Joachim Albrecht

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute noch einmal über diesen SPD-Antrag reden müssen, ist aus meiner Sicht geradezu eine Zumutung und Diebstahl kostbarer Zeit.
In diesem Antrag geht es um die Zusammenlegung von fünf Fachgerichten in einem Justizzentrum im Bredero-Hochhaus am Raschplatz in Hannover. Nach anfänglicher Totalablehnung eines solchen Vorhabens gesteht die SPD-Fraktion immerhin schon in der Plenarsitzung am 14. September, wenn auch sehr verschwommen und zwischen den Zeilen, und heute ausdrücklich die „Sinnhaftigkeit“ der Zusammenlegung zu. Im Antragstext kann sich
die SPD-Fraktion dazu leider nicht durchringen. Schade eigentlich!
Wenn die Zusammenlegung dieser fünf über das Stadtgebiet verteilten Gerichte von allen akzeptiert wird, muss nun die Frage des neuen Standorts und eines infrage kommenden Objektes geklärt werden. Aus unserer Sicht muss der Standort mindestens zwei Kriterien erfüllen: Er muss erstens in der Nachbarschaft der beiden großen hannoverschen Gerichte - des Landgerichtes und des Amtsgerichtes - liegen, und er muss zweitens eine gute verkehrliche Anbindung vorweisen.
Mit der Nachbarschaft zum Amts- und Landgericht ist nach meinem Dafürhalten eine deutliche Steigerung der Synergieeffekte der Zusammenlegung der fünf Gerichte in einem Gebäude zu erzielen. Warum soll auf diese möglichen Effekte verzichtet werden? Nur weil heute Anwälte z. B. keine zeitnahen Anschlusstermine beim Amts- oder Landgericht haben, weil die Entfernung beispielsweise vom Finanzgericht in Döhren zum Landgericht am Volgersweg am Bahnhof zu weit und zeitlich gar nicht kalkulierbar ist, heißt das doch nicht, dass dies nicht von manchem gerne gemacht würde. Eine gute verkehrliche Anbindung ist für ein solches Projekt wohl selbstverständlich. Dabei denke ich in erster Linie an eine gute Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch wenn einige hier im Saal mir das vielleicht nicht zutrauen, steht dieses Kriterium für mich und meine Fraktion an erster Stelle.
Nicht nur die fußläufige Nähe zu Bus, U-Bahn oder S-Bahn ist wichtig, sondern auch die gute Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs. Schließlich haben
zwei der fünf umziehenden Gerichte eine überregionale, ja landesweite Bedeutung. Ein Standort in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs wird mit Sicherheit auch mehr Prozessbeteiligte auf die Bahn als Verkehrsmittel für die Fahrt zum Landesarbeitsgericht oder zum Finanzgericht umsteigen lassen. Jeder weiß, dass in dem Moment, in dem man nicht mehr am Hauptbahnhof in andere öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, die Akzeptanz sehr viel größer wird, die Bahn zu nehmen. In Zeiten zunehmender Klimaprobleme und steigender Energiekosten wird die Nutzung der Bahn von zunehmender Bedeutung sein. Also suchen wir einen Standort in Bahnhofsnähe.
Nun kommt die Suche nach konkreten Objekten im Umkreis des Bahnhofs. Die Klärung der Fragen der Raumgröße, der Gesamtfläche, des baulichen
Zustandes und der bautechnischen Standards bis hin zu Fragen der Schadstoffbelastung ist für mich so selbstverständlich wie der Lauf der Erde um die Sonne. Die Ministerin und der Staatssekretär haben bereits im letzten Jahr in einer Ausschusssitzung, in der ich zufällig die Ehre hatte dabei zu sein, und jetzt wieder im Zusammenhang mit dieser Drucksache die ausführliche Abklärung dieser Fragen sehr deutlich gemacht.
Im Ministerium hat doch wirklich niemand ein Interesse daran, die fünf Gerichte schlecht unterzubringen. Welchen Mangel an Sachkenntnis oder gar welche Absicht unterstellen Sie eigentlich den Mitarbeitern dort im Haus?
Auch die möglichen Alternativen zum Standort Bredero-Hochhaus im Umkreis des Bahnhofs und darüber hinaus sind geprüft und aus unterschiedlichen Gründen verworfen worden. Das ist Ihnen bekannt!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir ein Zitat aus einer Pressemitteilung vom 30. August 2006. Da heißt es: „Die Bündelung der Gerichte im Umfeld des Raschplatzes bringt mehr Bürgerfreundlichkeit“.
Dies sagt die SPD-Ratsfraktion Hannover. Sie führt dann weiter aus, warum die Ansiedlung an dieser Stelle im Bredero-Hochhaus gut ist. Fragen Sie doch bitte die hannoverschen Kollegen vorher mal um Rat!
Die Kritik an dem Gebäude selbst ist für mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Das äußere Erscheinungsbild sollte bei der Frage der Eignung keine Rolle spielen. Dagegen sind die Größe und die Zahl der Räume und Säle sowie die technische Ausstattung relevante Kriterien. Die notwendigen Räume können im Bredero-Hochhaus in genügender Zahl und in objektiv notwendiger Größe eingerichtet werden. Die technische Ausstattung wird auf den neuesten Stand gebracht. Was die Schadstoffbelastung betrifft, so gibt es kein Gebäude in Hannover, vielleicht sogar in Norddeutschland, das so umfangreich und detailliert auf Schadstoffe untersucht wurde wie dieses Gebäude. Es ist doch selbstverständlich, dass die Schadstoffbelastung nach heutigen Erkenntnissen und heutigen techni
schen Baustandards beseitigt wird. Ich finde es ungeheuerlich, hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums zu unterstellen, sie würden den Gerichten schadstoffbelastete Räume zur Verfügung stellen wollen. Die Ankündigung einzelner hier in Hannover, einen eigenen, selbst engagierten Gutachter vor dem Umzug durch das Gebäude schicken zu wollen, ist in meinen Augen eine bodenlose Unverschämtheit, da hier offensichtlich davon ausgegangen wird, das Ministerium und die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollten die Kolleginnen und Kollegen der Gerichte bewusst einer Schadstoffbelastung aussetzen. Dieses Gebäude wird also den Gerichten in einem hervorragenden Zustand zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landestreuhandstelle übrigens, die dort im Bredero-Hochhaus bis August 2004 gearbeitet haben, hätten sich gefreut, damals in so hervorragend sanierten Räumen zu sitzen.
Meine Damen und Herren, für diejenigen unter Ihnen von außerhalb, die das neue Gerichtszentrum nicht mit der Bahn kommend, sondern mit dem Pkw ansteuern, hat das Bredero-Hochhaus einen weiteren Vorteil: Es bietet 600 Stellplätze in einer eigenen Tiefgarage.
Der einzige merkwürdige Vorgang in diesem Zusammenhang, den es hier zu beklagen gilt, wenn ich einmal den Antrag der SPD-Fraktion sinngemäß zitieren darf, ist dieser Antrag an sich und nichts anderes, auch nicht das vorgebliche Fehlen einer teuren und überflüssigen Marktanalyse wobei ich mich gefragt habe, wieso die SPDFraktion jetzt auf einmal so große Stücke auf den Markt hält, den sie doch sonst so scheut wie der Teufel das Weihwasser.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag, in dem noch nicht einmal das Datum der zitierten Zeitungsmeldung stimmt, wegen sachlicher Unzulänglichkeiten ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und auf die gute Rede des Ministers von vorhin verweisen, der alles zutreffend dargestellt hat.
Dann könnten wir nach Hause gehen.
Gestatten Sie mir aber doch noch einige kurze Anmerkungen zu der Großen Anfrage und zu der Antwort auf die Große Anfrage „Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Einwandererfamilien in den Kindertagesstätten und Schulen in Niedersachsen“. Wir haben mit der Antwort der Landesregierung auf diese Große Anfrage eine hervorragende, umfassende Darstellung dieser sensiblen Frage erhalten. Für diese 42-seitige Arbeit danke ich namens der CDU-Fraktion dem Ministerium und allen Mitarbeitern.
Sie haben akribisch alle Fragen bearbeitet und, soweit überhaupt möglich, umfassend beantwortet. Ich danke nochmals für diese hervorragende Arbeit.
In sechs Abschnitte unterteilt hat der Fragesteller Bündnis 90/Die Grünen 55 Fragen mit bis zu 18 Teilfragen aufgeworfen - eine Flut von Fragen, die allerdings kaum Fragestellungen enthält, die zu neuen Erkenntnissen führen würden, sondern längst Erfragtes und Bekanntes oder etwas ent
hält, was nicht beantwortbar ist, weil es keine erfassten statistischen Daten dazu gibt.
Das fängt gleich mit der Überschrift und den ersten Fragen unter der Nr. 1 in Abschnitt A an, in der die Grünen wissen wollen:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, zunächst einmal ist Ihre Wortwahl - „Einwandererfamilien“ - in diesem Zusammenhang nicht stichhaltig und statistisch auch gar nicht belegbar. Wir erfassen nur die jeweilige Staatsbürgerschaft. Sie kann sicherlich ein Herkunftsmerkmal sein, sagt aber nichts über den Wunsch der betreffenden Person über ihr künftiges Bleiben in Deutschland aus. In den entsprechenden Statistiken werden auch nichtdeutsche Staatsbürger geführt, die nur vorübergehend in Deutschland leben wollen und nach einer gewissen Zeit Deutschland wieder verlassen wollen. Mit Ihrer Wortwahl suggerieren Sie also falsche Annahmen und verlassen den Boden einer seriösen Politik.
