Ende 2002 beschloss die Stadt Osnabrück, sich alternativ um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2013 oder 2015 zu bewerben. Am 9. April 2003 erhielt Osnabrück den Zuschlag des Präsidiums des Zentralverbandes Gartenbau für die Bundesgartenschau 2015. Sowohl die frühere Landesregierung unter Ministerpräsident Gabriel als auch die Landesregierung unter Ministerpräsident Wulff fassten Beschlüsse zur Unterstützung einer Bundesgartenschau in Osnabrück:
- Am 11. Februar 2003 beschloss die frühere Landesregierung, erstens die Bewerbung der Stadt Osnabrück für die Ausrichtung der Bun
desgartenschau im Veranstaltungsjahr 2013 bzw. 2015 zu unterstützen und zweitens im Falle des Zuschlags die Möglichkeit einer Landesbeteiligung im Rahmen der Verfügbarkeit finanzieller Mittel zu prüfen.
- Am 22. Juni 2004 beschloss die Landesregierung, die Stadt Osnabrück und den Landkreis Osnabrück bei den Vorbereitungen zur Durchführung der Bundesgartenschau 2015 ideell und materiell im Rahmen der Verfügbarkeit finanzieller Mittel zu begleiten.
Auf der Grundlage des am 22. Juni 2004 gefassten Beschlusses vertrat der Amtschef des zuständigen Fachressorts das Land als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Lenkungsausschuss Bundesgartenschau, der vom früheren Osnabrücker Oberbürgermeister Fip geleitet wurde. Darüber hinaus übernahm das Land 8 250 Euro vom Stammkapital der BUGA - Entwicklungsgesellschaft. Diese Mittel wurden im Haushaltsplan 2005 bereitgestellt.
Am 21. November 2006 beschloss der Rat der Stadt Osnabrück, die Bewerbung zurückzuziehen. Die Landesregierung respektiert diesen Beschluss. Sie bleibt aber bei ihrer Auffassung, dass von einer Bundesgartenschau wichtige Impulse insbesondere für die regionale Wirtschaft Osnabrücks sowie für den Städtebau, den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz sowie für die Gartenkultur hätte ausgehen können. Herr Ministerpräsident Wulff hat erklärt, dass er sich für den Fall einer erneuten Bewerbung Osnabrücks dafür einsetzen werde, die Bereitstellung von Landes- und EU-Mitteln zu prüfen.
Zu 1: Rechtsverbindliche Zusagen des Landes kann es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben, wie immer wieder gegenüber der Stadt Osnabrück und der Öffentlichkeit kundgetan wurde.
Zu 2 b) Ja, weil mit dem Bürgerbegehren nur über eine erneute Bewerbung für die BUGA 2015 entschieden werden soll.
Kultusminister Busemann hat im Rahmen seines Pressegespräches vom 22. Januar 2007 die seit kurzem für die Hauptschulen verbindlichen 60 bis 80 Praxistage in den Klassen 8 und 9 als erfolgreich bezeichnet. Der Berufseinstieg werde erleichtert. Minister Busemann betonte den „Klebeeffekt“: „Die Schüler, die mehrwöchige Praktika in Unternehmen gemacht haben, sind zu 95 % auch die, die einen Vertrag unterschreiben“, zitiert die dpa in ihrer Meldung vom 23. Januar 2007. Konkrete Zahlen konnte der Minister jedoch nicht vorlegen.
Die vorgeschriebenen 60 bis 80 Praxistage in den Klassen 8 und 9 müssen hinsichtlich ihrer praktischen Durchführung, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen auf die Erteilung weiteren Unterrichts genauer hinterfragt und evaluiert werden. Berichte aus den Hauptschulen belegen, dass Unternehmen vielfach die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse nicht in Praktika beschäftigen wollten, weil sie zu jung seien. Außerdem gebe es zum Teil große Schwierigkeiten, ausreichend Praktikumsbetriebe für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu finden. Vielfach fänden die Praxistage deshalb in den Schulen selbst oder in Berufsschulen statt. In diesem Fall kann der vom Minister erhoffte „Klebeeffekt“ wohl kaum eintreten.
1. Wie viele der 60 bis 80 Praxistage (absolut und prozentual) in den Klassen 8 und 9 der Hauptschulen werden tatsächlich in Betrieben absolviert?
