Das Bundesfinanzministerium teilte in einem BMF-Schreiben vom 19. Januar 2006 mit, dass Mitgliedsbeiträge bei Kulturfördervereinen ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden dürfen, wenn mit der Mit
gliedschaft geldwerte Vorteile für die Vereinsmitglieder verbunden sind. Für einen geldwerten Vorteil sollte bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme von geldwerten Vorteilen durch die Mitglieder ausreichen, ohne dass es auf die tatsächliche Inanspruchnahme ankommen sollte. Wegen der bisherigen Unsicherheit in Bezug auf die Abziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge sollte nach den neuen Grundsätzen erstmals ab dem Jahr 2007 verfahren werden. Im Dezember 2006 teilte das Bundesfinanzministerium durch das BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2006 mit, dass die Anwendung des BMFSchreibens vom 19. Januar 2006 bis auf Weiteres ausgesetzt werde.
2. Ist mit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2006 sichergestellt, dass Mitgliedsbeiträge von kulturfördernden Vereinen auch im Jahr 2007 steuerlich abzugsfähig sind?
3. Ist ihr bekannt, aus welchen Gründen das Bundesfinanzministerium das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2006 bis auf Weiteres ausgesetzt hat?
Das in der Anfrage erwähnte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Januar 2006 war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion vom August vorigen Jahres und der Antwort der Landesregierung vom 13. September 2006 - Landtagsdrucksache 15/3175. Die Landesregierung hatte damals geäußert, dass das BMF-Schreiben das geltende Steuerrecht zutreffend interpretiere. Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen. Der Bundesfinanzminister hat im November 2006 zehn Eckpunkte eines Programms zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verkündet. Dazu gehört auch der Vorschlag eines verbesserten Sonderausgabenabzugs für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine. Dieser Vorschlag ist in den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 16. Februar 2007 eingegangen. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass eine eventuelle Gewährung von Vergünstigungen durch die geförderte Einrichtung (z. B. Jahresgaben, verbilligter Eintritt, Veranstal- tungen für Mitglieder) nichts daran ändert, dass die Einrichtung Kunst und Kultur fördert und somit künftig Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben abziehbar sind. Diese Regelung gilt nach dem Gesetzentwurf für Mitgliedsbeiträge, die ab dem 1. Januar 2007 geleistet werden. Im Blick auf dieses Gesetz und im Vorgriff darauf hat das Bun
desministerium der Finanzen durch Schreiben vom 13. Dezember 2006 die Anwendung des BMFSchreibens vom 19. Januar 2006 bis auf Weiteres ausgesetzt. Die in dem letzteren Schreiben enthaltene negative Anordnung - nämlich die Nichtabziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen im Falle der Gewährung von geldwerten Vorteilen - greift also bis auf Weiteres nicht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Bernd Althusmann im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden dazu beitragen, die steuerlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, für das Ehrenamt und für die Tätigkeit von Vereinen deutlich zu verbessern. Das Spendenrecht wird einfacher, übersichtlicher und praktikabler gestaltet. Wie in dem Gesetzentwurf zutreffend zum Ausdruck gebracht wird, werden die für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft wichtigen Instrumente der Förderung - wie z. B. die Mitgliedschaft in Kulturvereinen - gestärkt. Damit ist die uneingeschränkte steuerliche Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine gemeint, die auch nicht durch die Gewährung von Vergünstigungen beseitigt wird. Auch diese Neuregelung wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Vor dem Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist das BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2006 konsequent und sachlich begründet. Im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Neuregelung suspendiert dieses BMF-Schreiben die frühere ungünstige Regelung im BMF-Schreiben vom 19. Januar 2006, die nach Ergehen des Gesetzes ohnehin obsolet wird.
Zu 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne größere Änderungen die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erhalten wird. Die Landesregierung geht deshalb ebenfalls davon aus, dass Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine auch im Jahre 2007 steuerlich abzugsfähig sind.
Was ist von den Plänen des Bundesfinanzministers Steinbrück (SPD) zur Einführung einer Bundessteuerverwaltung zu halten?