Darüber hinaus haben mich diese Fragen doch erstaunt; denn haben Sie wirklich nicht gewusst, dass eine Erfassung der ethnischen Herkunft deutscher Staatsbürger statistisch gar nicht vorgenommen wird?
Spätestens seit der gescheiterten Volkszählung von 1983 und dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 darf dies gar nicht mehr festgehalten werden. Dabei war es doch u. a. gerade Ihre Partei, liebe Freunde von den Grünen, die vehement gegen die Volkszählung und den ihrer Meinung nach drohenden Überwachungsstaat zu Felde gezogen ist und damals sogar noch zu einem Boykott der vom Bundesverfassungsgericht zugelassenen Fragen aufgerufen hat. Aber ich freue mich; denn nun
scheinen Sie durchaus Interesse an wichtigen Daten der Bundesbürger zu haben und werden der kommenden Volkszählung etwas aufgeschlossener gegenüberstehen.
Auf die Große Anfrage bezogen muss man feststellen: Die Grünen formulieren nicht nur die rund 100 Fragen an die Landesregierung, sie formulieren - in der Einleitung - ihrer Großen Anfrage auch schon die Antworten auf die Fragen, die sie anschließend stellen, wenngleich diese Antworten sehr pauschal ausfallen. Die Antworten sind nicht unbedingt falsch, sondern stellen die Situation der Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft in unseren Schulen im Großen und Ganzen durchaus zutreffend dar; das ist gar nicht infrage zu stellen. Sie haben mit Ihren kleinschrittigen Fragen unseren Ministerialbeamten viel Arbeitszeit abverlangt. Aber sei es drum: Wir haben mit der Antwort der Landesregierung nun eine sehr genaue Beschreibung der Lage der Kinder mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft an unseren Schulen, und wir können anhand der Antworten der Großen Anfrage auch schon erste positive Erkenntnisse über unsere gute Schulpolitik und die von dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen in den letzten vier Jahren eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gerade auch dieser Kinder gewinnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ausgehend von den PISA-Ergebnissen und anderen Erkenntnissen haben sich die Fraktionen von CDU und FDP und die Landesregierung bereits gleich nach der Regierungsübernahme dieses Problems der nicht hinreichenden Chancen von Kindern mit Migrationshintergrund an niedersächsischen Schulen angenommen. Wir haben sofort die Einsicht umgesetzt, dass für ein schulisches Gelingen aller Kinder - gerade auch der nichtdeutschen Kinder sichere Kenntnisse der deutschen Sprache von elementarer Bedeutung für die Lernentwicklung der Kinder sind. Je früher die Kinder die deutsche Sprache beherrschen, desto besser sind die Aussichten für ihr Gelingen in der Schule.
Eine Vielzahl von Maßnahmen hat die Landesregierung in diesen vergangenen vier Jahren auf den Weg gebracht. Wir haben einiges in der Antwort gelesen und einiges vom Minister gehört. Ich will einige herausstellen. Diese Landesregierung hat die Kindertagesstätten von Anfang an dem Kultusministerium zugeordnet, also dem Bildungsbereich, und damit den Elementarbereich bildungs
technisch sehr gestärkt. In dem dann gemeinsam mit den Kindergartenträgern entwickelten Orientierungsrahmen für Bildung und Erziehung im Elementarbereich ist die sprachliche Bildung in einem eigenen Kapitel dargestellt. Daran und an der seit dem Schuljahr 2003/2004 im Schulgesetz verankerten vorschulischen Sprachförderung sehen Sie, meine Damen und Herren, den hohen Stellenwert, den wir dieser vorschulischen Sprachförderung geben. Mit Beginn dieses gerade begonnenen Schul- und Kindergartenjahres wurde die Sprachförderung von einem halben auf ein ganzes Jahr ausgedehnt. Damit werden die bisher schon erzielten guten Ergebnisse der Sprachförderung im Kindergarten noch weiter gesteigert werden können. Noch bessere Deutschkenntnisse sowie die weitere Verbesserung der allgemeinen Schulfähigkeit und des sozialen Lernens werden den Kindern das erfolgreiche Mitarbeiten in der Schule erleichtern.
Für den schulischen Bereich gibt es für die Primarstufe und die Sekundarstufe I ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Sprachförderung, das Sie dem Erlass „Integration und Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom Juli 2005 entnehmen können. Ich nenne nur beispielhaft die Sprachlernklassen für Seiteneinsteiger ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen und die intensiven Förderkurse für Sprachanfänger. Übrigens: Wir haben 2003 umgehend die Zahl der Unterrichtsstunden in der Grundschule erhöht, auch im Fach Deutsch, und zwar zur Förderung der Sprachfähigkeit. Die Vorgängerregierung hatte dort sträflich gekürzt und wundert sich dann darüber, dass die entsprechenden Kenntnisse in der deutschen Sprache nicht vorhanden waren.
Gleichzeitig mit diesen Verbesserungen haben wir gemeinsam mit der Landesregierung dafür Sorge getragen, dass auch die Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten und Schulen für die besondere Sprachförderung noch besser vorbereitet werden. Die Aus- und Weiterbildung dieser Fachkräfte ist mit Blick auf die Sprachförderung entsprechend entwickelt worden. Als Beispiel sei an dieser Stelle nur die Verpflichtung aller Lehramtsstudenten des Faches Deutsch genannt, die Kenntnisse des Erst- und des Zweitsprachenerwerbs nachweisen müssen.
Gerade für Deutsch als Zweitsprache hat die Landesregierung wesentliche Verbesserungen initiiert.
Zum ersten Mal wurden für Deutsch als Zweitsprache eigene Rahmenrichtlinien eingeführt. Im Dezember des vergangenen Jahres wurde eine Kooperation mit dem Goethe-Institut in München - der Minister hat das vorhin bereits angesprochen - für eine entsprechende Fortbildung mit einem sechsmonatigen Fernlehrkurs vereinbart. Daran kann man deutlich sehen: Der Zweisprachigkeit und den daraus resultierenden Chancen für Kinder mit Migrationshintergrund wird von der Landesregierung und von den beiden Regierungsfraktionen ein sehr hoher Stellenwert zugebilligt. Dies wird durch den herkunftssprachlichen Unterricht in der Grundschule untermauert, der verstärkt die bikulturelle Entwicklung der Kinder für ihr weiteres Leben in Deutschland fördern wird. Für dieses Ziel ist eine umfangreiche Fortbildung der herkunftssprachlichen Lehrkräfte angeschoben worden. Herkunftssprachliche Lehrkräfte sind in die zurzeit laufende Erarbeitung eines Kerncurriculums „Herkunftssprache“ einbezogen. Das ist das Erste seiner Art in Deutschland. Auch hierbei sind wir in Niedersachsen wie in vielen anderen Bildungsbereichen führend. Als Beleg nenne ich das vielleicht noch nicht so bekannte Projekt „Abschlussquote erhöhen Berufsfähigkeit steigern“. Finanziell unterstützt von der Agentur für Arbeit, haben wir im ganzen Land Berufsstarterklassen für Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Förderschulen eingerichtet, in denen sie von Lehrkräften und schulexternen Fachleuten eine individuelle besondere Förderung ihrer Ausbildungsfähigkeit erhalten. Besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren von diesem Projekt, genauso wie bei dem Projekt „Berufseinstiegsklassen“ an einer großen Zahl niedersächsischer Berufsschulen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist nicht nur die Sprachförderung wichtig. Wenn wir aber die Sprachprobleme, die die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund überwiegend haben, überwinden können, dann sind wir dem Ziel der Integration einen großen Schritt näher. Um dieses Ziel aber insgesamt zu erreichen, müssen wir auch die Eltern dieser Kinder davon überzeugen, dass gute Deutschkenntnisse der Schlüssel für eine gute schulische Bildung und spätere berufliche Ausbildung sind. Der Minister hat vorhin schon einiges dazu gesagt. Auch hierbei ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg. Die detaillierten Antworten zum Fragenkomplex in Abschnitt E können das belegen. Wir sprechen gerade im Zusammenhang mit der vorschulischen
Sprachförderung auch die Eltern an - speziell die Mütter -, die in entsprechenden Projekten sprachlich gefördert werden.
Man kann natürlich laut lamentieren, dass alle unsere guten Maßnahmen und Verbesserungen noch lange nicht hinreichend sind. Man kann durch Teilwahrnehmung Tatsachen schief darstellen. Man kann auch viel mehr fordern, insbesondere mehr Geld. Aber Geld ist nicht alles. Natürlich kann man kritisieren, dass in den letzten Jahren an der einen oder anderen Stelle unter Umständen bestimmte Maßnahmen und Angebote etwas zurückgefahren worden sind. Dafür sind aber andere Maßnahmen in Gang gesetzt worden. Wichtiger ist die Erkenntnis - diese hatten ja schon die Vorredner; selbst Herr Poppe hat dies zum Teil anerkennen müssen -, dass diese Landesregierung die Problematik richtig erkannt hat.
Sie hat sie aber nicht nur richtig erkannt, sondern sie handelt auch richtig und ist auf dem Wege, diese Probleme weiter zu lösen. Das Problem, das wir alle gemeinsam haben, ist - -
- ich komme jetzt zum Ende -, dass die Wirkungen unserer Maßnahmen erst in ca. zehn Jahren konkret erfasst werden. Ich gehe davon aus, dass wir positive Ergebnisse haben werden und dass wir uns nicht auf diesen Ergebnissen ausruhen, sondern dass wir diese Schulpolitik in den nächsten Jahren weiter erfolgreich fortsetzen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Korter, Sie haben wohl nicht ganz gehört.
