Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Uns waren drei Punkte wichtig - ich kann es in Stichworten sagen; der Minister hat es erklärt -: Mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit, mehr Bedarfsgerechtigkeit. Genau auf diese Punkte kam es an.

Meine Damen und Herren, die jetzt gefundene Finanzhilferegelung ist beispielhaft. Sie ist auch deutschlandweit beispielhaft. Ich bin mir sicher, es werden einige kommen und diese Regelung abgucken und übernehmen.

Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass alle Schulen mehr Geld bekommen. Die Finanzierung unserer freien Schulen wird um 10,5 Millionen Euro erhöht, meine Damen und Herren. Das ist ebenfalls ein gutes Signal.

Ich freue mich auf die Beratungen. Ich bin sicher, dass wir Einvernehmen herstellen können. Ein paar Details können wir besprechen. Frau Korter, Sie haben so etwas vorhin schon einmal in einem privaten Gespräch angedeutet. Am Ende, denke ich, nutzt alles das, was wir hier machen, erstens den freien Schulen, zweitens dem öffentlichen Schulsystem und letztlich unseren Kindern. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Korter das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, als Sie vor nicht einmal einem Jahr Ihren Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule eingebracht haben, haben wir Sie ausdrücklich davor gewarnt, die Beratung dieses Gesetzentwurfs zu überstürzen. Aber Sie wollten ja Ihren Gesetzentwurf partout bis zur Sommerpause des letzten Jahres in nur zwei Monaten Beratungszeit durch den Landtag bringen.

Heute sehen wir das Ergebnis. Sie legen uns hier einen Gesetzentwurf mit der Überschrift „Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft“ vor, der sich in 38 Punkten erst einmal damit be

fasst, die Schulgesetznovelle vom vorigen Jahr zu reparieren. Damit dürften Sie einen neuen Rekord an Schludrigkeit bei der Gesetzgebung aufgestellt haben.

(Ursula Körtner [CDU]: Nein!)

Meine Damen und Herren, auch bedeutende Weltfirmen haben ihren Ruf und ihre Bilanz ernsthaft dadurch in Gefahr gebracht, dass sie neue Modelle vorschnell auf den Markt gebracht und fehlerhafte Details erst nachträglich durch teure Rückrufaktionen repariert haben.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Aber Sie ha- ben zugestimmt! - Joachim Albrecht [CDU]: Wir haben hier aber keine Rückholaktion!)

Diese Praxis haben Sie sich offensichtlich zum schlechten Vorbild genommen.

Wir haben in der Gesetzesberatung deutlich gemacht, dass das viel zu schnell gegangen ist. Wir sehen, was dabei herausgekommen ist.

(Zuruf von Silva Seeler [SPD])

Wir erwarten von Ihnen, Herr Busemann, dass Sie die gewünschten 38 Änderungen zum Schulgesetz im Ausschuss ausführlich erläutern - und zwar ausführlicher, als es in der schriftlichen Gesetzesbegründung passiert ist -, damit wir nicht in kürzester Zeit schon wieder eine Reparaturnovelle beraten müssen.

(Joachim Albrecht [CDU]: Das ist kei- ne Reparatur! Das war Absicht!)

Meine Damen und Herren, dem Kernstück des Gesetzentwurfs, der Reform der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft, stehen wir allerdings grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Wir haben uns seit langem dafür eingesetzt, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine verlässliche, auf eine besser kalkulierbare Grundlage zu stellen. Wir freuen uns, Herr Busemann, dass Sie dieser Forderung jetzt endlich zum Ende Ihrer Regierungszeit auch noch nachkommen wollen.

Allerdings ist aus unserer Sicht dabei noch nicht das herausgekommen, was wir für richtig und sinnvoll gehalten hätten, auch wenn es zunächst um eine deutliche Verbesserung geht - das will ich gleich sagen -, nämlich insbesondere um bessere Planungssicherheit.

