Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

1. Wann wird der seit geraumer Zeit angekündigte neue Generalplan Küstenschutz endlich vorgelegt?

2. Wann ist mit dem Beginn der Deichbaumaßnahmen zwischen Sehestedt und Wapelersiel zu rechnen?

3. In welcher Höhe sind Finanzmittel für den Ausbau des Deichabschnitts zwischen Sehestedt und Wapelersiel seitens der Landesregierung eingeplant (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

Der Küstenschutz wird von der Landesregierung schon immer ernst genommen. Sichtbarer Ausdruck sind die namhaften Beträge, die Jahr für Jahr investiert werden. Allein im vergangenen Jahr konnten insgesamt 49,8 Millionen Euro für Küsten

schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Diese Anstrengungen haben dazu geführt, dass die im Küstenschutz nach wie vor vorhandenen Defizite insgesamt deutlich verringert werden konnten. Dies ist eines der wichtigen Erkenntnisse des neuen Generalplanes, der erstmals seit den 70erJahren für das niedersächsische Festland vorgelegt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Generalplan Küstenschutz befindet sich in der Endabstimmung mit der Freien Hansestadt Bremen. Sobald diese abgeschlossen ist, wird der Generalplan veröffentlicht.

Zu 2: Der zurzeit anstehende Bauabschnitt zwischen dem Jade-Wapeler Siel und dem Augustgrodendeich beinhaltet u. a. die Anpassung des Schweiburger Siels an das Deichbestick. Diese Anpassung ist Voraussetzung für die sich anschließende Deichverstärkung. Insofern wird an diesem Bauabschnitt bereits seit 2004 gearbeitet.

2004: Beginn mit dem Ersatzbauwerk für das Schweiburger Siel.

2005: Bauwerksprüfung beim Jade-Wapeler Siel.

2006: vorbereitende Maßnahmen für den Deichausbau.

Zu 3: Es ist beabsichtigt, in den genannten Streckenabschnitt im laufenden Jahr insgesamt 2,126 Millionen Euro zu investieren. Darüber hinaus ist vorgesehen, weitere Mittel bereitzustellen, sobald die Zustimmung der EU zu dem entsprechenden Förderprogramm vorliegt. Diese Mittel sind u. a. dafür vorgesehen, die laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Standsicherheit des Deiches fortzusetzen. Parallel dazu werden Alternativen für den endgültigen Deichausbau untersucht und entwurfsmäßig bearbeitet.

Die Mittel für den Küstenschutz werden nach Ende der Sturmflutsaison zu Anfang eines jeden Jahres verbindlich eingeplant. Eine Aussage zu den Mitteln ab 2008 erfolgt zu gegebener Zeit. Diese Vorgehensweise hat sich als sinnvoll herausgestellt, weil so auf Schäden der zurückliegenden Sturmflutsaison angemessen reagieren werden kann.

Anlage 53

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 55 der Abg. Dieter Steinecke, Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Klaus Fleer und Claus Johannßen (SPD)

Niedersächsische Marketinggesellschaft vor dem Aus?

In Niedersachsen, als Agrarland Nummer eins, hat die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte einen besonderen Stellenwert. Ein professionelles Marketing wurde bisher, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, von der Niedersächsischen Marketinggesellschaft durchgeführt. Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere Einrichtungen und Organisationen (z. B. KÖN, Kartoffelnetzwerk, BUND), die sich auf „dem Markt“ tummeln, mit finanzieller Unterstützung des Landes.

Wiederholt wurde die institutionelle Förderung der Niedersächsischen Marketinggesellschaft vom Landesrechnungshof kritisiert. Seit Jahren wurden die Mittel gekürzt, auch im Haushaltsjahr 2007 um 250 000 Euro. Diese Kürzungen haben nun aktuell zu Kündigungen bei der Niedersächsischen Marketinggesellschaft geführt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sieht das zukünftige Marketingkonzept der Landesregierung aus:

a) Organisationsstruktur?

b) Finanzelle Mittel?

c) Inhaltliche Zielvorstellungen?

