1. Wie sahen die statistische Unterrichtsversorgung und die tatsächliche Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung von Fehlzeiten von Lehrkräften wegen Krankheit und aus anderen Gründen im Landkreis Celle im Dezember 2006 an den einzelnen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien und an den Förderschulen im Landkreis Celle aus?
2. Wie sehen die statistische Unterrichtsversorgung und die tatsächliche Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung von Fehlzeiten von Lehrkräften wegen Krankheit und aus anderen Gründen an den oben genannten Schulen im Landkreis Celle zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres zum 1. Februar 2007 aus?
3. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Celle trotz schlechter Unterrichtsversorgung hinreichende Voraussetzungen bekommen, um bei den zentralen Abschlussprüfungen gegenüber den Schülerinnen und Schülern der anderen Landkreise in Niedersachsen nicht benachteiligt zu werden?
Die Landesregierung stellt sich auch weiterhin der Herausforderung, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Nach dem Regierungswechsel 2003 wurden 2 500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, davon 1 500 an den allgemeinbildenden Schulen.
Im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 wurden landesweit insgesamt 1 441 Stellen an den allgemeinbildenden Schulen neu besetzt, sodass zum Stichtag 14. September 2006 eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100,0 % erreicht werden konnte.
Der Landkreis Celle erhielt insgesamt 38 Einstellungsmöglichkeiten. Davon wurden 6 Stellen und Arbeitsplätze an Grundschulen gegeben, 9 an Hauptschulen, 6 an Realschulen und 26 an Gymnasien. Dadurch erreichten die Grundschulen zum Stichtag 14. September 2006 eine Unterrichtsversorgung von 102,0 %, die Hauptschulen von 96,9 %, die Realschulen von 98,9 %, die Förderschulen von 100,1 % und die Gymnasien von 97,9 %.
Die Erhebung der rechnerischen Unterrichtsversorgung zum Stichtag 8. Februar 2007 ist von der Landesschulbehörde noch nicht vollständig geprüft worden. Es zeichnet sich jedoch eine Versorgung von knapp 100 % ab. Von den 598 neu zu besetzenden Stellen und Arbeitsplätzen sind lediglich noch 4 unbesetzt. Für 119 Stellen standen keine qualifizierten und fächerspezifisch benötigten Lehramtsbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung, sodass Absolventinnen und Absolventen ausgewählt werden mussten, die erst nach dem Einstellungstermin ihren Vorbereitungsdienst beenden und spätestens Anfang Mai eingestellt werden können.
Nach den vorliegenden Zahlen vom Stichtag 8. Februar 2007 wird sich die rechnerische Unterrichtsversorgung der Hauptschulen und Gymnasien des Landkreises Celle voraussichtlich noch verbessern. Hierzu haben 21 Neueinstellungen, davon 4 an Grundschulen, 6 an Hauptschulen, 6 an Realschulen und 5 an Gymnasien, beigetragen. Alle Stellen konnten bereits zum Schulhalbjahresbeginn mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden.
Die von der Landesregierung erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung und die von Elternseite durchgeführte Befragung zum Unterrichtsausfall sind miteinander nicht vergleichbar. Die Erhebungen des Kultusministeriums am Anfang des jeweiligen Schulhalbjahres dienen der möglichst gleichmäßigen Versorgung der Schulformen und Schulen mit Lehrerstunden und der Planung für das folgende Schulhalbjahr. Die von den Eltern ermittelten Daten messen dagegen die kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfälle im Verlauf eines
Schuljahres. Eine Abweichung von der vom Land ermittelten rechnerischen Unterrichtsversorgung tritt zwangsläufig ein, weil Lehrkräfte aus verschiedenen Gründen verhindert sein können, ihren regulären Unterricht zu erteilen. Sie können beispielsweise kurzfristig erkranken oder anderen schulischen Verpflichtungen nachkommen wie die Begleitung bei Klassenfahrten oder aber die Mitwirkung bei der Abiturprüfung.
Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften kommen in Schulen erfahrungsgemäß nicht häufiger vor als in anderen Bereichen. Da es bedauerlicherweise nicht immer möglich ist, solche vorübergehenden Unterrichtsausfälle sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Vertretungslehrkräften zu kompensieren, sind Ausfälle im laufenden Schulhalbjahr grundsätzlich erst einmal mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen selbst sollen von ihren Möglichkeiten der Stundenumschichtungen, Zusammenlegung von Lerngruppen und vorübergehender Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes Gebrauch machen. Es ist Aufgabe der Schulen, ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass Unterricht nicht einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgt. Bei gehäuft auftretenden kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften kann trotz der ausreichenden rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen Unterrichtsausfall nicht immer mit den Vertretungskonzepten der einzelnen Schulen vermieden werden.
Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen kann die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Feuerwehrlehrkraft stellen, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewilligt wird. Die Landesregierung hat die Mittel hierfür bereits für das Kalenderjahr 2006 um 2 Millionen Euro auf 22,8 Millionen Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung um 3,5 Millionen Euro ist im Nachtragshaushalt für das laufende Kalenderjahr vorgesehen.
Bei Vertretungsbedarf in den sogenannten Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Chemie, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Arbeit/Wirtschaft und Technik kann es jedoch trotz vorhandener Mittel zu Engpässen kommen, da kaum noch Bewerberinnen und Bewerber mit den entsprechenden Lehrbefähigungen zur Verfügung stehen. Diese Situation besteht jedoch auch in den anderen Bundesländern.
Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 stehen im Übrigen 400 Lehrerstellen zusätzliche zur Verfügung, die trotz weiter sinkender Schülerzahlen den allgemeinbildenden Schulen erhalten bleiben. Auch diese weitere Unterstützungsmaßnahme unterstreicht den hohen Stellenwert, den die Sicherung der Unterrichtsversorgung für die Landesregierung hat.
Zu 1: Wie bereits eingangs erwähnt, werden Daten zum Unterrichtsausfall nicht erhoben. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Zu 2: Die statistischen Daten für den Stichtag 8. Februar 2007 sind noch nicht vollständig von der Landesschulbehörde überprüft worden. Deshalb können keine verlässlichen Angaben zur Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen des Landkreises gemacht werden. Auf die Vorbemerkungen wird im Übrigen verwiesen.
Zu 3: Grundsätzlich werden bei der Stellenverteilungen keine Landkreise bevorzugt oder benachteiligt. Bei der Zuweisung der Planstellen und Arbeitsplätze wird zum jeweiligen Schulhalbjahr darauf geachtet, dass die Abteilungen und Landkreise gleichmäßig versorgt sind. Dieses Prinzip gilt auch für die Verteilung der Mittel für den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften.
Ungeplante Lehrerabgänge oder Bedarfsänderungen in den Landkreisen nach der Stellenverteilung können allerdings zu Abweichungen von der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung führen, die dann von der Landesschulbehörde spätestens zum nächsten Einstellungstermin ausgeglichen werden.
