Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Zu 2: Fischtreppen stellen eine Möglichkeit dar, die durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Fließgewässerschutzprogramm geforderte ökologische Durchgängigkeit der Gewässer, insbesondere für wandernde Fischarten, zu gewährleisten. Die Genehmigung einer Wasserkraftanlage wird deshalb - abhängig vom Einzelfall - mit der Auflage verbunden, eine Fischtreppe zu errichten.

Zu 3: Das Potenzial einer ökologisch akzeptablen und ökonomisch sinnvollen Wasserkraftnutzung wird in Niedersachsen im Vergleich zu anderen

Bundesländern eher gering eingeschätzt. Das liegt nicht zuletzt an der geographischen Situation (norddeutsches Tiefland) , zu geringen Gefälleverhältnissen und zu geringen Wassermengen. Die technisch realisierbare Gesamtleistung beträgt ca. 7 Megawatt. Das unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten realisierbare Potenzial dürfte eher noch niedriger sein.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 45 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)

Ablösung des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) durch die Deutsche Arzneimittelund Medizinprodukteagentur (DAMA)

Am 20. Dezember 2006 hat die Bundesregierung dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz) zugestimmt.

Die DAMA soll das bisher für die Zulassung und Registrierung von Fertigarzneimitteln zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel ablösen. Dabei wird die DAMA, im Gegensatz zum BfArM als Bundesbehörde, sich nach einer Übergangszeit ab 2010 vollständig aus Einnahmen finanzieren. Im Rahmen dieser Umstrukturierung auf dem Gebiet der Arzneimittelzulassung wird nach Aussage der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Zulassungszeit für neue Arzneimittel von bislang durchschnittlich 17 Monaten auf nun 7 Monate verkürzt werden.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der niedersächsische Hartmannbund, die Bundesärztekammer sowie die Gewerkschaft ver.di haben geäußert, dass eine zeitliche Verkürzung des Zulassungsverfahrens erhebliche Risiken bezüglich der Qualitätssicherung mit sich bringe. Insbesondere wird die Gefahr gesehen, dass die Überwachung unerwünschter Arzneimittelnebenwirkungen unter der Zeitverkürzung leiden wird. Das Risiko für Patienten, Nebenwirkungen ausgesetzt zu sein, werde zugunsten der Wirtschaftlichkeit der DAMA vergrößert werden.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die beschlossene Überführung des BfArM in die DAMA?

2. Welche Auswirkungen der Überführung und der damit verbundenen Verkürzung der Zulassungszeit für neue Arzneimittel erwartet die Landesregierung für Niedersachsen, und teilt sie im Zusammenhang damit die von der Arz

neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, des niedersächsischen Hartmannbundes, der Bundesärztekammer sowie der Gewerkschaft ver.di geäußerten Befürchtungen hinsichtlich einer Erhöhung des Risikos bezüglich eventueller Nebenwirkungen von neu zugelassenen Arzneimitteln?

3. Teilt die Landesregierung die von der Bundesregierung geäußerte Einschätzung, dass die Umstrukturierung keine Auswirkung auf das Verbraucherpreisniveau haben wird?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entstand 1994 im Rahmen der Aufteilung des Bundesgesundheitsamtes. Dort war bereits 1975 ein Institut für Arzneimittel gebildet worden, aus dem sich dann das BfArM entwickelte. Hauptaufgaben des BfArM sind die Zulassung von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Überwachung des Betäubungsmittels- und Grundstoffverkehrs.

Bereits im Jahre 2005 hatte die seinerzeitige Bundesregierung eine Umwandlung des BfArM in eine Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur beabsichtigt. Dieses Vorhaben fiel letztlich der Diskontinuität anheim. Im Dezember 2006 hat die jetzige Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, gegen den der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Derzeit kommt es durch die europäische Standardisierung des Arzneimittelrechtes in Verbindung mit der globalen Orientierung großer pharmazeutischer Unternehmen zunehmend auch zu einer „Konkurrenzsituation“ unter den europäischen Zulassungsbehörden. Arzneimittel benötigen innerhalb der Europäischen Union eine Zulassung für alle Länder, in denen sie in Verkehr gebracht werden.