3. Wie viele (absolut und prozentual) der Schülerinnen und Schüler mit Praxistagen in einem Betrieb haben einen Ausbildungsplatz in dem Betrieb bekommen, in dem sie das Schulpraktikum absolviert haben?
Ich danke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, seitens der Landesregierung, einmal mehr darlegen zu können, welchen Stellenwert wir der Stärkung der Ausbildungsfähigkeit von Hauptschülerinnen und Hauptschülern beimessen.
Neben den wesentlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Unterricht an der Hauptschule haben wir mit der Einführung der Betriebs- oder Praxistage eine ganz entscheiden
de Richtungsänderung hin zu mehr praktischem Lernen vorgenommen. Hauptschulen führen in den Schuljahrgängen 8 und 9 an mindestens 60 und höchstens 80 Tagen berufsorientierende Maßnahmen durch. Das können Betriebserkundungen, Betriebspraktika, Informationsbesuche in der Arbeitsverwaltung, fachpraktisches Arbeiten in der Schule oder in einer berufsbildenden Schule, Arbeit in Schülerfirmen, insbesondere aber Betriebsund Praxistage in Betrieben sein. Die Betriebsoder Praxistage finden in der Regel in Betrieben statt. Sie können aber auch in Lernwerkstätten, in schuleigenen Fachräumen oder berufsbildenden Schulen durchgeführt werden.
Im Schuljahr 2005/2006 haben die Hauptschulen mit der Durchführung dieser Betriebs- oder Praxistage im 8. Schuljahrgang begonnen. Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 sind erstmalig alle Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahrgangs der Hauptschule (ca. 42 500) in die Betriebs- oder Praxistage ihrer Schule eingebunden. Das Lernen in der Praxis - verbunden mit dem Lernen in der Schule - dient im besonderen Maße der Stärkung der Ausbildungsfähigkeit. Damit verbessern wir die Chancen der Schülerinnen und Schüler, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Und wir lösen auch die Forderungen der Wirtschaft ein, dass die künftigen Auszubildenden über bestimmte Qualifikationen verfügen müssen.
Schülerinnen und Schüler erhalten Einblicke in Berufsfelder, lernen die Anforderungen in den Betrieben kennen und beginnen, ihre Leistungsfähigkeit zunehmend realistisch einzuschätzen. Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit, aber auch der sorgfältige Umgang mit Arbeitsmaterialien und höfliche Umgangsformen im Betrieb und gegenüber Kunden werden so eingeübt.
Erfahrungen von Schulen zeigen, dass sich durch das Praxislernen auch das Lernverhalten in der Schule und im Unterricht selbst verändert. Den Schülerinnen und Schülern wird durch die unmittelbare Begegnung mit der Arbeitswelt stärker bewusst, dass der umfassende Erwerb von Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen eine unabdingbare Voraussetzung für eine berufliche Ausbildung und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang ist.
Die Betriebe können durch die enge Kooperation mit der Schule ihre Erwartungen an die Schulabgänger und an die Schule konkretisieren. Nicht
zuletzt bietet das Lernen in der Praxis den außerschulischen Partnern die Möglichkeit, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler besser kennenzulernen und gegebenenfalls Ausbildungsverhältnisse anzubahnen. Betriebe schließen erfahrungsgemäß vorzugsweise Ausbildungsverträge mit Bewerberinnen und Bewerbern ab, die sie bereits aus den Betriebspraktika der Schulen kennen. Im Ergebnis gewinnen so alle Beteiligten.
Der Start der Schulen in die Betriebs- oder Praxistage kann nur als gelungen bezeichnet werden. Es ist für mich immer wieder erfreulich, bei meinen zahlreichen Schulbesuchen die positiven Veränderungen zu sehen, die die Schülerinnen und Schüler durch diese Maßnahme erfahren. Dieses wird mir in Gesprächen mit der ausbildenden Wirtschaft, insbesondere des Handwerks bestätigt.
Die Landesregierung dankt ausdrücklich allen Beteiligten, den Vertretern der Kammern und Verbände, den Betrieben, den berufsbildenden Schulen und insbesondere den engagierten Lehrkräften der Hauptschule. Sie tragen dazu bei, für derzeit rund 42 500 Schülerinnen und Schüler praxisbezogene Lernphasen zu ermöglichen.