Der Lernerfolg hängt aber nicht allein von der rechnerischen Unterrichtsversorgung ab, sondern entscheidend auch von der Qualität des Unterrichts. Aus diesem Grund sind in Niedersachsen nachhaltige Reformen zur Qualitätssicherung durchgeführt worden. Die Einführung neuer Bildungsstandards, jahrgangsbezogener Vergleichsarbeiten in den verschiedenen Schulformen, landesweit einheitlicher Abschlussprüfungen und des Zentralabiturs sowie die Einführung der Schulinspektion seien hier beispielhaft genannt. Insbesondere auch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule wird ihren Beitrag zu einer qualitati
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 17 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra Emmerich-Kopatsch, Alice Graschtat, Daniela Krause-Behrens, Axel Plaue, Isolde Saalmann und Wolfgang Wulf (SPD)
Bereits im Jahr 2000 haben die drei Universitäten Braunschweig, Clausthal und Hannover das Consortium Technicum gegründet mit dem Ziel der Koordinierung von Entwicklungsstrategien und Profilbildung. In einer gemeinsamen Erklärung aller drei Hochschulen vom 12. Juli 2000 heißt es: „Die Kapazitäten in Technik und Naturwissenschaft sind in Niedersachsen ein Stück Strukturstärke. Diese werden noch gesteigert, wenn die drei Universitäten ihre Kräfte bündeln, sich in ihren fachlichen Schwerpunktsetzungen abgestimmt entwickeln und gemeinsam den Wettbewerb suchen.“
In der Regierungserklärung vom 8. November 2006 nahm der Wissenschaftsminister die Idee der Vernetzung der drei Universitäten auf, ohne allerdings auf den bereits bestehenden Kooperationsverbund des Consortium Technicum einzugehen. Der Wissenschaftsminister kündigt in der Regierungserklärung an, die Zusammenarbeit „so voran(zu)treiben, dass auf mittlere bis längere Sicht eine trilokale Einrichtung, also eine Hochschule entsteht, die mehr ist als die Summe ihrer Teile und die national und international mit den führenden technischen Hochschulen im Sinne einer NTH, einer Niedersächsischen Technischen Hochschule, konkurrenzfähig ist“. Weiter heißt es dort: „Die Assoziation zur ETH... zur Eidgenössisch Technischen Hochschule Zürich als einer der weltweit führenden Technischen Hochschulen ist bekannt und gewollt und definiert die Messlatte in der internationalen Konkurrenz.“
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um die drei Hochschulen zu einer Hochschule, der NTH, zusammenzuführen, in welchen konkreten Schritten soll die Zusammenführung erfolgen, und bis wann soll der Prozess abgeschlossen sein?
3. Wie unterscheiden sich das Jahresbudget und die Betreuungsrelation Professor/Studierende der ETH von den drei Hochschulen Braunschweig, Clausthal und Hannover, und impliziert die „gewollte Assoziation“ zur ETH die Absicht der Landesregierung, die zukünftige NTH in Finanzausstattung und Betreuungsverhältnis Professor/Studierende mit der ETH gleichzustellen?
Zu 1: Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass die Konkurrenzfähigkeit der Ingenieurwissenschaften in Niedersachsen im nationalen und internationalen Raum verstärkt werden kann und muss. Sowohl die vorliegenden Gutachten der Wissenschaftlichen Kommission zur Evaluation der Forschung in den Ingenieurwissenschaften als auch die „Exzellenzinitiative“ haben verdeutlicht, dass die niedersächsischen Ingenieurwissenschaften nur in enger Abstimmung und Kooperation mit den herausragenden Einrichtungen wie der RWTH Aachen, der TU München oder der ETH Zürich konkurrieren können.
Aus diesem Grunde hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur einen Moderationsprozess mit dem Ziel eingeleitet, diese nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der ingenieurwissenschaftlichen Fächer zu erreichen; die kontinuierliche Diskussion mit der LeibnizUniversität Hannover, der Technischen Universität Braunschweig und der Technischen Universität Clausthal dient zum einen dazu, fachliche Überschneidungen wie auch spezifische Profilierungen der Standorte auszuloten, sowie zum anderen dazu,strukturelle bzw. institutionelle Aspekte der Kooperation in den Blick zu nehmen. Konkrete Schritte sind in Abhängigkeit von frei werdenden Professuren vorzusehen, da auf dem Wege der Neubesetzung von Professuren die Weichen für strategisch angelegte künftige Entwicklungen gestellt werden.
