(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)
Minister für Inneres und Sport Staatssekretär Dr. Roland K o l l e r , Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium
Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 72. Sitzung im 26. Tagungsabschnitt der 15. Wahlperiode.
Wir haben Ihnen an diesem Morgen etwas Erfreuliches mitzuteilen: Unsere Kollegin Frau Krämer hat heute Geburtstag. Wir gratulieren ihr herzlich.
Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 20. Es folgt Punkt 2, hier die Beratung der strittigen Eingaben. Anschließend setzen wir die Beratungen, beginnend mit den gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkten 17 und 18, in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung wird somit etwa gegen 13 Uhr beendet sein.
Es haben sich für heute entschuldigt: von der Landesregierung der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Herr Ehlen, von der Fraktion der CDU Herr Behr, Herr Brandes, Herr Nerlich, Herr Oesterhelweg und Frau Schwarz sowie von der Fraktion der SPD Frau Bockmann, Frau Bührmann, Frau Merk, Herr Gabriel und Herr Oppermann.
Bevor ich die erste Frage aufrufe, will ich noch einmal darauf hinweisen - ich will die Vorschrift nicht noch einmal verlesen, das haben wir schon häufig gemacht -, dass die Fragen kurz sein müs
sen, dass sie zur Sache gehören müssen, dass sie nicht auf andere Gegenstände ausgedehnt werden dürfen und dass es vor allem Fragen sein müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktklärung. Er bietet unter Einbeziehung aller Beteiligten eine unbürokratische Hilfe für die Betroffenen und wirkt für die Justiz präventiv und Kosten sparend. Die Erfolgsquote ist hoch, die Rückfallquote gering. Bei den Erwachsenen kommt es in über 50 % der Fälle zu einer Einigung mit Wiedergutmachung, bei Jugendlichen bei fast 100 %, so die Berichte der Mediationsbüros. Obwohl der Täter-OpferAusgleich der Vermeidung von Strafverfahren und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens dient, hat das Land trotz steigender Fallzahlen seine Zuschüsse an die Träger des Täter-OpferAusgleichs reduziert, was wiederum zu Kürzungen auch bei den kommunalen Gebietskörperschaften führt.
1. Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien wird die Landesförderung für den TäterOpfer-Augleich vergeben?
2. Welche Entlastungswirkungen - insbesondere im Justizhaushalt - hat der Täter-Opfer-Ausgleich für die Landesregierung?
3. Wie will die Landesregierung den steigenden Fallzahlen im Täter-Opfer-Ausgleich angesichts sinkender Zuschüsse in Zukunft gerecht werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer einer Straftat zu prüfen und in geeigneten Fällen auf einen solchen Ausgleich hinzuwirken.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Niedersachsen grundsätzlich durch die Gerichtshilfe durchgeführt. Zusätzlich nehmen an fünf Standorten freie Träger diese Aufgabe wahr. Es handelt sich um den Verein WAAGE e. V. Hannover, die Konfliktschlichtung Oldenburg e. V., SKM Lingen e. V., den Präventionsrat Harlingerland e. V. und die VHS Emden. Sie werden seit 2001 aus Haushaltsmitteln des Niedersächsischen Justizministeriums in erheblichem Umfang finanziell gefördert. Wir sind allerdings zuständig für den Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich. Für das Jahr 2005 standen Fördermittel in Höhe von 285 990 Euro zur Verfügung.
Das gesetzlich vorgesehene Schlichtungsverfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs ist in Niedersachsen fest etabliert. Die Anzahl der Aufträge zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs an die Konfliktschlichtungsstellen der Gerichtshilfe und der freien Träger ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zwischen 1998 und 2003 hat sich die Anzahl der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren im allgemeinen Strafrecht mehr als verdreifacht.
Der Täter-Opfer-Ausgleich dient der außergerichtlichen Wiederherstellung des Rechtsfriedens und kann dazu führen, dass gerichtliche Strafprozesse verhindert werden. Eine Kosten sparende Wirkung, wie sie in der Einführung zur Fragestellung behauptet wird, kann jedoch nicht festgestellt werden. Im Gegenteil: Die Durchführung eines TäterOpfer-Ausgleichs-Verfahrens ist wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes im Durchschnitt kostenintensiver als das reine Strafverfahren.
Die Personalbedarfsberechnungszahlen (PEBB§Y) für die Gerichte gehen z. B. davon aus, dass einem Richter am Amtsgericht für die Bearbeitung eines Strafverfahrens mit dem Vorwurf der Körperverletzung knapp vier Stunden zur Verfügung stehen. Für die Durchführung eines Täter-OpferAusgleichs haben die Konfliktschlichter der freien Träger im Jahr 2004 im Durchschnitt rund 11,5 Stunden aufgewendet. Die Landesregierung
hält die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs dennoch in den dafür geeigneten Fällen für eine kriminalpolitisch sehr sinnvolle Alternative zur Durchführung eines Strafprozesses.
Zu Frage 1: Die Förderung nach dem heutigen Muster wurde von der Vorgängerregierung im Jahre 2001 aufgenommen. Eine Förderrichtlinie hierzu wurde indes nicht geschaffen. Die damalige Landesregierung hat weder quantitative noch qualitative Kriterien für die Verteilung der Fördermittel festgelegt.
Zu Frage 3: Im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2006 sind keine Kürzungen der Zuwendungen vorgesehen. Angesichts der vorgefundenen Haushaltslage und der damit verbundenen notwendigen Haushaltskonsolidierung sind zusätzliche Investitionen allerdings nicht leistbar. Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen bedarf das bestehende System der Förderung einer grundlegenden Überprüfung. Dabei soll zum einen überprüft werden, ob und in welcher Form quantitative und qualitative Kriterien bei der Verteilung der Fördermittel in Zukunft zu berücksichtigen sind. Zum anderen ist aber auch zu überprüfen, ob es bei der bisherigen parallelen Wahrnehmung dieser Aufgabe sowohl durch die Gerichtshilfe als auch durch die freien Träger verbleiben kann. Der TäterOpfer-Ausgleich wird in jedem Fall eine weitere positive Zukunft haben.
Erst einmal vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie hier erklärt haben, dass die Landesregierung zukünftig Förderrichtlinien herausgeben will; die halten wir für mehr als überfällig.
Ich frage die Landesregierung: Sieht sie die Gefahr, dass die Büros bei reduzierten Zuschüssen und dem Anstieg der Fallzahlen, den Sie soeben