Zu 1: Derzeit erfolgt eine Erhebung zur Umsetzung der Betriebs- oder Praxistage. Ergebnisse werden im Mai dieses Jahres vorliegen.
Zu 2: Die Hauptschule verlagert mit den Betriebsoder Praxistagen einen Teil des Fachunterrichts in praxisorientierte Lernsituationen. In schuleigenen Arbeitsplänen werden Inhalte der verschiedenen Fächer in den jeweiligen berufsorientierenden Maßnahmen angemessen abgebildet. Unterricht fällt somit nicht aus.
Zu 3: Schülerinnen und Schüler, die erstmals in die Betriebs- oder Praxistage ihrer Schule eingebunden sind, besuchen in diesem Schuljahr den 8. oder 9. Schuljahrgang. Ausbildungsverträge können diese Schülerinnen und Schüler noch nicht abgeschlossen haben
In Oldenburg wird derzeit in den Medien heftig darüber spekuliert, warum die Leiterin des Oldenburger Schlossgartens entlassen werden soll. Der Schlossgarten gehört dem Land Niedersachsen und wird vom Oldenburgischen Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte verwaltet. Nach Darstellung der Oldenburger Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 13. Februar 2007 soll es „vor dem Rausschmiss einen handfesten Streit“ zwischen der Leiterin und ihrem Vorgesetzten, dem Leiter des Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte, gegeben haben. Anlass soll laut Darstellung der NWZ die Frage der Residenzpflicht der Schlossgartenleiterin gewesen sein.
Der Museumsleiter habe angeblich verlangt, dass die Schlossgartenleiterin ins Obergeschoss des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten ziehe. Die übrigen Räume des Hauses sollen nach Information der NWZ für Ausstellungszwecke genutzt werden. Die stark sanierungsbedürftigen Räume im Obergeschoss des Hauses seien jedoch nach Darstellung des Rechtsbeistands der Schlossgartenleiterin ungeeignet, um darin mit einer Familie wohnen zu können. Die Leiterin wolle sich vertraglich nicht über Jahrzehnte an eine unakzeptable Wohnsituation binden. Der Arbeitsvertrag enthalte laut Bericht der NWZ keine Wohnpflicht für die Schlossgartenleiterin im Schlossgarten.
Gründe für die Kündigung habe der Leiter des Landesmuseums auf Nachfrage der NWZ nicht genannt. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass sich seiner Ansicht nach die Schlossgartenleiterin noch in der Probezeit befinde und daher gekündigt werden könne. Dies sei laut NWZ jedoch eine rechtliche Auffassung, die der Anwalt der Schlossgartenleiterin nicht teile, weil seine Mandantin seit 1994 im Schlossgarten tätig sei und die Probezeit damit längst beendet wäre.
Das ganze Verfahren wird in Oldenburg sehr kritisch gesehen, insbesondere was das Umgehen der Museumsleitung mit der Schlossgartenleiterin betrifft, die als hoch kompetent eingeschätzt wird.
1. Was sind die tatsächlichen Gründe der Museumsleitung gewesen, den Arbeitsvertrag mit der Schlossgartenleiterin zu kündigen, und ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam?
2. Was hat die Landesregierung im Sinne einer gütlichen Einigung getan, um bei der Frage der Nutzung des Hofgärtnerhauses und des Wohnsitzes der Schlossgartenleiterin zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen?
Leiterin des Schlossgartens zu halten, und wie will sie gewährleisten, dass alle Beteiligten in Zukunft gemeinsam zu einer positiven Entwicklung des Schlossgartens und damit auch des Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte beitragen können?
Zu den Fragen 1 bis 3: Zwischen dem Vorstand der Niedersächsischen Landesmuseen Oldenburg und der Leiterin des Schlossgartens Oldenburg sind Missverständnisse entstanden im Hinblick auf die in der Ausschreibung der Stelle der Schlossgartenleitung vorausgesetzte Bereitschaft, die Dienstwohnung im Hofgärtnerhaus des Schlossgartens zu beziehen. Diese Missverständnisse sind in Gesprächen am 21. Februar 2007 unter Moderation des MWK ausgeräumt worden.