpressung oder Computerkriminalität - entsteht. Darüber hinaus soll eine engere Zusammenarbeit zwischen der Landesverwaltung und der Wirtschaft erreicht werden. Die Partnerschaft soll niedersächsische Unternehmen für präventive Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität stärker sensibilisieren und betriebliche Präventionsmaßnahmen initiieren. Zur Koordination notwendiger Aktivitäten finden regelmäßige Erfahrungsaustausche und gemeinsame Projekte zu sicherheitsrelevanten Themen statt.

Zur Umsetzung der o. g. Ziele haben in den vergangenen Jahren Sicherheitsforen zu verschiedenen Kriminalitätsbereichen (z. B. „Wirtschaftsspio- nage und Konkurrenzausspähung", „Sicherheit in der Informationstechnik", „Produkt- und Markenpi- raterie", „Notfall- und Krisenmanagement“ und „Korruption“) stattgefunden, an denen Interessierte

aus der Wirtschaft, den Verbänden und den niedersächsischen Behörden teilgenommen haben.

Um die Kontakte zur niedersächsischen Wirtschaft nachhaltig zu gestalten, veranstaltet der Wirtschaftsschutz des NLfV sogenannte Sicherheitstagungen, die als Informations- und Kommunikationsforen dienen. Im Jahr 2006 hatten die gut besuchten Veranstaltungen als Schwerpunktthemen die Länder China bzw. Russland behandelt. In diesem Jahr wird der Wirtschaftsschutz eine seiner Tagungen gemeinsam mit dem Sicherheitsforum der Sicherheitspartnerschaft in Niedersachsen. zum Thema „Geschäftsreisen ins Ausland - ein Risiko für Unternehmer?“ verbinden.

Als weitere Bausteine der Zusammenarbeit zählen Messeauftritte, die in diesem Jahr mit Ständen auf der Hannover Messe, der Unternehmermesse B2D und der Messe Public Private Security (PPS) in Hannover stattfinden werden. Insbesondere auf der CeBIT können sich die Unternehmen über ITSicherungsmaßnahmen auch beim LKA NI informieren und beraten lassen.

In unregelmäßigen Abständen erhalten die betreuten Unternehmen mehrmals im Jahr elektronische Newsletter mit aktuellen Informationen zu sicherheitsrelevanten Themen. Mit Publikationen, die als Flyer oder über die Homepage des NLfV http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de zu erhalten sind, wird das umfangreiche Informationsangebot für die niedersächsischen Unternehmen ergänzt. Ergänzende Informationen zur ITSicherheit stellt auch die Polizei unter der Internetadresse http://www.polizei-beratung.de/vorbeug

ung zur Verfügung. Zielgruppe der Prävention der Polizeien der Länder und des Bundes in diesem Bereich sind in erster Linie kleine bzw. mittelständische Unternehmen. Daneben besteht eine Kooperation des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Werden um Celle mit EU-Geldern Straßenbauten durch EU-geschützte FFH-Gebiete verwirklicht?

Die Planungen für eine Ostumgehung der Stadt Celle sehen vor, dass die verlegte B 3 nach der Gesamtplanung voraussichtlich im dritten Bauabschnitt das FFH-Gebiet 90 „Aller (mit Barn- bruch), untere Leine, untere Oker“ queren muss. Damit würden Bauwerke durch die Auen der Fuhse (im zweiten Abschnitt), der Aller und der Lachte (im dritten Abschnitt) erforderlich mit erheblichen Nachteilen für den Hochwasserund Naturschutz. Diese 24 km lange Neubaustrecke wäre durch den Umbau, die Ergänzung und die Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrswege (B 3 und Westtangente - genannt Wilhelm-Heinichen-Ring) im Westen der Stadt vermeidbar, wenn dem Umweltschutz angemessen Rechnung getragen würde.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Dezember 2006 den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mehrerer Grundeigentümer und eines Naturschutzverbands gegen den ersten Bauabschnitt der geplanten Verlegung der B 3 zur Ortsumgehung Celle abgelehnt. Ob die Durchquerung des FFH-Gebiets unter Naturschutzgesichtspunkten zulässig sein wird, sei noch nicht zu entscheiden, sondern nur, ob bereits jetzt erkennbar derartige Gesichtspunkte eine solche Streckenführung verbieten. Eine rechtliche Klärung darüber steht somit noch aus.

Für die Realisierung der Abschnitte 2 und 3 der Celler Ortsumgehung sollen zudem Mittel aus der EU-Ziel-1-Förderung verwendet werden.

Damit kann die Situation eintreten, dass mithilfe von EU-Fördermitteln die Entwertung und Zerstörung von FFH-Gebieten, die von der EU unter Schutz gestellt sind, ermöglicht wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Straßenbau beabsichtigt sie in den kommenden Jahren konkret aus Mitteln der Europäischen Union zu fördern?

2. Welche der o. a. Straßenprojekte führen durch FFH-Gebiete?

3. Welche Legitimationsanforderungen ergeben sich für Niedersachsen aus diesem geplanten Vorgehen gegenüber der EU?

Um die Verkehrssituation im Raum Celle nachhaltig zu verbessern, ist ein rund 24 km langer Bundesstraßenneubau im Zuge der B 3 von nördlich Ehlershausen bis westlich Groß Hehlen vorgesehen. Er ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Der Bedarfsplan ist Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes; damit liegt ein gesetzlicher Auftrag zur Planung und Realisierung vor.

Das Gesamtvorhaben ist in die nachfolgenden fünf verkehrswirksamen Abschnitte unterteilt worden:

1. nördlich Ehlershausen bis südlich Celle

2.1 Ortsumgehung Celle (Südteil) von südlich Celle (B 3) bis B 214

2.2 Ortsumgehung Celle (Mittelteil) von B 214 bis B 191

2.3 Ortsumgehung Celle (Nordteil) von B 191 bis nördlich Celle (B 3)

3. Ortsumgehung Groß Hehlen