2. Welche Einrichtungen und Organisationen sind ebenfalls im Bereich der Vermarktung (Marketing) tätig und erhalten finanzielle Unterstützung des Landes, (bitte Auflistung der Ein- richtungen und Organisationen, der Projektin- halte und der Fördermittel)?

3. In welcher Höhe (Euro) und in welcher Form (Organisationsstruktur) fördern die anderen Bundesländer die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte? Hierzu sind Vergleichsindikatoren anzuwenden (z. B. bezogen auf die Brutto- wertschöpfung), die einen Vergleich der Mittel in den Bundesländern ermöglichen?

Es ist zutreffend, dass die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte - und insbesondere deren Verarbeitungsprodukte - für Niedersachsen als Agrarland Nummer eins einen sehr hohen Stellenwert hat. Dementsprechend kommt dem Bereich Agrarmarketing eine große Bedeutung zu. Es war und ist daher im Landesinteresse, der Landwirt

schaft und den ernährungswirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen eine Unterstützung bei der Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zu gewähren, die sowohl der Absatzförderung und als auch der positiven Imagebildung dienen. Das Land hat hierzu bisher die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen einer institutionellen Förderung langjährig wesentlich mitgetragen. In 2006 wurden hier 1,33 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt.

Die Form der institutionellen Förderung ist - und das wird in der Kleinen Anfrage ja auch richtig dargelegt - vom Landesrechnungshof wie auch in anderen Förderfällen grundsätzlich kritisiert worden. Die grundsätzlichen Förderziele wurden zwar nicht infrage gestellt, es wurde aber gefordert, den Mitteleinsatz stärker an Effizienzüberlegungen auszurichten. In der Folge wurde entschieden, dass die vom Land erwünschten bzw. geförderten Marketingdienstleistungen im Rahmen einer Vertragslösung erbracht werden sollten. Aus Gründen der Kontinuität ist eine Vertragsdauer von fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund des Finanzvolumens ist eine EU-weite Ausschreibung zwingend erforderlich. Der Vertragsabschluss mit einem Dienstleister - und damit das Ende der institutionellen Förderung der Marketinggesellschaft - ist nach Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und dem MF sowie mehrfacher Erörterung in den zuständigen Landtagsausschüssen für den 1. Juli 2007 vorgesehen. Insofern waren Sie, sehr geehrte Damen und Herren aus der SPD-Fraktion, über den Verlauf des Verfahrens stets informiert.

Ich gehe davon aus, dass sich neben anderen kompetenten Dienstleistern auch die Marketinggesellschaft an der Ausschreibung beteiligen wird. Im Lichte der derzeit völlig offenen Situation für die Marketinggesellschaft ab dem 1. Juli 2007 hat man sich dort offenbar gezwungen gesehen, Kündigungen auszusprechen. Ich bedauere dies, sehe jedoch keine Handlungsmöglichkeiten für das Land.

Erlauben Sie mir hierzu noch eine klarstellende Nebenbemerkung: Wie Sie in der Anfrage in diesem Zusammenhang auf einen Kürzungsbetrag für 2007 in Höhe von 250.000 Euro kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Für die Restlaufzeit der institutionellen Förderung der Marketinggesellschaft, d. h. für das erste Halbjahr 2007, stehen mit 715 000 Euro sogar 100 000 Euro mehr zur Verfügung als im zweiten Halbjahr. Darüber hinaus wurden der Marketinggesellschaft weitere 50 000 Euro aus dem Deckungskreis zusätzlich zur Verfügung

gestellt. Mit dieser Ausnahmeregelung sind wir der Marketinggesellschaft bewusst im Hinblick auf das Auslaufen der institutionellen Förderung und der damit verbundenen internen Anpassungen entgegengekommen und haben so sichergestellt, dass trotz der Sondersituation die im Landesinteresse liegenden Aufgaben im vollen Umfang wahrgenommen werden können. Bei einem Gesamtansatz für Marketingdienstleistungen von 1,33 Millionen Euro verbleiben für das zweite Halbjahr 2007 somit noch 615 000 Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: a) Wie ich in meinen einleitenden Worten bereits ausgeführt habe, wird die Förderung von Marketingdienstleistungen in Niedersachsen ab 1. Juli 2007 mit einer sogenannten Vertragslösung auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Wer die Leistungen im Auftrage des Landes erbringen wird, ist derzeit offen. Die Ausschreibung läuft, und ich gehe davon aus, dass Anfang Juni ein Zuschlag erteilt werden kann. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann ich darüber hinaus keine weiteren Einzelheiten zur Organisationsstruktur bezüglich des zukünftigen Marketingdienstleisters ausführen.

