Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

1. Wie sah die tatsächliche und die statistische Unterrichtsversorgung in der Stadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg im Dezember 2006 an den einzelnen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien aus?

2. Wie sieht die tatsächliche und die statistische Unterrichtsversorgung an den oben genannten Schulen in der Stadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres zum 1. Februar 2007 aus?

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Schülerinnen und Schüler in der Stadt und im Landkreis Lüneburg ausreichend Unterricht erhalten und damit die notwendigen Voraussetzungen haben, um bei den zentralen Abschlussprüfungen gegenüber den Schülerinnen und Schülern anderer Landkreise in Niedersachsen nicht benachteiligt zu werden?

Die Landesregierung stellt sich auch weiterhin der Herausforderung, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Nach dem Regierungswechsel 2003 wurden 2 500 zusätzliche

Lehrkräfte eingestellt, davon 1 500 an den allgemeinbildenden Schulen.

Im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 wurden landesweit insgesamt 1 441 Stellen an den allgemeinbildenden Schulen neu besetzt, sodass zum Stichtag 14. September 2006 eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100,0 % erreicht werden konnte.

Grundsätzlich werden bei der Stellenverteilungen keine Landkreise bevorzugt oder benachteiligt. Die Erhebung der rechnerischen Unterrichtsversorgung zum Stichtag 8. Februar 2007 ist von der Landesschulbehörde noch nicht vollständig geprüft worden. Es zeichnet sich jedoch eine Versorgung von knapp 100 % ab.

Von den 598 neu zu besetzenden Stellen und Arbeitsplätzen sind lediglich noch 4 unbesetzt. Für 119 Stellen standen keine qualifizierten und fächerspezifisch benötigten Lehramtsbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung, sodass Absolventen ausgewählt werden mussten, die erst nach dem Einstellungstermin ihren Vorbereitungsdienst beenden und spätestens Anfang Mai eingestellt werden können.

Von den insgesamt 1 441 Neueinstellungen im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 erhielt der Landkreis Lüneburg 47. Insgesamt 6 Stellen und Arbeitsplätze wurden an Grundschulen gegeben, 9 an Hauptschulen, 6 an Realschulen und 26 an Gymnasien. Dadurch erreichten die Schulen des Landkreises zum Stichtag 14. September 2006 eine Unterrichtsversorgung von 100,1 % und lagen damit knapp über dem Abteilungs- und Landesdurchschnitt. Die Unterrichtsversorgung der Grundschulen betrug 103,0 %, der Hauptschulen 97,4 %, der Realschulen 99,0 %, der Förderschulen 103,0 % und der Gymnasien 98,1 %.

Nach den noch ungeprüft vorliegenden Zahlen vom Stichtag 8. Februar 2007 wird sich die rechnerische Unterrichtsversorgung des Landkreises Lüneburg voraussichtlich noch leicht verbessern. Hierzu haben 16 Neueinstellungen, davon 3 an Grundschulen, 2 an Hauptschulen, 4 an Realschulen und 7 an Gymnasien, beigetragen. Bis auf eine Stelle mit dem Unterrichtsfach Musik konnten alle Stellen bereits zum Schulhalbjahresbeginn besetzt werden. Die Lehrkraft mit der Lehrbefähigung im Fach Musik wird am 1. Mai 2007 ihren Dienst an der Wilhelm-Raabe-Schule in Lüneburg antreten. Insbesondere die Unterrichtsversorgung

der Gymnasien wird sich durch diese Neueinstellungen erheblich auf fast 100 % verbessern. Aber auch die Hauptschulen und Realschulen werden voraussichtlich etwas besser versorgt sein als im ersten Schulhalbjahr.

Die von der Landesregierung erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung und die von Elternseite durchgeführte Befragung zum Unterrichtsausfall sind miteinander nicht vergleichbar. Die Erhebungen des Kultusministeriums am Anfang des jeweiligen Schulhalbjahres dienen der möglichst gleichmäßigen Versorgung der Schulformen und Schulen mit Lehrerstunden und der Planung für das folgende Schulhalbjahr. Die von den Eltern ermittelten Daten messen dagegen die kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfälle im Verlauf eines Schuljahres. Eine Abweichung von der vom Land ermittelten rechnerischen Unterrichtsversorgung tritt zwangsläufig ein, weil Lehrkräfte aus verschiedenen Gründen verhindert sein können, ihren regulären Unterricht zu erteilen. Sie können beispielsweise kurzfristig erkranken oder anderen schulischen Verpflichtungen nachkommen wie die Begleitung bei Klassenfahrten oder aber die Mitwirkung bei der Abiturprüfung.

Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften kommen in Schulen erfahrungsgemäß nicht häufiger vor als in anderen Bereichen. Da es bedauerlicherweise nicht immer möglich ist, solche vorübergehenden Unterrichtsausfälle sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Vertretungslehrkräften zu kompensieren, sind Ausfälle im laufenden Schulhalbjahr grundsätzlich erst einmal mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen selbst sollen von ihren Möglichkeiten der Stundenumschichtungen, Zusammenlegung von Lerngruppen und vorübergehender Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes Gebrauch machen. Es ist Aufgabe der Schulen, ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass Unterricht nicht einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgt. Bei gehäuft auftretenden kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften kann trotz der ausreichenden rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen Unterrichtsausfall nicht immer mit den Vertretungskonzepten der einzelnen Schulen vermieden werden.

Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen kann die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Feuerwehrlehrkraft stellen, der im Rahmen der finanziellen Möglich

keiten bewilligt wird. Die Landesregierung hat die Mittel hierfür bereits für das Kalenderjahr 2006 um 2 Millionen Euro auf 22,8 Millionen Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung um 3,5 Millionen Euro ist im Nachtragshaushalt für das laufende Kalenderjahr vorgesehen.

Bei Vertretungsbedarf in den sogenannten Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Chemie, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Arbeit/Wirtschaft und Technik kann es jedoch trotz vorhandener Mittel zu Engpässen kommen, da kaum noch Bewerberinnen und Bewerber mit den entsprechenden Lehrbefähigungen zur Verfügung stehen. Diese Situation besteht jedoch auch in den anderen Bundesländern.

Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 stehen im Übrigen 400 Lehrerstellen zusätzliche zur Verfügung, die trotz weiter sinkender Schülerzahlen den allgemeinbildenden Schulen erhalten bleiben. Auch diese weitere Unterstützungsmaßnahme unterstreicht den hohen Stellenwert, den die Sicherung der Unterrichtsversorgung für die Landesregierung hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Wie bereits eingangs erwähnt, sind die von der Landesregierung erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung und die von Elternseite ermittelten Daten zum Unterrichtsausfall miteinander nicht vergleichbar. Letztere werden nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3: Bei der Zuweisung der Planstellen und Arbeitsplätze wird zum jeweiligen Schulhalbjahr darauf geachtet, dass die Abteilungen und Landkreise gleichmäßig versorgt sind. Dieses Prinzip gilt auch für die Verteilung der Mittel für den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften.

Ungeplante Lehrerabgänge oder Bedarfsänderungen in den Landkreisen nach der Stellenverteilung können allerdings zu Abweichungen von der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung führen, die dann von der Landesschulbehörde spätestens zum nächsten Einstellungstermin ausgeglichen werden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 der Abg. Amei Wiegel und Rolf Meyer (SPD)

Celler Kreiselternrat beklagt massiven Unterrichtsausfall

Der Elternrat des Kreises Celle hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Kreiselternräte im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg eine Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allen Schultypen gemacht. In den zwei Wochen ihrer Ermittlungen wurden insgesamt 1 300 Stunden Unterrichtsausfall festgestellt. In Prozenten wurden nach den Angaben des Kreiselternrates in den Gymnasien in Stadt und Landkreis Celle nur 93,2 %, an den Realschulen lediglich 91,3 % und an den Hauptschulen 92,4 % des Unterrichtes erteilt (Cellesche Zeitung vom 5. Februar). In Lehrerstellen umgerechnet, stellt der Kreiselternrat ein Fehl von etwa 58 Lehrkräften dar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Bestätigt die Landesregierung die von den Eltern festgestellten Zahlen?

2. Mit wie vielen zusätzlichen Lehrern wird der akute Mangel behoben?

3. Der Kreiselternrat verweist in seiner Studie auf die besonderen Probleme der Lehrerversorgung im ländlichen Raum. Wie will die Landesregierung auf Dauer sicherstellen, dass Unterrichtsausfall nicht zu einer Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum führt?

Die Landesregierung stellt sich auch weiterhin der Herausforderung, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Nach dem Regierungswechsel 2003 wurden 2 500 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt, davon 1 500 an den allgemeinbildenden Schulen.

Im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 wurden landesweit insgesamt 1 441 Stellen an den allgemein bildenden Schulen neu besetzt, sodass zum Stichtag 14. September 2006 eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100,0 % erreicht werden konnte.

Der Landkreis Celle erhielt insgesamt 38 Einstellungsmöglichkeiten. Davon wurden 6 Stellen und Arbeitsplätze an Grundschulen gegeben, 9 an Hauptschulen, 6 an Realschulen und 26 an Gymnasien. Dadurch erreichten die Grundschulen zum

Stichtag 14. September 2006 eine Unterrichtsversorgung von 102,0 %, die Hauptschulen von 96,9 %, die Realschulen von 98,9 %, die Förderschulen von 100,1 % und die Gymnasien von 97,9 %.