Erstens habe ich am Anfang gesagt, dass Sie die Probleme durchaus richtig dargestellt haben. Diese sehe ich genauso. Das ist eindeutig.
Zweitens haben Sie auch am Ende anscheinend nicht wieder richtig zugehört - offensichtlich haben Sie mir die ganze Zeit nicht zugehört -, nämlich als ich gesagt habe, wir würden uns auf dem bisher Erreichten nicht ausruhen, sondern wir würden die erfolgreiche Politik in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Das heißt, wir haben durchaus noch eine ganze Menge an Maßnahmen, die wir in der nächsten Zeit gerade für diesen Bereich der Schülerinnen und Schüler umsetzen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie steht eigentlich der amtierende KMK-Präsident, der Berliner Schulsenator Zöllner, ein enger Vertrauter des SPDParteivorsitzenden Beck, zu der Frage integrativer Schulsysteme?
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vertrag, über den wir heute debattieren und über den wir dann auch abstimmen werden, ist ein Vertrag zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers über die Errichtung von Schulen in Trägerschaft der Landeskirche und eine Regelung über das finanzielle Engagement des Landes Niedersachsen für diese Schulen.
Diese Vereinbarung basiert auf dem AndreanumGesetz des Jahres 1977, das jetzt quasi erweitert und verallgemeinert wird und damit zur Grundlage für die Errichtung weiterer Schulen durch die Landeskirche wird.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft der evangelischen Landeskirche Hannover, in der Zukunft mehr Verantwortung für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen übernehmen zu wollen. Die evangelischen Kirchen waren bisher über Elternvereine und andere Trä
ger aus dem Bereich der Diakonie eher indirekt in die Trägerschaft von Schulen einbezogen und nur in Ausnahmefällen direkt als Träger beteiligt. Wir haben uns in der Vergangenheit eher gewundert, dass die evangelischen Kirchen nach der Unterzeichnung des Loccumer Vertrages doch eher zurückhaltend gehandelt haben. Bei der Auflösung der Volksschulen in Niedersachsen, auch der staatlichen Bekenntnisvolksschulen, wurde allen Kirchen die Übernahme von Schulen in der dann im Konkordat mit der katholischen Kirche vereinbarten Form angeboten, aber nur von der katholischen Kirche angenommen.
Doch spätestens seit der Ansprache Bischof Hubers bei der 50-Jahr-Feier des Loccumer Vertrages im Juni 2005 war klar: Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben die besondere Bedeutung des kirchlichen Bildungsauftrags für sich erkannt. Man könnte auch sagen: Die evangelische Kirche kehrt zu ihren Wurzeln zurück, hat sich doch schon Martin Luther in besonderer Weise immer wieder um Unterricht und Schule Sorgen gemacht und in diversen Schreiben und Predigten Ermahnungen für die Errichtung von Schulen und den Besuch des Unterrichts verfasst.
Der zwischen dem Land und der evangelischen Landeskirche Hannover ausgehandelte Vertrag steht in der Tradition der bisherigen Vereinbarungen zwischen Land und Kirche. Im Loccumer Vertrag haben die Vertragspartner bereits die besondere Bedeutung der Bildung für die Kirche festgehalten. Im Schulgesetz hat die evangelische Kirche durch das Land das Privileg zugesichert bekommen, für acht anerkannte Ersatzschulen - sogenannte freie Schulen - in Trägerschaft der Kirche bereits ab dem ersten Tag mit Finanzhilfe des Landes gemäß §§ 149 und 150 des Niedersächsischen Schulgesetzes ausgestattet zu werden, und nicht erst drei Jahre nach Eröffnung bzw. Übernahme der Schule Finanzhilfe bekommen zu können.
Zusätzlich wurde 1977 eine Vereinbarung zwischen dem Land und der Kirche über die Übernahme des Gymnasiums Andreanum in Hildesheim getroffen. In dieser Vereinbarung wird dem Andreanum eine vollständige personelle Ausstattung durch das Land gemäß dem neuen § 155 des Niedersächsischen Schulgesetzes zugesagt - damals war das noch eine andere Paragrafennummer - und werden somit 100 % der jeweiligen Personalkosten finanziert.
In dem aktuellen Vertrag wird vereinbart, dass die Kirche an vier weiteren Standorten im Land auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie für das Andreanum Schulen errichten bzw. betreiben kann, d. h. auch hier mit 100-prozentiger Personalkostenfinanzierung durch das Land Niedersachsen gemäß § 155 des Schulgesetzes.
Grundsätzlich lässt sich über die Frage der Höhe der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft trefflich streiten. Wir haben diese Problematik erst gestern hier debattiert. Sicherlich gibt es Argumente, die für die im Vertrag getroffenen Regelungen sprechen. Die Kinder, die in den dann evangelischen Schulen an den vier Standorten demnächst beschult werden sollen, werden auch heute schon beschult, und zwar in staatlichen Schulen. So gesehen stellt die Lösung für das Land also keine Mehrausgabe dar. Die Finanzierung nach § 155 des Schulgesetzes kann im Übrigen unter ganz bestimmten personellen Voraussetzungen aufseiten des jeweiligen Kollegiums der Schule geringere Zahlungen des Landes verursachen als die Finanzhilferegelung nach den §§ 149 und 150, nämlich dann, wenn im Kollegium der Schule sehr viele sehr junge Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind; dann sind die Zahlungen des Landes Niedersachsen niedriger.
Die Sorge, die im Kultusausschuss vorgetragen wurde, durch diesen Vertrag könnten neben der Finanzierung nach § 155 auch noch Zuschüsse nach den §§ 149 und 150 fällig werden, halte ich für völlig unbegründet. Diese Form ist weder von den beiden Vertragsparteien so gewollt, noch ist diese Regelung möglich. Im Übrigen wird diese Regelung der Finanzierung nach § 155 seit nunmehr bereits 30 Jahren von beiden Vertragspartnern tatsächlich praktiziert, nämlich beim Andreanum in Hildesheim. Dort gab es keinerlei Auslegungsprobleme mit diesem Vertrag.
Ein anderer Kritikpunkt in der Ausschussberatung war die fehlende Benennung konkreter Standorte für die Schulen im Vertragstext. Im sogenannten Vorblatt zum Vertrag sind aber vier konkrete Standorte benannt. Im Übrigen kann die Kirche die Standorte für die Schulen nach diesem Vertrag auch nur im Einvernehmen mit dem Land festlegen. Natürlich wird die Landesregierung dabei auf die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schullandschaft achten. Vor Ort sind nach unseren Informationen die Probleme geringer als vielleicht anfangs angenommen. In Osnabrück z. B., einem der im Vorblatt genannten Standorte, gibt es sogar
positive Gesamtkonferenzbeschlüsse zur Frage der schulischen Zukunft in evangelischer Trägerschaft.
Auch die Bedenken, die Lehrkräfte der Schulen, die demnächst in Trägerschaft der evangelischen Landeskirche geführt werden sollen, würden aus dem Landesdienst entlassen werden, sind nicht stichhaltig. Zum einen bleiben die entsprechenden Lehrkräfte Beamte des Landes Niedersachsen und werden für den Dienst an der Schule in kirchlicher Trägerschaft mit Bezügen beurlaubt - d. h. sie erhalten ihr Gehalt auch weiterhin direkt vom Land -, und zum anderen werden die Kolleginnen und Kollegen nicht gegen ihren Willen an der Schule weiterbeschäftigt, sondern können bei Bedarf an eine benachbarte Schule versetzt werden.
Ein schwerwiegender Vorwurf, der in der Debatte vorgebracht wurde und den es zu bedenken gilt, ist der Einwand der Ungleichbehandlung der Schulen in freier Trägerschaft. Diese Vorhaltung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, trifft aber, wenn sie an dieser Stelle vorgetragen wird, die falschen. Die Schulen in kirchlicher Trägerschaft spielen in Niedersachsen eine Sonderrolle. Die historischen Gründe, die dazu geführt haben, können hier aus Zeitgründen nicht ausführlicher dargelegt werden. Mit dem Loccumer Vertrag und dem Konkordat haben frühere Landesregierungen und unsere Vorgänger in diesem Hohen Haus den Kirchen diese Sonderstellung in der niedersächsischen Bildungslandschaft eingeräumt. Aus dieser guten Tradition heraus ist der vorliegende Vertrag als konsequente Fortsetzung dieser Politik des Landes den Kirchen gegenüber zu werten.
Meine Damen und Herren, ich muss leider schon zum Schluss kommen. Ich wollte eigentlich noch einige Anmerkungen zur Beschlussempfehlung machen. Wir haben eine kleine Ergänzung vorgenommen: Nach § 191 des Niedersächsischen Schulgesetzes - ich habe ihn vorhin schon einmal angesprochen - können acht Schulen privilegiert werden. Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben im Ausschuss den Antrag gestellt, das Schulgesetz dahin gehend zu ändern, dass - das ist, wie im Vorblatt nachzulesen, von beiden Vertragsparteien in den Verhandlungen einvernehmlich akzeptiert worden - in Zukunft nur noch zwei Schulen in Trägerschaft der evangelischen Kirche Finanzhilfe ab dem ersten Jahr erhalten können. CDU- und FDP-Fraktion haben den entsprechenden Antrag gestellt, und der Kultusausschuss ist ihm mit breiter Mehrheit gefolgt.
