Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Bei der kollegialen Schulleitung werden Verweisungen eingefügt, die dafür sorgen, dass auf die Aufgaben, die dem Schulleiter oder der Schulleiterin vorbehalten sind, korrekt hingewiesen wird, wobei nicht ganz verständlich ist, warum diese dann auch noch ausgeweitet werden sollen.

Auch die Definition des Förderbedarfs wird neu eingefügt, der Paragraf über die Förderschulen grundlegend verändert.

Das sind keine Kleinigkeiten, Herr Klare. Weitere Beispiele aufzuzählen, verbietet nur die Zeit. Es wäre leicht möglich.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Gehen Sie auf den Kern des Gesetzentwurfes ein!)

Mit Mühe muss also jetzt geglättet werden, was vor einem Jahr übereilt und in Inhalt und Form fragwürdig auf den Weg gebracht wurde. Die Leidtragenden sind die Schulen. Sie wissen nämlich ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes in vielen Einzelheiten noch immer nicht, was gelten soll. Dabei war das angeblich der Hauptgrund für die damalige Eile: Die Schulen sollten frühzeitig wissen, was auf sie zukommt. Nichts dergleichen ist passiert. Das untergesetzliche Regelwerk ist kaum entwickelt. Zu den immer wieder angekündigten und geforderten Unterstützungssystemen hört man bisher nur hilflose Vorankündigungen. Man könnte meinen, es seien keine Regierungsfraktionen am Werk gewesen, sondern eine „gruppo dilettanti“. Auch der Verband Bildung und Erziehung hat deshalb aktuell kritisiert, die Eigenverantwortliche Schule sei nicht zu Ende gedacht.

Meine Damen und Herren, natürlich werden wir als SPD-Fraktion uns gern und aktiv an den Aufräumarbeiten beteiligen. Wir stellen dabei mit Freude fest, dass eine Reihe von Punkten alte Forderungen von unserer Seite aufgreift,

(Heinz Rolfes [CDU]: Das ist klar! Das haben wir schon gehört!)

allerdings ohne die grundsätzliche Schwäche der Eigenverantwortlichkeit am langen Zügel des Gutsherrn zu beseitigen.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Darüber re- den wir morgen! Vor allem über Ihre Alternativen!)

Auch in den Details wird nicht alles von vornherein konsensfähig sein. Zum Beispiel ist nicht ohne großes Wohlwollen einzusehen, warum in § 38 b die Regelung für kleine Schulen bezüglich der Bildung eines Schulvorstandes nicht auch geändert wurde. Aber grundsätzlich ist auch uns an der Beseitigung von Mängeln im Sinne der betroffenen Schulen selbstverständlich gelegen.

Meine Damen und Herren, eine Schlussbemerkung. Manchmal scheint mir, als verließe die Re

gierung schon jetzt der Mut. Mehr Freiheit für die Schulen wird gefordert und dann gleich wieder eingeschränkt, z. B. in der reichlich spät kommenden Informationsschrift „Fragen und Antworten zum Schulvorstand“. Auch hier einige Beispiele: Warum soll der Schulvorstand nicht selbst beschließen dürfen, bei der Beratung bestimmter Tagesordnungspunkte die Schulöffentlichkeit zuzulassen, etwa die Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternrates oder des Schülerrates?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Weil wir das so festgelegt haben! Weil das unver- nünftig ist!)

- Das wäre Eigenverantwortlichkeit, Herr Klare. Nun nehmen Sie doch einmal einen Rest Ihrer Fähigkeit zum Zuhören zusammen!

(Heinz Rolfes [CDU]: Was soll denn das hier? - Karl-Heinz Klare [CDU]: Sie können jeden dazu laden! Das hat doch mit dem Gesetz nichts zu tun, von dem Sie reden!)

Warum darf die Geschäftsordnung des Schulvorstandes eigentlich keine Regelungen zur Beschlussfähigkeit enthalten?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Darüber können wir doch morgen reden!)

Stattdessen werden genaue Regelungen vorgegeben. Auch hier ließe sich die Liste fortführen. Das alles passt zur Halbherzigkeit des ganzen Verfahrens.

Dazu passt auch, das wesentliche Änderungen des Schulgesetzes zur Eigenverantwortlichen Schule verschämt zwischen weitgehend unstrittiger Finanzhilfe und unstrittiger Aufhebung von Gesetzgebungsrelikten aus dem Kaiserreich versteckt sind. Mehr Mut wäre angebracht. Wenn Sie ihn nicht haben, bringen wir ihn halt ab 2008 auf. Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU - Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Poppe, das ging wirklich am Thema vorbei!)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Schwarz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem sehr merkwürdigen Vorgang zu tun. Herr Poppe, der Beratungspunkt heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft“. Sie haben nicht ein Wort dazu gesagt.

(Claus Peter Poppe [SPD]: Aber selbstverständlich!)

Nichts! Warum tun Sie das nicht? Das ist der Kern der ganzen Angelegenheit. Darüber möchten wir sprechen.

(Claus Peter Poppe [SPD]: Wenn nur das darin stünde!)

Sie und in Teilen Frau Korter eröffnen hier Nebenkriegsschauplätze. Darüber kann man ja diskutieren.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Morgen!)