Die Verbände der Schulen in freier Trägerschaft haben lange, über Jahre hinweg, immer wieder gefordert, dass die tatsächlichen Kosten pro Schüler in den verschiedenen Schulformen in öffentlicher Trägerschaft vollständig und im Detail offengelegt werden, damit ein wirklicher Vergleich zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft möglich wird.

Diese Offenlegung sind Sie bis heute schuldig geblieben. Das ließe sich angeblich nicht rechnen, hieß es. Dafür fehle die Software.

Von einer solchen Offenlegung könnten alle, auch die öffentlichen Schulen, profitieren. Denn wenn Sie z. B. die vollständigen Kosten für die Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in Förderschulen zusammentragen und uns offenlegen würden - morgen wird bei der Beratung unserer Großen Anfrage zur Integration wieder deutlich werden, dass Sie diese Antwort nicht geben können -, würde ganz schnell Ihre Legende zerstört, dass ein gut ausgestatteter gemeinsamer Unterricht wesentlich teurer sei als ein gegliedertes Schulwesen und deshalb nicht bezahlbar sei. Das würden Sie dann nämlich erst einmal offenlegen müssen, wenn Sie hier die tatsächlichen Zahlen vorlegen würden. Aber das passiert hier seit Jahren nicht.

Meine Damen und Herren, wir sind gespannt auf die Beratungen, und wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss mit der von uns gewohnten kritischen, engagierten Gründlichkeit beraten. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor ich dem Kollegen Poppe das Wort erteile, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass sich die Fraktionen geeinigt haben, über den Tagesordnungspunkt 12 ohne Beratung abzustimmen. Herr Kollege Poppe, Sie haben jetzt das Wort.

(Zuruf von Joachim Albrecht [CDU])

- Sorry, das habe ich nicht gesehen. Herr Albrecht hatte sich zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Korter gemeldet. Bitte schön, Herr Albrecht!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Korter, nur zur Richtigstellung: In dem ersten Teil des hier vorliegenden Gesetzentwurfs geht es nicht um die Reparatur unseres Schulgesetzes aus dem letzten Jahr. Wir haben vielmehr damals vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir ein Jahr vor Inkrafttreten der Eigenverantwortlichen Schule das Gesetz fertig haben wollten, klipp und klar gesagt, dass wir diese Folgen, die hier jetzt quasi „bereinigt“ werden, in einem späteren Verfahren, in diesem Jahr, abarbeiten wollten. Das haben Sie im Übrigen so auch mitbeschlossen.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: So war das! Genauso war das! Ich habe das Pro- tokoll noch hier!)

Zur Erwiderung auf Herrn Albrecht hat jetzt Frau Korter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Albrecht, es ist ganz klar: Wir haben schon damals gesagt, das ist zu schnell. - In den ersten 38 Punkten geht es nur um redaktionelle Änderungen, weil diese und jene Formulierung nicht gepasst hat. Das ist doch Schludrigkeit im Gesetzgebungsverfahren!

(Joachim Albrecht [CDU]: Das ist doch keine Schludrigkeit! Wir haben es gewusst und gesagt, wir wollen es dieses Jahr machen!)

- Sie wollten das, nicht wir.

Herr Poppe, bitte schön! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wird heute ein Entwurf mit einer langen Vorgeschichte in die Beratung eingebracht. Vorausgegangen sind intensive und oft auch zähe Verhandlungen mit dem Ziel, eine transparentere und weniger Schwankungen verursachende Regelung

zu finden als bisher. Die Fraktionen waren im Zuge mehrerer Gesprächsrunden mit den betroffenen Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft darin einbezogen. Die SPD-Fraktion hat konstruktiv mitgewirkt und auch der notwendigen Verlängerung der Beratungszeit zugestimmt. Sie hat gezeigt, dass sie den freien Schulen positiv und unvoreingenommen gegenübersteht.

(Zustimmung bei der SPD)

So ist es letztlich zu dem heute vorliegenden Entwurf gekommen, der von einer Kommission aus Kultusministerium und Verbänden - die kirchlichen Träger eingeschlossen - erarbeitet wurde. Dass bei dieser schwierigen Materie eine einvernehmliche Regelung zustande gekommen ist, ist keinesfalls selbstverständlich und sehr zu begrüßen. Allen Beteiligten ist auch von unserer Seite dafür zu danken.