Eine durchschnittliche Zulassungsdauer von 17 Monaten in Deutschland stellt eine erhebliche Benachteiligung der Antragsteller dar, zumal in § 27 des Arzneimittelgesetzes eine Frist von längstens 7 Monaten vorgegeben ist. Hiervon sind insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen betroffen, die nur eine Zulassung in Deutschland und nicht auch im europäischen Ausland beantragen. Sie können ihre Arzneimittel erst ca. ein Jahr später als ihre britischen und französischen Konkurrenten in Verkehr bringen, da deren Zulas

sungsbehörden in der Lage sind, diese Frist einzuhalten.

Mit der Überführung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine grundlegende und umfassende Umstrukturierung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln verbunden, die eine leistungsstarke, effektive und termingerechte Aufgabenerfüllung gewährleisten soll.

Zu 2: Nach Auffassung des Bundesgesetzgebers wird es durch die Verkürzung der Dauer des Zulassungsverfahrens in Deutschland möglich sein, innovative Arzneimittel deutlich schneller als bisher zu nutzen. Darüber hinaus würde durch diese Umstrukturierung sichergestellt, dass eine leistungsfähige und effizient arbeitende Zulassungsstelle ein erfolgreiches Bestehen im europäischen Wettbewerb ermöglicht und auch für die pharmazeutische Industrie ein kritischer aber verlässlicher Partner sein wird. Nach Angaben der Bundesregierung ist nicht an eine vollständige Finanzierung durch Gebühren gedacht, vielmehr soll auch über das Jahr 2012 hinaus noch eine anteilige Finanzierung durch den Bund in Höhe von 10,61 Millionen Euro erfolgen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Umstrukturierung ist die Stärkung der „Pharmakovigilanz“ - also die fortlaufende Überwachung der Arzneimittel nach deren Markteinführung. Insbesondere hierdurch wird eine Möglichkeit geschaffen, neu eingeführte Arzneimittel besonders intensiv hinsichtlich des Auftretens von Nebenwirkungen über das Zulassungsverfahren hinaus zu überwachen.

Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Maßnahmen erscheint die Arzneimittelsicherheit auch weiterhin gewährleistet. Das bestehende und bewährte Zulassungsverfahren bleibt unverändert, lediglich die Dauer des Verfahrens wird auf die im Arzneimittelgesetz und in den zugrundeliegenden europäischen Richtlinien festgelegte Frist reduziert. Darüber hinaus wird durch die Umstrukturierung die Effizienz und Unabhängigkeit der DAMA gesteigert, was auch der Arzneimittelsicherheit zugutekommt.

Für Niedersachsen spezifische Auswirkungen bestehen nur insoweit, als die Pharmaindustrie in Niedersachsen mehrheitlich von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Diese trifft die lange Dauer des Zulassungsverfahrens

besonders, da sie häufig im Gegensatz zu den weltweit operierenden Pharmakonzernen nur eine Zulassung in Deutschland anstreben.

Zu 3: Nach den Angaben im Gesetzentwurf werden durch die Neuregelung im Wesentlichen organisatorische Änderungen vorgenommen, die sich primär behörden- und verwaltungsintern auswirken. Unternehmen und Verbraucher seien davon nicht unmittelbar berührt. Durch die Umstrukturierung ließen sich Kosten einsparen, und es sei möglich, dass durch eine Stärkung der Leistungsfähigkeit auch deutlich mehr Zulassungsanträge aus dem In- und Ausland bearbeitet werden könnten, was sich positiv auf die Gebühreneinnahmen auswirken dürfte. Insofern erscheint die von der Bundesregierung geäußerte Einschätzung, dass Auswirkungen auf das Verbrauchpreisniveau nicht zu erwarten sind, schlüssig und nachvollziehbar.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 46 des Abg. Ernst-August Hoppenbrock (CDU)

Erste Bilanz des Niedersachsen-Kombi

Die Landesregierung hat zum 1. Juli 2006 den Niedersachsen-Kombi gestartet. Dieser fördert die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe des Niedersachsen-Kombi sind langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Am 8. Februar 2007 hat Ministerpräsident Christian Wulff dem 1 000. Empfänger des Niedersachsen-Kombi gratuliert.

Eine beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelte Arbeitsgruppe mit Vertretern der SPD und der CDU beschäftigt sich ebenfalls mit den Themen Mindestlohn und Kombilohn. Eine Einigung konnten die Teilnehmer bisher jedoch noch nicht erzielen

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist die bisherige Bilanz des Niedersachsen-Kombi? Hat dieser seine Ziele erreicht, und wie sind seine Ergebnisse im Vergleich zu anderen Kombilohnmodellen zu bewerten?