Wir, die CDU-Fraktion, werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft lebt immer häufiger, immer umfangreicher und immer selbstverständlicher mit immer vielfältigeren Medien. Neben den traditionellen Printmedien und den klassischen visuellen Medien Film und Fernsehen haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten in unvorhersehbarer Art und Weise die individuellen Kommunikationsmöglichkeiten verändert. Das Telefonieren hat eine völlig neue Dimensionen erreicht. Mit der rasanten Entwicklung des Computers zum immer kleiner werdenden Kommunikationszentrum im weltweit zugänglichen Internet stehen wir erst am Anfang völlig neuer technischer Möglichkeiten des Austauschs von Wissen und Informationen sowie der Begegnung der Menschen untereinander zu jeder Zeit und an jedem Ort dieses Planeten.
Der vorliegende Antrag greift in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema auf, nämlich die Medienkompetenz. Kompetent ist ein Mensch, der die notwendige Fach- und Sachkunde hat und daraus resultierend den Sachverstand erworben hat, Tatbestände zu untersuchen und zu bewerten. Eine solche sachkundige Urteilsfähigkeit muss in allen Fachbereichen erworben werden. Auch eine Medienkompetenz fällt nicht vom Himmel. Darauf hat Frau Wiegel eben hingewiesen.
Der medienpädagogische Ansatz muss sich sicherlich auch mit der Frage der Wirkung von unterschiedlichen Medien auf Kinder und Jugendliche beschäftigen. Genauso wichtig ist die Vermittlung der Fähigkeiten, mit Instrumenten der Kommunikation und des Wissens souverän umgehen zu können. Dabei geht die Schlüsselqualifikation der Beherrschung von Instrumenten der Kommunikation weit über die Frage hinaus, wo der Ausschaltknopf der entsprechenden Geräte ist. Die Vermittlung von Fähigkeiten zu Medienkritik, die Fähigkeit qualitativer Maßstäbe zur Bewertung von Medien und zur Selbstreflexion, die Fähigkeit, zwischen wirklicher und medial vermittelter Realität differenzieren zu können, und anderes gehören dazu. Dabei ist die Erkenntnis über die Notwendigkeit einer Hinführung zum kritischen Umfang mit Medien nicht neu. In der Pädagogik wird diese Problematik seit weit mehr als 30 Jahren diskutiert. Die Auseinandersetzung mit Medien hat auch schon früh Einzug in die Unterrichtsinhalte und die Rahmenrichtlinien einzelner Fächer gehalten. Aber die geradezu atemberaubende Geschwindigkeit der Weiterentwicklung der Informationstechnologien hat diese pädagogischen Bemühungen immer wieder geradezu überrollt. Umso mehr müssen wir als Land dieses wichtige Thema im Auge behalten und vorantreiben, und das tun wir auch.
Diese Landesregierung ist in dieser Frage nicht untätig gewesen und hat eine Vielzahl von Projekten vorangetrieben, die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht alle aufzählen kann. Auch die CDU- und die FDP-Fraktion haben dieses Thema nicht links liegen lassen; dazu ist es viel zu wichtig.
Auch ohne den Antrag haben wir bereits seit längerer Zeit Überlegungen angestellt, die bereits vorhandenen guten Aspekte des Voranbringens der Medienkompetenz weiter zu verbessern. Allerdings sehen wir die Erfolgsmöglichkeiten weiterer Verbesserungen nicht in dem vom Antragsteller geforderten horrenden Betrag von 10 Millionen Euro, sondern eher in der intelligenten Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten, wie z. B. auch der Mittel der Landesmedienanstalt.
Wir haben zusätzlich ohne großes Theater und ohne großes Tamtam gehandelt und im Nachtragshaushalt, den wir gestern verabschiedet haben, die Beträge für die Förderung von Medienkompetenz um 200 000 Euro auf knapp 500 000 Euro erhöht und damit fast verdoppelt.
Die Forderungen des Antrages werden im Übrigen zu einem großen Teil schon längst erfüllt. Das fängt an bei der Forderung der Vermittlung von Medienkompetenz in der Lehrerbildung. Schon seit langer Zeit ist Medienpädagogik fester Bestandteil in der Lehrerausbildung und auch immer wieder in der Lehrerfortbildung. Verbesserungen sind selbstverständlich immer noch möglich. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist auch längst in die Unterrichtsinhalte einzelner Fächer eingeflossen. Sicher sind noch nicht alle Fächer so weit; bei Mathematik besteht noch ein wenig Nachholbedarf.
Die Eltern sind in einem sehr hohen Maß gefordert, kompetent die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten. Allerdings sind Eltern häufig überfordert, die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Kommunikationsmedien insgesamt im Blick zu behalten. Aber dieses Problem hat unsere Landesregierung schon erkannt und die Eltern bereits einbezogen, auch ohne Ihren Antrag.
Seit November 2006 werden z. B. Elternmedientrainer ausgebildet. Die große Nachfrage nach dieser Ausbildung hat umgehend zur Ausschreibung eines weiteren Kurses geführt, der inzwischen auch schon läuft.
- Nein, der läuft bis zum Herbst.
- Das heißt aber nicht, dass damit alles vorbei ist; nein, das heißt es noch lange nicht.
Die technische Ausstattung der Schulen ist übrigens ein äußerst diskussionswürdiges Thema. Einige von Ihnen haben vielleicht auch die Meldung gelesen, dass vor Kurzem eine Schule die praktische Nutzung von internetfähigen Computern im Unterricht eingestellt hat. Sie hat die Computer
im Unterricht ausgeschaltet, und zwar in der Erkenntnis - eine wissenschaftliche Begleitung hat dies ergeben -, dass der Lernfortschritt beim Einsatz von Computern nicht größer ist als ohne den Einsatz dieses Lernmittels.
Ein weiterer Grund für die Entscheidung ist die Frage des Jugendmedienschutzes. Lehrkräfte haben die unterrichtsfremde Nutzung des Internets nicht unterbinden können. Selbst entsprechende technische Maßnahmen, wie Schutzfilter und Ähnliches, wurden von den Schülern umgangen. Hier muss man dann direkt die Erhöhung der Medienkompetenz der Schüler anstreben, und die dafür notwendige technische Ausstattung unserer Schulen ist nach unserem Dafürhalten in der Regel schon vorhanden. Wenn sie noch nicht vorhanden sein sollte - das sind in Niedersachsen nur wenige Ausnahmen -, kann sie unseres Erachtens auch ohne eine Aufgabenerweiterung bei n-21 herbeigeführt werden, im Gegenteil: n-21 leistet gerade in diesem Bereich hervorragende Hilfestellung für alle Schulen Niedersachsens.
Die Forderung der Antragsteller, für die vorgesehenen Maßnahmen Mittel in Höhe von 1 Millionen Euro noch in diesem Jahr bereitzustellen, ist doch nur Wahlkampfgetöse.
Wir haben im Nachtragshaushalt - ich habe eben schon darauf hingewiesen - die Mittel für die Förderung der Medienkompetenz verdoppelt und auf knapp 500 000 Euro aufgestockt. Das sind im Übrigen auch realistische Zahlen, die in diesem Jahr noch tatsächlich ausgegeben werden können. In den vergangenen Jahren hat die Landesmedienanstalt - Frau Wiegel hat darauf hingewiesen - ja auch schon eine Menge Geld für die Förderung der Medienkompetenz zur Verfügung gestellt, und sie hat durchaus Mühe gehabt, dieses Geld auch auszugeben.
Fragen Sie doch einmal Ihren Informanten aus der Landesmedienanstalt, der Sie zu diesem Antrag inspiriert hat! Der kann Ihnen das sicher bestätigen.
Die Forderung unter Nr. 2 des Antrags ist leider ausschließlich Antragslyrik, verbunden mit einer Portion Nabelschau, Selbstbeschäftigung und verwaltungsintensivem Berichtswesen.
Mit der Forderung unter Nr. 3 nach Erhalt von „jugendschutz.net“ rennen Sie offene Türen ein. Ich kenne in unserer Fraktion niemanden, der diese Stelle schließen will. Die Frage der Finanzierung sollte allerdings durchaus etwas differenzierter untersucht werden. Warum sollte die Landesmedienanstalt nicht stärker in die Finanzierung eingebunden werden? Schließlich ist die Stelle „jugendschutz.net“ laut Jugendmedienschutzstaatsvertrag an die Kommission für Jugendmedienschutz angebunden, und die KJM ist Dienstleister für die Landesmedienanstalten bei deren Aufgabe der Überprüfung der Einhaltung der Jugendmedienschutzbestimmungen.
Für uns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen immer ein zentrales Anliegen, und wir werden uns deshalb auch weiter für den Jugendmedienschutz einsetzen.
Der Antrag enthält einige beratungswürdige Aspekte, über die wir uns in den Ausschüssen austauschen sollten. Wir freuen uns auf eine gute Beratung in den Ausschüssen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Wiegel, ich habe ausdrücklich gesagt, dass der Kollege der Landesmedienanstalt Sie zu diesem Antrag inspiriert hat; ich habe nicht gesagt, dass er Ihnen den Antrag aufgeschrieben hat. Sie müssen zuhören!
Zweitens. Die Informationen, die mir auch aus dem Bereich, den Sie eben zitiert haben, vorliegen - wenn ich die Protokolle nachlese, muss ich das feststellen -, weisen darauf hin, dass es eben nicht nur an den Ministerien liegt, sondern eben auch daran, dass in der Fläche des Landes Projekte, die gefördert werden könnten, gar nicht in dem Maße vorhanden sind.
- „Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis.“ Neudeutsch sagt man: Dann bilde ich Netzwerke. Das bedeutet
doch nichts anderes, als dass Sie im Grunde nicht wissen, wie Sie weitermachen sollen. - Wir haben andere Ansätze und werden die auch verfolgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss zur Einführung der Eigenverantwortliche Schule haben wir am 11. Juli letzten Jahres hier in diesem Raum Schulgeschichte geschrieben.