Die Detailberatungen im Ausschuss werden nach dieser Vorgeschichte sicherlich konstruktiv und zielorientiert sein. Zu warnen ist allerdings vor der Illusion, mit den neuen Berechnungsmodalitäten wären die Finanzierungsprobleme selbst auf Dauer gelöst. Durchschaubarkeit hat auch diese Regierung noch nie von Kürzungen abgehalten, auch nicht in dieser Legislaturperiode, Wahlkampfzeiten vielleicht ausgenommen.

Im Übrigen wird die Stellungnahme des Landesrechnungshofes in den Ausschussberatungen sicherlich von großem Interesse sein, z. B. zu den über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe hinausgehenden Ergänzungen etwa in § 155, in dem es um Versorgungsbezüge für Lehrkräfte geht, und zu ihren Konsequenzen.

Meine Damen und Herren, so weit, so entspannt und optimistisch stimmend. Wer sich aber den Gesetzentwurf genau ansieht, reibt sich verwundert die Augen und sucht nach all dem, worüber ich soeben gesprochen habe. Erst nach drei mit einer Fülle von Detailregelungen prall gefüllten Seiten findet sich der § 150: Berechnung der Finanzhilfe.

(Zustimmung bei der SPD - Karl- Heinz Klare [CDU]: Das hat Herr Alb- recht eben gesagt!)

32 Punkte zuvor und eine Handvoll weitere im späteren Text befassen sich überhaupt nicht mit dem in der Überschrift angekündigten Thema, sondern mit notwendigen Korrekturen des Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen

Schule. Insofern ist die Überschrift tatsächlich ein übler Fall von Etikettenschwindel.

(Beifall bei der SPD)

Herr Albrecht, ich kann Ihnen da nicht zustimmen. „Gesetz zur Reparatur der gröbsten Pannen bei der Eigenverantwortlichen Schule und am Rande zur Reform der Finanzhilfe“ wäre passender gewesen.

(Beifall bei der SPD - Joachim Alb- recht [CDU]:) Das ist falsch! Sie haben mir eben nicht zugehört!)

- Das können sie dreimal sagen. Ich erkläre es Ihnen auch. Stereotyp tauchen in der Begründung des Gesetzentwurfes folgende Formulierungen auf: „notwendige Änderung aufgrund der Änderungen aus dem Gesetz... vom 17. Juli 2006“, „notwendige Korrektur“ oder - als deutlichstes Eingeständnis - „notwendige Korrektur von fehlerhaften Verweisungen“. Hier rächt sich der Schweinsgalopp bei den Gesetzesberatungen 2006. Der SPDFraktion und dem GBD ist es damals nicht gelungen, die Mehrheitsfraktionen auf den Grundsatz „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ festzulegen. Es ist nur teilweise gelungen, sie vor handwerklichen Fehlern zu bewahren. Dabei handelt es sich durchaus nicht um Kleinigkeiten.

Wenn z. B. Aufgaben des Schulvorstandes ergänzend eingefügt werden, dann ist das eine gravierende Veränderung. In einem Fall sorgt sie sogar dafür, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht mehr selbst und allein dafür zuständig ist, Vorschläge für die eigene Nachfolge zu unterbreiten. Ja, derartig widersinnige Bestimmungen waren bisher im Gesetz enthalten. Das wird erst jetzt geregelt.

Dass pädagogische Mitarbeiter in den Schulvorstand gewählt werden können, sollte für alle Schulen, nicht nur für die Grundschulen gelten. Auch das wird erst jetzt widerspruchsfrei geregelt.

Bei der kollegialen Schulleitung werden Verweisungen eingefügt, die dafür sorgen, dass auf die Aufgaben, die dem Schulleiter oder der Schulleiterin vorbehalten sind, korrekt hingewiesen wird, wobei nicht ganz verständlich ist, warum diese dann auch noch ausgeweitet werden sollen.