2. Bei welcher Altersgruppe gibt es die meisten Förderfälle mit dem Niedersachsen-Kombi?

3. Welche Pläne gibt es für die zukünftige Ausrichtung des Niedersachsen-Kombi?

Niedersachsen hat zum 1. Juli 2006 den Niedersachsen-Kombi gestartet. Der NiedersachsenKombi ist eine Landesinitiative, die die Integration von langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.

Beim Niedersachsen-Kombi handelt es sich um einen echten Kombilohn, der einen Arbeitnehmerzuschuss und einen Arbeitgeberzuschuss verbindet. Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden mit einer Förderung von bis zu 200 Euro monatlich zur Aufnahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit zusätzlich motiviert. Gleichzeitig können Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von bis zu 400 Euro pro Monat erhalten, wenn sie Stellen im Niedriglohnbereich für diese Langzeitarbeitslosen neu schaffen. Das Land finanziert darüber hinaus bei Bedarf flankierende Qualifizierungen bis zu einer Höhe von 2 000 Euro pro Fall. Die Förderdauer beträgt maximal zehn Monate.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mithilfe des Niedersachsen-Kombi konnten seit Mitte letzten Jahres bis Ende Januar 2007 mehr als 1 200 langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Rund drei Viertel der geförderten Arbeitnehmer haben eine unbefristete Beschäftigung aufgenommen. Rund 80 % sind in Vollzeit beschäftigt, und rund 25 % der eingestellten Langzeitarbeitslosen waren vor der Förderung länger als zwei Jahre arbeitslos.

Es kann festgestellt werden, dass der Niedersachsen-Kombi als ein zusätzlicher Baustein der aktiven Arbeitsförderung sein Ziel vollständig erreicht hat. Damit leistet der Niedersachsen-Kombi einen Beitrag zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit und zur Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezuges von langzeitarbeitslosen Hilfeempfängern.

Zu 2: Mit dem Niedersachsen-Kombi wird die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen ALG-II-Empfänger vollständig erreicht. In der Altersgruppe bis 25 Jahre wurden 249 Personen gefördert. Für Ältere ab 50 Jahren ist der Niedersachsen-Kombi 107mal bewilligt worden. Auf die übrigen Altersgruppen zwischen 25 und 49 Jahren entfallen insgesamt 835 Bewilligungen. Bei 17 Fällen ist keine Angabe zum Alter gemacht worden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Altersgruppen zwischen 25 und 49 Jahren den größten Anteil an

allen Arbeitslosen im SGB II ausmacht. Die Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist überproportional vertreten. Obwohl der Anteil der Jüngeren an allen Arbeitslosen im SGB II nur rund 9 % beträgt, ist er beim Niedersachsen-Kombi mit 21 % sehr ausgeprägt. Damit hat der Niedersachsen-Kombi besondere Erfolge bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt.

Zu 3: Der Niedersachsen-Kombi wird im Jahr 2007 fortgesetzt. Allein im Januar 2007 haben die örtlichen Träger 165 Fälle neu bewilligt. Der Niedersachsen-Kombi wird sich weiterhin an alle langzeitarbeitslosen ALG-II-Empfänger wenden. Dabei sollen vorrangig jüngere und ältere langzeitarbeitslose ALG-II-Empfänger berücksichtigt werden. Gerade für diese Personengruppen besteht Handlungsbedarf, und es bieten sich mit dem Niedersachsen-Kombi gute Chancen auf eine feste Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Die Landesregierung ist bestrebt, bei den Jugendlichen den bisher schon überproportionalen Anteil zu halten. Bei der Gruppe der Älteren gilt es, den Anteil zu vergrößern. Bereits in der Vergangenheit galten bei einigen Trägern für Ältere besondere Konditionen hinsichtlich Förderhöhe und -dauer. Für die künftige Förderung hat das Land bei den örtlichen Trägern angeregt, im Rahmen des NiedersachsenKombi die erweiterten gesetzlichen Fördermöglichkeiten für Ältere beim AG-Zuschuss stärker zu nutzen und mit dem Arbeitnehmerzuschuss im Sinne des Niedersachsen-Kombi zu verbinden.

Die künftige Ausgestaltung des NiedersachsenKombi hängt auch von der Entwicklung auf Bundesebene ab. Solange die Bundesregierung kein eigenes Kombilohnmodell startet, von dem alle langzeitarbeitslosen ALG-II-Empfänger profitieren können, wird die Landesregierung ihre Initiative fortsetzen.

Anlage 46

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 48 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)