Aber es geht hier um Finanzhilfe für die freien Schulen. Dazu hätte ich gerne etwas gehört.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist aber nicht der Fall gewesen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll - das haben meine Vorredner, übrigens auch Frau Korter, gesagt - die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt werden. Das halten wir für richtig und für gut.

Es ist die Absicht, größere Transparenz und eine verbesserte Planungssicherheit herzustellen, insbesondere auch eine bedarfsgerechte Finanzierung, sowie die Entbürokratisierung zu forcieren. Statt wie bisher ungewöhnlich komplizierte Berechnungen zur Ermittlung finanzieller Sachverhalte anzustellen, orientiert man sich nun wesentlich übersichtlicher an Stundensätzen und Schülerstunden. Ich nenne hier das Stichwort „Jahreswochenstundenzahl“. Das bringt eine nachvollziehbare und planbare Finanzierung mit sich.

Das Land erwartet infolge der Neuordnung der Finanzhilfe einen Mehrbedarf von 10,8 Millionen Euro im Vergleich zum Schuljahr 2005/2006. Für das Jahr 2007 wird ein Mehrbedarf von 4,5 Millionen Euro erwartet.

Ich möchte gerne betonen, dass die Schulen in freier Trägerschaft für uns ein integraler Bestand

teil des öffentlichen Schulwesens sind. Sie garantieren durch ihre verschiedenen Profile die Vielfalt im Bildungswesen. Schulen in freier Trägerschaft sind darüber hinaus das allerbeste Beispiel dafür, dass man vor mehr Wettbewerb im Bildungsbereich keine Angst haben muss. Privatschulen leisten hervorragende Arbeit, obwohl die finanzielle Ausstattung oftmals schlechter ist als an staatlichen Schulen. Sie geben übrigens auch neue Impulse im Bildungswesen, die auch gern von anderen schulischen Einrichtungen übernommen werden. Freie Schulen sind u. a. deshalb gefragt, weil sie in der Regel in der Lage sind, ein positives Lernklima zu schaffen. Das bringt Leistungsbereitschaft und zwangsläufig auch entsprechenden Erfolg mit sich. Denken wir nur einmal an Vergleiche betreffend die Lesekompetenz aus den einzelnen Studien.

Vorteilhaft - Herr Klare hat dies schon angesprochen - ist auch die enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Eltern bringen sich ja vergleichsweise sehr stark in das Schulleben ein. Das Engagement der Eltern ist sehr hoch.

Trotz dieser positiven Aspekte mussten sich die freien Schulen bisher mit bürokratischen, nicht transparenten, häufig umständlichen und kaum ausreichenden Finanzhilfen herumplagen. Wir begrüßen deshalb die Neuordnung der Finanzhilfe. Durch die Neuordnung haben wir jetzt eine verlässliche und vor allen Dingen transparente Grundlage. Dafür ist allen Beteiligten zu danken. Nicht alle, die sich dabei eingeklinkt haben, sind Bildungspolitiker. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch unsere Haushälter. Ich denke z. B. an Heinz Rolfes und die vielen Diskussionen, die wir geführt haben. Auch Heinz Rolfes hat sich da mit eingebracht.

(Beifall bei der CDU)

Das war auch dringend erforderlich. Ohne die Rückendeckung aus diesem Bereich wären viele Dinge nicht durchsetzbar gewesen. Dasselbe gilt selbstverständlich für unsere Finanzpolitiker.

Wir erkennen jedenfalls an, dass die Verbände dem Entwurf zugestimmt haben, auch wenn sie sicherlich nicht alle Forderungen erfüllt sehen. Für die FDP-Fraktion will ich allerdings auch deutlich machen, dass die Neuordnung der Finanzhilfe nur der erste Schritt sein kann. Langfristig ist die Finanzierung der freien Schulen jener der öffentlichen Schulen gleichzustellen, und der Wettbe

werbsnachteil, dem die freien Schulen unterliegen, ist zu beseitigen. Dies muss die Perspektive sein. Nur so kann später dann ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sehr richtig!)

Ich möchte gern, der Wahrheit entsprechend, hinzufügen, dass der jetzt zu erwartende Mehraufwand von 10,8 Millionen Euro nicht unbedingt etwas ist, was zusätzlich auf den Weg gebracht wird. Es gab in der Vergangenheit ja auch Kürzungen bei den freien Schulen. Folglich mussten wir auch kompensieren. Jetzt haben wir hier einen absolut guten Weg gefunden.

In der begleitenden Diskussion der vergangenen Monate haben wir deutlich gemacht, dass es möglich sein muss, die tatsächlichen Pro-Kopf-Kosten der Schüler in den einzelnen Schulen zu ermitteln. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das bis jetzt noch nicht in überzeugender Form gelungen ist.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜ- NE])

Die komplizierten Sachverhalte gerade aufgrund der Mischsysteme in unserem Bildungswesen sind uns sehr bewusst. Gerade wir Bildungspolitiker sind aber darauf angewiesen, mit zumindest annähernd klaren Daten, was die Kosten pro Schüler in einer Schulform betrifft, Entscheidungen vorbereiten zu können.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜ- NE])

Wir haben viel erreicht. Nun muss zwingend weitergearbeitet werden. Dann werden wir, auch was die Finanzierungshilfe für freie Schulen betrifft, zu weiteren gerechten Lösungen kommen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.