Am 1. August dieses Jahres, also in wenigen Wochen, werden alle unsere niedersächsischen Schulen Eigenverantwortliche Schulen werden ohne Ausnahme alle Schulen!
Bitte verwechseln Sie nicht die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter, die, am 1. Juli beginnend, in mehreren Schritten erfolgen wird, mit dem tatsächlichen Start aller unserer Schulen als Eigenverantwortliche Schule. Auch die Schulen, deren Schulleiterinnen bzw. Schulleiter die umfassenden dienstrechtlichen Befugnisse erst später erhalten werden, sind natürlich schon mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 eigenverantwortlich.
So steht es im Gesetz. Mit dem Gesetz wie mit allen unseren Beschlüssen zur Schulpolitik haben wir die Qualitätsverbesserung unserer Schulen vorangebracht.
Mit diesem Gesetz haben wir die Grundlage geschaffen für eine umfangreiche innere Erneuerung unserer Schulen, für eine Qualitätssteigerung unserer Schulen, die nicht von einer Schulbehörde von außen aufgezwungen wurde, sondern sich von innen heraus entwickeln wird. Wer wie die Mitglieder der CDU-Fraktion mit den Schulen vor Ort ständig Kontakt hat und mit den Kolleginnen und Kollegen dort auch spricht, der konnte an vielen Stellen beobachten: Diese von uns beabsichtigte Qualitätsoffensive in den Schulen ist bereits ins Rollen gekommen.
Mit unserem Beschluss zur Eigenverantwortlichen Schule haben wir die Grundlage für eine Deregulierung im Schulwesen geschaffen. Das Kultusministerium hat sich umgehend an die Arbeit gemacht und aus der Vielzahl von Verordnungen und
Erlassen etliche herausgefunden, die ersatzlos gestrichen werden konnten, aber auch viele, deren Inhalte ganz oder teilweise in die Obhut der Eigenverantwortlichen Schulen gegeben werden sollen. Wir haben im Ausschuss in den letzten Monaten mehrmals darüber beraten; wir haben das Ministerium dazu gehört. Die Anhörung der Verbände zu den Erlassänderungen ist inzwischen abgeschlossen. In der vorletzten Woche sind uns im Kultusausschuss vom Ministerium schon die wesentlichen Inhalte grob skizziert worden. Die Dinge sind im Schiffgraben auf einem guten Weg.
Aus unserer Sicht bekommen die Schulen ein sehr großes Maß an Freiheit, das eigene Schulleben ab 1. August auch individuell gestalten zu können.
Aber sie haben auch die Möglichkeit, sich weiter an den bisherigen Vorgaben der Verordnungen und Erlasse zu orientieren. Die Schulen entscheiden selbst.
Die endgültige neue Erlassregelung wird in Kürze vom Ministerium bekannt gegeben werden. An dieser Stelle weise ich noch einmal darauf hin, wie wichtig es war, über das Gesetz schon im Sommer letzten Jahres zu entscheiden. Die Folgearbeiten zur Eigenverantwortlichen Schule sind danach im Ministerium umgehend aufgenommen worden. Die guten Ergebnisse werden jetzt nach und nach vorgestellt, also früh genug für den Start der Eigenverantwortlichen Schule.
In unserer ausführlichen Ausschussberatung Ihres Antrags, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, wurde eines sehr deutlich: Die allermeisten Forderungen Ihrer ersten fünf Punkte können heute schon in den Schulen umgesetzt werden.
Dies habe ich Ihnen im Übrigen schon im September hier dargestellt. Außerdem wurde das, was heute schon alles möglich ist, vom Vertreter des Ministeriums in der letzten Ausschusssitzung ausdrücklich bestätigt; Sie können es im Protokoll nachlesen. Die Dinge, die heute noch nicht möglich sind, werden weitgehend in die Verantwortung der Eigenverantwortlichen Schulen gegeben, bis auf zwei Aspekte, die unseres Erachtens nicht in die Entscheidungshoheit der einzelnen Schulen
gegeben werden können, nämlich die Ziffernzeugnisse und die Frage der Nichtversetzung. Im September bin ich auch schon ausführlich auf diese beiden Punkte eingegangen. Neben den pädagogischen Überlegungen, die ich damals schon angesprochen habe, führen weitere Gesichtspunkte zur Ablehnung. Hier muss es auch in Zukunft eine landeseinheitliche Regelung geben;
denn bei aller immer größer werdenden Eigenverantwortlichkeit und damit auch Unterschiedlichkeit unserer Schulen bleibt das Schulwesen in Niedersachsen auch künftig in staatlicher Verantwortung.
Zu dieser Verantwortung gehört auch die Herstellung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihre Forderung nach totaler Budgetierung und weitgehender Personalwirtschaft zurzeit noch ab.
Lassen Sie doch bitte die Schulen sich erst einmal zur Eigenverantwortlichen Schule entwickeln, und zwar mit all den Möglichkeiten, die es ab August 2007 geben wird! Nach den ersten Erfahrungen können wir sicherlich über eine Ausweitungsmöglichkeit der Budgetierung sprechen. Für unsere staatliche Verantwortung heißt dies: Wir müssen ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit unserer Schulen sicherstellen, und wir müssen darauf achten, dass für Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen eine grundsätzliche Durchlässigkeit zwischen den Schulen gewahrt bleibt. Darum müssen wir auch in Zukunft auf die Einhaltung der Kerncurricula bestehen. Bei aller Sympathie für schuleigene Curricula, mit denen ich selber im Übrigen seit Jahrzehnten hervorragend arbeite, müssen wir aber die Erreichung der landeseinheitlichen Bildungsstandards verlangen. Dies sind wir unseren Kindern schuldig.
Das bedeutet: Wir von der CDU lehnen diesen Antrag ab, da wir davon überzeugt sind, dass wir genau in dem Maße die Gestaltungsspielräume erweitern, in dem sie von den Schulen gebraucht werden und dann auch genutzt werden können. Gleichzeitig aber achten wir darauf, dass für all unsere Kinder auch künftig ein erfolgreiches, im
ganzen Lande an denselben Bildungsstandards und Kerncurricula ausgerichtetes allgemeinbildendes Schulwesen erhalten bleibt.
Das sind wir unserem Land schuldig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im letzten Jahr stimmte die SPD gegen die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule. Auch diesen Antrag lehnt die SPD, wie wir gehört haben, ab, aber aus anderen Gründen als wir. Die SPD will die totale Beliebigkeit in der niedersächsischen Schullandschaft.
Das wollte sie schon im letzten Jahr bei dem Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule speziell mit der Ablehnung des § 38 a bewirken, der den Rahmen für die staatliche Verantwortung vorgibt. Das wollen die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie auch heute noch. Anders sind die Einlassungen von Frau Eckel im Ausschuss und auch heute nicht zu interpretieren. Jede Schule soll tun und lassen können, was sie will. Das absolute Schulchaos wäre bei der Umsetzung der Vorstellungen der SPD vorprogrammiert.
Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit gingen verloren. Ein Schulwechsel, aus welchen Gründen auch immer, z. B. bei berufsbedingtem Ortswechsel der Eltern, wäre unter der SPD nicht mehr möglich. Chaos auf der ganzen Linie wäre dann an unseren Schulen und im Land die Folge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, was „Chaos“ auf Deutsch heißt. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet „klaffende Leere“. Von Platon und Aristoteles ist damit der Zustand vor der Entstehung des realen, wohl organisierten Kosmos gemeint gewesen. Ich glaube, beide kannten schon die niedersächsische SPD: klaffende Leere in der Bildungspolitik.
Lieber Kollege Meinhold, Sie müssen bei Ihrem Vorwurf eines bedenken. Es geht darum, ob hier unnötig Geld der Verwaltung ausgegeben werden muss. Oder sind Sie der Meinung, dass die Arbeit, die für die Beantwortung der Großen Anfrage geleistet werden musste - und die dankenswerterweise in sehr umfangreicher Weise geleistet werden konnte -, von den Schulen vor Ort geleistet werden sollte? Es geht uns doch um die Betreuung der Kinder. Sind Sie nicht der Meinung, dass wir das Geld lieber für die Betreuung der Kinder ausgeben sollten, anstatt es für eine solche Geschichte in der Verwaltung zu verbraten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Korter, nur zur Richtigstellung: In dem ersten Teil des hier vorliegenden Gesetzentwurfs geht es nicht um die Reparatur unseres Schulgesetzes aus dem letzten Jahr. Wir haben vielmehr damals vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir ein Jahr vor Inkrafttreten der Eigenverantwortlichen Schule das Gesetz fertig haben wollten, klipp und klar gesagt, dass wir diese Folgen, die hier jetzt quasi „bereinigt“ werden, in einem späteren Verfahren, in diesem Jahr, abarbeiten wollten. Das haben Sie im Übrigen so auch mitbeschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich spreche auch zu dieser Petition zum Thema der Berücksichtigung der häuslichen Arbeitszimmer bei der Einkommensteuer. Einiges ist schon gesagt worden. Ich will trotzdem noch einmal verdeutlichen, worum es geht. Die Veränderung bei der Abzugsfähigkeit der häuslichen Arbeitszimmer zum 1. Januar 2007 hat die Petentin, eine Grundschullehrerin - das haben wir eben schon gehört -, dazu veranlasst, eine Petition einzureichen und dort - aus Sicht der Petentin nachvollziehbar - ihren Einwand vorzutragen. Der Wegfall der Abzugsmöglichkeit von 1 250 Euro im Jahr für die Kosten eines abgeschlossenen, separaten Arbeitszimmers ist für den betroffenen Steuerbürger sicherlich schmerzlich, bedeutet er doch eine steuerliche Mehrbelastung von ca. 250 bis 300 Euro im Jahr. Bei Spitzenverdienern - ab 100 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen - sind es ca. 500 Euro im Jahr.