Die Erhebung der rechnerischen Unterrichtsversorgung zum Stichtag 8. Februar 2007 ist von der Landesschulbehörde noch nicht vollständig geprüft worden. Es zeichnet sich jedoch eine Versorgung von knapp 100 % ab. Von den 598 neu zu besetzenden Stellen und Arbeitsplätzen sind lediglich noch 4 unbesetzt. Für 119 Stellen standen keine qualifizierten und fächerspezifisch benötigten Lehramtsbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung, sodass Absolventinnen und Absolventen ausgewählt werden mussten, die erst nach dem Einstellungstermin ihren Vorbereitungsdienst beenden und spätestens Anfang Mai eingestellt werden können.

Nach den vorliegenden Zahlen vom Stichtag 8. Februar 2007 wird sich die rechnerische Unterrichtsversorgung der Hauptschulen und Gymnasien des Landkreises Celle voraussichtlich noch verbessern. Hierzu haben 21 Neueinstellungen, davon 4 an Grundschulen, 6 an Hauptschulen, 6 an Realschulen und 5 an Gymnasien, beigetragen. Alle Stellen konnten bereits zum Schulhalbjahresbeginn mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden.

Die von der Landesregierung erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung und die von Elternseite durchgeführte Befragung zum Unterrichtsausfall sind miteinander nicht vergleichbar. Die Erhebungen des Kultusministeriums am Anfang des jeweiligen Schulhalbjahres dienen der möglichst gleichmäßigen Versorgung der Schulformen und Schulen mit Lehrerstunden und der Planung für das folgende Schulhalbjahr. Die von den Eltern ermittelten Daten messen dagegen die kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfälle im Verlauf eines Schuljahres. Eine Abweichung von der vom Land ermittelten rechnerischen Unterrichtsversorgung tritt zwangsläufig ein, weil Lehrkräfte aus verschiedenen Gründen verhindert sein können, ihren regulären Unterricht zu erteilen. Sie können beispielsweise kurzfristig erkranken oder anderen schulischen Verpflichtungen nachkommen wie die Begleitung bei Klassenfahrten oder aber die Mitwirkung bei der Abiturprüfung.

Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften kommen in Schulen erfahrungsgemäß nicht häufiger

vor als in anderen Bereichen. Da es bedauerlicherweise nicht immer möglich ist, solche vorübergehenden Unterrichtsausfälle sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Vertretungslehrkräften zu kompensieren, sind Ausfälle im laufenden Schulhalbjahr grundsätzlich erst einmal mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen selbst sollen von ihren Möglichkeiten der Stundenumschichtungen, Zusammenlegung von Lerngruppen und vorübergehender Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes Gebrauch machen. Es ist Aufgabe der Schulen, ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass Unterricht nicht einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgt. Bei gehäuft auftretenden kurzfristigen Erkrankungen von Lehrkräften kann trotz der ausreichenden rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen Unterrichtsausfall nicht immer mit den Vertretungskonzepten der einzelnen Schulen vermieden werden.

Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen kann die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Feuerwehrlehrkraft stellen, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewilligt wird. Die Landesregierung hat die Mittel hierfür bereits für das Kalenderjahr 2006 um 2 Millionen Euro auf 22,8 Millionen Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung um 3,5 Millionen Euro ist im Nachtragshaushalt für das laufende Kalenderjahr vorgesehen.

Bei Vertretungsbedarf in den so genannten Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Chemie, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Arbeit/Wirtschaft und Technik kann es jedoch trotz vorhandener Mittel zu Engpässen kommen, da kaum noch Bewerberinnen und Bewerber mit den entsprechenden Lehrbefähigungen zur Verfügung stehen. Diese Situation besteht jedoch auch in den anderen Bundesländern.

Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 stehen im Übrigen 400 Lehrerstellen zusätzliche zur Verfügung, die trotz weiter sinkender Schülerzahlen den allgemeinbildenden Schulen erhalten bleiben. Auch diese weitere Unterstützungsmaßnahme unterstreicht den hohen Stellenwert, den die Sicherung der Unterrichtsversorgung für die Landesregierung hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Wie bereits eingangs erwähnt, werden Daten zum Unterrichtsausfall nicht erhoben. Somit kann die Landesregierung die ermittelten Daten der Eltern nicht bestätigen.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3: Grundsätzlich werden bei der Stellenverteilungen keine Landkreise bevorzugt oder benachteiligt. Bei der Zuweisung der Planstellen und Arbeitsplätze wird zum jeweiligen Schulhalbjahr darauf geachtet, dass die Abteilungen und Landkreise gleichmäßig versorgt sind. Dieses Prinzip gilt auch für die Verteilung der Mittel für den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften.

Ungeplante Lehrerabgänge oder Bedarfsänderungen in den Landkreisen nach der Stellenverteilung können allerdings zu Abweichungen von der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung führen, die dann von der Landesschulbehörde spätestens zum nächsten Einstellungstermin ausgeglichen werden.

Im Übrigen wird auf die Eingangsbemerkungen verwiesen.