Zu 2: Die Diskussion zur organisatorischen Struktur wird bereits seit geraumer Zeit geführt. Sie kann zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere zur hochschulübergreifenden und hochschulspezifischen Ausgestaltung nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Da sich die niedersächsischen Hochschulen zukunftsorientiert ausrichten, sind
strategisch angelegte Veränderungen nach Möglichkeit im weitgehenden Konsens zumindest der Leistungsträger vorzunehmen. Es besteht Einvernehmen, unter Erhalt der drei Universitäten und der drei Standorte fachliche Überschneidungen abund spezifische Profilierungen und Stärken auszubauen. Die laufenden konstruktiven Verhandlungen lassen erkennen, dass eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der ingenieurwissenschaftlichen Fächer in Niedersachsen unter dem Dach der NTH erreichbar ist.
Zu 3: Die Assoziation zur ETH Zürich zielt darauf ab, den Blick für die Notwendigkeiten zu schärfen, die sich aus einer veränderten Wissenschaftslandschaft und dem verstärkten wissenschaftlichen Wettbewerb ergeben. Eine dieser Notwendigkeiten ist es, „kritische Massen“ zu bilden. Zugleich soll die namentliche Anlehnung an die ETH die Chancen verdeutlichen, die sich aus einem solchen Kooperationsprojekt der niedersächsischen technischen Hochschulen ergeben, so z. B. Erfolge in der Exzellenzinitiative und anderen wettbewerblichen Verfahren der Drittmittelakquisition. Schließlich ist die Assoziation Ausdruck des Selbstbewusstseins, dass Niedersachsen den Leistungsvergleich mit erstklassigen Einrichtungen dieses Wissenschaftsbereichs nicht zu scheuen braucht, wenn die Kräfte gebündelt werden.
Richtig ist, dass das Budget der ETH deutlich über dem der drei niedersächsischen Hochschulen liegt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Budget der ETH auch andere Mittel veranschlagt sind als üblicherweise in den Haushalten der niedersächsischen Hochschulen (z. B. Pensionsver- pflichtungen aufgrund der anders gearteten Schweizerischen Altersversorgung).
Unterrichtsversorgung von 91,3 % im Landkreis Lüneburg? Werden andere Landkreise in Niedersachsen bei der Lehrerzuweisung bevorzugt?
Am 27. Januar 2007 berichtete die Lüneburger Landeszeitung (LZ) über die durch die Arbeitsgemeinschaft der Kreiselternräte ermittelte mangelhafte Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen in Stadt und Landkreis Lüneburg:
„Zwei Wochen lang im November und Dezember hatten zahlreiche Eltern zu Papier und Stift gegriffen und notiert, welche Stunden bei ihren Kindern tatsächlich erteilt werden und welche ausfallen. Das Ergebnis: Im Alt-Regierungsbezirk fehlen etwa 400 Lehrer, deuten die Elternvertreter die ermittelten Zahlen. Im Vergleich zur ersten Aktion im Februar 2006 gab es keine merkbare Verbesserung. Besonders ärgerlich sei für die Eltern, dass kaum eine Schule ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung habe, um die Pflichtstundenzahl abzudecken, die der Kultusminister selbst fordert. Besonders die Realschulen trafen die Ausfälle im Untersuchungszeitraum. Im Landkreis Lüneburg wurden nur etwa 91,3 % des laut Stundenplan vorgesehenen Unterrichts tatsächlich erteilt. Nur geringfügig besser erging es den Hauptschülern. In 42 überprüften Klassen fielen 99 Stunden aus, bei den öffentlichen Lüneburger Gymnasien wurden 290 Stunden in 105 Klassen nicht erteilt.
Wir haben vor Monaten auf die unzureichende Lehrereinstellungsquote hingewiesen und sind damit abgebügelt worden, dass es für Kritik noch zu früh sei. Uns wurde versprochen, dass noch was passiert. Doch nichts ist passiert. Wir sind in Lüneburg noch schlechter versorgt als die Schulen im ehemaligen Regierungsbezirk im Durchschnitt. Politiker und Landesschulbehörde haben ihre Zusagen nicht eingehalten. Das Kultusministerium ist bereits seit November nicht in der Lage, die Zahlen zu nennen.“