Aber von dieser jetzt abgeschafften Abzugsmöglichkeit haben aus verschiedenen Gründen nur noch relativ wenige Steuerbürger profitiert. Auch in der Gruppe der Lehrkräfte gab es bisher große Unterschiede; denn längst nicht alle häuslichen Arbeitszimmer sind von den Finanzämtern und Finanzgerichten als abzugsfähig anerkannt worden.
Nicht nur die Abgeschlossenheit des Arbeitsraumes und die tatsächliche Nutzung des Zimmers spielten hierbei eine Rolle, sondern mehr die Tätigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Kollegen, die z. B. als Koordinatoren in den Schulen tätig sind, oder Lehrkräften in naturwissenschaftlichen Fächern wurde schon in den vergangenen Jahren ihr häus
liches Arbeitszimmer in der Regel nicht mehr als abzugsfähig anerkannt.
- Nur keine Aufregung, Herr Meinhold! - Natürlich erledigen diese Kollegen - genau wie die übrigen Kollegen - ihre Arbeit in einem sehr großen Umfang zu Hause.
Das heißt, der häusliche Arbeitsplatz wird von den Kollegen als notwendig wahrgenommen, egal ob sie eine Stunde mehr oder weniger von ihrer Arbeitszeit an einem schulischen Arbeitsplatz verbringen. Das ist völlig unabhängig davon. Für die Kollegen war der häusliche Arbeitsplatz trotz alledem der zentrale Arbeitsplatz, an dem sie die meisten ihrer außerunterrichtlichen Arbeiten getätigt haben.
Diese ungleiche Behandlung und auch manch andere Ungereimtheit unseres jetzigen Einkommensteuerrechts hat bei den Kolleginnen und Kollegen schon in der Vergangenheit großes Unverständnis ausgelöst. Der Bundestag hat aus verschiedenen Gründen das Steueränderungsgesetz 2007 auch mit den Stimmen der SPD beschlossen.
Nun kann man inhaltlich darüber unterschiedlicher Meinung sein. Aber diese neue Regelung des Einkommensteuergesetzes basiert auf den damaligen Vorschlägen - Minister Möllring hat das eben schon erwähnt - der beiden Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Abbau von Steuersubventionen. Herr Steinbrück ist heute Bundesfinanzminister und, wenn ich richtig informiert bin, Mitglied der SPD. Wer dieses Gesetz inhaltlich ändern will, der ist hier im Landtag am falschen Ort.
Denn der Niedersächsische Landtag ist für diese Regelung nicht zuständig und für diese Petition der falsche Adressat.
Bei allem Respekt vor unseren eigenen Kompetenzen: Für die Gestaltung des Einkommensteuergesetzes ist der Deutsche Bundestag in Berlin zuständig. Darauf habe ich im Übrigen schon bei
der Beratung der Petition im Ausschuss hingewiesen. Diese Petition behandelt ausschließlich eine steuerrechtliche Frage, die, wenn sie denn schon im Landtag von Niedersachsen behandelt wird, vorrangig im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hätte behandelt werden müssen.
Wir sollten den Steuerfachleuten im Finanzministerium die Möglichkeit zu einer eingehenden Prüfung des strittigen Sachverhaltes und einiger damit verbundener Ungereimtheiten geben.
Daher beantrage ich für meine Fraktion, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen und sie gleichzeitig an das zuständige Parlament, nämlich den Deutschen Bundestag, weiterzuleiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den beiden Anträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es um Ausbildungsplätze für unsere Jugendlichen. Wir alle wissen: Steigende Schülerzahlen führen zu einer verstärkten Nachfrage nach Ausbildungsplätzen. Wir haben es eben schon gehört: Diese Nachfrage kann zurzeit nicht gedeckt werden.
Wenn wir überlegen, warum das so ist, kommen wir zu der Erkenntnis, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in den Jahren bis 2003, meine Damen und Herren von der Opposition, sehr deutlich abgenommen hat, nämlich von 188 000 auf 147 000.
Das ist eine dramatische Zahl. Diese Ausbildungsplätze fehlen uns heute.
In unserer Regierungszeit ist die Bilanz wieder etwas besser geworden. War anfangs noch ein leichter Rückgang zu verzeichnen - das haben wir ja wohl registriert -, so ist jetzt doch für 2006 ge
genüber den Vorjahren eine Steigerung erkennbar. Im Jahr 2006 wurden nach Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung immerhin 54 177 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 2 747 Ausbildungsplätzen oder 5,3 %. Damit ist die Steigerung bei uns in Niedersachsen stärker als im Durchschnitt aller Bundesländer; denn dort betrug die Steigerung nur 4,7 %.
Niedersachsen wird seit vier Jahren besser regiert. Die Bedingungen und die Stimmung in den Betrieben sind wieder deutlich besser geworden, und so wird auch wieder mehr ausgebildet.
Der Ausbildungspakt ist also in seiner Arbeit erfolgreich gewesen. Das dürfen Sie von der Opposition ruhig einmal anerkennen, meine Damen und Herren.
Umso mehr freue ich mich, dass es jetzt gelungen ist, den Ausbildungspakt für die Zukunft zu verlängern, einen neuen Ausbildungspakt abzuschließen. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich bei der Landesregierung und bei allen beteiligten Verbänden.
Im Antrag der SPD werden für den Ausbildungsbereich Zahlen verwendet, die aus dem Monat Juni 2006 stammen. Meine Damen und Herren, diese Zahlen sind leider nicht so aussagekräftig; denn Sie haben die Ergebnisse der Nachvermittlungsphase überhaupt nicht berücksichtigt.
Zum Glück gelingt es in jedem Jahr zwischen Juni und Anfang Oktober, noch vielen Bewerberinnen und Bewerbern einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Vergleicht man die schon erwähnte Zahl von über 54 000 neuen Ausbildungsverträgen mit der Bewerbersituation, so ergibt sich, dass ca. 17 000 Bewerberinnen und Bewerber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das ist eine erschreckend hohe Zahl. Dabei gebe ich Ihnen, meine Damen und Herren von den antragstellenden Fraktionen, völlig recht. Diese Bewerberinnen und Bewerber besuchen dann oftmals, da sie noch schulpflichtig sind, Schulformen des berufsbildenden Bereichs. Es besuchen aber nicht, wie im An
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behauptet wird, 46,2 % der Bewerber sogenannte Übergangssysteme oder Warteschleifen.
Das stimmt insofern nicht, als Sie die Nachvermittlung nicht einbezogen haben und als Sie natürlich auch noch mit berücksichtigen müssen, dass nur solche Bildungsgänge als Übergangssysteme zu bezeichnen sind, die keine qualifizierten Berufsabschlüsse vermitteln oder nicht auf eine Berufsausbildung anrechenbar sind. Das heißt, wenn sich jemand in einer Ausbildung befindet, die anschließend auf eine weitere Berufsausbildung anrechenbar ist, können Sie nicht von einer Warteschleife sprechen.
Meine Damen und Herren, Sie sollten hier also nicht mit falschen Zahlen Forderungen formulieren und übertreiben. Nach meinem Dafürhalten ist die Situation auch ohne Übertreibung schon schlimm genug.
Nun zu den nicht vermittelten Bewerberinnen und Bewerbern. Das sind laut der von der SPD-Fraktion herangezogenen Statistik der Bundesanstalt für Arbeit zum Ende September 2006 noch 3 365 Jugendliche, die ihre Schulpflicht in der Regel schon erfüllt haben. Für diese führt das Land schon seit Oktober 2004 einen Schulversuch, nämlich die Berufsfachschule Q durch. Jugendliche, die ein schulisches BGJ oder eine ein- oder zweijährige Berufsfachschule erfolgreich besucht haben, können in einem anerkannten Ausbildungsberuf des entsprechenden Berufsfeldes eine Berufsausbildung durch den Besuch einer berufsbildenden Vollzeitschule erlangen. Landesweit wird diese Möglichkeit von nur etwa 50 Jugendlichen genutzt.
In diese Richtung der vollzeitschulischen Ausbildung führt die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Initiative zur Schaffung von 10 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Doch wo sind die Unterschiede? - Die SPD will eine Ausbildungsbeihilfe zahlen, sie will die Praktikumszeit nicht so umfangreich gestalten, und die Ausbildung baut nicht auf dem erfolgreich abgeschlossenen Berufsgrundbildungsjahr oder einer einjährigen Berufsfachschule auf. Dazu taucht eben eine Vielzahl von Fragen auf. Das fängt bei der Frage der Finanzierung der
Ausbildungsbeihilfe an und geht weiter über die Frage, ob wir überhaupt genügend Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis haben. Wenn ich einmal daran zurückdenke, wie erschreckend die Lehrerversorgung in den berufsbildenden Schulen zu Ihrer Zeit gewesen ist - gerade die Lehrer für Fachpraxis haben dort in Riesenmengen gefehlt -, dann erinnere ich daran, dass erst wir einen kleinen Ausgleich haben schaffen können. Und das geht bis hin zu den Fragen, inwieweit die Schulträger, die einbezogen werden müssen, den zusätzlichen Raumbedarf, das Material, Werkstattkapazitäten und Ähnliches überhaupt bereitstellen können. Das heißt, hier ist noch eine Reihe von weiteren Fragen, die es abzuklopfen und entsprechend zu bearbeiten gilt.