b) Zur Finanzierung ist anzumerken, dass im Sinne eines Höchstbetrages maximal 1,23 Millionen Euro pro Jahr für die Vertragslaufzeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2012 für Marketingdienstleistungen zur Verfügung stehen sollen. Der endgültige Betrag wird sich aus der Ausschreibung ergeben.

c) Hinsichtlich der inhaltlichen Zielvorstellungen, die auch in die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung eingegangen sind, werden Beratungs- und auch teilweise Organisationsleistungen in den Bereichen

- Messen und Ausstellungen,

- Agrarmarketing,

- Qualitätsmanagement,

- Imageaktionen und Öffentlichkeitsarbeit sowie Außenhandelsaktivitäten

die Kernbereiche der zukünftigen, vom Lande mitfinanzierten Marketingdienstleistungen zugunsten unserer Land- und Ernährungswirtschaft darstellen.

Zu 2: Im Bereich des Agrarmarketings werden derzeit neben der Marketinggesellschaft keine

weiteren Einrichtungen institutionell gefördert. Zukünftig soll eine vergleichbare Verwendung von Landesmitteln auch ausschließlich auf die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages tätige Einrichtung beschränkt bleiben. Gleichwohl werden - sofern dies fachlich geboten ist - in Einzelfällen auf Projektbasis Fördermittel an Zuwendungsempfänger ausgereicht, die in einem mehr oder minder engem Zusammenhang zum Agrarmarketing gesehen werden können.

Zu 3: In den Bundesländern sind die unterschiedlichsten organisatorischen Lösungen zur Umsetzung der Agrarmarketingförderung vorzufinden. Diese reichen von der fast vollständigen Erledigung entsprechender Aufgaben durch Landesbedienstete über institutionell geförderte oder vertraglich verpflichtete Marketinggesellschaften bis hin zu sporadisch mit Projektaufträgen betrauten Einrichtungen der Wirtschaft. Eine simple Addition und ein Vergleich der sich dahinter insgesamt verbergenden Landesmittel führen in qualitativer Hinsicht zu keinerlei Erkenntnisgewinn; denn diese Angaben müssten gleichzeitig im Lichte der landund ernährungswirtschaftlichen Produktionskapazitäten und -strukturen bewertet werden. Ich widerstehe daher der Versuchung, mich auf scheinobjektive Indikatoren wie die von Ihnen vorgeschlagene Kenngröße „eingesetzte Landesmittel im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung der Land- und Ernährungswirtschaft“ einzulassen. Ich gehe davon aus, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die Unterstützung des Agrarmarketings bereits in der Vergangenheit sehr positive Fördereffekte für unsere Land- und Ernährungswirtschaft erzielen konnten und nunmehr zukünftig im Rahmen einer Vertragslösung eine noch effizientere Verwendung der nur geringfügig geschmälerten Mittel gewährleisten können.

Anlage 54

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 56 der Abg. Matthias Nerlich und Wittich Schobert (CDU)

Künast-Aufruf gefährdet Arbeitsplätze in Niedersachsen?

Die Volkswagen AG ist der größte Arbeitgeber in Niedersachsen. Arbeitsplätze in erheblichem Umfang bestehen darüber hinaus bei den zahlreichen Zuliefererunternehmen sowie den der Automobilindustrie vor- und nachgelagerten Betrieben. In der Financial Times Deutschland vom 11. Februar 2007 hat die Vorsitzende der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Renate Künast, mit ihrer Aufforderung „Leute, kauft Hybrid-Autos von Toyota“ zum „Boykott“ deutscher Automobilhersteller aufgefordert