In der Ausgabe des Handelsblattes vom 12. Februar 2007 war zu lesen, dass sich Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) für die Einführung einer Bundessteuerverwaltung ausspricht. Der Bundesfinanzminister verspreche sich dadurch Effizienzgewinne und stütze seine Pläne auf der Unternehmensberatung Kienbaum und die Universität Bochum. Bereits Anfang März 2007 wolle der Bundesfinanzminister seine Zentralisierungspläne auf die Tagesordnung bei der ersten Sitzung die Kommission zur Föderalismusreform II setzen. Demgegenüber lehnte der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) den Aufbau einer Bundessteuerverwaltung ab und bezweifelte die Seriosität der durch das Gutachten ermittelten Effizienzgewinne. Auch der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) lehnte in einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2006 den Aufbau einer Bundessteuerverwaltung ab.
1. Wie beurteilt sie die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung durch Übertragung der Verwaltungskompetenz bei Gemeinschaftssteuern von den Ländern auf den Bund?
3.In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Potenziale für einen Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen?
Die Steuerverwaltung hat den gesetzlichen Auftrag, für einen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze zu sorgen. Dieser Auftrag wird erschwert durch häufige Änderungen der ohnehin komplizierten Steuergesetze.
Kein Fachmann bestreitet, dass es u. a. durch Schattenwirtschaft, kriminelles Milieu und allgemeine Vollzugsdefizite zu erheblichen Steuerausfällen kommt. Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 30. Januar 2006 zur Besteuerung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung die Ausfälle an Steuern und Sozialabgaben allein im Bereich der
Auch der Bundesrechnungshof weist in seinen Publikationen regelmäßig auf Vollzugsdefizite hin. Der Bund schlägt zur Beseitigung dieser Defizite die Einführung einer zentralisierten Bundessteuerverwaltung vor. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Firma Kienbaum zur „Quantifizierung der im Falle einer Bundessteuerverwaltung bzw. einer verbesserten Kooperation, Koordination und Organisation der Länderverwaltungen zu erwartenden Effizienzgewinne“ unterstützt diese Auffassung. Kienbaum errechnet einen jährlichen Effizienzvorteil einer Bundessteuerverwaltung, die auch die durch Bundesgesetz geregelten Landessteuern verwalten würde, von ca. 4,1 Milliarden Euro gegenüber einer optimierten Länderverwaltung.
Die Studie der Firma Kienbaum begründet den Großteil der zu erwartenden Effizienzgewinne mit der Einführung eines Zielvereinbarungssystems in einer Bundessteuerverwaltung. Sie nennt allerdings keinen Grund, weshalb der Bund wirksamere Zielvereinbarungen als die Länder abschließen soll. Bei einer Zielvereinbarung kann es nicht darauf ankommen, wer sie abschließt, sondern nur der Inhalt und der Grad der Verbindlichkeit sind von Bedeutung. Die ersten Länder haben bereits Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument eingeführt und machen damit gute Erfahrungen. Zurzeit wird in Niedersachsen eine konzeptionelle Basis für zukünftige Zielvereinbarungen erarbeitet.
Eine Bundessteuerverwaltung mit dann ca. 120 000 Beschäftigten wäre eine gewaltige Verwaltungseinheit. Es wären mehrere Hierarchieebenen und erhebliche Abstimmungsverfahren zur Steuerung einer derartigen Mammutbehörde erforderlich. Das Negativbeispiel der Arbeitsverwaltung mit lediglich 95 000 Beschäftigten macht deutlich, dass eine derart große, zentralisierte Einheit nicht unbedingt besser funktioniert, selbst wenn sie eine Bundesverwaltung ist. Zudem verfügt der Bund im Gegensatz zu den Ländern derzeit über keine nennenswerten Erfahrungen beim Vollzug von Steuergesetzen.
Die aktuell föderale Organisation der Steuerverwaltung stellt außerdem sicher, dass regionale Besonderheiten in fachlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht angemessen berücksichtigt werden. Es ist das Ziel, durch eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit der Länder die
Organisation und die Verfahren zu optimieren, besser aufeinander abzustimmen und so effizienter zu machen. Die Länder arbeiten bereits heute in verschiedenen Bereichen erfolgreich zusammen. So wird in der Arbeitsgruppe „Kernkennzahlen“ an den Voraussetzungen eines einheitlichen Controllings gearbeitet, um so eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen und Best-Practice-Ansätze zu entwickeln. Das Verfahren ELSTER zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten sowie die Entwicklung bundeseinheitlicher, EDVgestützter Risikomanagementverfahren sind weitere Beispiele. Diese positiven Ansätze gilt es in der Zukunft konsequent weiterzuverfolgen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Althusmann im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Organisationsentscheidungen wie z. B. über die Standorte der Finanzämter oder die Zahl der Mitarbeiter in den Finanzämtern würden zentral von Berlin aus getroffen. Niedersachsen hätte keine Möglichkeit zur Einflussnahme. Es wäre nicht sichergestellt, dass regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.