Nein, im Moment nicht. - Meine Damen und Herren, unsere Auffassung ist: Diese Modelle können immer nur eine Ergänzung des dualen Systems sein.
Sie müssen auf Berufe beschränkt werden, die Perspektiven bieten und nachgefragt werden. Auch das sind entscheidende Kriterien. Unser duales System der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein äußerst erfolgreiches System. Anders als in vielen Ländern dieser Welt, anders als bei unseren Nachbarn - wir brauchen gar nicht weit zu schauen - ist die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen deutlich niedriger. Schauen Sie sich z. B. Frankreich an, wo es im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland eine mehr als doppelt so hohe Arbeitslosenquote bei den Jugendlichen gibt. Die Situation auf unserem Ausbildungsmarkt ist in der Tat angespannt. Aber wir sollten viel stärker sachorientiert an diese Fragen herangehen und im Ausschuss die noch offenen Fragen gemeinsam erörtern.
Was wir aber schon tun können und was wir angefangen haben zu tun, ist die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen. Dies haben wir im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens schon in den letzten vier Jahren kräftig angepackt; denn das ist in der Vergangenheit ein wesentlicher Grund dafür gewesen, warum
der eine oder andere Jugendliche keinen Ausbildungsplatz bekommen hat. Hier galt es also, entsprechend gegenzusteuern. Dies haben wir erfolgreich getan, insbesondere an den Hauptschulen und an den Realschulen. Dort haben wir mehr Unterricht eingeführt, dort haben wir mehr Praktika eingeführt, dort haben wir deutlich gemacht, dass die Berufsfindung einen hohen Stellenwert hat. Wir sind auf einem Weg, der schon eine deutliche Verbesserung darstellt.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Die negative Entwicklung bei der Zahl der Ausbildungsplätze ist nicht nur gestoppt. Wir liegen in Niedersachsen bei der Steigerung der Zahl der neuen Ausbildungsverträge über dem Durchschnitt anderer Bundesländer. In den Anträgen der Opposition wird zum Teil mit Zahlen gearbeitet, die die Situation nicht korrekt wiedergeben. Die beantragten vollzeitschulischen Ersatzangebote können nur eine Ergänzung der dualen Ausbildung sein.
Hier sind noch einige Fragen offen; ich habe das eben schon einmal angedeutet. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir können eine gemeinsame Lösung finden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben vorhin in Ihren einleitenden Ausführungen und auch eben bei der Beantwortung anderer Fragen darauf hingewiesen, dass das Brückenjahr zwischen Kindergarten und Grundschule demnächst eine noch stärkere Bedeutung haben wird. Aber wir haben ja auch heute schon eine Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule. Können Sie uns den derzeitigen Stand dieser Zusammenarbeit kurz schildern?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat vorhin in seiner Einlassung erklärt, dass es gute Gesamtschulen gibt - das ist richtig - und dass es schlechte Schulen im gegliederten Schulwesen gibt - auch das ist richtig. Aber ich möchte unseren Ministerpräsidenten an dieser Stelle ergänzen: Es gibt sehr gute Schulen im gegliederten Schulwesen. - Auf meine Frage möchte ich verzichten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Albers, ich will gar nicht auf ganz vieles von dem eingehen, was Sie hier falsch vorgetragen haben, sondern nur an zwei Beispielen deutlich machen, wie weit Sie mit den Behauptungen danebenliegen, die Sie hier aufstellen.
Sie behaupten hier, um die Kinderarmut abzubauen und den Familien, in denen Kinder in Armut leben, bessere Chancen zu geben, sei es dringend notwendig, ein Kindergartenjahr kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Familien haben jetzt schon alle Jahre kostenfrei. Das ist der entscheidende Punkt dabei.
- Das ist nicht nur in Hannover so, sondern das ist auch in anderen Kommunen so. Zu sagen, dass es nur in Hannover so wäre, ist ja nun albern. In vielen anderen Kommunen ist es genauso. Das ist ja nun die alleralbernste Aussage, die ich hier gehört habe.
Das zweite Beispiel ist genauso falsch gewählt, nämlich die Frage der nicht mehr vorhandenen Lehrmittelfreiheit. Wir haben gesagt, dass die Eltern einen kleinen Beitrag dazu leisten und die Bücher entleihen sollen. Hier ist die Situation die gleiche: Die Familien, deren Kinder in Armut leben, in denen also genau dieses - -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Albers, Sie dürfen aber auch den folgenden Punkt nicht ganz vergessen, Sie müssen auch ihn im Auge haben: Die vorhandene Problematik der geringen sozialen Durchlässigkeit in unseren Schulen haben wir - in Deutschland zumindest - genauso krass im integrierten Schulsystem. Das ist unser generelles Problem. Daran arbeiten wir. Sie haben einen Punkt genannt, an dem wir angefangen haben, nämlich in der vorschulischen Bildung. Die Sprachförderung ist der Schlüssel, im Grunde genommen der Dreh- und Angelpunkt für die Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit in unserem Schulsystem. Da sind wir dabei, da haben wir schon viel Geld in das System hineingegeben. Das dürfen Sie nicht vergessen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Korter, ich will es kurz machen. Man könnte zu einer Fülle von Dingen, die Sie eben ausgeführt haben, entsprechende Einwände vortragen, da ein großer Teil der Sachen, die Sie uns hier vorgestellt haben, schlicht und ergreifend nicht ganz den Tatsachen entspricht.
Aber auf eine Stelle möchte ich Sie aufmerksam machen. Ich war schon etwas verwundert über das Verständnis, das Sie von der Arbeit von Fraktionen haben, auch von regierungstragenden Fraktionen. Die Regierung hat einen Haushaltplansentwurf vorgelegt. Das heißt doch aber nicht, dass die Fraktion zu allem Ja und Amen sagt. Wenn das Ihr Verständnis von Regierungsarbeit ist, dann gute Nacht. Dann kann ich nur wünschen, dass Sie nie wieder an die Regierung kommen.
Das war nicht lang genug. Deswegen muss ich doch noch etwas sagen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Beratung behandeln, verfolgen die Einbringer das Ziel, künftig wieder die Errichtung von Gesamtschulen zuzulassen. Das ist und war für mich zumindest kein sehr überraschender Gesetzentwurf, da die SPD in seltener Ignoranz in alten ideologischen Träumen weiterlebt.
Die Begründung zu diesem Gesetzentwurf zeigt dies eindeutig. Als Begründung wird ein angeblicher Elternwille angeführt und mit Anmeldezahlen „nach Angaben der Lehrerverbände“ - das war ein Zitat aus Ihrer Drucksache - anscheinend belegt. Doch welche Lehrerverbände haben solche Zahlen tatsächlich veröffentlicht? - Ich habe so etwas nur bei einem einzigen Lehrerverband gefunden, nämlich bei der GEW, die hier herumlamentiert hat, und bei sonst niemandem. Dann sagen Sie das bitte auch und sonst nichts.
Was die Problematik der Anmeldeüberhänge betrifft, so haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach auf die nicht ausgeschöpfte Zügigkeit der vorhandenen Gesamtschulen hingewiesen. Herr Kollege Meinhold hat das eben auch noch einmal getan. Würden nämlich alle Gesamtschulen ihre genehmigten Züge einrichten, gäbe es an den meisten Standorten eher einen Überhang an Plätzen und nicht mehr einen Überhang an Anmeldungen.
Im Übrigen, Herr Meinhold, es gibt Gymnasien - vielleicht nicht hier in Hannover; denn dort gibt es 16, aber an anderen Standorten - mit sechs oder sogar acht Zügen. Vor diesem Hintergrund stimmt Ihr Vergleich nicht so ganz.
Aber wir haben im Zuge der Ausschussberatungen noch etwas anderes erfahren - das haben Sie hier verschwiegen -: Die Gesamtschulen im Lande haben noch nicht einmal im Rahmen der aktuell vorhandenen Züge die möglichen Schülerzahlen ausgeschöpft.
Die Schulen haben Schülerinnen und Schüler abgewiesen, obwohl sie die zulässigen Höchstgrenzen für die Klassenbildung noch nicht erreicht hatten. - So kann man natürlich künstlich einen Bedarf schaffen!
In Braunschweig beispielsweise gibt es mehrere Gesamtschulen, die ihre Zügigkeit nicht ausgeschöpft haben. Hier in Hannover gibt es solche auch.
Viel wichtiger als diese Fragen ist aber etwas anderes, nämlich das, was in der Begründung nicht drinsteht, was die SPD wohlweislich weggelassen hat. Das ist die Frage nach der Qualität der Schulform.
Sicherlich hat sich auch der Antragsteller ausführlich mit PISA und TIMSS beschäftigt und dabei auch mitbekommen, dass keine dieser Untersu
chungen - weder PISA noch PISA-E, weder TIMSS I noch TIMSS II - irgendeinen Rückschluss auf die Schulstruktur zulässt.
Schon 1997 haben Baumert - ich erinnere daran: das ist der berühmte Mann, der landläufig als „PISA-Papst“ bezeichnet wird - und sein Kollege Lehmann bei der Auswertung von TIMSS II festgestellt, dass der Erfolg von Schulen nicht von den im Lande üblichen Schulformen abhängt, sondern von der die Schule tragenden Kultur.
Baumert und Lehmann benennen fünf Faktoren für den Erfolg von Schule, nämlich: die generelle Wertschätzung schulischen Lernens, die Unterstützung durch das Elternhaus, die Bereitschaft zur Anstrengung, die Gestaltung des Fachunterrichts und eine zentrale Abschlussprüfung, die regulierend auf das Lernverhalten in der Sekundarstufe 1 zurückwirkt. - So weit die beiden Herren in ihrer damaligen Beschreibung und Auswertung zu TIMSS II.
Meine Damen und Herren, Sie können das gerne nachlesen. Das ist bei Leske + Budrich in Opladen erschienen und steht - für diejenigen, die das nachlesen wollen - auf den Seiten 19, 89 und 218. In allen Veröffentlichungen von und über PISA finden Sie nicht einen einzigen Hinweis auf die von vielen Gesamtschulverfechtern erhofften angeblich besseren Ergebnisse von Gesamtschulen. Im Gegenteil. So können Sie in der vertiefenden Zusammenfassung zu PISA-E, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin, genau die Schwächen der Gesamtschulen nachvollziehen. In allen überprüften Kompetenzfeldern liegt die Gesamtschule deutlich hinter den Leistungen der Realschule und weit hinter den Leistungen des Gymnasiums zurück.
Nun behaupten Gegner des gegliederten Schulwesens immer wieder, die soziale Segretation werde durch die gemeinsame Beschulung verhindert. Auch das ist bei PISA widerlegt worden. So bemerken Baumert und seine Kollegen dazu in der von mir schon zitierten Zusammenfassung der PISA-Untersuchung im Jahre 2003, dass die Unterschiede zwischen einzelnen Schulen derselben
Schulform größer sind als die Unterschiede zwischen Schulformen und Bildungsgängen.
Im Übrigen hat bereits im März 2002 Herr Dr. Dieter Wunder, der ehemalige Vorsitzende der GEW - er ist nun wirklich unverdächtig, uns nahe zu stehen -, auf dem Gesamtschultag der GEW in Nordrhein-Westfalen eingestanden, dass PISA die deutsche Gesamtschule nicht bestätigt hat.
Meine Damen und Herren, um gerade zu der Frage der Qualität von Schulen und Schulformen Aussagen machen zu können, braucht man allerdings nicht nur kurzfristige Tests, wie es bei PISA und TIMSS der Fall war, sondern man braucht Langzeituntersuchungen. Das Max-Planck-Institut in Berlin hat bereits 1991 mit dem Forschungsprojekt „Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter“ - abgekürzt BIJU - eine solche Langzeitstudie länder- und schulformübergreifend gestartet. Nach zehn Jahren wurden die letzten Befragungen durchgeführt. Interessant sind die inzwischen veröffentlichten Ergebnisse z. B. für Nordrhein-Westfalen. Dort haben Realschüler und Gymnasiasten gegenüber Gleichbegabten und aus ähnlichen sozialen Verhältnissen stammenden Gesamtschülern am Ende des 10. Schuljahrgangs in Englisch, in Mathematik, in Physik und in Biologie einen Wissensvorsprung von mehr als zwei Schuljahren. Diese Unterschiede verändern sich bis zum Abitur nur geringfügig. Ein Beispiel: Die Friedensschule in Münster ist in dieser Untersuchung eine der beiden besten Gesamtschulen in NordrheinWestfalen, mit besten Voraussetzungen durch eine entsprechende bildungsnahe Elternschaft und einem sehr hohen Anteil von Kindern mit Gymnasialempfehlung.
Selbst diese sehr gute Gesamtschule bleibt noch fast ein Schuljahr hinter den Leistungen der beteiligten Gymnasien zurück.
Eine kurze Schlussbemerkung: In dieser BIJU-Studie wurde auch festgestellt, dass Defizite beim sozialen Lernen bei der Gesamtschule sehr viel größer sind als bei den Schulen des gegliederten Schulwesens. Vor diesem Hintergrund wird sehr deutlich, dass die Experten im Bildungsbereich längst wissen - dies wird aber von den Gesamtschulbefürwortern vehement geleugnet -, dass zwischen dem pädagogischen Anspruch der Gesamtschule und der Realität, wie es in wissenschaftlichen Untersuchungen zum Ausdruck kommt - -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Meinhold, ich habe nur aus Ihrem Gesetzentwurf zitiert, nichts anderes. Sie sollten einmal gucken, was Sie schreiben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Liebe Frau Kollegin Korter, bezüglich der Zügigkeit sind uns die Zahlen damals im Ausschuss vorgetragen worden. Wir haben festgestellt, dass die Zahl der angenommenen Kinder nicht der möglichen Höchstzahl entspricht, die aufgrund der Zügigkeit vorhanden ist, z. B. bei der IGS Franzsches Feld in Braunschweig. - Das aber nur nebenbei.
Die IGS Göttingen-Geismar ist mit der Friedensschule in Münster vergleichbar. Sie hat ein hervorragendes Umfeld mit überproportional hohen Anteilen von gymnasialempfohlenen Kindern, bis zu 75 % pro Jahrgang, und entsprechenden Elternhäusern, die dahinterstehen. Sie können diese doch nicht mit einer anderen Schule im Gesamtschulbereich vergleichen.
Wenn ich andere Gesamtschulen betrachte, die immer wieder als Beispiel herangezogen werden, wie z. B. in Wiesbaden, dann kann ich feststellen: Das sind zum Teil Gesamtschulen, die erst vor
wenigen Jahren aus Gymnasien in Gesamtschulen umgewandelt worden sind.
- Wiesbaden!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Korter, Sie sollten sich wirklich einmal intensiv mit der Langzeituntersuchung BIJU, „Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklungen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter“, des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung beschäftigen. Von 1991 bis 2001 hat es dazu eine Langzeitstudie gegeben, parallel dazu eine zweite, die von 1993 bis 2000 lief.
- Die Studien bezogen sich auch auf NordrheinWestfalen und leider nicht auf Niedersachsen; die Berliner haben uns leider nicht untersucht, was mir ja viel lieber gewesen wäre.
In diesen Studien hat man festgestellt, dass die Ergebnisse nicht so sind, wie Sie es hier behaupten. Lesen Sie es nach! Ich empfehle Ihnen den Aufsatz von Baumert und Köller in der Zeitschrift Pädagogik, Heft 6 aus dem Jahr 1998. Dort können Sie nachlesen, welche Ergebnisse BIJU hatte. Leider Gottes hat die Gesamtschule nicht so gut wie das gegliederte Schulsystem abgeschnitten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass eine der Hauptschulen, die in dieser Liste der SPD als besonders gefährdet dargestellt wird, in der Stadt Hannover liegt und schon vor eineinhalb oder zwei Jahren von der rot-grünen Mehrheit geschlossen worden ist? Das ist SPD-Politik!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Korter, vielen Dank für den Hinweis, dass es eine Kurzintervention gibt. Auf diese Idee wäre ich zur Not auch noch selber gekommen. Aber es wäre einfacher gewesen, wenn Sie meine Frage gleich beantwortet hätten: Wissen Sie, dass sich nach der PISA-Studie die soziale Komponente - also die soziale Selektion in den verschiedenen Schulformen in Deutschland - an der Gesamtschule am schlechtesten darstellt? - Vor diesem Hintergrund halte ich dieses Schulsystem für das schlechteste, das wir in Deutschland haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zur Aufhellung kurz vortragen, damit die Kolleginnen und Kollegen von der SPD wissen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Hannover von sich gegeben haben. In der Presseerklärung der SPD-Ratsfraktion vom 30. August 2006 heißt es wörtlich:
„Unterstützung finden die Pläne des Justizministeriums für ein Gerichtszentrum im Bredero-Hochhaus aus der SPD-Ratsfraktion der Landeshauptstadt Hannover.“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eben ist schon davon gesprochen worden, wir haben in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause das neue Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule mit einer sehr großen Mehrheit beschlossen. CDU, FDP und Grüne haben gemeinsam Schulgeschichte geschrieben.
Die SPD stand schmollend in der Ecke. Das haben wir eben wieder gemerkt. Sie hatte nämlich die Zeit verschlafen.
Unumstritten ist, die Qualität schulischer Arbeit verbessert sich am besten und nachhaltigsten, wenn die Schulen die Verantwortung für diese Qualität selbst übernehmen.
- Aber natürlich. - Das heißt, die Politik muss den Schulen den Freiraum für die eigene Gestaltung der schulischen Arbeit eröffnen und den Schulen gleichzeitig Beratung und Unterstützung von außen anbieten.
Unsere gemeinsame Ausgangslage war und ist: Unsere Schulen brauchen erstens mehr eigene Verantwortung, zweitens einen größeren Gestaltungsspielraum, drittens die unmittelbare Zuständigkeit für Personal und viertens eine regelmäßige Überprüfung ihrer Arbeit. Diese Erkenntnisse sind auch mit dem Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule umgesetzt worden.
- Wo denn? Nein, nein. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit rund 30 Jahren geistert die sogenannte erlassfreie Schule durch die niedersächsische Bildungsdiskussion.
Alle Kultusminister seit Werner Remmers haben sich daran versucht, eine weniger reglementierte Schule zu entwickeln.
Erst Kultusminister Busemann - Sie haben völlig Recht - hat dieses Anliegen der Deregulierung jetzt tatsächlich zum ersten Mal erfolgreich begonnen. Er hat ca. 50 Erlasse und Verordnungen entweder ganz zurückgenommen oder in die Zuständigkeit der Schulen übergeben.
Die Gestaltungsfreiräume der niedersächsischen Schulen sind also schon erheblich erweitert wor
den, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kann man darüber nachdenken, welche weiteren zentralen Vorschriften gelockert oder aufgehoben werden könnten. Aber - ich bin schon ein bisschen über den heute vorliegenden Antrag erstaunt -:
Warum diese Eile?