Zu 3: Neben den bisherigen Projekten im EDVBereich, wie z. B. KONSENS, befasst sich aktuell eine von den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der Steuerverwaltungen der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des Steuervollzugs. Sie soll anschließend Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Länder in praktisch allen Arbeitsbereichen der Steuerverwaltung erarbeiten. Niedersachsen unterstützt dieses Vorhaben maßgeblich.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz am 26. Januar 2005 für verfassungswidrig erklärt. Sozialverträgliche Studienbeiträge, integriert in ein leistungsfähiges Darlehens- und Stipendiensystem, konnten demnach eingeführt
werden. Dabei war entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich zur Verbesserung der Qualität der Lehre eingesetzt werden.
Der Landtag hat am 9. Dezember 2005 durch entsprechende Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500 Euro pro Semester beschlossen. Die Studienbeitragspflicht begann für die Erstsemester zum Wintersemester 2006/2007, aus Gründen der Rechtssicherheit für die bereits immatrikulierten Studentinnen und Studenten erst zum Sommersemester 2007 (§ 72 Abs. 12 NHG).
Da durch die Studienbeiträge die Aufnahme oder Fortführung des Studiums nicht verhindert werden soll, haben die Studierenden einen Anspruch auf ein einkommensunabhängiges, zinsgünstiges Studiendarlehen, dessen Rückzahlung erst verlangt werden kann, wenn die oder der Studierende ein ausreichendes Einkommen erzielt. Gesetzlich festgeschrieben wurde zudem eine Verschuldensobergrenze von 15 000 Euro, die das BAföG-Darlehen mit einschließt.
Daneben werden Studierende, die ein Kind bis zum 14. Lebensjahr erziehen oder Angehörige pflegen, die schwerbehindert sind oder Opfer einer Straftat waren, von den Studienbeiträgen freigestellt (§ 11 Abs. 2 NHG).
Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den niedersächsischen Hochschulen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung (§ 11 Abs. 1 NHG).
An den Hochschulen des Landes wurde von den Studentenvertretungen zum Boykott der Zahlung der Studienbeiträge aufgerufen. Die Studierenden sollten den Studienbeitrag auf ein jeweils eigens eingerichtetes Treuhandkonto einzahlen. Sollten weniger als 25 % der Studierenden einer Hochschule diesem Aufruf nicht gefolgt sein, würde der auf das Treuhandkonto eingezahlte Studienbeitrag direkt der Universität überwiesen werden, um der gesetzlich vorgeschriebenen Exmatrikulation zum Semesterbeginn zuvorzukommen.
1. An welchen niedersächsischen Hochschulen wurde zu diesem Boykott der Zahlung der Studienbeiträge aufgerufen, und an welchen dieser Hochschulen waren Aufrufe erfolgreich?
2. Welche Konsequenzen würde die Landesregierung aus einem möglicherweise erfolgreich verlaufenden Boykott der Zahlung der Studienbeiträge ziehen, bzw. worin könnte ihrer Ansicht nach ein mögliches Scheitern des Boykotts der Zahlung der Studienbeiträge begründet liegen?
3. Wofür verwenden die einzelnen niedersächsischen Hochschulen ihre Studienbeiträge, und wie kommen die Entscheidungen über die Verwendung zustande?
Die Einführung von Studienbeiträgen für Studienanfängerinnen und -anfänger zum WS 2006/07 und für die übrigen Studierenden zum SS 2007 ist weitgehend problemlos vollzogen worden. Gerade das Rückmeldeverfahren für das jetzt beginnende SS 2007, in dem einmalig nicht nur die Studienanfängerinnen und -anfänger zu erfassen waren, sondern auch alle Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 2006/07 aufgenommen haben, hat die Hochschulen in diesem Zusammenhang vor eine hohe Herausforderung gestellt.
Aus Studienbeiträgen werden jährliche Mehreinnahmen der Hochschulen in Höhe von bis zu 120 Millionen Euro erwartet; die konkrete Summe hängt davon ab, in welchem Umfang an den einzelnen Hochschulen Ausnahmen von der Studienbeitragspflicht sowie das Vorliegen einer unbilligen Härte anzuerkennen sind.